Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, die weitreichende Folgen für den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat. Damit soll der sogenannte Videoschutz in Städten und Gemeinden deutlich ausgeweitet werden. Wie Rottweil mit den vermeintlichen Erleichterungen umgeht, ist noch unklar. Die zuständige Behörde hat auch Bedenken in Sachen Persönlichkeitsschutz und Aufwand.
Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) sprach anlässlich der Abstimmung von einem „wichtigen Schritt für mehr Sicherheit und Transparenz“. Durch das neue Gesetz dürften Kommunen künftig „unter erleichterten Voraussetzungen und an mehr Orten“ Kameras einsetzen, um Straßen, Plätze oder öffentliche Einrichtungen zu schützen. Strobl betonte zugleich das Vertrauen der Landesregierung in die Städte und Gemeinden: Diese wüssten, „Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zu bringen, dass es dem Allgemeinwohl dient“.
Mehr Einsatzorte und längere Speicherfristen
Nach dem Beschluss soll Videoüberwachung künftig nicht mehr nur dem Schutz besonders gefährdeter Objekte dienen, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und bei der Ausübung des Hausrechts erlaubt sein. Die maximale Speicherfrist für Aufnahmen wird von einem auf zwei Monate verlängert. Damit werde – so das Innenministerium – der Weg für einen umfassenderen Videoschutz im öffentlichen Raum geebnet.
Künstliche Intelligenz und automatisierte Verwaltung
Erstmals soll auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in diesem Bereich gesetzlich geregelt werden. KI-Systeme dürfen künftig genutzt werden, um Leib und Leben von Personen sowie öffentliche Infrastruktur zu schützen.
Darüber hinaus schafft das geänderte Datenschutzgesetz neue Möglichkeiten für Verwaltung, Justiz und Forschung: Behörden sollen KI künftig datenschutzrechtlich sicher einsetzen und trainieren können. Die Verwaltung darf künftig sogar Bescheide vollständig automatisiert – also ohne menschliches Zutun – erlassen. Zudem sollen personenbezogene Daten stärker für gemeinwohlorientierte Forschung genutzt werden können.
Strobl zeigte sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss im Landtag: „Mit dem Gesetz können die Kommunen jetzt arbeiten. Ich bin den beiden Koalitionsfraktionen sehr dankbar für die Unterstützung“, sagte der Innenminister in Stuttgart.
Rottweil verhält sich abwartend
In Rottweil, beispielsweise, gibt es – wie anderswo – Stimmen, die die Stadt vor allem nachts und für Frauen zu einer No-Go-Area erklären, freilich, ohne dass die Polizeistatistik das bestätigt. Unabhängig davon, ob die Behauptung stimmt: Könnte die Stadt Rottweil die vom Land verkündeten Erleichterungen im Hinblick auf Videoüberwachung nutzen? Könnte es Überwachung einzelner Plätze geben?
„Für eine verlässliche Auskunft zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung ist es noch zu früh“, heißt es dazu aus dem Ordnungsamt auf Nachfrage der NRWZ. Erst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig bewertet seien, könne die Behörde beurteilen, ob in Rottweil Anforderungen und Voraussetzungen für konkrete Maßnahmen gegeben wären. „Darüber hinaus stellt sich immer auch noch die Frage, ob in Abwägung des Sicherheitsinteresses einerseits und des erforderlichen finanziellen und personellen Aufwands sowie der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger andererseits eine Videoüberwachung geboten und erforderlich wäre“, teilt das Ordnungsamt mit.
Blick in andere Städte
Mannheim als KI-Pilotstadt
Seit 2018 testet Mannheim eine „intelligente Videoüberwachung“ mit KI-gestützter Verhaltenserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten, die laut Landesregierung zu schnelleren Einsätzen und einem Rückgang bestimmter Delikte geführt haben soll. Diese Erfahrungen werden landesweit als Argument für mehr Videoschutz im öffentlichen Raum genutzt.
Heilbronn: Marktplatz unter Kamerabeobachtung
In Heilbronn überwachen seit 2025 mehrere Kameras den Marktplatz, offiziell um Straßenkriminalität einzudämmen und das Sicherheitsgefühl zu stärken. Stadt und Polizei verweisen dort auf erste Erfolge und betonen den Marktplatz als besonders belasteten Ort, während Datenschutzauflagen die Überwachungszeiten begrenzen.
Tübingen: Konflikt mit Datenschützern
In Tübingen prüft die Stadt Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Busbahnhof oder Europaplatz, stößt dabei aber auf deutlichen Widerstand des Landesdatenschutzbeauftragten. Dieser sieht in der flächigen Überwachung einen schweren Grundrechtseingriff und hat die Stadt sogar formell auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit eines Projekts hingewiesen.
Spannungsfeld Sicherheit vs. Datenschutz
Landesweit zeigt sich damit ein Muster: Während einige Städte Videoüberwachung als Baustein der Sicherheitsarchitektur ausbauen, mahnen Datenschützer Verhältnismäßigkeit, klare rechtliche Grundlagen und hohe Hürden bei der Bewertung von Gefahrenlagen an. Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich nun auch Rottweil mit seiner abwartenden Haltung und dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte sowie Personal- und Kostenaufwand.



