Tierschutzverordnung sorgt für Diskussionen bei den Räten

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Schramberg. „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen – Katzentschutzverordnung (KatzenSchVO)“ heißt der Tagesordnungspunkt ganz formal, den die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn sowie der Ausschuss für Umwelt und Technik bereits beraten haben. Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrollierter Auslauf gewährt wird.

Alle drei Gremien stimmten mehrheitlich für die Verordnung. Bis es so weit war gab es Diskussionen rund um die Frage, ob die Verordnung dem Wohl der Tiere dient oder ob sie zu sehr in die Freiheitsrechte der Katzenbesitzer eingreift. Das letzte Wort hat am Donnerstag, 26. September, der Gemeinderat der Stadt Schramberg.

Laut Schätzungen der Landesbeauftragten für den Tierschutz Baden-Württemberg und des Deutschen Tierschutzbundes gibt es in Deutschland rund zwei Millionen freilebende Katzen. In Schramberg rechnet man mit rund 2200. Katzen werden als freilebend bezeichnet, wenn sie sich selbst überlassen und nicht von Menschen gefüttert werden. Eine Katzenpopulation kann schnell wachsen, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt. Mit Bezug auf die Landesbeauftragte für Tierschutz heißt es in dem Papier, dass ein Katzenpaar unter bestimmten Voraussetzungen nach zehn Jahren 240 Millionen Nachkommen haben kann. Angenommen wird hierbei, dass eine Kätzin zwei Mal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren hat. Die Jungtiere sind nach wenigen Monaten geschlechtsreif.

Zudem litten die Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinische Versorgung signifikant häufiger an Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen oder seien unternährt, so die Landesbeauftragte für den Tierschutz. Bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, selber Verordnungen zu erlassen dürfen, durch die freilaufenden Katzen geschützt werden.

Für die Katzenhalter bedeutet dies, dass sie – wenn der Gemeinderat am Donnerstag, 26. September, ebenfalls für die Katzenschutzverordnung stimmt – ihre Katzen von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und registrieren lassen müssen. Bei freilebenden Katzen übernimmt die Stadt die Kosten, die sich nach Auskunft des Tierschutzvereins auf rund 100 Euro je Tier belaufen. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden jährlich zwischen 44 und 51 freilebende Katzen eingefangen, kastriert und gechipt.

In Schramberg litten alle Katzenwelpen, die vom Tierschutzverein gefangen wurden, an Katzenschnupfen. Auch eine Reihe weiterer Krankheiten werden bei den frei lebenden Katzen immer wieder festgestellt. Der Tierschutzverein und die Stadtverwaltung sehen in der flächendeckenden Kastration aller Freigängerkatzen den einzigen tierschutzgerechten Weg, um den Bestand an freilebenden Katzen zu kontrollieren, einzudämmen und somit das Leiden der Tiere zu vermeiden. In allen drei bisher befassten Gremien stand der Vorsitzende des Tierschutzvereins, Claudio Di Simio den Räten Rede und Antwort. Er warb gemeinsam mit Cornelia Penning von der Ordnungsverwaltung der Stadt für die Katzenschutzverordnung.

Im Ortschaftsrat Waldmössingen kritisierte Adrian Schmid einen Passus in der Verordnung, wonach zum Ergreifen der Katzen das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes ermöglicht werden muss. Roland Weißer setzt auf eine stärkere Aufklärung. Beide stimmten gegen die Verordnung, alle anderen Räte dafür. Im Ortschaftsrat Tennenbronn stimmten Peter Bösch, Felix Broghammer und Oskar Rapp gegen die Verordnung. Die anderen sieben Ortschaftsräte stimmten dafür.

Im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde ebenfalls diskutiert. Oskar Rapp (Freie Liste) forderte erst weitere Auskünfte, bevor entschieden wird. So etwa wollte er einen schriftlichen Nachweis darüber, wie viele Katzen bisher gefangen wurden und wie krank sie wirklich sind. Die Zahlen zu den gefangenen Katzen waren jedoch bereits in der Vorlage zu finden. Edgar Reutter (SPD/Buntspecht) stellte sich hinter Di Simio. Reutter erinnerte sich an eine Nachbarschaftsaktion, in dem Wohngebiet in dem er selber wohnt, als die Nachbarn gemeinsam gegen die zunehmende Zahl an Katzen vorgegangen waren. Uli Bauknecht (CDU) entgegnete gegenüber Oskar Rapp, dass auch kastrierte Katzen Mäuse fangen können. Rapp hatte zuvor die Sorge geäußert, dass sich für den Fall, dass es weniger Katzen gibt, die Schadnager stärker vermehren. Von den neun Räten stimmte am Ende Oskar Rapp (Freie Liste) dagegen, Achim Bendigkeit (Freie Liste) enthielt sich der Stimme. Die anderen sieben Räte waren dafür.

Die endgültige Entscheidung tritt der Gemeinderat am Donnerstag, 26. September.

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Schramberg. „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen – Katzentschutzverordnung (KatzenSchVO)“ heißt der Tagesordnungspunkt ganz formal, den die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn sowie der Ausschuss für Umwelt und Technik bereits beraten haben. Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrollierter Auslauf gewährt wird.

Alle drei Gremien stimmten mehrheitlich für die Verordnung. Bis es so weit war gab es Diskussionen rund um die Frage, ob die Verordnung dem Wohl der Tiere dient oder ob sie zu sehr in die Freiheitsrechte der Katzenbesitzer eingreift. Das letzte Wort hat am Donnerstag, 26. September, der Gemeinderat der Stadt Schramberg.

Laut Schätzungen der Landesbeauftragten für den Tierschutz Baden-Württemberg und des Deutschen Tierschutzbundes gibt es in Deutschland rund zwei Millionen freilebende Katzen. In Schramberg rechnet man mit rund 2200. Katzen werden als freilebend bezeichnet, wenn sie sich selbst überlassen und nicht von Menschen gefüttert werden. Eine Katzenpopulation kann schnell wachsen, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt. Mit Bezug auf die Landesbeauftragte für Tierschutz heißt es in dem Papier, dass ein Katzenpaar unter bestimmten Voraussetzungen nach zehn Jahren 240 Millionen Nachkommen haben kann. Angenommen wird hierbei, dass eine Kätzin zwei Mal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren hat. Die Jungtiere sind nach wenigen Monaten geschlechtsreif.

Zudem litten die Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinische Versorgung signifikant häufiger an Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen oder seien unternährt, so die Landesbeauftragte für den Tierschutz. Bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, selber Verordnungen zu erlassen dürfen, durch die freilaufenden Katzen geschützt werden.

Für die Katzenhalter bedeutet dies, dass sie – wenn der Gemeinderat am Donnerstag, 26. September, ebenfalls für die Katzenschutzverordnung stimmt – ihre Katzen von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und registrieren lassen müssen. Bei freilebenden Katzen übernimmt die Stadt die Kosten, die sich nach Auskunft des Tierschutzvereins auf rund 100 Euro je Tier belaufen. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden jährlich zwischen 44 und 51 freilebende Katzen eingefangen, kastriert und gechipt.

In Schramberg litten alle Katzenwelpen, die vom Tierschutzverein gefangen wurden, an Katzenschnupfen. Auch eine Reihe weiterer Krankheiten werden bei den frei lebenden Katzen immer wieder festgestellt. Der Tierschutzverein und die Stadtverwaltung sehen in der flächendeckenden Kastration aller Freigängerkatzen den einzigen tierschutzgerechten Weg, um den Bestand an freilebenden Katzen zu kontrollieren, einzudämmen und somit das Leiden der Tiere zu vermeiden. In allen drei bisher befassten Gremien stand der Vorsitzende des Tierschutzvereins, Claudio Di Simio den Räten Rede und Antwort. Er warb gemeinsam mit Cornelia Penning von der Ordnungsverwaltung der Stadt für die Katzenschutzverordnung.

Im Ortschaftsrat Waldmössingen kritisierte Adrian Schmid einen Passus in der Verordnung, wonach zum Ergreifen der Katzen das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes ermöglicht werden muss. Roland Weißer setzt auf eine stärkere Aufklärung. Beide stimmten gegen die Verordnung, alle anderen Räte dafür. Im Ortschaftsrat Tennenbronn stimmten Peter Bösch, Felix Broghammer und Oskar Rapp gegen die Verordnung. Die anderen sieben Ortschaftsräte stimmten dafür.

Im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde ebenfalls diskutiert. Oskar Rapp (Freie Liste) forderte erst weitere Auskünfte, bevor entschieden wird. So etwa wollte er einen schriftlichen Nachweis darüber, wie viele Katzen bisher gefangen wurden und wie krank sie wirklich sind. Die Zahlen zu den gefangenen Katzen waren jedoch bereits in der Vorlage zu finden. Edgar Reutter (SPD/Buntspecht) stellte sich hinter Di Simio. Reutter erinnerte sich an eine Nachbarschaftsaktion, in dem Wohngebiet in dem er selber wohnt, als die Nachbarn gemeinsam gegen die zunehmende Zahl an Katzen vorgegangen waren. Uli Bauknecht (CDU) entgegnete gegenüber Oskar Rapp, dass auch kastrierte Katzen Mäuse fangen können. Rapp hatte zuvor die Sorge geäußert, dass sich für den Fall, dass es weniger Katzen gibt, die Schadnager stärker vermehren. Von den neun Räten stimmte am Ende Oskar Rapp (Freie Liste) dagegen, Achim Bendigkeit (Freie Liste) enthielt sich der Stimme. Die anderen sieben Räte waren dafür.

Die endgültige Entscheidung tritt der Gemeinderat am Donnerstag, 26. September.

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