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Startseite Rottweil

Tanz in der „Pulverfabrik“: Bürgermeister kündigt Konsequenzen an, Landratsamt sieht Veranstaltung kritisch

von Peter Arnegger (gg)
31. August 2021
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 7 Minuten
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Symbol-Foto: Pixabay

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Bilder von einer Veranstaltung in der Pulverfabrik in Rottweil haben einem Leser der NRWZ wohl die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Unkontrolliert sei da am Wochenende gefeiert worden, mutmaßt er, ohne hygienische Auflagen. Seinen Namen nennt der Mensch nicht, wohl aber diejenigen, die aus seiner Sicht versagt hätten: der Veranstalter, etwa. Dieser weist die Vorwürfe auf Nachfrage der NRWZ zurück und zitiert die geltende Corona-Verordnung. Auch das Ordnungsamt steht in der Kritik. Update: Die Stadtverwaltung erklärt auf Nachfrage, nichts von der Veranstaltung gewusst zu haben. Rottweils Bürgermeister Ruf kündigt Konsequenzen an. Update II: Das Landratsamt schließt sich der Einschätzung der Stadt an und sieht die Veranstaltung insgesamt kritisch.

UPDATE – die Haltung des Rottweiler Ordnungsamts.

Die NRWZ hatte im Nachgang zu der Veranstaltung im Neckartal und der Mail eines anonymen Lesers das Ordnungsamt der Stadt Rottweil um Stellungnahme gebeten. Diese liegt seit Dienstagmittag vor. Darin kündigt Bürgermeister Dr. Christian Ruf Konsequenzen an. Die Stadt werde auf den Veranstalter, dessen Einschätzung des Events sie nicht teilt, zugehen.

So hatte der Veranstalter des Techno-Abends in der Rottweiler Pulverfabrik, Reinhold Orawetz, am Montag auf Nachfrage der NRWZ erklärt, „weder ein Club noch eine Diskothek“ zu sein und nur eine „einmalige Kulturveranstaltung“ organisiert zu haben. Deshalb auch nicht von den Anforderungen an Discos und Clubs betroffen zu sein (siehe ursprünglicher Artikel unten).

Das sieht Bürgermeister Ruf anders. So hätte die Stadtverwaltung, wäre sie im Vorfeld über die Pläne in der „Pulverfabrik“ unterrichtet worden, zunächst gerne ein Hygienekonzept gesehen. „Das können wir als zuständige Behörde nach der derzeitigen Coronaverordnung einfordern“, so Ruf, der auch erklärt, dass das Ordnungsamt von dem Event keine Kenntnis gehabt habe, auch nicht etwa aufgrund einer erteilten gaststättenrechtlichen Gestattung oder ähnlichem.

Abhängig vom Hygienekonzept wären dann gegebenenfalls weitere Auflagen festgesetzt worden, „etwa weil es sich unter Umständen nicht um eine einfache Veranstaltung im Sinne der Coronaverordnung (3G), sondern um eine club- oder clubähnliche Veranstaltung (2G oder PCR) handelt“, erklärt der Bürgermeister. Diesbezüglich gelte: Einrichtungen dürfen unabhängig von ihrer Organisationsform und ihrer gewerberechtlichen  Zulassung  nicht-immunisierte  Personen (geimpft oder genesen)  lediglich  unter  Vorlage eines negativen  PCR-Tests zulassen, soweit deren faktischer Betrieb „clubähnlich“  erfolgt. „Von den verschärfte Bedingungen sind also nicht nur Clubs und Diskotheken im eigentlichen Sinn erfasst, sondern auch vergleichbare, ‚ähnliche Einrichtungen'“, sagt Ruf.  Ein  clubähnlicher Betrieb liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort oder das Verhalten der  Gäste mit  dem vergleichbar sind, was üblicherweise dem Geschehen in einer Diskothek oder einem Club entspricht.

Anders als Veranstalter Orawetz meint Ruf, dass es „insbesondere auf die Frage, ob es sich um ein einmalig oder regelmäßig stattfindendes Event handelt, deshalb nicht ankommt.

Der Bürgermeister kündigt an: „Wir werden daher nun auf den Veranstalter zugehen und diesen zur Stellungnahme auffordern.“ Details, welche Konsequenzen drohen und welche wahrscheinlich sind, nannte er nicht. Auf Nachfrage sagte er: „Wir möchten hier zunächst die Stellungnahme abwarten.“

Update II – das sagt das Landratsamt

Das Ordnungsamt des Landkreises schließe sich der Einschätzung der Stadtverwaltung an, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts Rottweil am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der NRWZ. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises sei über die Veranstaltung nicht informiert gewesen. „Es hält gerade bei solchen Veranstaltungen die Einhaltung der Hygieneregeln für dringend erforderlich“, so die Sprecherin weiter.

Bei einer Veranstaltung wie der in der Pulverfabrik, erklärt sie im Namen der Behörde, „beruht das Konzept auf Geselligkeit und Nähe unter den Besuchenden“. Abstandsregeln, die eine Übertragung des Virus minimieren können, ließen sich kaum konsequent einhalten und überwachen. „Die Besuchenden sind zudem in Bewegung und durch lautes Sprechen und Aktivität werden vermehrt Aerosole ausgeschüttet. Erschwerend kommt häufig noch der Konsum alkoholischer Getränke hinzu, was die Senkung der Hemmschwelle und damit die Nichtbeachtung von Abstandsregelungen weiter nach sich zieht.“

Auch das Landratsamt kommt nach Mitteilung der Sprecherin rechtlich zur Einschätzung, dass es sich bei der genannten Veranstaltung in der Pulverfabrik um einen Disko-ähnlichen Betrieb gehandelt habe, bei dem laut Corona-Verordnung ein Hygienekonzept plus Datenerhebung plus durchgängige Maskenpflicht sowie für Geimpfte und Genesene ein entsprechender Nachweis (2G) und bei Nicht-Immunisierten ein PCR-Test  erforderlich gewesen wären.

Ergänzend verweist die Landratsamts-Sprecherin darauf, dass das Sozialministerium zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg ein Musterhygienekonzept für Clubs und Diskotheken erarbeitet habe, das unter bestimmten Umständen auch eine Abweichung von der Maskenpflicht vorsieht. „Eine Abweichung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche ist dabei nur im Einzelfall auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt möglich“, so die Behördensprecherin abschließend.

screenshot 3
Ausschnitt aus einem Video von der Veranstaltung.

Unser ursprünglicher Bericht

Ein namentlich nicht bekannter Leser regte sich an diesem Montagmorgen offenbar richtig auf. Er fand online ein Video von der Veranstaltung „Tanz am Neckar“, die am Samstag in der „Pulverfabrik“ im Rottweiler Neckartal startete. Von 17 bis 5 Uhr terminiert. Clubabend, wie früher. „Nutze die Zeit positiv, um dich zu sammeln, mit deinen Lieblingsmenschen, Freunden, Buddies, Bekannten und Fremden, die zu Freunden werden“, warb der Veranstalter. Es gebe „feinste elektronische Musik und Bässe von DJ’s wie Hanne & Lore aus Berlin und vielen, vielen anderen interessanten Künstlern.“ Zwölf Stunden elektronische Musik auf zwei Floors, Indoor und Outdoor wurden versprochen, also drinnen und draußen. Aus draußen wurde dann nichts, des Wetters wegen.

Drinnen „fühlt sich jetzt die Szene animiert, zu tun und zu lassen, was sie möchte“, so dann das Urteil unseres Lesers. Das brachte ihn auf die Palme. Er schrieb eine Mail an die Lokalredaktionen des Schwarzwälder Boten und der NRWZ, an das Landratsamt, an das Regierungspräsidium Stuttgart (zuständig wäre das in Freiburg) und an verschiedene Eventveranstalter und Diskotheken in der Region.

So vermutet der Beschwerdeführer, dass es freien Veranstaltern möglich zu sein scheine, sich „völlig unbehelligt“ über geltende Corona-Regeln hinwegzusetzen. Discos blieben geschlossen, weil es kein schlüssiges Konzept gebe, die geltenden Hygieneauflagen einzuhalten. Und in Rottweil hätten „mehrere hundert Personen … ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine ausgelassene Feier“ veranstalten können. Anstelle von gesetzlich vorgeschriebenen PCR-Tests habe der Veranstalter öffentlich schon im Vorfeld an Antigenschnelltests als Einlasskriterium für ausreichend empfunden. Auf der Veranstaltung seien dann weder Abstände eingehalten noch Masken getragen worden. „Ein vorgeschriebenes Hygienekonzept existierte offensichtlich nicht.“ Man könne „nur darauf warten, dass sich hier ein neuer Hotspot eröffnet“. Kurz: „In Berlin werden Demonstrationen verboten, in Rottweil tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Und das „bei aktuell extrem steigenden Inzidenzen.“ Tatsächlich ist die Inzidenz im Landkreis Rottweil derzeit starken Schwankungen unterworfen, aktuell liegt sie bei 105,8. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 77,9.

Die NRWZ hat sich an das Ordnungsamt der Stadt Rottweil – dem der Leser vorwirft, „offensichtlich die Kontrolle verloren“ zu haben -, das Gesundheitsamt des Landkreises und an den Veranstalter gewandt. Das Landratsamt hat uns gegenüber bereits angekündigt, am Dienstag Stellung nehmen zu wollen. Vom Ordnungsamt liegt noch keine Antwort vor.

Unterdessen hat der Veranstalter des Techno-Events auf die Nachfrage der NRWZ reagiert. „Uns wird vorgeworfen, am vergangenen Samstag ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine Veranstaltung in unserem Hause durchgeführt zu haben“, fasst Reinhold Orawetz, dem die „Pulverfabrik“ gehört, zusammen. Seine Antwort: „Jeder Gast hat beim Einlass einen 3G-Nachweis erbringen müssen, ohne diesen konnte er die Einlasskontrolle nicht passieren und die Veranstaltung nicht besuchen.“ Ein PCR-Test sei hingegen für eine Kulturveranstaltung, wie er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie durchgeführt hätten, nicht gefordert, „da wir weder ein Club noch eine Diskothek sind und dies eine einmalige Kulturveranstaltung war“, so Orawetz weiter.

Tatsächlich hat die Landesregierung die Corona-Verordnung auf Montag, 16. August 2021, entscheidend geändert. „Inzidenzstufen fallen weg, jetzt gilt 3G“, titelte die NRWZ damals. Die in diesem Fall entscheidenden Passagen aus der Corona-Verordnung:

  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, sowie Sportveranstaltungen sind zulässig. 
  • Sofern die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
  • Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. Ein Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Die Durchführung ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher zulässig.
  • Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

Vor wenigen Tagen hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das konkretisiert:

  • Alle kulturellen Veranstaltungen sind zulässig. Die Besucherkapazität darf grundsätzlich voll ausgeschöpft werden.
  • Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung sind insbesondere auch Veranstaltungen der Breitenkultur (Amateurmusik, Amateurtheater, Fastnacht, Volkstanz, etc.) …
  • Wenn das Hygienekonzept einer Veranstaltung sicherstellt, dass ausschließlich immunisierte und getestete Personen Zugang zu ihr haben und dass die Maskenpflicht gemäß § 3 der Corona-Verordnung strikt beachtet wird, kann bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen die volle Kapazität an Besucherinnen und Besuchern ausgeschöpft werden, auch wenn damit der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. 

Und die Landesregierung erklärt:

  • Erhalten bleibt für alle … weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

„Pulverfabrik“-Manager Orawetz: „Ein Hygienekonzept wurde im Vorfeld erstellt, an jedem Eingang sowie in den Toilettenanlagen wurde Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt mit entsprechendem Hinweis, die Hände zu desinfizieren.“ Er verweist auf die Corona-Verordnung.

Die Veranstaltung war offenbar erlaubt. Es lief zwar Discomusik, wie die Älteren unter uns sagen würden, es handelte sich aber nicht um eine Diskothek. Doch es hätten allerdings Masken getragen werden müssen. Ob sie dies wurden? Auf dem Video, das der Beschwerdeführer herumgeschickt hat, ist davon wenig zu erkennen. Einzelne Personen scheinen keine Maske zu tragen. Doch das Video ist von schlechter Qualität.

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Peter Arnegger (gg)

Peter Arnegger (gg)

... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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