Sommerreifen drauf gehabt: Autofahrer bleibt bei Fahrzeugüberschlag unverletzt

Artikel
Kommentare
Autor / Quelle
Weitere Artikel
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

„Schnee und Sommerreifen vertragen sich nicht.“ So trocken titelt die Polizei eine ihrer Meldungen heute. Darin berichtet sie von einem Suzukifahrer, der von einer Straße in Gütenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis) abgekommen ist und sich mit seinem Wagen überschlagen hat. Der Mann blieb zum Glück unverletzt.

Ein 30-jähriger Fahrer eines mit Sommerreifen bestückten Suzuki-Kleinwagens ist am Montagmorgen, kurz nach 8 Uhr, auf einer abschüssigen und zu dieser Zeit mit Neuschnee bedeckten Kirchstraße ins Rutschen geraten. Er hat sich mit seinem Swift abseits der Straße an einem Hanggrundstück überschlagen.

Der 30-Jährige hatte Glück und blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem fünf Jahre alten Auto entstand allerdings wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Auch an dem Hanggrundstück dürfte Sachschaden entstanden sein. „Der nicht mehr zu gebrauchende Suzuki Swift musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen und schließlich abtransportiert werden“, so ein Polizeisprecher.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorschreibt. Verstöße dagegen ziehen Bußgelder nach sich, bei einem Unfall zudem empfindlich hohe Beträge.

Doch noch schlimmer wiege, dass bei einem Unfall auf winterglatter Fahrbahn aufgrund einer falschen Bereifung meist hohe Sachschäden und oft auch Verletzte zu beklagen sind. „Deshalb achten Sie auch im eigenen Interesse darauf, dass Ihr Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet ist“, schließt der Polizeisprecher seinen Bericht.

Diskutieren Sie mit!

Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)
… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

Beiträge

Unfallflucht nach gefährlichem Überholmanöver – Zeugenaufruf

Auf der Kreisstraße 5542 zwischen Göllsdorf und Feckenhausen ist es am Sonntag, gegen 19 Uhr zu einem Unfall mit 27.500 Euro Schaden gekommen.Rottweil. Ursächlich...

Unfall im Kreisverkehr

Im Kreisverkehr aus der Stadion- und Heerstraße ist es am Samstag, gegen 10:30 Uhr zu einem Unfall mit einem Leichtverletzten gekommen.Rottweil - Von der...

Jubiläumskonzert ein voller Erfolg

Das Chorkonzert zum 175. Jubiläum des Schwäbischen Chorverbands in der Augustiner Klosterkirche in Oberndorf war ein voller Erfolg. Darüber war sich der Vorstand des...

Das interessiert diese Woche

„Schnee und Sommerreifen vertragen sich nicht.“ So trocken titelt die Polizei eine ihrer Meldungen heute. Darin berichtet sie von einem Suzukifahrer, der von einer Straße in Gütenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis) abgekommen ist und sich mit seinem Wagen überschlagen hat. Der Mann blieb zum Glück unverletzt.

Ein 30-jähriger Fahrer eines mit Sommerreifen bestückten Suzuki-Kleinwagens ist am Montagmorgen, kurz nach 8 Uhr, auf einer abschüssigen und zu dieser Zeit mit Neuschnee bedeckten Kirchstraße ins Rutschen geraten. Er hat sich mit seinem Swift abseits der Straße an einem Hanggrundstück überschlagen.

Der 30-Jährige hatte Glück und blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem fünf Jahre alten Auto entstand allerdings wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Auch an dem Hanggrundstück dürfte Sachschaden entstanden sein. „Der nicht mehr zu gebrauchende Suzuki Swift musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen und schließlich abtransportiert werden“, so ein Polizeisprecher.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorschreibt. Verstöße dagegen ziehen Bußgelder nach sich, bei einem Unfall zudem empfindlich hohe Beträge.

Doch noch schlimmer wiege, dass bei einem Unfall auf winterglatter Fahrbahn aufgrund einer falschen Bereifung meist hohe Sachschäden und oft auch Verletzte zu beklagen sind. „Deshalb achten Sie auch im eigenen Interesse darauf, dass Ihr Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet ist“, schließt der Polizeisprecher seinen Bericht.

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

Das interessiert diese Woche

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]