Ab Montag: nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Schwarzwald-Baar-Kreis

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Drastische Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus: Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt ab Montag, 22. November, 0 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte. Darüber informierte das dortige Landratsamt – und rief zugleich dazu auf, sich impfen zu lassen. Die Weisung dazu kam per E-Mail aus Stuttgart. Zwei weitere Landkreise im Land haben diese ebenfalls erhalten.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises am Freitagnachmittag per E-Mail angewiesen, weitere regionale Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung bis spätestens Montag zu regeln. Das Sozialministerium bezieht sich dabei auf die Hotspotstrategie, die in der aktuell geltenden Corona-Verordnung vorgesehen ist, wenn regional ein außergewöhnlich starkes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Der Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes weist mit Stand vom Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der letzten sieben Tage aus. „So liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt“, heißt es aus dem Sozialministerium. Dieser lag bei 414.

Der benachbarte Kreis Rottweil war auch deutlich darüber, lag bei 572,9. Noch aber ist keine entsprechende Weisung aus Stuttgart ergangen. Am Freitag lagen beide Landkreise gleichauf bei einer Inzidenz von rund 590. Über dem Wert, den das Sozialministerium als Auslöser für die Ausgangssperre sieht, lagen am Donnerstag bereits der Ostalbkreis und Biberach. Auch sie müssen eine Ausgangssperre einführen.

Für Ungeimpfte bedeutet das einen erneuten Lockdown: Cafés und Restaurants dürfen sie ab Montag, 0 Uhr, auch im Freien nicht mehr nutzen, Hotels nur im Rahmen einer Geschäftsreise besuchen. Zudem müssen sie sich von Einzelhandels- und Ladengeschäften sowie Märkten fernhalten, soweit diese nicht der Grundversorgung dienen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind etwa Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken. Auch Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen, Gartenmärkte, Futtermittel- und Tierbedarfshandel dürfen Ungeimpfte weiterhin aufsuchen.

Zudem, und das ist der vielleicht härteste Einschnitt: Auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises ist nicht-immunisierten Personen das Verlassen der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu diesen Gründen, man kennt sie aus dem Lockdown, die Versorgung von Tieren und die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum. Aber etwa auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,

Landrat Sven Hinterseh appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Schwarzwald-Baar-Kreises: „Ich bitte all diejenigen, die sich bisher noch nicht dazu durchringen konnten, sich impfen zu lassen, dies schnellstmöglich nachzuholen. Neben den Angeboten der mobilen Impfteams, die seit mehreren Wochen im Schwarzwald-Baar-Kreis in der Fläche öffentliche Impftermine anbieten sowie dem Impfangebot unserer Hausärzte, werden wir ab nächster Woche ein stationäres Impfangebot mit einem Impfstützpunkt im Schwarzwald-Baar-Center in VS-Villingen anbieten. Weiter gilt: Halten Sie Abstand und reduzieren Sie Kontakte auf das Notwendigste.“

Das interessiert diese Woche



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Drastische Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus: Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt ab Montag, 22. November, 0 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte. Darüber informierte das dortige Landratsamt – und rief zugleich dazu auf, sich impfen zu lassen. Die Weisung dazu kam per E-Mail aus Stuttgart. Zwei weitere Landkreise im Land haben diese ebenfalls erhalten.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises am Freitagnachmittag per E-Mail angewiesen, weitere regionale Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung bis spätestens Montag zu regeln. Das Sozialministerium bezieht sich dabei auf die Hotspotstrategie, die in der aktuell geltenden Corona-Verordnung vorgesehen ist, wenn regional ein außergewöhnlich starkes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Der Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes weist mit Stand vom Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der letzten sieben Tage aus. „So liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt“, heißt es aus dem Sozialministerium. Dieser lag bei 414.

Der benachbarte Kreis Rottweil war auch deutlich darüber, lag bei 572,9. Noch aber ist keine entsprechende Weisung aus Stuttgart ergangen. Am Freitag lagen beide Landkreise gleichauf bei einer Inzidenz von rund 590. Über dem Wert, den das Sozialministerium als Auslöser für die Ausgangssperre sieht, lagen am Donnerstag bereits der Ostalbkreis und Biberach. Auch sie müssen eine Ausgangssperre einführen.

Für Ungeimpfte bedeutet das einen erneuten Lockdown: Cafés und Restaurants dürfen sie ab Montag, 0 Uhr, auch im Freien nicht mehr nutzen, Hotels nur im Rahmen einer Geschäftsreise besuchen. Zudem müssen sie sich von Einzelhandels- und Ladengeschäften sowie Märkten fernhalten, soweit diese nicht der Grundversorgung dienen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind etwa Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken. Auch Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen, Gartenmärkte, Futtermittel- und Tierbedarfshandel dürfen Ungeimpfte weiterhin aufsuchen.

Zudem, und das ist der vielleicht härteste Einschnitt: Auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises ist nicht-immunisierten Personen das Verlassen der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu diesen Gründen, man kennt sie aus dem Lockdown, die Versorgung von Tieren und die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum. Aber etwa auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,

Landrat Sven Hinterseh appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Schwarzwald-Baar-Kreises: „Ich bitte all diejenigen, die sich bisher noch nicht dazu durchringen konnten, sich impfen zu lassen, dies schnellstmöglich nachzuholen. Neben den Angeboten der mobilen Impfteams, die seit mehreren Wochen im Schwarzwald-Baar-Kreis in der Fläche öffentliche Impftermine anbieten sowie dem Impfangebot unserer Hausärzte, werden wir ab nächster Woche ein stationäres Impfangebot mit einem Impfstützpunkt im Schwarzwald-Baar-Center in VS-Villingen anbieten. Weiter gilt: Halten Sie Abstand und reduzieren Sie Kontakte auf das Notwendigste.“

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NRWZ-Redaktion
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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