Fackelfeuer am Funkensonntag: Am Wochenende lodern wieder die Flammen

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Funkenfeuer in Feckenhausen. Foto: Silas Stein

Kreis Rottweil. In vielen Gemeinden werden am kommenden Wochenende die traditionellen Fackelfeuer entzündet. So etwa auch in der Gemeinde Dietingen – die im Vorfeld etwa darum bittet, Brennmaterial nur zu den vorgegebenen Zeiten anzuliefern.

Nach der Fasnet kommt das Feuer: Am Wochenende finden etwa nach einer Mitteilung der Gemeinde in allen Dietinger Ortsteilen die traditionellen Fackelfeuer statt. Nach altem Brauch werden dafür Christbäume aufgeschichtet und angezündet. Die Sammelstellen sind zum Teil bereits eingerichtet.

Die Bürgervereinigung Rottweil-Göllsdorf und die Brauchtumsgemeinschaft Dissahoarn 08 laden ebenfalls zum diesjährigen Funkenfeuer am Funkensonntag, 22. Februar 2026, ein. Ab Einbruch der Dunkelheit (gegen. 17.55 Uhr) soll bei der Skihütte am Dissenhorn das Funkenfeuer entzündet werden – „ein stimmungsvolles Erlebnis für Groß und Klein“, wie es vonseiten der Veranstalter heißt.

Auch in Feckenhausen ist ein Funkenfeuer geplant – und zwar bereits am Samstag, 21. Februar, „am vertrauten Platz auf dem Berg“, so die Veranstalter. Dort ziehen zudem wieder „große und kleine Facklabuba und -mädle“ mit ihrem Sprüchle durchs Dorf und sammeln nach altem Brauch Mehl, Eier, Milch und Zucker für eine „Kratzete“, oder auch Geld.

Die Fackelfeuer haben im Südwesten eine lange Tradition. Der Brauch geht auf vorchristliche Zeiten zurück und markiert das Ende des Winters. Mit dem Verbrennen der Christbäume wird symbolisch die dunkle Jahreszeit verabschiedet und der Frühling begrüßt. In vielen Gemeinden sind die Feuer zugleich ein geselliges Ereignis, bei dem sich die Nachbarschaft trifft.

Die Gemeinde Dietingen weist im Namen der ehrenamtlichen Veranstalter auf Folgendes hin: Brennmaterial darf an den Sammelplätzen ausschließlich zu den bekannt gegebenen Zeiten abgelegt werden – und nur dann, wenn Vertreter der Fackelfeuergruppen vor Ort sind. Immer wieder komme es vor, dass unerlaubt Material abgeladen werde, das zudem für Fackelfeuer nicht geeignet sei. Das verursache erhebliche Entsorgungskosten für die ehrenamtlich organisierten Gruppen und könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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