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Startseite Schramberg

Arbeitsgericht: Kern-Liebers muss „Trafo“ zahlen

800.000 Euro insgesamt könnten fällig werden / Berufung möglich

von Martin Himmelheber (him)
5. April 2023
in Schramberg, Titelmeldungen, Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Vor dem Arbeitsgericht trafen sich die Streitenden. Archiv-Foto: him

Vor dem Arbeitsgericht trafen sich die Streitenden. Archiv-Foto: him

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Schramberg/Villingen-Schwenningen. Ein Mitarbeiter von Kern-Liebers hatte mit seiner Musterklage gegen sein Unternehmen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat das Sulgener Unternehmen verurteilt, die im Tarifvertrag 2021 von Südwestmetall mit der IG Metall vereinbarten Transformationsgeld, kurz Trafo, zu bezahlen.

Insgesamt 112 Beschäftigte standen hinter dieser Klage, die die IG-Metall-Freudenstadt initiiert hatte. Südwestmetall und Gewerkschaft hatten sich geeinigt, dass nur ein Kläger tatsächlich klagt. Für die IG Metall war deren zweiter Bevollmächtigter Georg Faigle vor Ort. Das Urteil nennt er im Gespräch mit der NRWZ „für uns super“. Der Richter habe sich in der Verhandlung im Wesentlichen auf die zuvor eingereichten Schriftsätze der beiden Parteien bezogen.

Was heißt „darüber hinaus“?

Kern-Liebers wollte nicht zahlen, weil in einem Ergänzungstarifvertrag von 2020 vereinbart worden war, dass es „darüber hinaus“ keine Sonderzahlungen geben solle. Die IG Metall argumentierte, dass es beim Abschluss des Ergänzungstarifvertrags noch keine „Trafo“-Regelung gegeben habe. Deshalb könne sich der Begriff „darüber hinaus“ im Ergänzungstarifvertrag auch nicht darauf beziehen.

Der Vertreter von Südwestmetall Markus Fink sah die Planungssicherheit der Firmen gefährdet, wenn solche Sonderzahlungen nachträglich fällig werden.

Eine vom Richter vorgeschlagene gütliche Einigung hatte der Südwestmetallvertreter abgelehnt. So kam es dann am Nachmittag zu einem Urteil.

Der Arbeitsrichter gab dem Kläger Recht, und das Unternehmen muss ihm nun knapp 700 Euro nachzahlen. Insgesamt könnten auf das Unternehmen nun „grob überschlagen“ 800.000 Euro an Nachzahlungen zukommen, schätzt der IG Metaller Faigle. Im Verfahren hätte die Gegenseite angedeutet, man werde dann „allen“ die Sonderzahlung nachzahlen. Ob damit allen 112 Klägerinnen und Klägern oder die gesamte Belegschaft gemeint sei, sei nicht klar.

Berufung möglich

Ob Kern-Liebers das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht, war am Abend ebenfalls noch nicht klar. Eine NRWZ-Anfrage beantwortet der Vorstandvorsitzende Dr. Erek Speckert am Abend so: „Bitte haben Sie Verständnis, dass Kern-Liebers solche Vorgänge nicht in der Öffentlichkeit kommentiert.“  Faigle vermutet allerdings stark, dass das Verfahren in die zweite Instanz gehen wird – allein um Zeit zu gewinnen.

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