Samstag, 20. April 2024

Jetzt amtlich: Schramberger Umweltzone endet am 1. März

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Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, wird die Umweltzone in Schramberg am 1. März aufgehoben. Die dafür erforderliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans werde ab Freitag, 17. Februar öffentlich bekannt gemacht und ab Montag, 27. Februar für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Die Stadt Schramberg hat bereits mitgeteilt, dass Tempo 30 aus Lärmschutzgründen weiterhin gelte.

Stickoxidgrenzwert seit 2017 unterschritten

Zur Begründung schreibt das Regierungspräsidium, die Luftqualität in Schramberg habe sich in den letzten Jahren erfreulich verbessert. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (Jahresmittelwert) wurde in Schramberg im Jahr 2016 erstmals erreicht. Seit 2017 werde der NO2-Grenzwert unterschritten und die Jahresmittelwerte seien kontinuierlich bis auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2022 zurückgegangen.

Daher könne mit der zweiten, aktuell vorliegenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter anderem die Umweltzone Schramberg aufgehoben werden, heißt es aus dem RP.

Das RP folge damit den Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagiert und die Voraussetzungen für die Aufhebung von Umweltzonen festgelegt hat.

Auf Wunsch der Stadt bleibt Tempo 30 in der Oberndorfer Straße

Auch die Tempo 30-Regelung auf der Oberndorfer Straße, die bisher Bestandteil des Luftreinhalteplans war, könne entfallen. Jedoch habe die Stadt Schramberg bereits beschlossen, die Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen weiterhin anzuordnen.

Die Schramberger Umweltzone war seit Anfang an in der Stadt hoch umstritten. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung versuchten sie zu verhindern, weil man durch die Anordnung einer Umweltzone für die gesamte Stadt Nachteile im Handel und Tourismus fürchtete.

Info: Die Inhalte der zweiten Fortschreibung seien im Detail dem Luftreinhalteplan zu entnehmen. Dieser liege von Montag, 27. Februar bis einschließlich Montag, 13. März bei der Stadt Schramberg, Berneckstraße 9, 78713 Schramberg, Konferenzraum des City-Center (2. OG), während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr sowie beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, während der Dienststunden aus.

Weiter ist der Plan in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“  oder direkt hier einsehbar.

 

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NRWZ-Redaktion Schramberg
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter [email protected] beziehungsweise [email protected]

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