Feuerwehreinsatz bei Hochzeitsparty: Weshalb so viele Einsatzkräfte anrückten

Artikel
Kommentare
Autor / Quelle
Weitere Artikel
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Ein Einsatz von – zum großen Teil ehrenamtlichen – Rettungskräften bei einer Hochzeitsfeier am Samstagnachmittag in Rottweil wird ein Nachspiel haben. Polizei und Feuerwehr wollen ihre Kosten geltend machen. Dennoch: Hätten hier wirklich so viele Einsatzkräfte anrücken müssen, 21 allein seitens der Feuerwehr? Das fragt sich ein Gast der Party. Ein Sprecher der Feuerwehr Rottweil beantwortet diese Frage.

(Rottweil). Weil ein Effektgerät – es war wohl keine Nebelmaschine – die Brandmeldeanlage des Kapuziners in Rottweil ausgelöst hat, sind Feuerwehr, DRK und Polizei angerückt (wir haben berichtet). In erster Linie sei dies „natürlich ein Feuerwehreinsatz“ gewesen, bei dem die Polizei lediglich unterstützte. Das erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz. Während der Hochzeitsfeier im Sonnensaal des Kapuziners „wurde wohl Trockeneis verwendet, wodurch es zu einer Rauchentwicklung kam“, so die Polizistin weiter. Die optischen Melder der Brandmeldeanlage hätten deshalb einen Alarm ausgelöst. „Da laut Anmietungsvertrag des Veranstaltungssaals ‚Kapuzinerkloster‘ die Erzeugung von Nebel/ Rauch nicht gestattet ist, wird die Polizei auch prüfen, ob sie für den Einsatz Kosten geltend machen kann.“

Das hatte die NRWZ an dieser Stelle berichtet. Vor Ort hatten die Beamten sich entsprechend die Personalien der Veranstalter der Feier – mutmaßlich des Hochzeitspaares – geben lassen. Diese Ehe begann also ein wenig unglücklich.

Das sieht auch ein Gast der Party so. „Ich war selbst auf der Hochzeit und der Brandmelder wurde nicht durch eine Nebelmaschine ausgelöst“, schreibt er. Oh, und wodurch dann? „Es waren Sparkular Fontänen, die jedoch laut Hersteller keinen Feueralarm auslösen dürften“, ergänzt er. Es handelt sich dabei um Geräte, die laut Hersteller „einen ungefährlichen Funkenfontäneneffekt bis zu einer Höhe von fünf Metern“ erzeugen können, „der genau wie traditionelles Feuerwerk/Pyrotechnik aussieht“. Ein solches Gerät erzeuge „keinen Rauch, keinen unerwünschten Geruch und erfordert keine Betriebserlaubnis.“

Dennoch ist es passiert – der Rauchmelder hatte ausgelöst. Das haben auch die Partygäste bemerkt. Der Gast: „Zehn Sekunden nach dem Auslösen des Alarms (wurde) die Feuerwehr telefonisch benachrichtigt, dass es ein Fehlalarm ist.“ Trotzdem sei die Feuerwehr „mit voller Mannschaft“ ausgerückt. „Dies hätte man auch unterlassen können.“

Die Feuerwehr abbestellen, wenn eine Brandmeldeanlage ausgelöst hat? Geht das? Wir haben bei der Feuerwehr Rottweil nachgefragt. Deren Sprecher Rüdiger Mack nimmt ausführlich Stellung, und zwar wie folgt:

Eine Brandmeldeanlage hat folgende Funktionsweise: Sie wertet eingehende Signale von Brandmeldern aus und reagiert darauf, dient also der Brand-Früherkennung und der automatisierten Alarmierung der Feuerwehr. Sie ist nicht dazu in der Lage, einen Brand zu löschen oder die Entstehung desselben zu verhindern. Außerdem werden Personen, die sich nahe der Brandstelle befinden, akustisch und ggf. optisch gewarnt. Bei Wahrnehmung dieser Warneinrichtungen haben alle dort befindlichen Personen das Gebäude deshalb zwingend zu verlassen.

Mithilfe der Brandmeldeanlage ist die Feuerwehr zudem in der Lage, den Brandort schnell zu lokalisieren und damit alle notwendigen Maßnahmen wie Evakuierung, Brandbekämpfung etc. zielgerichtet einzuleiten.

Gegebenenfalls kommt es zur Auslösung eines sogenannten Täuschungsalarms. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Brandmelder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise den Zustand einer Gefahrensituation detektieren, zum Beispiel durch Zigarettenrauch, Küchendampf oder eine Nebelmaschine.

Da es sich beim Auslösen der Brandmeldeanlage zunächst immer um einen technisch bestätigten Brandalarm handelt, rückt die Feuerwehr hierzu nach einer vordefinierten Alarm- und Ausrückeordnung aus. Hierzu gehört ein Löschzug, bestehend aus mehreren Feuerwehrfahrzeugen mit entsprechender Besatzung, welche in der Lage sein muss, unmittelbar beim Eintreffen innerhalb der Hilfeleistungsfrist eine schnelle Menschenrettung und Brandbekämpfung durchzuführen.

Die Feuerwehr kann und muss vor Ort nach einem entsprechenden Alarm in der Brandmeldezentrale auf dem nur für die Feuerwehr zugänglichen Feuerwehr-Anzeigetableau auswerten, welche und wie viele Brandmelder ausgelöst haben und wo sich diese befinden. Mit in der Brandmeldezentrale vorgehaltenen sogenannten Laufkarten begeben sich die Einsatzkräfte sodann den ausgelösten Brandmeldern und kontrollieren, ob ein Brandereignis vorliegt oder nicht. Dies kann zum Beispiel optisch und olfaktorisch (durch den Geruchssinn) geschehen. Vorsorglich wird standardmäßig auch unter Zuhilfenahme sogenannter Wärmebildkameras die Umgebung der Brandmelders gescannt, um gegebenenfalls vorhandene verdeckte Brandstellen ausfindig machen zu können. Hierzu sind Laien schon mangels des notwendigen technischen Geräts nicht in der Lage. Aufgrund der physikalischen Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch kommt es nicht selten vor, dass ein tatsächlich vorliegendes Brandereignis in einem Bereich gegeben ist, der für Anwesende von Außen entweder gar nicht erkennbar ist oder am falschen Ort lokalisiert wird.

Erst wenn die konkrete Erkundung durch die Feuerwehr vor Ort ergibt, dass kein Brandereignis vorliegt, kann seitens der Feuerwehr davon ausgegangen werden, dass ein Fehlalarm vorliegt. Vorher wird der Einsatz der Feuerwehr in keinem Fall abgebrochen. Auch nicht bei einer Rückmeldung von Anwesenden bei Eintreffen der Feuerwehr oder vorheriger telefonischer Rückmeldung.

Dies auch deshalb, weil Brandmeldeanlagen nur in solchen Objekten baurechtlich gefordert und eingerichtet sind, in welchen entweder ein hohes Gefährdungspotential für eine größere Anzahl von Menschen (z.B. in sogenannten Versammlungstätten, Hotels, Flüchtlingsunterkünfte etc.) oder für hohe Sachwerte oder die Umwelt besteht.

Die Feuerwehr hat im Übrigen die Aufgabe, nach Beendigung des Einsatzes die Brandmeldeanlage wieder zurückzusetzen und diese damit wieder in ‚Alarmbereitschaft‘ zu versetzen. Auch deshalb hat sie zwingend das entsprechende Objekt anzufahren.

Soweit Rottweils Feuerwehrsprecher Mack. Die Feuerwehr muss also ausschließen, dass nicht doch ein Brand vorliegt, der viele Menschenleben gefährden könnte. Und auch dann, wenn man vor Ort von einer bestimmten Ursache ausgeht, muss diese nicht den Brandmelder ausgelöst haben. Es könnte sein, dass zufällig zeitgleich ein versteckter Brand ausgebrochen ist, etwa in einem Kabelschacht. Und schließlich hat die Feuerwehr einen Ablauf abzuarbeiten.

Dieses Ereignis unterbrach am Samstag jedenfalls früh die Hochzeitsfeier.

Unser ursprünglicher Bericht

Diese Hochzeit in Rottweil wird um ein paar hundert Euro teurer als geplant: Schon mittags mussten Feuerwehr, DRK und die Polizei anrücken. Aus einem vermeidbaren Grund.

(Rottweil). Samstag, gegen 14.45 Uhr im Sonnensaal des Kapuziners in Rottweil: Bässe wummern, eine in feine Kleider und Anzüge gehüllte Gesellschaft ist am Feiern. Alkohol fließt. Und eine Nebelmaschine tritt in Aktion. Was die Gäste dieser Hochzeitsfeier in Stimmung gebracht haben mag, lässt auch die Brandmelder im Saal nicht kalt: Sie melden, wie es ihre Aufgabe ist, einen möglichen Brand. Denn ihre optischen Sensoren haben den Nebel aus der Maschine wahrgenommen.

Die Brandmeldeanlage des Kapuziners ist direkt auf die Rettungsleitstelle geschaltet. Denn das Gebäude gilt als Versammlungsstätte und zum Zeitpunkt des Alarms halten sich zig Menschen darin auf. Und die Leitstelle ergreift die für einen solchen Moment, einen Brandmelderalarm im ehemaligen Klostergebäude, vorgesehenen Maßnahmen: Ein Löschzug der Feuerwehr wird losgeschickt, zudem der Rettungsdienst mit einem Wagen. Und eine Streife der Polizei wird alarmiert.

Nur Minuten später trifft Stadtbrandmeister Frank Müller ein, kurz nach ihm die ersten Lösch- und Rettungsfahrzeuge samt Drehleiter. Und die Polizei. Sie alle erfassen die Lage schnell: Es war nur eine Nebelmaschine, mittags vor drei, die die Stimmung anheizen sollte. Kein Einsatz für die Feuerwehr.

Aber: Die Kosten des Einsatzes – übrigens auch desjenigen der Polizei – sollen dem Veranstalter der Feier, damit dem Brautpaar, auferlegt werden. Denn laut Müller ist im Vertrag, den sie bei der Anmietung des Sonnensaals unterschreiben, festgelegt, dass auf das Rauchverbot zu achten sei. Das gelte auch für Nebelmaschinen. Rauchmelder unterscheiden nicht.

Auch der Rettungsdienst war vor Ort, konnte aber bald umkehren. Foto: gg

Falls das Brautpaar schon einmal die Kosten überschlagen will: Ihre Umlagefähigkeit geht auf das Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg zurück, ihre Höhe legt in diesem Fall die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 13.12.2017 (Stand 14.06.2023)“ fest. Als Berechnungsgrundlage: es waren 21 Kräfte mit fünf Fahrzeugen seitens der Feuerwehr im Einsatz. Allein die Drehleiter kostet 264 Euro die Stunde. Da kommt eine knapp vierstellige Summe heraus. Die gute Nachricht: Die Feuerwehr muss halbstündlich abrechnen. Die Summe wird also halbiert.

Es kommen jedoch noch die Kosten für die Streifenwagenbesatzung hinzu, welche die Polizei laut Stadtbrandmeister Müller ebenfalls abrechnen will.

Wichtig zu wissen: Zunächst einmal bezahlt immer der Steuerzahler einen Polizeieinsatz. So bekommen an einem Unfall oder Ähnlichem beteiligte Menschen keine Rechnung zugesendet. Das gilt aber nur, wenn der Einsatz tatsächlich berechtigt ist. Es muss also etwa ein Autounfall vorliegen, ein Einbruch, eine Entführung oder ein Überfall. Anders sieht es aus, wenn der Einsatz nicht berechtigt war. Etwa, wenn kein echter Notfall vorliegt. Und wenn der Einsatz leicht vermeidbar gewesen. Indem man den Vertrag liest, mit dem man einen Saal mietet, beispielsweise. Und nach den Vorgaben handelt.

Diskutieren Sie mit!

Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

22 Kommentare

22 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Daniel Rabbit
Daniel Rabbit
1 Jahr her

Irgendwie muss man bei der Feuerwehr ja die täglichen Einsätze in Dreifach-Mannschaftsstärke bei Merkels Fachkräften im Spital quer finanzieren. Da war auch heute wieder die Blaulichtfamilie im Partybus zu Gast. Ebenfalls BMA, ebenfalls jeweils mutwillig durch Verstöße gegen die Hausordnung ausgelöst.

Von Rechnung schreibt da aber keiner proaktiv etwas. Hmm. Bestimmt nur überlesen. Vielleicht bei der nächsten Einsatzmeldung in 3-4 Tagen dann.

Oder man hat da tatsächlich die Platin-Kundenkarte mit Flatrate.

PDC
PDC
1 Jahr her

Der Feuerwehrjurist beschreibt also in Myriaden von wohlfeilen Worten, wieso die Feuerwehr zwingend kommen muss. Er beschreibt und beantwortet aber nicht die gestellte Frage, wieso man bei sofortiger Zusatzinfo „da ist ein Fehlalarm“ von Anwesenden nicht die Truppenstärke reduziert und weiter mit voller Kapelle anrauscht.

Schließlich ist Frank Müller in seinem schnittigen Mercedes ja eh immer der Erste vor Ort und könnte auch wieder nachalarmieren, falls doch was ist. Aber ganz riesig und vor allem extrem dringend kann das ja nicht sein, sonst hätten die Anwesenden das vor Ort gesehen und nicht beschwichtigt.

Simon
Simon
Antwort auf  PDC
1 Jahr her

Ja natürlich rückt die Feuerwehr an – immerhin kann es sehr wohl irgendwo brennen, wo es die Hochzeitsgäste nicht wahrnehmen, angeblich sicherer Funkenfontäne hin oder her. Und was wäre bitte die Alternative?

-> Feuerwehr wird alarmiert, jemand ruft an und sagt, „ach, ist doch nix“ und die Feuerwehrleute legen sich wieder schlafen?
-> Und wenn dann doch was war, Menschen zu Schaden kommen oder Schlimmeres? Was dann?

Selbstverständlich muss die Feuerwehr ausrücken, gerade bei so einem Gebäude, in dem Veranstaltungen mit nicht wenigen Gästen stattfinden – und dementsprechend auch mit dem Aufgebot, das nötige wäre, FALLS dieses Veranstaltungsgebäude tatsächlich gelöscht werden muss.

Ich verstehe nicht, was es da zu diskutieren gibt?! Ich für meinen Teil bin froh, dass die Feuerwehr hier in Rottweil einen so gute Job macht.

PDC
PDC
Antwort auf  Simon
1 Jahr her

Ach Hase, darum geht es doch gar nicht.

Wie bereits geschrieben ist die Frage: Muss die Feuerwehr mit 100 Mann anrauschen, wenn eine BMA loslegt und zeitgleich ein Zeuge sagt, das ist ein Fehlalarm? Oder tun es auch erst mal 10 Mann, um die Sache zu am FIZ zu verifizieren und die BMA zurückzusetzen?

Gut, dass darauf keiner eingehen will.

Simon
Simon
Antwort auf  PDC
1 Jahr her

Ach Schnecke,

genau darauf habe ich oben schon geantwortet:

„[…] dementsprechend auch mit dem Aufgebot, das nötige wäre, FALLS dieses Veranstaltungsgebäude tatsächlich gelöscht werden muss […]“

– Wie kann man Feststellen, ob jemand, der anruft und sagt, es wär ja nix, wirklich ein Zeuge ist – und nicht vielleicht sogar der Auslöser/Täter? Wär ja das Paradies für Brandstifter etc.

-Nachträglich Verstärkung rufen wäre im Brandfall eher kontraproduktiv nehme ich an (bin selbst nicht bei der Feuerwehr). Deswegen ist es wohl besser, es sind gleich alle verfügbaren Kräfte da.

Oder würdes du, Schnecke, gerne hinterbliebenen Angehörigen gerne erklären, warum ein Brand nicht mit maximaler Brisanz und Einsatz bekämpft wurde? Weil irgendjemand (!) kurz nach Alarm angerufen hat und gesagt hat, es wär ja nix?

PDC
PDC
Antwort auf  Simon
1 Jahr her

Stimmt, könnte ja immer was sein. Also haben wir ab sofort eine Berufsfeuerwehr mit 1000 Mitarbeitern. Einer stellt sich vor jedes Haus der statt. Weil wenn nicht, wäre doof, weil – könnte ja immer was sein. Und willst du dann derjenige sein, der hinterher das den Angehörigen erklären muss? Wieso Simon ausgerechnet bei diesem Haus gespart hat.

Au weia.

Und kontraproduktiv googelst du wohl besser nochmal.

MNT
MNT
Antwort auf  PDC
1 Jahr her

Und du – @PDC – wohl besser statt nochmal…
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Stadt-Statt-und-statt

Mach dich nicht schlauer als du bist.
Lass die Feuerwehr doch Feuerwehr sein. Sie haben sicherlich ihre Gründe, weshalb Sie wann mit welcher Mannstärke anrücken. Oft sind es Details, die ein Laie gar nicht wissen kann.

PDC
PDC
Antwort auf  MNT
1 Jahr her

T9 kennst du altersbedingt eher nicht mehr.

Florian II
Florian II
Antwort auf  PDC
1 Jahr her

Gute Ausrede! Der menschliche Geist sollte eigentlich T9 immer noch überlegen sein und merken, wenn dabei Stuss herauskommt.

Florian II
Florian II
Antwort auf  PDC
1 Jahr her

Vorschlag: die oberschlaue Schnecke hinterlässt bei der Leitstelle ihre Personalien sowie eine Verfügung für den Fall, dass ihr einmal selbst der A… brennt. Es soll zuerst ein Controller zum Einsatzort kommen, ausgiebig erkunden und sich erst dann für den eventuellen Einsatz der notwendigen Anzahl von Einsatzkräften und -Mitteln entscheiden. Die kommen dann zwar etwas später, aber schlau, wie sie ist, wird sich die Schnecke sicherlich etwas einfallen lassen, wie sie der exponentiellen Brandausbreitung in der Zwischenzeit ein Schnippchen schlagen kann. Wenn das dann doch schiefgehen sollte, weil das Ei schlauer sein wollte, als die Henne, könnte dann auf dem Grabstein z.B stehen: Sparsam bis zur letzten Konsequenz

Florian IV
Florian IV
Antwort auf  Florian II
1 Jahr her

Gut gebrüllt. Dem Lulli haben wir es richtig gegeben und der wird sich nächstes Mal 2x überlegen, ob er die Sekte angreift.

Florian II
Florian II
Antwort auf  Florian IV
1 Jahr her

Sie werden jämmerlich nach dieser „Sekte“ flehen, wenn Sie mit gebrochenen Knochen in einem qualmenden Blechklumpen eingeklemmt sind oder wenn dunkler Rauch aus den Fenstern quillt, hinter denen Ihre Liebsten in Todesangst um Hilfe kreischen! Zwischen Ihrer zynischen Wortwahl und den widerwärtigen Typen, die heutzutage lustvoll und enthemmt Einsatzkräfte anpöbeln und mit Feuerwerkskörpern bewerfen, kann ich kaum mehr einen Unterschied erkennen! Und vermutlich können Sie sich auch wieder nicht zurückhalten, unter dem originellen Pseudonym Florian V erneut eine erbärmliche Pointe als Retourkutsche abzusondern.

Stefan Weidle
Stefan Weidle
1 Jahr her

Ja, da ist was schief gelaufen, da hat eine im Überschwang gestartete Nebelmaschine, einen Fehlalarm ausgelöst. Das war nicht vorsätzlich, oder gar bösartig, sondern eine Unachtsamkeit, oder gar Dummheit. Da lädt man die umsonst Aufgeschreckten doch direkt zum Essen und auf ne Runde ein, bittet die Gäste um ein „Rauchmelderdisaster Notopfer“ für die Kosten zu einer Extra-Spende und die Sache ist gegessen. Was macht das hiesige „Fachblatt“ draus? Listet fast schon diebisch entzückt die Kosten auf, welche auf das böse und sich nicht an die vertraglich eingegangen Regeln gehalten habende Brautpaar nun zukommen. Mensch, Arnegger, da gratuliert man und bedauert die Frischvermählten, dass der schönste Tag im Leben gleich so losgeht und macht keine schnippische Rechtsbehelfsbelehrung draus.

Peter Arnegger (gg)
Antwort auf  Stefan Weidle
1 Jahr her

Ich Dussel, aber auch, da hätte ich ja jetzt mal selbst drauf kommen können :-)

Florian II
Florian II
Antwort auf  Stefan Weidle
1 Jahr her

Bei dem Artikel ist noch eine andere beflissene Informationsquelle im Spiel, die solche Mauscheleien niemals zuließe!… Außerdem hat die Kostenfrage solcher Einsätze immer bei jenen Zeitgenossen oberste Priorität, deren größte Sorge es ist, als kleine Steuerzahler von irgendwelchen Schmarotzern ausgebeutet zu werden. Gut, wenn man denen gleich mal den Wind aus den Segeln nimmt! Und das Brautpaar sollte mal bei seiner Haftpflichtversicherung anklopfen…

Daniel Rabbit
Daniel Rabbit
1 Jahr her

Nicht zu vergessen die ganzen Strafzettel für das illegale Befahren einer Einbahnstraße. Das werden Feuerwehr, Polizei und DRK doch hoffentlich auch an den Verursacher weiterreichen?

Oder ist die Blaulichtfamilie (worunter keine Busse sind) etwa wirklich den absurden Ring außenrum gefahren? Die Fotos zeigen anderes.

Peter Arnegger (gg)
Antwort auf  Daniel Rabbit
1 Jahr her

Für Rettungsfahrer gelten Sonderrechte, die es ihnen erlauben, Verkehrsregeln zu ignorieren – beispielsweise in falscher Richtung in eine Einbahnstraße einzufahren oder das Fahrzeug in Parkverbotszonen abzustellen.

Fred
Fred
Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
1 Jahr her

Selbstverständlich. Wie praktisch.

Florian
Florian
Antwort auf  Fred
1 Jahr her

Nein in der StVO ist festgehalten dass die Feuerwehr Sonderrechte hat. Bei der Alarmierung ist dann jeder Feuerwehrangehörige mit seinem Verkehrsmittel die Feuerwehr. Gilt im übrigen nicht für das DRK. Wenn der Rettungsdienst von der Feuerwehr gemacht würde wäre das wieder alles abgedeckt.

Florian II
Florian II
Antwort auf  Fred
1 Jahr her

Was haben Sie eigentlich für ein Problem? Die Zeit, die Sie zum Rumnörgeln auf den Kommentarseiten verplempern, könnten Sie auch sinnvoller einsetzen, indem Sie sich z.B bei der Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation nützlich machen. Dann müssen Sie auch nicht mehr blass vor Neid gegenüber jenen sein, die ihre Freizeit für das Befahren von Abkürzungen opfern und bei dieser Gelegenheit vielleicht in letzter Sekunde auch Menschenleben und Sachwerte retten!

Florian III
Florian III
Antwort auf  Florian II
1 Jahr her

Jawoll. Wir haben das Problem verstanden.

Hans sauer
Hans sauer
Antwort auf  Daniel Rabbit
1 Jahr her

Deutschland – Land der Bildungsferne. Bevor man pubst – mal kundig machen. Tante google hilft. § 35 StVO – (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Und – Achtung! – falls sie als Verkehrsteilnehmer so einem „illegal“ fahrenden Fahrzeug entgegenkommen heißt es für Sie nach § 38 StVO „„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Sollte man mal gelernt haben in der Fahrschule.

Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)
… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

Beiträge

Rotarische Austauschschüler besuchen Rottweil  

Zwölf rotarische Austauschschüler aus Argentinien, Australien, Brasilien, Canada, Kolumbien, Mexico und Taiwan besuchten anlässlich ihrer traditionellen „Wander- und Erlebniswoche“ Rottweil.Rottweil. Die Schüler wurden von...

Das interessiert diese Woche

Ein Einsatz von – zum großen Teil ehrenamtlichen – Rettungskräften bei einer Hochzeitsfeier am Samstagnachmittag in Rottweil wird ein Nachspiel haben. Polizei und Feuerwehr wollen ihre Kosten geltend machen. Dennoch: Hätten hier wirklich so viele Einsatzkräfte anrücken müssen, 21 allein seitens der Feuerwehr? Das fragt sich ein Gast der Party. Ein Sprecher der Feuerwehr Rottweil beantwortet diese Frage.

(Rottweil). Weil ein Effektgerät – es war wohl keine Nebelmaschine – die Brandmeldeanlage des Kapuziners in Rottweil ausgelöst hat, sind Feuerwehr, DRK und Polizei angerückt (wir haben berichtet). In erster Linie sei dies „natürlich ein Feuerwehreinsatz“ gewesen, bei dem die Polizei lediglich unterstützte. Das erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz. Während der Hochzeitsfeier im Sonnensaal des Kapuziners „wurde wohl Trockeneis verwendet, wodurch es zu einer Rauchentwicklung kam“, so die Polizistin weiter. Die optischen Melder der Brandmeldeanlage hätten deshalb einen Alarm ausgelöst. „Da laut Anmietungsvertrag des Veranstaltungssaals ‚Kapuzinerkloster‘ die Erzeugung von Nebel/ Rauch nicht gestattet ist, wird die Polizei auch prüfen, ob sie für den Einsatz Kosten geltend machen kann.“

Das hatte die NRWZ an dieser Stelle berichtet. Vor Ort hatten die Beamten sich entsprechend die Personalien der Veranstalter der Feier – mutmaßlich des Hochzeitspaares – geben lassen. Diese Ehe begann also ein wenig unglücklich.

Das sieht auch ein Gast der Party so. „Ich war selbst auf der Hochzeit und der Brandmelder wurde nicht durch eine Nebelmaschine ausgelöst“, schreibt er. Oh, und wodurch dann? „Es waren Sparkular Fontänen, die jedoch laut Hersteller keinen Feueralarm auslösen dürften“, ergänzt er. Es handelt sich dabei um Geräte, die laut Hersteller „einen ungefährlichen Funkenfontäneneffekt bis zu einer Höhe von fünf Metern“ erzeugen können, „der genau wie traditionelles Feuerwerk/Pyrotechnik aussieht“. Ein solches Gerät erzeuge „keinen Rauch, keinen unerwünschten Geruch und erfordert keine Betriebserlaubnis.“

Dennoch ist es passiert – der Rauchmelder hatte ausgelöst. Das haben auch die Partygäste bemerkt. Der Gast: „Zehn Sekunden nach dem Auslösen des Alarms (wurde) die Feuerwehr telefonisch benachrichtigt, dass es ein Fehlalarm ist.“ Trotzdem sei die Feuerwehr „mit voller Mannschaft“ ausgerückt. „Dies hätte man auch unterlassen können.“

Die Feuerwehr abbestellen, wenn eine Brandmeldeanlage ausgelöst hat? Geht das? Wir haben bei der Feuerwehr Rottweil nachgefragt. Deren Sprecher Rüdiger Mack nimmt ausführlich Stellung, und zwar wie folgt:

Eine Brandmeldeanlage hat folgende Funktionsweise: Sie wertet eingehende Signale von Brandmeldern aus und reagiert darauf, dient also der Brand-Früherkennung und der automatisierten Alarmierung der Feuerwehr. Sie ist nicht dazu in der Lage, einen Brand zu löschen oder die Entstehung desselben zu verhindern. Außerdem werden Personen, die sich nahe der Brandstelle befinden, akustisch und ggf. optisch gewarnt. Bei Wahrnehmung dieser Warneinrichtungen haben alle dort befindlichen Personen das Gebäude deshalb zwingend zu verlassen.

Mithilfe der Brandmeldeanlage ist die Feuerwehr zudem in der Lage, den Brandort schnell zu lokalisieren und damit alle notwendigen Maßnahmen wie Evakuierung, Brandbekämpfung etc. zielgerichtet einzuleiten.

Gegebenenfalls kommt es zur Auslösung eines sogenannten Täuschungsalarms. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Brandmelder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise den Zustand einer Gefahrensituation detektieren, zum Beispiel durch Zigarettenrauch, Küchendampf oder eine Nebelmaschine.

Da es sich beim Auslösen der Brandmeldeanlage zunächst immer um einen technisch bestätigten Brandalarm handelt, rückt die Feuerwehr hierzu nach einer vordefinierten Alarm- und Ausrückeordnung aus. Hierzu gehört ein Löschzug, bestehend aus mehreren Feuerwehrfahrzeugen mit entsprechender Besatzung, welche in der Lage sein muss, unmittelbar beim Eintreffen innerhalb der Hilfeleistungsfrist eine schnelle Menschenrettung und Brandbekämpfung durchzuführen.

Die Feuerwehr kann und muss vor Ort nach einem entsprechenden Alarm in der Brandmeldezentrale auf dem nur für die Feuerwehr zugänglichen Feuerwehr-Anzeigetableau auswerten, welche und wie viele Brandmelder ausgelöst haben und wo sich diese befinden. Mit in der Brandmeldezentrale vorgehaltenen sogenannten Laufkarten begeben sich die Einsatzkräfte sodann den ausgelösten Brandmeldern und kontrollieren, ob ein Brandereignis vorliegt oder nicht. Dies kann zum Beispiel optisch und olfaktorisch (durch den Geruchssinn) geschehen. Vorsorglich wird standardmäßig auch unter Zuhilfenahme sogenannter Wärmebildkameras die Umgebung der Brandmelders gescannt, um gegebenenfalls vorhandene verdeckte Brandstellen ausfindig machen zu können. Hierzu sind Laien schon mangels des notwendigen technischen Geräts nicht in der Lage. Aufgrund der physikalischen Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch kommt es nicht selten vor, dass ein tatsächlich vorliegendes Brandereignis in einem Bereich gegeben ist, der für Anwesende von Außen entweder gar nicht erkennbar ist oder am falschen Ort lokalisiert wird.

Erst wenn die konkrete Erkundung durch die Feuerwehr vor Ort ergibt, dass kein Brandereignis vorliegt, kann seitens der Feuerwehr davon ausgegangen werden, dass ein Fehlalarm vorliegt. Vorher wird der Einsatz der Feuerwehr in keinem Fall abgebrochen. Auch nicht bei einer Rückmeldung von Anwesenden bei Eintreffen der Feuerwehr oder vorheriger telefonischer Rückmeldung.

Dies auch deshalb, weil Brandmeldeanlagen nur in solchen Objekten baurechtlich gefordert und eingerichtet sind, in welchen entweder ein hohes Gefährdungspotential für eine größere Anzahl von Menschen (z.B. in sogenannten Versammlungstätten, Hotels, Flüchtlingsunterkünfte etc.) oder für hohe Sachwerte oder die Umwelt besteht.

Die Feuerwehr hat im Übrigen die Aufgabe, nach Beendigung des Einsatzes die Brandmeldeanlage wieder zurückzusetzen und diese damit wieder in ‚Alarmbereitschaft‘ zu versetzen. Auch deshalb hat sie zwingend das entsprechende Objekt anzufahren.

Soweit Rottweils Feuerwehrsprecher Mack. Die Feuerwehr muss also ausschließen, dass nicht doch ein Brand vorliegt, der viele Menschenleben gefährden könnte. Und auch dann, wenn man vor Ort von einer bestimmten Ursache ausgeht, muss diese nicht den Brandmelder ausgelöst haben. Es könnte sein, dass zufällig zeitgleich ein versteckter Brand ausgebrochen ist, etwa in einem Kabelschacht. Und schließlich hat die Feuerwehr einen Ablauf abzuarbeiten.

Dieses Ereignis unterbrach am Samstag jedenfalls früh die Hochzeitsfeier.

Unser ursprünglicher Bericht

Diese Hochzeit in Rottweil wird um ein paar hundert Euro teurer als geplant: Schon mittags mussten Feuerwehr, DRK und die Polizei anrücken. Aus einem vermeidbaren Grund.

(Rottweil). Samstag, gegen 14.45 Uhr im Sonnensaal des Kapuziners in Rottweil: Bässe wummern, eine in feine Kleider und Anzüge gehüllte Gesellschaft ist am Feiern. Alkohol fließt. Und eine Nebelmaschine tritt in Aktion. Was die Gäste dieser Hochzeitsfeier in Stimmung gebracht haben mag, lässt auch die Brandmelder im Saal nicht kalt: Sie melden, wie es ihre Aufgabe ist, einen möglichen Brand. Denn ihre optischen Sensoren haben den Nebel aus der Maschine wahrgenommen.

Die Brandmeldeanlage des Kapuziners ist direkt auf die Rettungsleitstelle geschaltet. Denn das Gebäude gilt als Versammlungsstätte und zum Zeitpunkt des Alarms halten sich zig Menschen darin auf. Und die Leitstelle ergreift die für einen solchen Moment, einen Brandmelderalarm im ehemaligen Klostergebäude, vorgesehenen Maßnahmen: Ein Löschzug der Feuerwehr wird losgeschickt, zudem der Rettungsdienst mit einem Wagen. Und eine Streife der Polizei wird alarmiert.

Nur Minuten später trifft Stadtbrandmeister Frank Müller ein, kurz nach ihm die ersten Lösch- und Rettungsfahrzeuge samt Drehleiter. Und die Polizei. Sie alle erfassen die Lage schnell: Es war nur eine Nebelmaschine, mittags vor drei, die die Stimmung anheizen sollte. Kein Einsatz für die Feuerwehr.

Aber: Die Kosten des Einsatzes – übrigens auch desjenigen der Polizei – sollen dem Veranstalter der Feier, damit dem Brautpaar, auferlegt werden. Denn laut Müller ist im Vertrag, den sie bei der Anmietung des Sonnensaals unterschreiben, festgelegt, dass auf das Rauchverbot zu achten sei. Das gelte auch für Nebelmaschinen. Rauchmelder unterscheiden nicht.

Auch der Rettungsdienst war vor Ort, konnte aber bald umkehren. Foto: gg

Falls das Brautpaar schon einmal die Kosten überschlagen will: Ihre Umlagefähigkeit geht auf das Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg zurück, ihre Höhe legt in diesem Fall die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 13.12.2017 (Stand 14.06.2023)“ fest. Als Berechnungsgrundlage: es waren 21 Kräfte mit fünf Fahrzeugen seitens der Feuerwehr im Einsatz. Allein die Drehleiter kostet 264 Euro die Stunde. Da kommt eine knapp vierstellige Summe heraus. Die gute Nachricht: Die Feuerwehr muss halbstündlich abrechnen. Die Summe wird also halbiert.

Es kommen jedoch noch die Kosten für die Streifenwagenbesatzung hinzu, welche die Polizei laut Stadtbrandmeister Müller ebenfalls abrechnen will.

Wichtig zu wissen: Zunächst einmal bezahlt immer der Steuerzahler einen Polizeieinsatz. So bekommen an einem Unfall oder Ähnlichem beteiligte Menschen keine Rechnung zugesendet. Das gilt aber nur, wenn der Einsatz tatsächlich berechtigt ist. Es muss also etwa ein Autounfall vorliegen, ein Einbruch, eine Entführung oder ein Überfall. Anders sieht es aus, wenn der Einsatz nicht berechtigt war. Etwa, wenn kein echter Notfall vorliegt. Und wenn der Einsatz leicht vermeidbar gewesen. Indem man den Vertrag liest, mit dem man einen Saal mietet, beispielsweise. Und nach den Vorgaben handelt.

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

Das interessiert diese Woche

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]