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Geflüchtete hinterlassen renovierungsbedürftige Wohnung – weiter Vorwürfe gegen Gemeinde und Gemeinderat

Die Gemeinde Zimmern stelle den formalen Status in einem Fall einer an Geflüchtete vermieteten Wohnung vor das Wohl ihres Bürgers. Und der Gemeinderat urteile in der Sache vorschnell. Diese und weitere Vorwürfe erheben Zimmerner Bürger. Diese haben, nachdem sie in direkten Gesprächen offenbar nicht ans von ihnen gesteckte Ziel gekommen sind, einen Leserbrief verfasst, den wir im Folgenden veröffentlichen. Sie stellen ihn unter das Motto der Gemeinde Zimmern: „Wir haben Charakter“.

(Meinung / Leserbrief). Unser Staat heißt Asylbewerber willkommen. Ohne Prüfung der Verhältnisse sollen diese unentgeltlich von den Kommunen mit Wohnraum versorgt werden.  Deshalb ruft unsere Gemeinde im Amtsblatt Bürger auf, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. 

Ein Bürger bietet ihr seine frisch renovierte Wohnung an. Diese wird nach Besichtigung für gut befunden. Mieter sind aber nicht wie mündlich vereinbart ein junges Ehepaar mit Baby, sondern syrische Asylbewerber, die bislang in einer gemeindeeigenen Wohnung in Horgen untergebracht waren. 

Das im „SchwaBo“ und der „NRWZ“  geschilderte Drama nimmt seinen Lauf. Mehrfach macht der Vermieter die Verwaltung auf Missstände aufmerksam und bittet um Hilfe. Diese lehnt das ab mit der Begründung, sie sei nicht Unterzeichner der Mietverträge habe mit der im Vertrag genannten Betreuerin nichts zu tun habe. Letzteres entspricht nicht den Fakten. 

Als der Bürger daher die Bürgermeisterin um ein Gespräch bittet, lässt  sie ihn zwei Stunden im Vorzimmer warten, ihm dann durch eine Angestellte mitteilen, dass sie ihn am Mittag anrufen würde. Auf diesen Anruf wartet er bis heute. Der Hauptamtsleiter lässt sich bei der Bitte um ein Gespräch verleugnen, obwohl er nachweislich im Rathaus anwesend ist. Schließlich wird dem Vermieter schriftlich das von den Flüchtlingen verbrauchte Wasser in Rechnung gestellt, ihm schriftlich mit dem Abstellen des Wassers gedroht und „angeboten“, mit Kanistern Wasser während der Öffnungszeiten des Rathauses dort abzuholen. Diese drei Beispiele von vielen zeigen: Mit der von der Bürgermeisterin  propagierten „Bürgernähe“ hat das schlichtweg nichts zu tun, sondern ist eine Demütigung des Bürgers. 

Offensichtlich wird von der Verwaltung der „formale Status“  (Mietverträge) vor das Wohl des Bürgers gestellt, da er ja der Gemeinde bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten helfen wollte. Dass er seine infolge Arbeitsunfähigkeit geringe Rente dabei verbessern wollte, um nicht Sozialhilfeempfänger zu werden, ist nachvollziehbar. Wenn ein Gemeinderat schriftlich äußert: „klarer Fall von Pech gehabt aus Profitgier“, zeugt das von Unwissenheit (der Vermieter  erhielt 450 Euro Miete für die über 80 m2 große Wohnung), und beweist, dass er das Schreiben an die Räte nicht gelesen hat oder eine sachliche Diskussion verweigert. 

Über den Lösungsvorschlag, der Bauhof könne den Vermieter bei der Behebung der gravierendsten Schäden unterstützen, dieser dann die Wohnung in Eigenarbeit renovieren und vermieten, sollte zumindest sachlich diskutiert werden. Dazu sind Bürgermeisterin und  Gemeinderat bisher nicht bereit. Stand jetzt droht dem Vermieter ab 1.12.25. die Versteigerung des Hauses. Das wird dicht nur ihm, sondern euch, der Gemeinde und den Steuerzahler „teuer“ zu stehen kommen. 

Bleibt deshalb die Frage: Haben wir wirklich „Charakter“ in unserem Zimmern? 

Christine Löffler und Walter Schwer




NRWZ-Redaktion

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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