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Nach Drama mit von Flüchtlingen hinterlassener Wohnung: Bürger und Gemeinde weiter unversöhnlich

Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil einerseits sowie Bürgerinnen und Bürger andererseits stehen sich weiterhin unversöhnlich gegenüber. Es geht um eine von Flüchtlingen hinterlassene Wohnung und die Verantwortung der Gemeinde und ihrer Bürgermeisterin – wozu es offenkundig unterschiedliche Auffassungen gibt. Weil sie im Rathaus nicht weiterkommen, haben sich die Bürger wieder an die NRWZ gewandt. Die Gemeinde reagiert auf Nachfrage – knapp.

Der Konflikt aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern

Es geht im Kern um einen Konflikt in der Gemeinde Zimmern ob Rottweil. Kurz zusammengefasst:

  • Ein Bürger hatte seine frisch renovierte Wohnung der Gemeinde zur Verfügung gestellt, ursprünglich in der Annahme, dass ein junges Ehepaar mit Kind dort einziehen würde. Stattdessen wurden syrische Geflüchtete untergebracht. Der Vermieter meldete nach eigenen Angaben mehrfach Missstände und bat die Verwaltung um Unterstützung. Diese lehnte ab, da sie kein Vertragspartner gewesen sei. Das widerspricht nach Ansicht einiger Unterstützer des Bürgers jedoch den Fakten.
  • Es kam zu weiteren Spannungen: Die Bürgermeisterin soll ein persönliches Gespräch verweigert haben, der Hauptamtsleiter ebenso. Stattdessen erhielt der Vermieter Rechnungen für Wasserverbrauch und sogar die Drohung, das Wasser abzustellen, wird behauptet.
  • Der Gemeinderat soll mit der Aussage reagiert haben: „Klarer Fall von Pech gehabt aus Profitgier.“ Das empfinden der Bürger und seine Unterstützer als unsachlich und falsch. Sie betonen, dass die Miete von 450 Euro für über 80 m² keinen Vorwurf der Profitgier begründe.
  • Ein Lösungsvorschlag, den Bauhof bei Renovierungen einzubinden, wurde bislang nicht aufgegriffen. Der Vermieter fürchtet nun die Zwangsversteigerung seines Hauses ab Dezember 2025.

Ein in der NRWZ vollständig veröffentlichter Leserbrief wirft der Gemeinde und dem Gemeinderat mangelnde Bürgernähe und unsachliches Verhalten vor. Das Motto „Wir haben Charakter“ der Gemeinde wird kritisch hinterfragt.

Die Position der Gemeinde ist unverändert

  • Die Gemeinde betont, dass sie nicht direkter Vertragspartner des Vermieters gewesen sei, sondern die Geflüchteten selbst. Daher sieht sie sich nicht in der Pflicht, für Renovierungen oder Schäden aufzukommen.
  • „Der Gemeinderat hat sich mit den im Leserbrief genannten Vorgängen bereits mehrfach befasst“, heißt es in einer neuerlichen Stellungnahme der Gemeinde Zimmern auf Nachfrage der NRWZ. „Da es sich um nichtöffentliche Beratungen handelte und personenbezogene sowie haftungsrechtliche Aspekte betroffen sind, können wir dazu keine weiteren Angaben machen“, so das Fazit. Eine gleichlautende Argumentation hat die Gemeinde Zimmern bereits Ende Oktober 2025 an die NRWZ gesandt.
  • Ein Mietverhältnis mit der Gemeinde habe nicht bestanden.
  • Grundsätzlich gelte, dass nur Mietverhältnisse, bei denen die Gemeinde selbst Vertragspartner ist, auch in ihre Verantwortung fielen. „Bei einer Vermietung von Wohnraum an die Gemeinde zur Unterbringung geflüchteter Menschen ist von vornherein klar, dass die Wohnungen für diesen Zweck vorgesehen sind“, heißt es aus dem Zimmerner Rathaus. „Die konkrete Zuweisung der Personen erfolgt nicht durch die Gemeinde, sondern durch das Landratsamt.“ Das zielt auf den Umstand ab, dass in die Wohnung offenbar entgegen der Absprache nicht die vorgesehene Flüchtlingsfamilie einzog (2 Erwachsene mit Kind), sondern eine andere Gruppe (3 erwachsene Männer und eine Frau). 

Der Konflikt auf den Punkt gebracht

Die Gemeinde argumentiert mit formaler Zuständigkeit (kein Vertragspartner, Pflicht zur Unterbringung erfüllt), während der Bürger und Vermieter auf praktische Verantwortung und Bürgernähe pocht. Der Konflikt dreht sich also um die Frage: Wer trägt die Verantwortung für Schäden und Folgekosten bei der Unterbringung von Geflüchteten?

Hilfe für den betroffenen Vermieter

Um die Zwangsversteigerung zu verhindern, haben Bürgerinnen und Bürger einen Spendenaufruf gestartet. Es ist aktuell (13. November 2025) fast die zunächst erbetene Summe eingegangen. Hier kann gespendet werden. Wer direkt auf ein Bankkonto spenden möchte, kann auch dies tun. Das Spendenkonto: Inhaber Berthold Weichert, Volksbank Rottweil, IBAN DE18 6429 0120 0060 3080 01.

Die Unterstützer des Vermieters legen noch einmal nach

Weil sie offenbar im Rathaus mit ihren Argumenten kein Gehör finden, haben mehrere Zimmerner Bürger nun nachgelegt. Es sind zum Teil jene, die sich bereits in einem ersten Leserbrief über die Haltung der Gemeinde beschwert haben. Nun sind weitere hinzugekommen. Sie fragen sich wörtlich:

Warum beantworten Rathaus und Gemeinderäte seit Monaten unsere berechtigten Fragen nicht?

Zimmerns Rathaus und Gemeinderäte beantworten uns seit Monaten keine Fragen, die wir in einem Schreiben allen Mitgliedern des Gemeinderats zukommen ließen. Begründung: Der Mietvertrag sei zwischen Vermieter und Asylanten abgeschlossen worden und deshalb Privatsache. Die im Vertrag per Handschrift genannte “Betreuerin“ habe nämlich mit der Gemeinde nichts zu tun.

Daran hatten und haben wir Zweifel, die wir hier anführen und beantwortet haben wollen:

  1. Wie kann es sein, dass nach der Kontaktaufnahme des Vermieters mit dem Rathaus bzgl. Wohnungsvermietung an Flüchtlinge die Wohnung dort für gut befunden („die nehmen wir“) wird, und wenige Tage später diese „Betreuerin“ auftaucht, die laut Verwaltung nichts mit der Gemeinde zu tun hat, und dem Vermieter einen Mietvertrag vorlegt?
  2. Wie ist es möglich, dass diese „Betreuerin“ diesen Mietvertrag auf gemeindeeigenen Vorlagen ohne Wissen der Gemeindeverwaltung verfassen und dem Vermieter vorlegen kann?
  3. Wie ist es nachvollziehbar, dass sich diese „Betreuerin“ in vielen schriftlichen Antworten mit dem Vermieter als solche ohne Wissen der Verwaltung ausgeben kann?
  4. Wie kann das Rathaus erklären, dass die „Betreuerin“ ohne Wissen ihrer Asylbeauftragten eine andere Familie als die von ihr vorgesehene beim Vermieter einquartieren kann?
  5. Wie kann es sein, dass diese „Betreuerin“ diese Flüchtlinge, die von der Gemeinde kurz zuvor in einer gemeindeeigenen Wohnung in Horgen untergebracht worden waren, ohne Zustimmung der Gemeinde plötzlich bei einem privaten Vermieter unterbringen kann. Das wäre schon rein rechtlich gesehen eine Straftat von ihr.

Bleibt also die Frage, ob wir, wie uns vorgeworfen wird, „Nestbeschmutzer“ sind oder Bürger, welche die von der Bürgermeisterin propagierte „Transparenz“ und „Bürgerbeteiligung“ wahrnehmen, und einen Bürger vor seinem nicht selbstverschuldeten finanziellen Ruin bewahren wollen? Das Urteil überlassen wir dem Leser. Falls Sie den Bürger und unsere Arbeit unterstützen wollen: Spendenkonto Voba: Berthold Weichert DE18 6429 0120 0060 3080 01

Christine Sauter Löffler, Kurt Scherfer, Walter Schwer, Berthold Weichert

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Peter Arnegger (gg)

… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.
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