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Nach Drama mit von Flüchtlingen hinterlassener Wohnung: Bürger und Gemeinde weiter unversöhnlich

Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil einerseits sowie Bürgerinnen und Bürger andererseits stehen sich weiterhin unversöhnlich gegenüber. Es geht um eine von Flüchtlingen hinterlassene Wohnung und die Verantwortung der Gemeinde und ihrer Bürgermeisterin – wozu es offenkundig unterschiedliche Auffassungen gibt. Weil sie im Rathaus nicht weiterkommen, haben sich die Bürger wieder an die NRWZ gewandt. Die Gemeinde reagiert auf Nachfrage – knapp.

Der Konflikt aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern

Es geht im Kern um einen Konflikt in der Gemeinde Zimmern ob Rottweil. Kurz zusammengefasst:

  • Ein Bürger hatte seine frisch renovierte Wohnung der Gemeinde zur Verfügung gestellt, ursprünglich in der Annahme, dass ein junges Ehepaar mit Kind dort einziehen würde. Stattdessen wurden syrische Geflüchtete untergebracht. Der Vermieter meldete nach eigenen Angaben mehrfach Missstände und bat die Verwaltung um Unterstützung. Diese lehnte ab, da sie kein Vertragspartner gewesen sei. Das widerspricht nach Ansicht einiger Unterstützer des Bürgers jedoch den Fakten.
  • Es kam zu weiteren Spannungen: Die Bürgermeisterin soll ein persönliches Gespräch verweigert haben, der Hauptamtsleiter ebenso. Stattdessen erhielt der Vermieter Rechnungen für Wasserverbrauch und sogar die Drohung, das Wasser abzustellen, wird behauptet.
  • Der Gemeinderat soll mit der Aussage reagiert haben: „Klarer Fall von Pech gehabt aus Profitgier.“ Das empfinden der Bürger und seine Unterstützer als unsachlich und falsch. Sie betonen, dass die Miete von 450 Euro für über 80 m² keinen Vorwurf der Profitgier begründe.
  • Ein Lösungsvorschlag, den Bauhof bei Renovierungen einzubinden, wurde bislang nicht aufgegriffen. Der Vermieter fürchtet nun die Zwangsversteigerung seines Hauses ab Dezember 2025.

Ein in der NRWZ vollständig veröffentlichter Leserbrief wirft der Gemeinde und dem Gemeinderat mangelnde Bürgernähe und unsachliches Verhalten vor. Das Motto „Wir haben Charakter“ der Gemeinde wird kritisch hinterfragt.

Die Position der Gemeinde ist unverändert

  • Die Gemeinde betont, dass sie nicht direkter Vertragspartner des Vermieters gewesen sei, sondern die Geflüchteten selbst. Daher sieht sie sich nicht in der Pflicht, für Renovierungen oder Schäden aufzukommen.
  • „Der Gemeinderat hat sich mit den im Leserbrief genannten Vorgängen bereits mehrfach befasst“, heißt es in einer neuerlichen Stellungnahme der Gemeinde Zimmern auf Nachfrage der NRWZ. „Da es sich um nichtöffentliche Beratungen handelte und personenbezogene sowie haftungsrechtliche Aspekte betroffen sind, können wir dazu keine weiteren Angaben machen“, so das Fazit. Eine gleichlautende Argumentation hat die Gemeinde Zimmern bereits Ende Oktober 2025 an die NRWZ gesandt.
  • Ein Mietverhältnis mit der Gemeinde habe nicht bestanden.
  • Grundsätzlich gelte, dass nur Mietverhältnisse, bei denen die Gemeinde selbst Vertragspartner ist, auch in ihre Verantwortung fielen. „Bei einer Vermietung von Wohnraum an die Gemeinde zur Unterbringung geflüchteter Menschen ist von vornherein klar, dass die Wohnungen für diesen Zweck vorgesehen sind“, heißt es aus dem Zimmerner Rathaus. „Die konkrete Zuweisung der Personen erfolgt nicht durch die Gemeinde, sondern durch das Landratsamt.“ Das zielt auf den Umstand ab, dass in die Wohnung offenbar entgegen der Absprache nicht die vorgesehene Flüchtlingsfamilie einzog (2 Erwachsene mit Kind), sondern eine andere Gruppe (3 erwachsene Männer und eine Frau). 

Der Konflikt auf den Punkt gebracht

Die Gemeinde argumentiert mit formaler Zuständigkeit (kein Vertragspartner, Pflicht zur Unterbringung erfüllt), während der Bürger und Vermieter auf praktische Verantwortung und Bürgernähe pocht. Der Konflikt dreht sich also um die Frage: Wer trägt die Verantwortung für Schäden und Folgekosten bei der Unterbringung von Geflüchteten?

Hilfe für den betroffenen Vermieter

Um die Zwangsversteigerung zu verhindern, haben Bürgerinnen und Bürger einen Spendenaufruf gestartet. Es ist aktuell (13. November 2025) fast die zunächst erbetene Summe eingegangen. Hier kann gespendet werden. Wer direkt auf ein Bankkonto spenden möchte, kann auch dies tun. Das Spendenkonto: Inhaber Berthold Weichert, Volksbank Rottweil, IBAN DE18 6429 0120 0060 3080 01.

Die Unterstützer des Vermieters legen noch einmal nach

Weil sie offenbar im Rathaus mit ihren Argumenten kein Gehör finden, haben mehrere Zimmerner Bürger nun nachgelegt. Es sind zum Teil jene, die sich bereits in einem ersten Leserbrief über die Haltung der Gemeinde beschwert haben. Nun sind weitere hinzugekommen. Sie fragen sich wörtlich:

Warum beantworten Rathaus und Gemeinderäte seit Monaten unsere berechtigten Fragen nicht?

Zimmerns Rathaus und Gemeinderäte beantworten uns seit Monaten keine Fragen, die wir in einem Schreiben allen Mitgliedern des Gemeinderats zukommen ließen. Begründung: Der Mietvertrag sei zwischen Vermieter und Asylanten abgeschlossen worden und deshalb Privatsache. Die im Vertrag per Handschrift genannte “Betreuerin“ habe nämlich mit der Gemeinde nichts zu tun.

Daran hatten und haben wir Zweifel, die wir hier anführen und beantwortet haben wollen:

  1. Wie kann es sein, dass nach der Kontaktaufnahme des Vermieters mit dem Rathaus bzgl. Wohnungsvermietung an Flüchtlinge die Wohnung dort für gut befunden („die nehmen wir“) wird, und wenige Tage später diese „Betreuerin“ auftaucht, die laut Verwaltung nichts mit der Gemeinde zu tun hat, und dem Vermieter einen Mietvertrag vorlegt?
  2. Wie ist es möglich, dass diese „Betreuerin“ diesen Mietvertrag auf gemeindeeigenen Vorlagen ohne Wissen der Gemeindeverwaltung verfassen und dem Vermieter vorlegen kann?
  3. Wie ist es nachvollziehbar, dass sich diese „Betreuerin“ in vielen schriftlichen Antworten mit dem Vermieter als solche ohne Wissen der Verwaltung ausgeben kann?
  4. Wie kann das Rathaus erklären, dass die „Betreuerin“ ohne Wissen ihrer Asylbeauftragten eine andere Familie als die von ihr vorgesehene beim Vermieter einquartieren kann?
  5. Wie kann es sein, dass diese „Betreuerin“ diese Flüchtlinge, die von der Gemeinde kurz zuvor in einer gemeindeeigenen Wohnung in Horgen untergebracht worden waren, ohne Zustimmung der Gemeinde plötzlich bei einem privaten Vermieter unterbringen kann. Das wäre schon rein rechtlich gesehen eine Straftat von ihr.

Bleibt also die Frage, ob wir, wie uns vorgeworfen wird, „Nestbeschmutzer“ sind oder Bürger, welche die von der Bürgermeisterin propagierte „Transparenz“ und „Bürgerbeteiligung“ wahrnehmen, und einen Bürger vor seinem nicht selbstverschuldeten finanziellen Ruin bewahren wollen? Das Urteil überlassen wir dem Leser. Falls Sie den Bürger und unsere Arbeit unterstützen wollen: Spendenkonto Voba: Berthold Weichert DE18 6429 0120 0060 3080 01

Christine Sauter Löffler, Kurt Scherfer, Walter Schwer, Berthold Weichert

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Peter Arnegger (gg)

… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.
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Hans Sauer

Werter Herr Arnegger, hier nochmals meine Frage(n) an den Journalisten: Haben sie den Mietvertag gesehen? Falls Ja, wer hat ihn unterzeichnet? Das würde Licht ins Dunkel bringen. Und wenn es einen rechtskräftigen Mieter gibt, wieso wurde/wird der nicht Haftung genommen? Fragen sie sie klären sollten und ihren Lesern das Ergebnis auch mitteilen. Oder wäre die Geschichte dann keine Geschichte mehr?

Siegfried Spengler

Die früheren Mieter können schon in Haftung genommen werden, für ausstehende Mieten, Nebenkosten und Beschädigungen. Theoretisch. Praktisch dürfte das daran scheitern, dass selbst nach einem gewonnenen Prozess der Titel nicht vollstreckt werden kann, da sie mittellos sind, dies als Flüchtlinge zumindest glaubhaft machen können. Was will man da pfänden? Das ist ja das Problem des Mannes.

Dieses Problem ist aber nicht neu, sondern Alltag. Die einschlägigen Berufsgruppen können ein Lied davon singen.

Hans Sauer

Da bin ich bei ihnen. Trotzdem bleibt die Frage mit wem der Mietvertrag geschlossen wurde. Gemeinde oder Landkreis scheinen es ja offensichtlich nicht zu sein. Hat der gute Mann einen Vertrag mit einem Asylbewerber abgeschlossen? oder einer anderen Privatperson? Falls ja, kann man leider nur sagen – Pech für Kuh Elsa.

Siegfried Spengler

Dieses Thema wird hier in sehr emotionaler Form verhandelt. Dafür habe ich großes Verständnis, auch mich lässt es nicht kalt.

Aber ich komme nicht umhin, den Fall vor dem Hintergrund der Regeln zu beurteilen, die in diesem Land nun mal für alle gelten.

Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und Gemeinderat sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Vermögen der Gemeinde pfleglich umzugehen. Freiwillige Leistungen, mögen sie menschlich auch noch so verständlich sein, sind nicht erlaubt und begründen automatisch den Anfangsverdacht der Untreue! (§ 266 StGB) Ich erinnere an den spektakulären Mannesmannprozeß, als der BGH unter Herrn Tolksdorf allen, die mit der Verwaltung fremden Vermögens betraut sind, ins Stammbuch schrieb: Gutsverwalter und nicht Gutsherr!

Das ist dann auch der Grund für viele Zivilprozesse: Z.B. als Geschäftsführer eines Unternehmens lässt man sich lieber verklagen und dann verurteilen, als sich von den Gesellschaftern den Vorwurf anzuhören, man habe ohne triftigen Grund einer Forderung nachgegeben, was dann auch noch mit Schadensersatzforderungen an den GF verbunden sein kann.

In Zimmern ist es so, dass die Bürgermeisterin dem Mann nicht durch Gewährung von Leistungen, weder in Form von Geld noch von Arbeitsleistung durch den Bauhof und auch nicht durch Verzicht auf Ansprüche (Wasserzins) helfen kann. Würde der Gemeinderat dies beschließen, dürfte die Bürgermeisterin dem Beschluss nicht folgen, wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit

Ich hätte es allerdings begrüßt, wenn das von Anfang so kommuniziert worden wäre, mein Bürgermeister Peter Schuhmacher in Dunningen hätte das längst getan!

Wenn Bürger etwas aus ihrem Privatvermögen spenden, dann ist das deren Sache, sie sind dann Gutsherr, denn als Privatmann kann ich mit meinem Privatvermögen innerhalb gewisser Grenzen verfahren, wie ich will.

Dass man Gesprächstermine nicht einhält ist ein Faut pas! Gespräche, die aus den erläuterten Gründen absehbar zu keinem Ergebnis führen können, die die Emotionen erfahrungsgemäß nur noch vergrößern, sollte man von vorneherein ablehnen! Der Mann wollte nicht angehört werden, was in anderen Situationen mal helfen kann, sondern er erwartete Hilfe was aber freiwillige Leistungen wären – bis heute. Menschlich verständlich, er sieht seinen Fall natürlich als speziellen Fall weil er doch helfen wollte, und so meint er, emotional verständlich, Regeln dürften hier nicht gelten, weil eben ungerecht!

Wie aus einem Bericht in der NRWZ hervorgeht, ließ sich der geprellte Vermieter anwaltlich beraten. Nach Prüfung des Falls erhielt er die Auskunft, dass gegenüber der Gemeinde Zimmern keine Ansprüche bestehen. Danke an den fairen Anwalt, dass er ihn nicht noch in teure, aber aussichtslose Prozesse gedrängt hat.

Der anwaltliche Rat ist nachvollziehbar, denn es bestand kein (Miet-)vertragsverhältnis zu Gemeinde Zimmern. Diese Tatsache binden eben auch die Gemeinde, auch dann, wenn sie aus menschlichen Gründen helfen wollte!

Der Fehler des Vermieters war, dass er sich andere Mieter „unterschieben“ ließ, als mündlich mit einer Flüchtlingsbeauftragen vereinbart war und auf dieser Vereinbarung nicht bestanden hat, sondern selbst den Vertrag mit den anderen Flüchtlingen unterschrieben hat. Selbst wenn die mündliche Vereinbarung bezüglich der Familie mit Kind beweisbar wäre und die Flüchtlingsbeauftrage noch dazu über solche Handlungsvollmacht verfügt hätte, der Abschluss des Vertrags mit anderen Mietern dürfte juristisch als einvernehmliche Änderungskündigung der vorherigen Vereinbarung zu bewerten sein.

Auch war die Gemeinde Zimmern die falsche Adressatin für Beschwerden über das Verhalten der Flüchtlinge. So ist es nun mal, da nicht Vertragspartei!

Mietnomaden sind kein flüchtlingsspezifisches Problem, das gibt es überall und ständig. Rein statistisch ist er nicht der erste Bürger in Zimmern, der in den letzten Jahrzehnten betroffen war. Auch sonst ist das Vermieten nicht risikolos, wie lautete in den 80er Jahren ein bekannter Spruch zur Geldanlage: Der Bundesschatzbrief ruft nicht nachts um Eins an, weil ein Wasserhahn tropft! Dafür kam der Zins pünktlich, was bei Mieten auch so eine Sache ist Wer eine auf Kante genähte Finanzierung macht, bei der er sofort Probleme bekommt, wenn mal ein oder zwei Mieten ausbleiben, hat handelt mindestens fahrlässig.

Manchmal fühlt man sich bestraft, wenn man mal gutmütig war, mitgemacht hat, freiwillige Leistungen erbracht hat. Ich habe mir einmal angehört, ich sei selbst schuld, wenn ich bestimmte Leistungen – hier Lehre an der Universität Tübingen – erbracht habe, wiewohl vertraglich nicht verpflichtet gewesen, was mir auch bekannt war! Es war ein Lernprozess! Es wird nicht mehr vorkommen, dass ich stattlichen Einrichtungen gegenüber freiwillige Leistungen in welcher Form auch immer, erbringen werde, „selbst schuld“ will ich mir nicht mehr anhören! Ich prüfe im Zweifel Ansprüche, wo zweifelsfrei gegeben, wird geleistet, ansonsten abgelehnt und auf den Rechtsweg verwiesen.

Diejenigen, die auf die Aufrufe wegen Wohnraum für Flüchtlingen nicht reagiert haben, waren vielleicht nicht herzlos, sondern besser informiert!

Man mag meinen Kommentar als herzlos und kalt abkanzeln, aber ich sah mich veranlasst, die handelnden Personen hier auch zu verteidigen!

Eine Frage, die ich aber in den Raum stellen will: Gibt es wirklich keine andere Lösung als eine Zwangsversteigerung, noch dazu in einer Zeit, in der die Immobilienmärkte schlecht sind? Ist hier der Spielraum der Bank wirklich so klein? Stichworte wären Umschuldung, Aufteilung des Hauses in zwei selbständige Einheiten usw. Dabei ist natürlich klar, dass ich keine Aktenkenntnis habe!

Henry

Naja, dass lässt ein bisschen außer Acht, wie die Geschichte angefangen hat. Grundsätzlich sollte man nach diesem Vorgang sehr skeptisch auf Aufrufe durch die Gemeinde reagieren, bzw. am besten gar nicht, weder im Ehrenamt noch durch Angebote. Die Gefahr, hier am Ende der Dumme zu sein, ist eindeutig zu groß.

Hans Sauer

Man kann sich auf solche Mietverträge schon einlassen, wenn die Gemeinde oder der Landkreis der Mieter ist. Scheint hier aber offensichtlich nicht der Fall zu sein. es bleibt ja das große Geheimnis, wer den Vertrag unterzeichnet hat.

Henry

Bestreitet ja niemand, dass der Vermieter in der Sache keinen Fehler begangen hat. Die Geschichte liest sich in ihrer Gesamtheit trotzdem anders. Es ist in dem Fall auch egal, wie man es dreht und wendet: Wenn der gute Mann sein Haus verliert und damit seine Mieteinnahmen, wird er zum Sozialfall. Zahlen wird auch dies die Gemeinde, da dies ebenfalls zu ihrem Aufgabenspektrum gehört. Da hätte man als Gemeinde vielleicht auch einen Blick drauf werfen sollen, ob das kurzfristig zwar Kosten spart und Risiko minimiert aber mittelfristig zum Boomerrang wird.

Rottweiler Adler

Warum Sozialfall? Dann geht er als Mieter in eine kleine Wohnung. Rente oder Rücklagen wird er ja haben …. Sonst wäre das Konstrukt Haus Vermietung eh kritisch zu sehen.

Siegfried Spengler

Lieber Henry,

Schildern sie uns bitte hier, was sie morgen früh tun würden, wenn sie Bürgermeister der Gemeinde Zimmern wären. Und zwar konkrete Maßnahmen, und nicht Allgemeinplätze wie etwa, dem Mann müsse geholfen werden.

Was erwarten sie?

Peter Weber

Gewinne privatisieren – Verluste solidarieren.

Das war schon immer das Lieblingsmotto der Linksgrünen. So auch hier.

Aber klar, wäre alles gut gegangen, hätte der Vermieter ja ein großes Fest gemacht und alle eingeladen. Gell?

Henry

Der Bund wälzt Leistungen auf die Kommunen ab, diese auf ihre Bürger. Irgendwann ist halt Schicht im Schacht. Die Gemeinde hätte, so ist zu lesen, für ihre Flüchtlinge ein Haus bauen müssen. Stadtdessen hat man meinen Aufruf gestartet und dem gutgläubigen Frührenter Flüchtlinge untergeschoben, die, auch so ist so lesen, bereits in einer Gemeindeinrichtung im Eschachtal für Furore gesorgt haben. Spitz formuliert: Man hat eben sein eigenes Problem formidabel abgeschoben. Chapeau. Mit der gleichen Geisteshaltung entsorgt man auch seine Reifen im Wald. Ist dann halt jemand anderes Problem. Chapeau?

Im übrigen bestreitet dieser Rentner krankheitsbedingt scheinbar mit diesen Mieteinnahmen seinen Ruhestand. Spielen wir dieses „linksgrün versiffte“ Gedankenspiel also weiter: Das Haus wird zwangsversteigert. Der gute Herr wird also auf Kosten der Allgemeinheit, übrigens auch der ihren, künftig eine schicke Wohnung gestellt bekommen und wahrscheinlich aufstocken.

Chapeau! Ich vermute, Sie machen dann ein großes Fest. Gell?

Rottweiler Adler

Und wie lange kann er sein Geschäftsmodell so durchhalten?

Rottweiler Adler

Bald ist Dezember…… Dann ist das Thema Geschichte ….

Hans Sauer

Es gibt doch einen Mietvertrag? Von wem als Mieter ist der unterzeichnet? Die Frage wer Mieter war muss/kann doch mit einem solchen Dokument recht einfach geklärt werden. Hat es die NRWZ schon gesehen? Oder gibt es eventuell gar keinen rechtsgültigen Mietvertrag? Fragen über Fragen.

Maik Werseling

Wieso gehen diese Schreihälse denn nicht gegen diese „Betreuerin“ vor? Die ist doch angeblich an allem schuld. Wieso wird stattdessen immer weiter aufmerksamkeitsheischend auf die Gemeinde eingeprügelt?

Wieso hat der gewerbliche Vermieter keine Rücklagen gebildet?

Wieso unterstützen die Schreihälse ihn denn nicht monetär und übernehmen Renovierung und Co?

Henry

Von welchem gewerblichen Vermieter reden Sie bitte? Reden wir vom gleichen Vorgang?

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