Landratsamt

Parkhaus statt Tiefgarage

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Das Landratsamt hätte gern ein Parkhaus für sein neues Gebäude. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat der Aufstellung eins entsprechenden Bebauungsplans zugestimmt.

Rottweil – Eigentlich sollen die parkenden Autos unter die Erde. So jedenfalls sieht es der Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 vor. Doch so eine Tiefgarage ist teuer – da kostet laut Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf jeder Stellplatz drei Mal so viel wie bei einem Parkhaus. Wenn also beim Landratsamt ein solches gebaut werden soll, muss ein Bebauungsplan her, um die Vorschrift von 1990 zu ändern..

Bislang gibt es dort schon eine Tiefgarage, die sich Landratsamt und Kreissparkasse teilen. Hier sind für Mitarbeiter des Landratsamts und für Dienstfahrzeuge 76 Stellplätze. Im neu zu bauenden Landratsamt gibt es 346 Arbeitsplätze, zuzüglich der Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle. Dafür reichen die 76 Plätze bei weitem nicht aus. Das neu zu bauende Parkhaus soll laut Plan 173 Stellplätze für Autos erhalten und auch etliche für Fahrräder. Gebaut werden soll es auf der bisherigen Freifläche zwischen der Bäckerei Storz (Stadionstraße) und dem Parkplatz der Kreissparkasse an der Altstädter Straße.

Wo die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses sein soll, in der Stadion- oder der Altstädter Straße, ist noch nicht klar. Das soll ein Gutachten Aufklärung bringen. Der bisherige Bebauungsplan setzt fest, dass das über die Stadionstraße geschieht – was aber im neuen Plan nicht übernommen werden muss.

„Eine lange Geschichte findet ihren Abschluss“, sagte Reiner Hils (SPD+FfR). Er warf Ruf, der im Kreistag setzt, eine „Grundbefangenheit“ vor, wenn auch nicht im juristischen Sinn. „Wir haben einen gültigen Bebauungsplan, den halte ich für sinnvoll und durchführbar“, sagte er. Eine Tiefgarage müsse fürs Landratsamt möglich sein. „Das ist der falsche Ansatz,“ sagte er zu der Änderung des Plans

„Das würde praktisch ein Nein zum Neubau des Landratsamts bedeuten“, erwiderte Ruf – ohne die erforderlichen Parkplätze kein Neubau.

Bei der Abstimmung gab es drei Gegenstimmen, alle drei von SPD+FfR (Reiner Hils, Elke Reichenbach und Dr. Jürgen Mehl).

Der definitive Beschluss fällt in der Sitzung des Plenums am 5. Juni. Wenn die Ratsmehrheit dem zustimmt, soll nach dem Plan der Verwaltung im Februar 2025 der Satzungsbeschluss folgen.

Das interessiert diese Woche



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Das Landratsamt hätte gern ein Parkhaus für sein neues Gebäude. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat der Aufstellung eins entsprechenden Bebauungsplans zugestimmt.

Rottweil – Eigentlich sollen die parkenden Autos unter die Erde. So jedenfalls sieht es der Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 vor. Doch so eine Tiefgarage ist teuer – da kostet laut Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf jeder Stellplatz drei Mal so viel wie bei einem Parkhaus. Wenn also beim Landratsamt ein solches gebaut werden soll, muss ein Bebauungsplan her, um die Vorschrift von 1990 zu ändern..

Bislang gibt es dort schon eine Tiefgarage, die sich Landratsamt und Kreissparkasse teilen. Hier sind für Mitarbeiter des Landratsamts und für Dienstfahrzeuge 76 Stellplätze. Im neu zu bauenden Landratsamt gibt es 346 Arbeitsplätze, zuzüglich der Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle. Dafür reichen die 76 Plätze bei weitem nicht aus. Das neu zu bauende Parkhaus soll laut Plan 173 Stellplätze für Autos erhalten und auch etliche für Fahrräder. Gebaut werden soll es auf der bisherigen Freifläche zwischen der Bäckerei Storz (Stadionstraße) und dem Parkplatz der Kreissparkasse an der Altstädter Straße.

Wo die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses sein soll, in der Stadion- oder der Altstädter Straße, ist noch nicht klar. Das soll ein Gutachten Aufklärung bringen. Der bisherige Bebauungsplan setzt fest, dass das über die Stadionstraße geschieht – was aber im neuen Plan nicht übernommen werden muss.

„Eine lange Geschichte findet ihren Abschluss“, sagte Reiner Hils (SPD+FfR). Er warf Ruf, der im Kreistag setzt, eine „Grundbefangenheit“ vor, wenn auch nicht im juristischen Sinn. „Wir haben einen gültigen Bebauungsplan, den halte ich für sinnvoll und durchführbar“, sagte er. Eine Tiefgarage müsse fürs Landratsamt möglich sein. „Das ist der falsche Ansatz,“ sagte er zu der Änderung des Plans

„Das würde praktisch ein Nein zum Neubau des Landratsamts bedeuten“, erwiderte Ruf – ohne die erforderlichen Parkplätze kein Neubau.

Bei der Abstimmung gab es drei Gegenstimmen, alle drei von SPD+FfR (Reiner Hils, Elke Reichenbach und Dr. Jürgen Mehl).

Der definitive Beschluss fällt in der Sitzung des Plenums am 5. Juni. Wenn die Ratsmehrheit dem zustimmt, soll nach dem Plan der Verwaltung im Februar 2025 der Satzungsbeschluss folgen.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.