Waschmaschine kaputt, Smartphone‑Display gesprungen – ab Ende Juli 2026 soll der Griff zur Mülltonne seltener werden. Mit dem neuen EU‑weiten Recht auf Reparatur erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Anspruch auf Reparaturen, eine verlängerte Gewährleistung bei Wahl der Reparatur und klarere Pflichten für Hersteller – auch für Haushalte im Landkreis Rottweil.
- Recht auf Reparatur ab 2026: Was sich für Kunden ändert
- Reparieren statt Wegwerfen
- Welche Geräte unter das neue Recht fallen
- Längere Gewährleistung, wenn Kunden die Reparatur wählen
- Was das für Haushalte in der Region bedeutet
- Offene Fragen: Preis, Ersatzteile, Praxis
- Was Verbraucher jetzt schon tun können
Recht auf Reparatur ab 2026: Was sich für Kunden ändert
Spätestens ab dem 31. Juli 2026 greift ein neues, europaweit verankertes Recht auf Reparatur – mit spürbaren Folgen auch für Haushalte im Landkreis Rottweil. Wer dann eine neue Waschmaschine, einen Kühlschrank oder ein Smartphone kauft, kann bei Wahl einer Reparatur im Fall eines Mangels eine um insgesamt drei Jahre verlängerte Gewährleistungsfrist bekommen. Außerdem können Hersteller häufiger zur Reparatur verpflichten, statt früh zum teuren Neukauf gedrängt zu werden. Noch ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum bewusst, welche Ansprüche sie künftig haben – doch Handel, Handwerk und Beratungsstellen in der Region bereiten sich bereits auf die Änderungen vor.
Reparieren statt Wegwerfen
Was tun, wenn die Waschmaschine streikt oder das Smartphone‑Display Risse hat? Bisher lohnt sich eine Reparatur oft kaum, viele Geräte landen früh auf dem Müll. Spätestens ab dem 31. Juli 2026 soll sich das ändern: Deutschland muss bis zu diesem Datum das neue EU‑Recht auf Reparatur in nationales Recht umsetzen. Ziel der Richtlinie ist es, Produkte länger nutzbar zu machen und Elektroschrott zu reduzieren – mit Auswirkungen bis in die Wohnzimmer in Rottweil, Schramberg und den umliegenden Gemeinden.
Die EU‑Richtlinie 2024/1799 schreibt vor, dass Reparaturen attraktiver werden sollen, indem Hersteller zu klar definierten Leistungen verpflichtet werden. Für Verbraucher bedeutet das: In vielen Fällen soll künftig nicht mehr automatisch der Neukauf, sondern eine bezahlbare Reparatur die erste Option sein.
Welche Geräte unter das neue Recht fallen
Das neue Recht auf Reparatur greift nicht bei jedem Produkt im Haushalt, sondern bei bestimmten Gerätegruppen, die in europäischen Vorgaben definiert sind. Dazu zählen unter anderem typische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch elektronische Geräte wie Smartphones und weitere Produkte, für die EU‑Rechtsakte eine Reparaturpflicht vorsehen.
Hersteller werden verpflichtet, diese Geräte auf Wunsch der Kunden zu reparieren – unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis“ und innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Wie lange sie zur Reparatur verpflichtet sind und wie lange Ersatzteile bereitgestellt werden müssen, hängt von EU‑Rechtsakten etwa zum Ökodesign ab, die vorschreiben, über welchen Zeitraum Reparaturmöglichkeiten und Komponenten verfügbar sein sollen.
Längere Gewährleistung, wenn Kunden die Reparatur wählen
Eine zentrale Neuerung betrifft die gesetzliche Gewährleistung: Entscheiden sich Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für den Austausch, soll sich die Gewährleistungsfrist von derzeit zwei auf insgesamt drei Jahre verlängern. Verkäufer müssen Kunden künftig ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie zwischen Reparatur und Austausch wählen können und dass sich bei einer Reparatur die Gewährleistung um 12 Monate verlängert.
Wichtig ist dabei ein Detail, das leicht übersehen wird: Die verlängerte Gewährleistung und die neuen Reparaturvorgaben gelten nur für Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden. Für Geräte, die bereits im Haushalt stehen, ändern sich die Rechtspositionen zunächst nicht – dennoch könnte der politische und öffentliche Druck auf Hersteller steigen, kulanter zu agieren und Reparaturen auch außerhalb der Gewährleistung zu ermöglichen.
In bestimmten Fällen kann die Pflicht zur Reparatur zudem auch dann greifen, wenn die reguläre Haftungszeit des Verkäufers schon abgelaufen ist, weil die Richtlinie ausdrücklich Reparaturen „außerhalb des Haftungszeitraums des Verkäufers“ in den Blick nimmt.
Was das für Haushalte in der Region bedeutet
Für Haushalte im Landkreis Rottweil kann das neue Recht zur Entlastung beitragen – gerade mit Blick auf teure Neuanschaffungen. Wer ab 2026 etwa eine neue Waschmaschine kauft, hat im Fall eines Mangels künftig einen Anreiz, auf Reparatur statt Austausch zu setzen, weil damit die Gewährleistungsfrist verlängert wird. Zudem besteht bei vielen Produkten künftig ein klarer Anspruch darauf, dass der Hersteller auch außerhalb der Gewährleistungszeit eine Reparaturmöglichkeit anbieten muss.
Zudem könnten lokale Betriebe profitieren: Reparaturwerkstätten und Fachhändler in der Region dürften vermehrt angefragt werden, wenn sich Reparaturen finanziell eher lohnen. Auch ehrenamtliche Reparatur‑Cafés, wie sie vielerorts in Baden‑Württemberg entstehen, bekommen durch den gesetzlichen Rückenwind zusätzliche Aufmerksamkeit – von der Handy‑Reparatur bis zum Küchenmixer.
Offene Fragen: Preis, Ersatzteile, Praxis
Noch ist nicht alles geklärt. Was genau ein „angemessener Preis“ oder ein „angemessener Zeitraum“ für eine Reparatur ist, muss die deutsche Gesetzgebung konkretisieren und wird voraussichtlich auch Gerichte beschäftigen. Entscheidend wird sein, ob Reparaturen tatsächlich deutlich günstiger sind als bislang – nur dann werden Verbraucher die neuen Rechte im Alltag wirklich nutzen.
Offen ist auch, wie gut Ersatzteile künftig verfügbar sein werden und ob kleinere Fachwerkstätten in der Region problemlos an Reparaturinformationen und Komponenten der Hersteller kommen. Hier sieht die EU ebenfalls Vorgaben vor: Technische Hürden sollen abgebaut werden, damit nicht nur herstellereigene Services, sondern auch unabhängige Betriebe reparieren können.
Geplant sind außerdem ein standardisiertes europäisches Reparatur‑Informationsformular und Plattformen, auf denen Verbraucher Reparaturangebote vergleichen und passende Betriebe finden können.
Was Verbraucher jetzt schon tun können
Auch wenn die neuen Regeln erst für Käufe ab Ende Juli 2026 gelten, können sich Verbraucher im Kreis Rottweil frühzeitig vorbereiten. Dazu gehört, Belege für größere Elektrogeräte gut aufzubewahren, sich beim Kauf nach Reparaturmöglichkeiten und Ersatzteilverfügbarkeit zu erkundigen und bei Problemen ausdrücklich nach einer Reparatur zu fragen, statt sofort einen Austausch zu akzeptieren.
Verbraucherzentralen und Kammern informieren bereits über das kommende Recht auf Reparatur und die anstehenden Gesetzesänderungen. Wer seine Rechte kennt, kann ab 2026 selbstbewusster auftreten – und dazu beitragen, dass aus dem politischen Projekt „Reparieren statt Wegwerfen“ gelebter Alltag im Landkreis Rottweil wird.



