Viele Einspruchs- und Klagemöglichkeiten / Exklusiv-Interview-Angebot

Pfaff und Schlauder: Landratsamt kann nach dem 1. Oktober Mietvertrag kündigen

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Anfang der Woche hat die Stadt die Einwender gegen das Vorhaben im ehemaligen Fabrikgebäude von Pfaff und Schlauder informiert, dass sie den Bauantrag abgelehnt habe.  Wie mehrfach berichtet, plant ein Investor aus Singen, in dem Gebäude eine Flüchtlingsunterkunft für „circa 200 Personen“ einzurichten.

Schramberg. Wie geht es nach der Ablehnung des Baugesuchs weiter? Das Landratsamt hatte im Mai 2023 mit dem Investor einen Mietvertrag geschlossen. Dieser ist zum 1. April in Kraft getreten, bestätigt die Sprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage der NRWZ.

Sonderkündigungsrecht, nicht -pflicht

Sie betont, der Kreis habe „ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Übergabe der Räumlichkeiten an uns als Mieter um mehr als sechs Monate verzögert“. Der Kreis könnte also erst am 1. Oktober kündigen. „Allerdings haben wir keine Pflicht, den Mietvertrag zu kündigen; sollte sich abzeichnen, dass der geplante Umbau doch noch zustande kommt, könnten wir den Mietvertrag weiter bestehen lassen“, so die Sprecherin.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dem Eigentümer im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens die Baugenehmigung doch noch erteilt würde. Die Sprecherin weist darauf hin, dass Mietzahlungen erst erfolgen, wenn die Räume vom Investor bezugsfertig an den Kreis übergeben worden sind. „Vorher fließt keine Miete“, stellt sie klar.

Wie geht es rechtlich weiter?

Gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt kann der Investor innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen, wie Rechtsanwalt Matthias Hörnisch erläutert. Diesen muss die Stadt prüfen. Wenn sie den Antrag annimmt, muss sie die Ablehnung zurücknehmen und die Baugenehmigung erteilen. Dagegen könnten dann die Einwender Widerspruch einlegen.

Lehnt die Stadt den Bauantrag trotz des Widerspruchs durch den Investor ab, muss sie die Sache dem Regierungspräsidium vorlegen. Dort wird geprüft, ob die Entscheidung der Stadt korrekt ist. Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann der Investor noch beim Verwaltungsgericht klagen.

Würde das Regierungspräsidium für den Investor entscheiden, könnten dagegen wiederum die Einwender Widerspruch einlegen und klagen. Da jeweils Fristen einzuhalten sind, kann dieses Verfahren den Baubeginn über etliche Monate hinauszögern.

Welche anderen Möglichkeiten für das Landratsamt gäbe es?

Angesichts dieser Aussichten stellt sich die Frage: Sucht das Landratsamt nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten in Schramberg? Die Antwort der Sprecherin des Landratsamts ist klar: „Wir suchen laufend nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten, und zwar im ganzen Landkreis, und prüfen natürlich die Angebote, die uns gemacht werden.“

Vorstellbar wäre da auch eine Containerlösung oder die Nutzung von leerstehenden Gebäuden in einem Gewerbegebiet, „sofern es baurechtlich zulässig ist und die Unterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten geeignet ist“.

Dabei setze man im Landratsam auch auf die Hilfe der Stadt Schramberg. Sie könnte das Landratsamt unterstützen, „indem sie uns alternative Möglichkeiten zur vorläufigen Unterbringung anbietet“.

Investor bietet „Exklusiv-Interview“ an – und meldet sich nicht mehr

Die NRWZ und der „Schwarzwälder Bote“ haben in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, vom Investor aus Singen Informationen zu erhalten. Bisher vergebens.

Eine neuerliche Anfrage am Mittwoch beantwortete Alexander Schikorr, Prokurist der HSG Wirtschaftskanzlei und Sohn des Investors Horst Schikorr noch am selben Tag. Er wolle der NRWZ „ein Exklusivinterview gewähren“. Dabei könnten wir die bisherigen Geschehnisse und die weitere Vorgehensweise erörtern.

Die NRWZ-Antwort mit einem Terminvorschlag und dem Wunsch, das Gespräch gemeinsam mit dem Kollegen vom Schwabo zu führen, hat Alexander Schikorr zwar gelesen, sie blieb bis Freitagabend aber unbeantwortet.

Neues Treffen der Anwohner geplant

Unterdessen hat Karl Wolf angekündigt, die Gruppe der Einwender und Anlieger werde sich am Dienstagabend um 19 Uhr in der Pizzeria Roma erneut treffen (aktualisiert).

Das interessiert diese Woche



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Anfang der Woche hat die Stadt die Einwender gegen das Vorhaben im ehemaligen Fabrikgebäude von Pfaff und Schlauder informiert, dass sie den Bauantrag abgelehnt habe.  Wie mehrfach berichtet, plant ein Investor aus Singen, in dem Gebäude eine Flüchtlingsunterkunft für „circa 200 Personen“ einzurichten.

Schramberg. Wie geht es nach der Ablehnung des Baugesuchs weiter? Das Landratsamt hatte im Mai 2023 mit dem Investor einen Mietvertrag geschlossen. Dieser ist zum 1. April in Kraft getreten, bestätigt die Sprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage der NRWZ.

Sonderkündigungsrecht, nicht -pflicht

Sie betont, der Kreis habe „ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Übergabe der Räumlichkeiten an uns als Mieter um mehr als sechs Monate verzögert“. Der Kreis könnte also erst am 1. Oktober kündigen. „Allerdings haben wir keine Pflicht, den Mietvertrag zu kündigen; sollte sich abzeichnen, dass der geplante Umbau doch noch zustande kommt, könnten wir den Mietvertrag weiter bestehen lassen“, so die Sprecherin.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dem Eigentümer im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens die Baugenehmigung doch noch erteilt würde. Die Sprecherin weist darauf hin, dass Mietzahlungen erst erfolgen, wenn die Räume vom Investor bezugsfertig an den Kreis übergeben worden sind. „Vorher fließt keine Miete“, stellt sie klar.

Wie geht es rechtlich weiter?

Gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt kann der Investor innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen, wie Rechtsanwalt Matthias Hörnisch erläutert. Diesen muss die Stadt prüfen. Wenn sie den Antrag annimmt, muss sie die Ablehnung zurücknehmen und die Baugenehmigung erteilen. Dagegen könnten dann die Einwender Widerspruch einlegen.

Lehnt die Stadt den Bauantrag trotz des Widerspruchs durch den Investor ab, muss sie die Sache dem Regierungspräsidium vorlegen. Dort wird geprüft, ob die Entscheidung der Stadt korrekt ist. Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann der Investor noch beim Verwaltungsgericht klagen.

Würde das Regierungspräsidium für den Investor entscheiden, könnten dagegen wiederum die Einwender Widerspruch einlegen und klagen. Da jeweils Fristen einzuhalten sind, kann dieses Verfahren den Baubeginn über etliche Monate hinauszögern.

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Angesichts dieser Aussichten stellt sich die Frage: Sucht das Landratsamt nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten in Schramberg? Die Antwort der Sprecherin des Landratsamts ist klar: „Wir suchen laufend nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten, und zwar im ganzen Landkreis, und prüfen natürlich die Angebote, die uns gemacht werden.“

Vorstellbar wäre da auch eine Containerlösung oder die Nutzung von leerstehenden Gebäuden in einem Gewerbegebiet, „sofern es baurechtlich zulässig ist und die Unterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten geeignet ist“.

Dabei setze man im Landratsam auch auf die Hilfe der Stadt Schramberg. Sie könnte das Landratsamt unterstützen, „indem sie uns alternative Möglichkeiten zur vorläufigen Unterbringung anbietet“.

Investor bietet „Exklusiv-Interview“ an – und meldet sich nicht mehr

Die NRWZ und der „Schwarzwälder Bote“ haben in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, vom Investor aus Singen Informationen zu erhalten. Bisher vergebens.

Eine neuerliche Anfrage am Mittwoch beantwortete Alexander Schikorr, Prokurist der HSG Wirtschaftskanzlei und Sohn des Investors Horst Schikorr noch am selben Tag. Er wolle der NRWZ „ein Exklusivinterview gewähren“. Dabei könnten wir die bisherigen Geschehnisse und die weitere Vorgehensweise erörtern.

Die NRWZ-Antwort mit einem Terminvorschlag und dem Wunsch, das Gespräch gemeinsam mit dem Kollegen vom Schwabo zu führen, hat Alexander Schikorr zwar gelesen, sie blieb bis Freitagabend aber unbeantwortet.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.