Karrais macht Auflagen bei Fastnachtsveranstaltungen zum Thema im Landtag

Genehmigungspraxis vor Ort muss vereinfacht werden

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In der ersten Landtagssitzung nach der Fasnet „goht’s d’gega“. Im Nachgang zu einem Austausch mit Vertretern von mehreren Narrenzünften aus dem Kreis Rottweil brachte der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais das Thema Bürokratie und Auflagen bei Brauchtumsveranstaltungen in die Regierungsbefragung im Landtag ein.

Kreis Rottweil. Schon seit Jahren beklagten die Narrenzünfte, Karrais zu Folge, den Aufwuchs an gesetzlichen Regeln und Bestimmungen sowie die restriktive Auslegung dieser durch Genehmigungsbehörden. Das gefährde jedoch zunehmend die Durchführung der Brauchtumsveranstaltungen, so die Narren. Im vergangenen Jahr hatte die Durchführung eines Narrentreffens in Waldmössingen für Aufregung gesorgt, nachdem von der Narrenzunft ein mehr als 100-seitiges Sicherheitskonzept erstellt werden musste, worüber mehrere Medien berichteten.

„Die Fasnet ist ein lange gewachsenes Kulturgut, das im Land eine wichtige Rolle spielt. Die Landesregierung kennt schon seit Jahren die Klagen der Ehrenamtler über zu viel Bürokratie. Dagegen unternommen wurde bislang wenig bis gar nichts. Ehrenamtliche Organisatoren können die Auflagen bald nicht mehr stemmen,“ so Karrais einleitend im Plenum.

In seiner Antwort gab Innenstaatssekretär Thomas Blenke (CDU) zu, dass die ersten Schritte, die zu Beginn des Jahres eingeleitet wurden für die diesjährige Fastnachts-Saison zu spät gekommen seien. Ein Runder Tisch mit Vertretern der Landesregierung, Kommunen und Zünften, der im vergangenen Oktober zum sechsten Mal tagte brachte als Ergebnis, dass wiederkehrende Veranstaltungen eine mehrjährig gültige Genehmigung bekommen können. Auf die Frage von Karrais „Warum dauert das so lange, obwohl die Probleme schon seit mindestens sechs Jahren bekannt sind?“, konnte Blenke nicht konkret antworten. Man habe seitens der Regierung bei den Kommunen dafür geworben, Erleichterungen in Sachen Genehmigungspflicht für jährlich wiederkehrende Veranstaltungen einzuräumen. Das letzte Wort hätten jedoch die Landratsämter und Städte und Gemeinden vor Ort.

Leitfäden des Innenministeriums und Verkehrsministeriums für Kommunen und Narrenvereine, die beim letzten Runden Tisch in Aussicht gestellt wurden, seien bisher an die Kommunen versandt worden, aber noch nicht den Narrenvereinen zur Verfügung gestellt, so Blenke. „Wenn Narrenzünfte 120-seitige Sicherheitskonzepte erstellen müssen, kommen sie im Ehrenamt an ihre Grenzen. Wenn man will, dass Menschen im Rahmen des Brauchtums zusammenkommen, darf man nicht dem Irrtum erliegen, dass man durch noch mehr Auflagen jedes Risiko ausschließen kann. Es sind die zahlreichen Ehrenamtlichen der Fasnetsvereine, die im Moment noch weiterhin entschlossen sind, die Traditionen lebendig zu halten. Niemand kann jedoch jedes Restrisiko ausschließen, vor allem nicht durchzunehmende Papierberge. Für mich ist klar, dass dringend Anpassungen der Rechtslage notwendig sind. Das muss über spezifische Leitfäden für Narrenzünfte und Vereine hinausgehen.“

Karrais legte außerdem Augenmerk auf das Thema Absicherung bei Fastnachtsumzügen. Karrais Frage nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Absicherung von Umzügen durch die Feuerwehr rechtlich erlaube, wie es zum Teil Praxis in anderen Bundesländern sei, erteilte Blenke eine Absage. Feuerwehreinsatzkräfte seien nicht dafür ausgebildet, den Verkehr zu regeln, sagte der Staatssekretär. „Für mich ist es nicht ersichtlich, warum man den Freiwilligen Feuerwehren keine straßenverkehrsregelnden Kompetenzen übertragen kann, da diese gern unterstützen und sich dies in der Praxis auch bewährt hat. Mir ist es unerklärlich, warum die Feuerwehr weniger geeignet sein soll, als einfache Ordner. Es werden Bedenken vorgeschoben, die in anderen Bundesländern offenbar keine Rolle spielen.“

Wie geht es weiter? Ein erneuter Runder Tisch sei laut Blenke für das erste Halbjahr 2024 geplant. Dieser müsste allerdings zügig einberufen werden, da die Ergebnisse ansonsten zur Umsetzung in der Praxis zu spät kommen. Ob für die Vereine dann die versprochenen bürokratischen Erleichterungen kommen, bleibt indes abzuwarten.

Der Rottweiler Abgeordnete Karrais sagte abschließend: „Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir das Thema im Landtag adressieren. Weitere Themen sind der Umgang mit GEMA-Gebühren, Anforderungen an die Veranstaltungsorte und Auflagen hinsichtlich der Ordner.“

Das interessiert diese Woche



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In der ersten Landtagssitzung nach der Fasnet „goht’s d’gega“. Im Nachgang zu einem Austausch mit Vertretern von mehreren Narrenzünften aus dem Kreis Rottweil brachte der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais das Thema Bürokratie und Auflagen bei Brauchtumsveranstaltungen in die Regierungsbefragung im Landtag ein.

Kreis Rottweil. Schon seit Jahren beklagten die Narrenzünfte, Karrais zu Folge, den Aufwuchs an gesetzlichen Regeln und Bestimmungen sowie die restriktive Auslegung dieser durch Genehmigungsbehörden. Das gefährde jedoch zunehmend die Durchführung der Brauchtumsveranstaltungen, so die Narren. Im vergangenen Jahr hatte die Durchführung eines Narrentreffens in Waldmössingen für Aufregung gesorgt, nachdem von der Narrenzunft ein mehr als 100-seitiges Sicherheitskonzept erstellt werden musste, worüber mehrere Medien berichteten.

„Die Fasnet ist ein lange gewachsenes Kulturgut, das im Land eine wichtige Rolle spielt. Die Landesregierung kennt schon seit Jahren die Klagen der Ehrenamtler über zu viel Bürokratie. Dagegen unternommen wurde bislang wenig bis gar nichts. Ehrenamtliche Organisatoren können die Auflagen bald nicht mehr stemmen,“ so Karrais einleitend im Plenum.

In seiner Antwort gab Innenstaatssekretär Thomas Blenke (CDU) zu, dass die ersten Schritte, die zu Beginn des Jahres eingeleitet wurden für die diesjährige Fastnachts-Saison zu spät gekommen seien. Ein Runder Tisch mit Vertretern der Landesregierung, Kommunen und Zünften, der im vergangenen Oktober zum sechsten Mal tagte brachte als Ergebnis, dass wiederkehrende Veranstaltungen eine mehrjährig gültige Genehmigung bekommen können. Auf die Frage von Karrais „Warum dauert das so lange, obwohl die Probleme schon seit mindestens sechs Jahren bekannt sind?“, konnte Blenke nicht konkret antworten. Man habe seitens der Regierung bei den Kommunen dafür geworben, Erleichterungen in Sachen Genehmigungspflicht für jährlich wiederkehrende Veranstaltungen einzuräumen. Das letzte Wort hätten jedoch die Landratsämter und Städte und Gemeinden vor Ort.

Leitfäden des Innenministeriums und Verkehrsministeriums für Kommunen und Narrenvereine, die beim letzten Runden Tisch in Aussicht gestellt wurden, seien bisher an die Kommunen versandt worden, aber noch nicht den Narrenvereinen zur Verfügung gestellt, so Blenke. „Wenn Narrenzünfte 120-seitige Sicherheitskonzepte erstellen müssen, kommen sie im Ehrenamt an ihre Grenzen. Wenn man will, dass Menschen im Rahmen des Brauchtums zusammenkommen, darf man nicht dem Irrtum erliegen, dass man durch noch mehr Auflagen jedes Risiko ausschließen kann. Es sind die zahlreichen Ehrenamtlichen der Fasnetsvereine, die im Moment noch weiterhin entschlossen sind, die Traditionen lebendig zu halten. Niemand kann jedoch jedes Restrisiko ausschließen, vor allem nicht durchzunehmende Papierberge. Für mich ist klar, dass dringend Anpassungen der Rechtslage notwendig sind. Das muss über spezifische Leitfäden für Narrenzünfte und Vereine hinausgehen.“

Karrais legte außerdem Augenmerk auf das Thema Absicherung bei Fastnachtsumzügen. Karrais Frage nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Absicherung von Umzügen durch die Feuerwehr rechtlich erlaube, wie es zum Teil Praxis in anderen Bundesländern sei, erteilte Blenke eine Absage. Feuerwehreinsatzkräfte seien nicht dafür ausgebildet, den Verkehr zu regeln, sagte der Staatssekretär. „Für mich ist es nicht ersichtlich, warum man den Freiwilligen Feuerwehren keine straßenverkehrsregelnden Kompetenzen übertragen kann, da diese gern unterstützen und sich dies in der Praxis auch bewährt hat. Mir ist es unerklärlich, warum die Feuerwehr weniger geeignet sein soll, als einfache Ordner. Es werden Bedenken vorgeschoben, die in anderen Bundesländern offenbar keine Rolle spielen.“

Wie geht es weiter? Ein erneuter Runder Tisch sei laut Blenke für das erste Halbjahr 2024 geplant. Dieser müsste allerdings zügig einberufen werden, da die Ergebnisse ansonsten zur Umsetzung in der Praxis zu spät kommen. Ob für die Vereine dann die versprochenen bürokratischen Erleichterungen kommen, bleibt indes abzuwarten.

Der Rottweiler Abgeordnete Karrais sagte abschließend: „Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir das Thema im Landtag adressieren. Weitere Themen sind der Umgang mit GEMA-Gebühren, Anforderungen an die Veranstaltungsorte und Auflagen hinsichtlich der Ordner.“

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Pressemitteilung (pm)
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