Heckler und Koch gewinnt Prozess gegen Haenel

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Düsseldorf/Oberndorf/Suhl. Der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch hat auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf im Patentstreit mit Konkurrent Haenel aus Suhl gewonnen. Am Freitag hat das Gericht entscheiden, dass Haenel bei einem Gewehr CR 223 gegen ein Patent von HK verstößt.

Wie Legal Tribune Online berichtet, habe das Gericht entschieden, dass Haenel die Waffe nicht mehr herstellen dürfe, alle noch existierenden Waffen vernichten und gewerbliche Kunden auffordern müsse, diese gegen eine Entschädigung zurückzugeben. Außerdem könne Heckler und Koch Schadensersatz von Haenel verlangen. (Urteil vom. 30.12.2022, Az. I-15 U 59/21).

„Over the beach-Fähigkeit“

Das Gericht hat sich bei seinem Urteil auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom September bezogen. Dabei hatten die Patentrichter das Heckler und Koch Patent im Wesentlichen aufrechterhalten. Gegen das Urteil aus Düsseldorf kann Haenel keine Revision einlegen. Haenel kann dagegen allerdings Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Bei dem Patentstreit geht es um winzige Bohrungen im Verschluss des Gewehres. Diese sollen die Funktionsfähigkeit des Gewehrs ermöglichen, nachdem das Gewehr unter Wasser war. Diese „over the beach“-Fähigkeit hatte sich Heckler und Koch patentieren lassen.

Das interessiert diese Woche



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Düsseldorf/Oberndorf/Suhl. Der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch hat auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf im Patentstreit mit Konkurrent Haenel aus Suhl gewonnen. Am Freitag hat das Gericht entscheiden, dass Haenel bei einem Gewehr CR 223 gegen ein Patent von HK verstößt.

Wie Legal Tribune Online berichtet, habe das Gericht entschieden, dass Haenel die Waffe nicht mehr herstellen dürfe, alle noch existierenden Waffen vernichten und gewerbliche Kunden auffordern müsse, diese gegen eine Entschädigung zurückzugeben. Außerdem könne Heckler und Koch Schadensersatz von Haenel verlangen. (Urteil vom. 30.12.2022, Az. I-15 U 59/21).

„Over the beach-Fähigkeit“

Das Gericht hat sich bei seinem Urteil auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom September bezogen. Dabei hatten die Patentrichter das Heckler und Koch Patent im Wesentlichen aufrechterhalten. Gegen das Urteil aus Düsseldorf kann Haenel keine Revision einlegen. Haenel kann dagegen allerdings Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Bei dem Patentstreit geht es um winzige Bohrungen im Verschluss des Gewehres. Diese sollen die Funktionsfähigkeit des Gewehrs ermöglichen, nachdem das Gewehr unter Wasser war. Diese „over the beach“-Fähigkeit hatte sich Heckler und Koch patentieren lassen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.