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Coronakrise:  Eisdielendrama zweiter Akt

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Nur wenige Themen scheinen die Menschen in Schramberg mehr zu beschäftigen als die Frage, ob Eisdielen  weiter außer Haus Eis liefern dürfen oder nicht. Als am Freitag die Stadtverwaltung den Eisdielen Rino und Punto Gelato den Lieferservice untersagte, da gingen die Wellen hoch. Siehe Video hier.

Den Medien wurde vorgeworfen, sie seien Schuld. Die Schramberger Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erhielt bitterböse Mails und Kommentare in den sozialen Medien.

Was war geschehen? Beim Freitagspressegespräch hatte  die NRWZ auf eine SWR-Nachricht verwiesen, wonach in Rheinland-Pfalz Eisdielen außer-Haus liefern dürfen, in Baden-Württemberg aber nicht. Der Kollege vom Schwarzwälder Boten hatte einen Ausdruck zu den häufig gestellten Fragen an das Sozialministerium und dort hieß es, der Außer-Haus-Lieferdienst für Eisdielen sei nicht zulässig.

OB Eisenlohr sicherte zu sich darum zu kümmern und erhielt am Nachmittag aus Stuttgart eine Mail, wonach Sozial- und Wirtschaftministerium der Ansicht sind, Außer-Haus-Lieferdienste seien für Eisdielen nicht erlaubt. „Da ich diese dezidierte Antwort hatte, musste ich die Lieferdienste schließen lassen“, so Eisenlohr. Sie wünsche sich in Zukunft klare und saubere Anweisungen vom Land. Eine von Eisenlohr erwartete Klarstellung ist bis zum frühen Abend nicht bei der Stadtverwaltung eingetroffen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

3 Kommentare

  1. Das soll keine Kritik und keine Besserwisserei sein, aber: Ich verstehe nicht, wieso ich mir von einer derzeit geschlossenen Gastwirtschaft einen Wurstsalat nach Hause liefern lassen bzw. vor Ort nach Vorbestellung abholen kann, dies bei Eis nicht möglich ist, andererseits aber beim Einkaufsmarkt sehr wohl Eis in beliebiger Menge erstanden werden kann, ebenso wie vorgefertigter Wurstsalat, offen an der Theke, oder verpackt einschließlich Plastikgabel.
    Das Land möge bedenken, daß es darauf ankommt, daß die Bürger von den Maßnahmen überzeugt werden müssen, und dazu bedarf es eines schlüssigen Vorgehens.

  2. Die Medien sind ja auch Schuld. Worin bestand die Absicht des Medienvertreters, als er in einer öffentlichen Pressekonferenz auf dieses Misstand hinwies? Aufklärung und Information der Bürger? Oder eher Diskretitierung der OB und Geschäftsschädigung ansässiger Unternehmen? Der Medienvertreter allein kann dies Beantwortung.

    • Beide Medienvertreter haben nachgefragt, zunächst die NRWZ, weil in Rheinland-Pfalz der Lieferservice für Eisdielen erlaubt ist und in Bawü nicht, wie der SWR am morgen gemeldet hatte. Dann der Kollege vom „Schwarzwälder Boten“, der darauf hinwies, dass das Sozialministerium in einem „Häufig-gestellte-Fragen“-Artikel schreibe, Lieferservice für Eisdielen sei nicht zulässig. Es ging uns keineswegs darum, jemanden zu diskreditieren oder den Eismachern das Geschäft zu schädigen, sondern darum, auf eine widersprüchliche Verfahrensweise der Behörden hinzuweisen und zu fragen, was denn nun Sache ist. Und genau das ist Aufgabe der Medien. Wie es weiterging, konnten Sie ja gestern lesen:-) Martin Himmelheber

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