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Startseite Landkreis Rottweil

Ab Freitag: Maskenpflicht in Sulz am Neckar

von Peter Arnegger (gg)
15. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Symbol-Bild von Orna Wachman auf Pixabay

Symbol-Bild von Orna Wachman auf Pixabay

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Erste Reaktion auf die gestiegenen Coronavirus-Infektionszahlen in Sulz am Neckar: Ab Freitag, 17. April, herrscht in der kleinen Stadt Maskenpflicht. Das hat die Verwaltung angeordnet, die zuvor einen Krisenstab gebildet hatte. Hintergrund ist, dass zuletzt knapp zehn von 1000 Einwohnern positiv auf das Virus getestet worden sind. Es besteht die Gefahr exponentiellen Wachstums der Infektionsrate.

Ab dem 17. April ist das Tragen von so genannten „Mund-Nasen-Abdeckungen“, „Behelfs-Mund-Nasen-Masken“ oder „Community-Masken“ in Sulz am Neckar und den Teilorten vorgeschrieben. Das erklärte die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch. Die Pflicht gilt an Orten, wo Menschen engere Begegnungen nicht vermeiden können. Also etwa beim Einkaufen, Arztbesuchen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im öffentlichen Raum und in vergleichbaren Situationen.

Von Seiten der Stadtverwaltung Sulz ist bereits eine „Arbeitsgruppe Infektionsschutz“ unter der Leitung von Bürgermeister Gerd Hieber eingerichtet worden, die sich permanent zu den notwendigen Maßnahmen austauscht. 

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„Zuallererst ist es wichtig, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Hieber in einer Botschaft an die Bürger. „Wie wir alle wissen, haben wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Auch ein so gut ausgestattetes System kann jedoch an seine Grenzen geraten, wenn sehr viele Menschen gleichzeitig untersucht, im Falle einer Erkrankung isoliert und in einigen Fällen intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Es kommt darauf an, dass dies so langsam wie möglich nacheinander geschieht, nicht auf einmal.“

Die Verbreitung des Coronavirus unterliege einer hohen Dynamik. „Das bedeutet, es gibt ständig neue Erkenntnisse, Handlungsweisen und man lernt hinzu. Dadurch müssen wir die Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung dieser Pandemie stetig an das, was gerade in Sulz am Neckar und den Ortsteilen nötig ist, anpassen“, erklärte Hieber.

In den vergangenen Wochen waren die Fallzahlen für COVID-19 im gesamten Landkreis Rottweil auf deutlich gestiegen. Das meldete das Landratsamt am Ostermontagabend. Vor allem sei die Zahl der Infektionen in der Raumschaft Sulz gestiegen. In Sulz sind damit knapp zehn von tausend Einwohnern positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Das Gesundheitsamt erklärte, bei weiter steigenden, örtlich begrenzten Infektionen, werde gemeinsam mit der Stadt Sulz zu prüfen sein, „ob aus epidemiologischen Gründen in betroffenen Bezirken weitergehende Ausgangsbeschränkungen bis hin zu einer Ausgangssperre getroffen werden müssen.“

Bisher ist eine solche Ausgangssperre nicht angeordnet worden. Aber eine Maskenpflicht.

Coronavirus: Sulz steht vor einer Ausgangssperre

Laut der Stadtverwaltung sind in Sulz und den Teilorten Masken zu tragen in der Öffentlichkeit und vor allem an Orten und in Situationen, wo Menschen engere Begegnungen nicht vermeiden können. Die Bedeckungspflicht gilt insbesondere auch für folgende Bereiche:

  • Betreten von geöffneten Verkaufsstellen und/oder des Wochenmarkts
  • Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Inanspruchnahme / Erbringen von Dienst- oder Handwerkerleistungen
  • Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit mindestens einer anderen Person, die nicht der Haushaltsgemeinschaft angehört (insbesondere Arbeitsstätte)

Von der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht wird ausgenommen

  • die Bewegung im baurechtlichen Außenbereich unter freiem Himmel, insbesondere beim Spazieren gehen und beim Sport, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen sichergestellt wird.
  • die Fahrt im eigenen Fahrzeug, soweit keine weitere Person mit im Fahrzeug sitzt, ausgenommen sind Personen des eigenen Hausstands.

Darüber hinaus müssen die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterhin eingehalten werden. „Das bedeutet unter anderem regelmäßiges, gründliches Händewaschen, Abstand zueinander, die sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und besondere Vorsicht, andere nicht anzustecken“, erklärt die Stadtverwaltung auf einer eigens eingerichtetet Infoseite.

Mehr unter www.sulz.de und direkt auf der Seite „Coronamasken“ der Stadt Sulz.

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