Gleich drei Steuern hat der Schramberger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres erhöht. Da alle geplanten Erhöhungen im Verwaltungsausschuss vorberaten waren, gab es wenig Gesprächsbedarf.
Schramberg. Bei der Vergnügungssteuer rechnet die Veraltung mit etwa 75.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Diese werden durch höhere Steuern auf die Automatengewinne fällig. Der Rat stimmte einmütig für die Erhöhung.
Diskussion bei der Zweitwohnungssteuer
Bei der Zweitwohnungssteuer gab es kein einstimmiges Votum. Thomas Brantner wollte wissen, was geschehen würde, wenn er neben einer Wohnung in Sulgen eine zweite in der Talstadt nutzen würde. Dann müsse er die Zweitwohnungssteuer zahlen, so Kämmerer Klemens Walter. Brantner schien das nicht logisch, denn die Zweitwohnungsteuer solle doch diejenigen Zur Kasse bitten, die ansonsten vor Ort keine Steuern zahlen. (Zwischenruf: „Verkauf‘ die Wohnung halt wieder…“).
Die Stadterwartet etwa 10.000 Euro Mehreinnahmen durch die Erhöhung. Bei zwei Enthaltungen und drei Nein-Stimmen (Frank Kuner, Michael Melvin und Hannes Steim) beschloss der Rat die Erhöhung.
Wer kontrolliert die Hundesteuer?
Bei der Hundesteuer erkundigte sich Susanne Andreae (SPD-Buntspecht), wie die Verwaltung die Zahlung der Hundesteuer überprüfe. Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß erläuterte im Zuge des Streifendienstes schauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes auch, ob die Hunde die vorgeschriebene Steuermarke tragen. Dies geschehe insbesondere auch bei Kampfhunden.
Auf eine Nachfrage der NRWZ berichtete Stadtsprecher Hannes Herrmann, die Stadt habe „leider keine Statistik, bei der wir nachschauen könnten, wie oft Hundebesitzer kontrolliert oder ‚erwischt‘ wurden“.
Das Vorgehen der städtischen Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes oder Gemeindevollzugsdienstes beschreibt Herrmann wie folgt: „Erkennt ein Mitarbeiter des KOD oder GVD, dass der Hund keine Marke trägt, wird der Hundebesitzer (normalerweise) auf die Notwendigkeit angesprochen, den Hund steuerlich anzumelden.“
Verwarnung droht
Da die Kollegen einen Ermessensspielraum hätten, entschieden sie vor Ort, „ob eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld oder eine schriftliche Verwarnung (Ordnungswidrigkeitenverfahren) eingeleitet wird“. Das hänge maßgeblich davon ab, wie einsichtig sich der Hundebesitzer zeigt und wie zum Beispiel die Erfahrungen aus früheren Verfahren sind.
Matthias Rehfuß hatte im Gemeinderat weiter mitgeteilt, dass die städtischen Mitarbeiter auch prüfen müssen, ob gegebenenfalls Kampfhunde gemäß der Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde gehalten werden oder nicht. „Diese Kampfhunde müssen einen Wesenstest erfolgreich absolviert haben, um gehalten werden zu dürfen.“
Keine Katzensteuer
Den Wunsch nach einer Katzensteuer fand Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr zwar verständlich. Er sei aber durch eine höchstrichterliche Entscheidung nicht erfüllbar. Aus der Hundesteuer sollen 20.000 Euro mehr in den städtischen Haushalt fließen. Mit 23 Ja-Stimmen beschloss der Rat die Erhöhung. Dagegen stimmten vier Rätinnen und Räte, Clemens Maurer enthielt sich.



