Erstmalig Förderung sozialer Innovation

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Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern.

Kreis Rottweil. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.

Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Millionen. Euro zur Verfügung – mit einer bis zu 80-prozentigen Förderung. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können Ihren Antrag ab sofort bis zum 31. Juli 2024 stellen.

Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten.

In den Kreis Rottweil fließen seit vielen Jahren Gelder aus dem Fonds der Europäischen Union. In diesem Jahr werden insgesamt fünf Projekte gefördert, mit bis zu 165.000 Euro jährlich. All diese Projekte haben das Ziel verfolgt, die Berufschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhöhen, ihre sprachlichen und sozialen Fähigkeiten zu verbessern und sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Sarah Widmaier, Geschäftsführerin ESF im Landkreis Rottweil: „Wir hoffen natürlich, dass auch in den kommenden Jahren Anträge bei uns eingereicht werden, damit wir weiterhin vom ESF profitieren“. Wer Fragen zum Förderantrag hat, findet in Sarah Widmaier die richtige Ansprechpartnerin. Sie ist erreichbar unter sarah.widmaier@landkreis-rottweil.de.

Die finale Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.

Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite und auf der Internetseite des Landkreises Rottweil zu finden.

Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonventionen, in die Praxis um-zusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förde-rung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millionen Euro für ESF-Plus- Maß-nahmen zur Verfügung.

 

Das interessiert diese Woche



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Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern.

Kreis Rottweil. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.

Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Millionen. Euro zur Verfügung – mit einer bis zu 80-prozentigen Förderung. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können Ihren Antrag ab sofort bis zum 31. Juli 2024 stellen.

Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten.

In den Kreis Rottweil fließen seit vielen Jahren Gelder aus dem Fonds der Europäischen Union. In diesem Jahr werden insgesamt fünf Projekte gefördert, mit bis zu 165.000 Euro jährlich. All diese Projekte haben das Ziel verfolgt, die Berufschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhöhen, ihre sprachlichen und sozialen Fähigkeiten zu verbessern und sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Sarah Widmaier, Geschäftsführerin ESF im Landkreis Rottweil: „Wir hoffen natürlich, dass auch in den kommenden Jahren Anträge bei uns eingereicht werden, damit wir weiterhin vom ESF profitieren“. Wer Fragen zum Förderantrag hat, findet in Sarah Widmaier die richtige Ansprechpartnerin. Sie ist erreichbar unter sarah.widmaier@landkreis-rottweil.de.

Die finale Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.

Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite und auf der Internetseite des Landkreises Rottweil zu finden.

Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonventionen, in die Praxis um-zusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förde-rung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millionen Euro für ESF-Plus- Maß-nahmen zur Verfügung.

 

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Pressemitteilung (pm)
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