Gutachter und Zeugen am zweiten und dritten Verhandlungstag

Totschlag in Sulgen: Widersprüche

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Seit Anfang September muss sich eine 54-Jährige vor dem Landgericht verantworten, weil sie am 12. Februar in Sulgen ihren Ehemann mit Messerstichen getötet haben soll. Natalia G. bestreitet, die Tat begangen zu haben. Vielmehr habe sich ihr Mann selbst getötet.

Schramberg. Während am ersten Prozesstag (wir haben berichtet) das Gericht etwas über das Leben der Angeklagten, das Zusammenleben mit ihrem Mann und den gemeinsamen Alkoholkonsum erfahren wollte, kamen an den beiden folgenden Verhandlungstagen Sachverständige und Zeugen zu Wort, wie der „Schwarzwälder Bote“ berichtete.

Demnach betrachtete das Gericht eine Videoaufnahme von der Tatnacht, die der später ums Leben gekommene Ehemann gemacht hatte. Die Aufnahmen zeigten einen Dauer-Streit der Eheleute um ihren Alkoholkonsum. Es geht aber auch um Schläge gegangen, die die Frau von ihrem Mann bekommen haben will.

Kein Brief zu finden

Als Zeuge berichtete ein Kriminalbeamter, wie er den Tatort in der Sulgener Wohnung vorfand: Das Opfer sei am Boden gelegen, neben sich ein gereinigtes Messer an der linken Hand. Man habe nach einem Brief gesucht, den der Mann angeblich bekommen hatte, und der seinen Selbstmord ausgelöst haben soll. Weder in der Wohnung noch um das Gebäude herum sei ein solcher Brief aufgetaucht.

Eine Pathologin erläuterte als Gutachterin, die tödliche Verletzung sei ein 18 Zentimeter tiefer Stich ins Herz gewesen. Dass die verschiedenen Stiche mit der linken Hand vom Opfer ausgeführt worden seien, hielt die Gutachterin für sehr unwahrscheinlich.

Zukunftspläne und Selbsttötung?

Am dritten Verhandlungstag schilderte ein weiterer Kriminalbeamter laut „Schwarzwälder Boten“ die Vernehmung der Angeklagten. In der Tatnacht hätten sie Tequila getrunken, habe sie erzählt. Sie sei eingeschlafen und erst wegen eines Geräusch aufgewacht. Ihr Mann habe blutend auf dem Boden gelegen. Sie habe das Blut mit Wasser weggespült und  versucht, ihn wieder zu beleben.

Der Beamte habe sich aus den Beweismitteln und der Aussage der Frau kein stimmiges Gesamtbild machen können. Bei seinen Ermittlungen habe sich ergeben, dass der Getötete Urlaubspläne machte, was gegen einen Suizid spreche.

Eine weitere Rechtsmedizinerin berichtete, Spuren eines Wiederbelebungsversuchs habe sie an der Leiche nicht gefunden. Auch sie ist überzeugt, dass sich der Mann die Verletzungen nur sehr schwer selbst zugefügt haben konnte. Wahrscheinlich sei er am Boden gelegen, als der tödliche Stich erfolgte.

Ein weiterer Zeuge schilderte das Opfer als lebensfroh, sie hätten gemeinsam ein Badezimmer renoviert und am Tag nach der Tat weiterarbeiten wollen.

Verhandlung verschoben

Am Mittwoch teilt das Landgericht mit, zwei weitere Verhandlungstage am Donnerstag und Freitag entfielen. Die Verhandlung werde am 28. September um 9 Uhr im Landgericht Rottweil fortgesetzt. Ob dann schon plädiert werden wird, ist noch nicht bekannt.

Das interessiert diese Woche



Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Seit Anfang September muss sich eine 54-Jährige vor dem Landgericht verantworten, weil sie am 12. Februar in Sulgen ihren Ehemann mit Messerstichen getötet haben soll. Natalia G. bestreitet, die Tat begangen zu haben. Vielmehr habe sich ihr Mann selbst getötet.

Schramberg. Während am ersten Prozesstag (wir haben berichtet) das Gericht etwas über das Leben der Angeklagten, das Zusammenleben mit ihrem Mann und den gemeinsamen Alkoholkonsum erfahren wollte, kamen an den beiden folgenden Verhandlungstagen Sachverständige und Zeugen zu Wort, wie der „Schwarzwälder Bote“ berichtete.

Demnach betrachtete das Gericht eine Videoaufnahme von der Tatnacht, die der später ums Leben gekommene Ehemann gemacht hatte. Die Aufnahmen zeigten einen Dauer-Streit der Eheleute um ihren Alkoholkonsum. Es geht aber auch um Schläge gegangen, die die Frau von ihrem Mann bekommen haben will.

Kein Brief zu finden

Als Zeuge berichtete ein Kriminalbeamter, wie er den Tatort in der Sulgener Wohnung vorfand: Das Opfer sei am Boden gelegen, neben sich ein gereinigtes Messer an der linken Hand. Man habe nach einem Brief gesucht, den der Mann angeblich bekommen hatte, und der seinen Selbstmord ausgelöst haben soll. Weder in der Wohnung noch um das Gebäude herum sei ein solcher Brief aufgetaucht.

Eine Pathologin erläuterte als Gutachterin, die tödliche Verletzung sei ein 18 Zentimeter tiefer Stich ins Herz gewesen. Dass die verschiedenen Stiche mit der linken Hand vom Opfer ausgeführt worden seien, hielt die Gutachterin für sehr unwahrscheinlich.

Zukunftspläne und Selbsttötung?

Am dritten Verhandlungstag schilderte ein weiterer Kriminalbeamter laut „Schwarzwälder Boten“ die Vernehmung der Angeklagten. In der Tatnacht hätten sie Tequila getrunken, habe sie erzählt. Sie sei eingeschlafen und erst wegen eines Geräusch aufgewacht. Ihr Mann habe blutend auf dem Boden gelegen. Sie habe das Blut mit Wasser weggespült und  versucht, ihn wieder zu beleben.

Der Beamte habe sich aus den Beweismitteln und der Aussage der Frau kein stimmiges Gesamtbild machen können. Bei seinen Ermittlungen habe sich ergeben, dass der Getötete Urlaubspläne machte, was gegen einen Suizid spreche.

Eine weitere Rechtsmedizinerin berichtete, Spuren eines Wiederbelebungsversuchs habe sie an der Leiche nicht gefunden. Auch sie ist überzeugt, dass sich der Mann die Verletzungen nur sehr schwer selbst zugefügt haben konnte. Wahrscheinlich sei er am Boden gelegen, als der tödliche Stich erfolgte.

Ein weiterer Zeuge schilderte das Opfer als lebensfroh, sie hätten gemeinsam ein Badezimmer renoviert und am Tag nach der Tat weiterarbeiten wollen.

Verhandlung verschoben

Am Mittwoch teilt das Landgericht mit, zwei weitere Verhandlungstage am Donnerstag und Freitag entfielen. Die Verhandlung werde am 28. September um 9 Uhr im Landgericht Rottweil fortgesetzt. Ob dann schon plädiert werden wird, ist noch nicht bekannt.

Das interessiert diese Woche

NRWZ-Redaktion Schramberg
NRWZ-Redaktion Schramberg
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de