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Ortschaftsrat Tennenbronn will ehrenamtlichen Ortsvorsteher

von Martin Himmelheber (him)
29. April 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Nach vielen Bürgermeistern, einem ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Klaus Köser - unser Foto stammt aus seiner Amtszeit:-)) und zwei Hauptamtlichen soll nun wieder ein Ehrenamtlicher künftig im Tennenbronner Rathaus arbeiten.      
Archiv-Foto: him

Nach vielen Bürgermeistern, einem ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Klaus Köser - unser Foto stammt aus seiner Amtszeit:-)) und zwei Hauptamtlichen soll nun wieder ein Ehrenamtlicher künftig im Tennenbronner Rathaus arbeiten. Archiv-Foto: him

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Als Tennenbronns Ortsvorsteher Klaus Köser sich Ende 2016 in den Ruhestand verabschiedete, begann ein jahrelanges Trauerspiel. Der erste hauptamtliche Nachfolger war die meiste Zeit krank. Der zweite  machte durch  unabgesprochene Vorstöße und  eine E-Mail-Affäre von sich reden und wurde schließlich vom Ortschaftsrat abgelehnt.

Eine Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin gestaltete sich seither als „sehr schwierig“, wie es in einer Vorlage für die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn heißt. Nach zwei erfolglosen Bewerbungsverfahren soll nun auf Anregung des Tennenbronner Ortschaftsrats eine ehrenamtliche Lösung gesucht werden. Doch das geht nicht so einfach.

Bisher sieht die Hauptsatzung der Stadt nämlich vor, dass die Stellen der/des Ortsvorsteherin/s mit hauptamtlichen Beamten besetzt werden. Deshalb muss die Hauptsatzung der Stadt Schramberg geändert werden, um auch ehrenamtliche Ortsvorsteher zu ermöglichen.

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Hauptsatzung muss geändert werden

Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sei es nicht zwingend, für alle Stadtteile eine einheitliche Regelung zu wählen, heißt es in einer Vorlage für die Ortschaftsräte. „Dies bedeutet, dass für den Fall der ehrenamtlichen Besetzung der Stelle der/s Ortsvorsteherin/s im Stadtteil Tennenbronn im Stadtteil Waldmössingen weiterhin die hauptamtliche Bestellung der/s Ortsvorsteherin/s bestehen bleibt.“

Der Ortschaftsrat Tennenbronn beziehungsweise der Gemeinderat müssten sich aber für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Nach der Gemeindeordnung sei die ehrenamtliche oder hauptamtliche Besetzung alternativ vorgesehen. Eine „flexible Regelung“ – sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich – sei nach der GemO ausgeschlossen.

Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit im Gemeinderat erforderlich. Diese wäre derzeit erreicht, wenn mindestens 15 Mitglieder des Gemeinderats dem Beschlussantrag zustimmen. Zunächst werden die beiden Ortschaftsräte vorberaten und dann eine Empfehlung dem Gemeinderat geben.

Was „verdient“ ein Ehrenamtlicher?

In einem zweiten Schritt geht es um die Aufwandsentschädigung, die ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher erhalten soll. Dafür muss der Gemeinderat die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ändern. In einer weiteren Vorlage erläutert die Verwaltung, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, je nach Größe der Ortschaft und Umfang der Aufgaben eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers.

Erhält ein Ortsvorsteher keine hauptamtliche Unterstützung durch eine Verwaltungsleiterin oder einen Verwaltungsleiter, könnte die Entschädigung  sich auf gut 2400 Euro im Monat belaufen. Bei einer  hauptamtlichen Unterstützung wäre der Zeitaufwand geringer und die Entschädigung beliefe sich auf gut 1600 Euro im Monat.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verwaltungsleiterstelle einen Beschäftigungsumfang von etwa 50 Prozent hätte und die Stadt pro Jahr etwa 34.000 Euro kosten würde. Nach den Beratungen in den Ortschaftsräten wird sich der Gemeinderat ebenfalls mit dieser Satzungsänderung befassen und voraussichtlich Ende Mai darüber abstimmen.

 

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