• Abo
  • Über die NRWZ
  • Mediadaten
  • Newsletter
  • AGB
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Donnerstag, Februar 25, 2021
NRWZ.de
  • Nachrichten
    • NRWZ.de – die neuesten Nachrichten
    • Corona
      • Coronavirus
      • Coronakrise
      • Coronahilfe
      • Coronakultur
    • Polizeibericht
    • Region Rottweil
    • Landkreis Rottweil
    • Rottweil
    • Schramberg
    • Sport
    • Kultur
    • Kirchliches
    • Wirtschaft
    • Vereinsmitteilungen
    • In Kürze
      • Kurse & Vorträge
      • Kurz berichtet Kreis & Region
      • Kurz berichtet Rottweil
      • Kurz berichtet Schramberg
  • Wahlen
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Typisch NRWZ
    • NRWZ.de+
    • Bei Gericht
    • Essay
    • Glosse
    • Leserbriefe
    • NRWZ-Kommentare
  • Stellenmarkt
  • Kleinanzeigen
  • Events
  • Service & Co
    • Bauen & Wohnen
    • Familiennachrichten
    • Ortsporträts
    • Promotion
    • Sonderthemen
    • Servicethemen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
NRWZ.de
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Startseite Rottweil

Risiko Einfädeln

von Peter Arnegger (gg)
21. September 2019
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 5 Minuten
A A
0
Risiko Einfädeln

Auffahrunfall auf der Einfädelspur. Foto: Sven Maurer

153
Aufrufe
TeilenTwittern
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Am Dienstagabend hat sich ein Auffahrunfall auf der B 14 bei Rottweil ereignet. Eine 17-Jährige Motorradfahrerin wurde verletzt. Der Unfall hat zudem eine Debatte ausgelöst: Wie verhalte ich mich richtig beim Einfädeln? Die NRWZ versucht, diese Frage zu beantworten.

Der Unfall selbst ereignete sich auf der Auffahrt Rottweil-West. Dort, am Ende des Beschleunigungsstreifens, prallte die junge Bikerin mit ihrer Maschine auf einen haltenden Kleinwagen. Die 17-jährige Motorradfahrerin verletzte sich schwer. Die Autofahrerin erlitt laut Polizei einen Schock.

Leser der NRWZ bezeichnen die Stelle als schwierig für Verkehrsteilnehmer. Die Einfädelspur sei kurz, der Verkehr auf der B 14 fließe rasch daran vorbei. „Mit den meisten Autos schafft man es nicht, dort so zu beschleunigen, dass man gefahrlos einfädeln kann”, schreibt eine Leserin auf der NRWZ-Facebookseite. „Ständig steht da einer”, ergänzt sie.

Weitere News auf NRWZ.de

„Der Winter so warm, dass die Bäume blühen.“

„Der Winter so warm, dass die Bäume blühen.“

Haltendes Auto übersehen: Unfall beim Einfädeln. Foto: Sven Maurer

Einfach Vollgas geben?

Man rät ihr unterschiedliches: „Mal ’nen Gang zurück schalten und Gas geben” sowie „einfach ein starkes Auto kaufen … Vollgas geben” einerseits und „dann muss man eben warten bis genug Platz ist” andererseits. Einer meint, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass man am Anfang des Beschleunigungsstreifens anhalten und warten solle. Andere wissen aus der Fahrschule noch, dass sie durchfahren sollen bis zu dessen Ende, dann zur Not anhalten, um schließlich sicher einzufädeln. Weiter auf der Standspur – das geht an der Auffahrt übrigens nicht. Es gibt keine.

Wie sieht nun die Rechtslage bei Autobahnen und Kraftfahrstraßen aus? Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer richtig? Wir haben Mirko Metzler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Rottweiler Anwaltskanzlei Hirt und Teufel befragt. Er verweist auf Paragraf 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren hat Vorfahrt”, so der Rechtsanwalt. „Die Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sind wartepflichtig und dürfen auf die durchgehenden Fahrspuren der Autobahn oder Kraftfahrstraße nur dann auffahren, wenn der durchgehende Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird. Auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechts darf der durchgehende Verkehr vertrauen.” Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Vertrauensgrundsatz.

Nun ist die B 14 keine Autobahn. „Rechtslage bei sonstigen Einfädelungsstreifen ist Paragraf 7a, Absatz 2 der StVO”, sagt Metzler und ergänzt: „Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf den Einfädelungsstreifen findet sich regelmäßig das Verkehrsschild ‚Vorfahrt achten’, das bedeutet, dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur Vorfahrt hat.

Tipps vom Anwalt

Wie verhalte ich mich nun? Die Beschleunigungsspur beziehungsweise der Einfädelungsstreifen soll das Einfädeln erleichtern, erklärt der Fachanwalt. Deshalb darf auch schneller gefahren werden als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur. „Kann jedoch ohne Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrspur nicht eingefädelt werden, muss das Einfädeln abgebrochen und notfalls angehalten werden”, so der Anwalt. „Ein Standstreifen ist keine verlängerte Beschleunigungsspur und darf dafür nicht benutzt werden. Darauf ist die Geschwindigkeit beim Einfädeln einzurichten.”

Metzlers Tipp: Verkehrsteilnehmer sollten sich so früh wie möglich nach hinten über den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrspur vergewissern. Befinden sich mehrere Fahrzeuge auf dem Einfädelungsstreifen, so müssen sie hintereinander einfädeln, das heißt, das vorderste Fahrzeug hat gegenüber den Fahrzeugen dahinter Vorrang. Schluss mit dem Überholen der Vorausfahrenden auf der Beschleunigungsspur also (die häufig genug noch von Beschimpfungen und beleidigenden Gesten des Überholenden an den Überholten begleitet wird).

Zum Einfädeln müsse immer eine ausreichend große Lücke vorhanden sein, so der Fachanwalt. Ist die nicht vorhanden, müsse man als Auffahrender eben warten.
Aber auch, wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrspur Rücksicht gegenüber solchen Fahrzeugen nehmen soll, die einfädeln wollen, bleibe es bei der Vorfahrt derer, die schon auf der Autobahn oder Bundesstraße sind. „Das Einfädeln darf nicht erzwungen werden.”

Bei Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen soll der vorbeifließende Verkehr von der rechten auf die linke Fahrspur wechseln, um das Einfädeln zu ermöglichen, „aber nur dann, wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur nicht gefährdet oder behindert wird”, warnt Metzler. Der Einfädler dürfe sich nicht darauf verlassen, dass das passiert. Auch auf eine Lichthupe dürfe nicht in dem Sinne vertraut werden, dass man einfädeln darf – denn die Lichthupe ist ein Warnsignal.

Der Anwalt sieht die Rechtslage als völlig eindeutig: „Kommt es zum Unfall, haftet wegen eines Vorfahrtsverstoßes derjenige, der von einem Einfädelungsstreifen kommt, grundsätzlich allein. Derjenige, der von einem Beschleunigungsstreifen sofort auf die linke von mehreren durchgehenden Fahrspuren wechselt, muss im Falle eines Unfalles damit rechnen, dass er wegen Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird und die Fahrerlaubnis entzogen bekommt.”

Ebenso wenig ratsam ist es, bewusst für Auffahrende abzubremsen, wie manche rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn oder Schnellstraße das tun, um ein schnelles Einfädeln zu ermöglichen. Denn der nachfolgende Verkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Die nachfolgenden Fahrer jedenfalls müssen nicht mit einem solchen Bremsmanöver rechnen. Kommt es zum Unfall, kann der grundlos Bremsende zumindest eine Mitschuld haben.

Weitere Tipps

Die Pressestelle des Online-Marktplatzes Autoscout24 hat in einer Tippstrecke zusammen gefasst, wie Verkehrsteilnehmer sich auf Beschleunigungsstreifen am besten verhalten:

  • Fahren Sie zunächst langsam auf die Beschleunigungsspur und machen Sie sich ein Bild von der Verkehrslage. Ist der rechte Fahrstreifen frei oder sehen Sie eine größere Lücke, können Sie Gas geben und auf die Schnellstraße oder Autobahn auffahren. Dabei sollten Sie den Beschleunigungsstreifen möglichst voll ausnutzen.
  • Setzen Sie den linken Blinker, um anzuzeigen, dass Sie auffahren möchten. Scheren Sie langsam ein und halten Sie das Lenkrad stabil. Beobachten Sie immer den nachfolgenden Verkehr. Mitunter kommen Autos mit einer hohen Geschwindigkeit angefahren.
  • Versuchen Sie in kurzer Zeit, die Geschwindigkeit zu erreichen, die auf der rechten Fahrspur gefahren wird. Oftmals liegt diese über 100 km/h. Sind Sie zu langsam, stellen Sie nach dem Einfädeln für den nachfolgenden Verkehr eine Gefahr dar.
  • Sie sollten nicht sofort nach dem Auffahren auf die Autobahn auf die Überholspur wechseln. Dies kann gefährlich werden. Beenden Sie das Einfädeln zunächst auf der rechten Fahrspur, indem Sie auf die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs beschleunigen und ein Stück auf der Spur fahren. Danach orientieren Sie sich und blinken erneut, um anzuzeigen, dass Sie auf die Überholspur wechseln möchten.
  • Das Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Sie behindern den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie aus dem Stand den Spurwechsel vollziehen. Gibt es keinen Standstreifen, müssen Sie allerdings zwingend anhalten. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie auf dem Standstreifen weiterfahren. Achten Sie auf stehende Fahrzeuge. Allerdings geht, wer den Standstreifen auf diese Weise nutzt, das Risiko eines Bußgelds ein. Bei voller Autobahn und unmittelbar hinter einer Auffahrt haben Autofahrer beim Passieren des Standstreifens in der Regel meist keine Strafe zu erwarten. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten.
  • Drängeln Sie sich nicht rein. Sie haben keine Vorfahrt, würden vielmehr einen Vorfahrtsverstoß begehen. Sind sie unsicher, bleiben sie besser auf dem Beschleunigungsstreifen stehen und warten, bis sie eine Lücke finden, die ausreichend groß ist, um das Auffahren zu ermöglichen.

Info: Die ausführlichen Tipps gibt es hier.

image_pdfAls PDF öffnenimage_printAusdrucken

NRWZ.de+ Abo



Hier Probeabo buchen
Hier mehr erfahren

 

Aktuelle Beiträge

NRWZ.de+

Gemeinderat Rottweil brüskiert Investor erneut – Nachbesserungen für Seniorenwohnpläne in der Altstadt gefordert

Biker gestreift, verletzt – und geflüchtet: Polizei sucht RAV-4-Fahrer
Rottweil

Biker gestreift, verletzt – und geflüchtet: Polizei sucht RAV-4-Fahrer

Büromaterial aus Hannover: „Die Stadt muss ausschreiben“
Rottweil

„Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit“ – Menschen, die hauptsächlich gegen die von unserer Regierung verordneten, teilweise sinn- und planlosen sowie widersprüchlichen Maßnahmen auf die Straße gehen wollen*, planen Autokorso in Rottweil

Einzelhandel und Innenstädte: „Die Lage ist desaströs“
Schramberg

Einzelhandel und Innenstädte: „Die Lage ist desaströs“

Null Infizierte in Lauterbach: Landratsamt veröffentlicht erstmals Gemeindezahlen
Landkreis Rottweil

Corona-Ausbruch in Sulz – aber bisher noch keine Hinweise auf Fasnets-Folgen

„Hilflosigkeit der Regierung“: Klartext-Brandbrief eines Bäckermeisters
Landkreis Rottweil

„Hilflosigkeit der Regierung“: Klartext-Brandbrief eines Bäckermeisters

„3x lauter Knall“ bei Villingendorf – eine Spurensuche
Landkreis Rottweil

„3x lauter Knall“ bei Villingendorf – eine Spurensuche

Faustschlag in der Kneipe: Glatter Freispruch
Schramberg

Faustschlag in der Kneipe: Glatter Freispruch

Mehr
Nächster Beitrag

AfD macht Rottweiler Zimmertheater Landes-Fördermittel streitig

Tempo 30 nur in drei Straßen neu

Schramberg soll zusätzliche Tempo-30-Zonen bekommen

Aktuell auf NRWZ.de

  • Im Trend
  • Kommentare
  • Neueste
B 27 bei Schwenningen eine Schwerverletzte nach Frontalzusammenstoß

B 27 bei Schwenningen eine Schwerverletzte nach Frontalzusammenstoß

Zahl der Infektionen sinkt im Landkreis Rottweil erneut deutlich

Ab Mitternacht: keine Ausgangsbeschränkungen mehr im Landkreis Rottweil

B 27 bei Deißlingen: Audi A4 rast in den Wald

Ab 2. November: weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Nach dem Corona-Ausbruch: So sieht es jetzt in der Rottweiler Helios-Klinik aus

„3x lauter Knall“ bei Villingendorf – eine Spurensuche

„3x lauter Knall“ bei Villingendorf – eine Spurensuche

Neuer Blitzer steht bei Schulen

Corona macht einen Strich durch die Rechnung

Neuer Thesenanschlag nach 500 Jahren

Neuer Thesenanschlag nach 500 Jahren

Null Infizierte in Lauterbach: Landratsamt veröffentlicht erstmals Gemeindezahlen

Corona-Ausbruch in Sulz – aber bisher noch keine Hinweise auf Fasnets-Folgen

Büromaterial aus Hannover: „Die Stadt muss ausschreiben“

„Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit“ – Menschen, die hauptsächlich gegen die von unserer Regierung verordneten, teilweise sinn- und planlosen sowie widersprüchlichen Maßnahmen auf die Straße gehen wollen*, planen Autokorso in Rottweil

Gemeinderat Rottweil brüskiert Investor erneut – Nachbesserungen für Seniorenwohnpläne in der Altstadt gefordert

„Der Winter so warm, dass die Bäume blühen.“

„Der Winter so warm, dass die Bäume blühen.“

Alltagsexerzitien mit Gottesdienst begonnen

Alltagsexerzitien mit Gottesdienst begonnen

Stefan Teufel: Rottweil als Bildungs- und als Justizstandort gestärkt

Stefan Teufel: Rottweil als Bildungs- und als Justizstandort gestärkt

Gemeinderat Rottweil brüskiert Investor erneut – Nachbesserungen für Seniorenwohnpläne in der Altstadt gefordert

Schon gelesen?

Frischer Wind in Rottweil: Stadt setzt auf neue Konzepte, innovative Ideen und Social Media
Rottweil

Frischer Wind in Rottweil: Stadt setzt auf neue Konzepte, innovative Ideen und Social Media

ROTTWEIL - Unflexibel und langsam sein – das ist kein Thema für Rottweil. Die Stadt stellt sich mit einem Team...

Mehr
Winzeln bekommt neue Brücke

Winzeln bekommt neue Brücke

Kinder im Fokus

Kinder im Fokus

Gymnasium Schramberg: Keine Schadstoffgefahr

Gymnasium Schramberg: Keine Schadstoffgefahr

Neueste Kommentare

  • Null Infizierte in Lauterbach: Landratsamt veröffentlicht erstmals Gemeindezahlen

    Corona-Ausbruch in Sulz – aber bisher noch keine Hinweise auf Fasnets-Folgen

    18 shares
    Share 7 Tweet 5
  • „Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit“ – Menschen, die hauptsächlich gegen die von unserer Regierung verordneten, teilweise sinn- und planlosen sowie widersprüchlichen Maßnahmen auf die Straße gehen wollen*, planen Autokorso in Rottweil

    17 shares
    Share 7 Tweet 4
  • Gemeinderat Rottweil brüskiert Investor erneut – Nachbesserungen für Seniorenwohnpläne in der Altstadt gefordert

    14 shares
    Share 6 Tweet 4
  • „Hilflosigkeit der Regierung“: Klartext-Brandbrief eines Bäckermeisters

    35 shares
    Share 14 Tweet 9
  • Rottweil: Grüne fordern Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg

    1 shares
    Share 0 Tweet 0

 

 

 

 

 

 

  • Titelseite
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
E-Mail: [email protected]

NRWZ Verlag GmbH & Co. KG
Hauptstraße 31-33, D-78628 Rottweil, Tel 0741 - 32 07 90-50, Fax 0741 - 32 07 90-99.

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Nachrichten
    • NRWZ.de – die neuesten Nachrichten
    • Titelmeldungen
    • Rottweil
    • Schramberg
    • Landkreis Rottweil
    • Region Rottweil
    • Kultur
    • Sport
    • Wirtschaft
    • Kirchliches
    • In Kürze
    • Vereinsmitteilung
  • Wahlen
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Polizeibericht
  • Corona
    • Coronakrise
    • Coronavirus
    • Coronahilfe
    • Coronakultur
  • Typisch NRWZ
    • NRWZ.de+
    • Bei Gericht
    • Essay
    • Glosse
    • Leserbrief
    • NRWZ-Kommentare
  • Stellenmarkt
  • Kleinanzeigen
  • Events
  • Service & Co.
    • Bauen & Wohnen
    • Familiennachrichten
    • Ortsporträts
    • Promotion
    • Sonderthemen
    • Service-Themen
  •  
  • Abo
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

NRWZ Verlag GmbH & Co. KG
Hauptstraße 31-33, D-78628 Rottweil, Tel 0741 - 32 07 90-50, Fax 0741 - 32 07 90-99.

Wir benötigen Ihre Zustimmung Wir bitten Sie, dem Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken zuzustimmen. Wir verwenden Analyse-Cookies, um aus den gesammelten Benutzerinformationen zu lernen. Drittanbieter nutzen Marketing-Cookies, um Werbung für Sie zu personalisieren und deren Wirksamkeit zu messen. Drittanbieter-Cookies können auch Daten außerhalb unserer Websites sammeln.

Durch Anklicken von „Ich stimme zu“ erklären Sie sich mit dem Setzen von Cookies und der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.