Urteil: „Lebenslänglich“ für Dreifachmord von Villingendorf

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Weil er in Villingendorf drei Menschen ermordet hat, darunter seinen sechsjährigen Sohn, ist der Kroate Drazen Dakic (41) am Dienstag in Rottweil zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Eine Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren gilt damit als unangemessen. Das Gericht erklärte ihn für gefährlich. Zudem ist Dakic zur Zahlung von mehreren zehntausend Euro Schadensersatz verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, Dakic erklärte den Verzicht auf Rechtsmittel.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Drazen Dakic am Abend des 14. Septembers 2017 in ein Haus in Villingendorf eingedrungen ist, in dem seine Ex-Partnerin und der gemeinsame Sohn (6) lebten. Es war der Abend der Einschulungsfeier des kleinen Jungen. Diesen, sowie den neuen Freund der Ex-Lebensgefährtin (34) und dessen Cousine (29) hat er dort erschossen. Die Morde seien aus Heimtücke und mit niederen Beweggründen geschehen.

Die Kammer hat für jeden der drei Morde, rechtlich selbstständige Handungen, auf „Lebenslänglich“ erkannt. Die Gesamtfreiheitsstrafe damit: „Lebenslänglich.“

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass Dakic seiner Ex-Partnerin Leid antun wollte, weil er die Trennung vom Februar 2017 nicht akzeptierte. Die Frau sol er bewusst verschont haben – um sie mit dem Tod ihrer Angehörigen größtmögliches Leid zuzufügen. Denn: „Einen Drazen Dakic verlässt man nicht.“

Für die Tat hat Dakic ein serbisches Sturmgewehr benutzt. Nach fünftägiger Flucht war er schließlich in Neufra gefasst worden. Nach ihm war intensiv mit einem Großaufgebot der Polizei gefahndet worden. 

„Ein Verbrechen in dieser Dimension muss in einer Hauptverhandlung sorgfältig aufgeklärt werden“, so der vorsitzende Richter, Karlheinz Münzer, eingangs der Urteilsbegründung. Das sei geschehen. Die Polizei habe detaillierte Ermittlungsarbeit geleistet. Es sei deutlich geworden, dass die Tat eine wochenlange Vorgeschichte gehabt hat, den Waffenkauf, die Kündigung beim Arbeitgeber „um familiäre Dinge zu regeln“, sogar eine eindeutige Tatankündigung bei einem zufälligen Aufeinandertreffen von Dakic und seiner Ex-Partnerin im „real“-Markt in Singen und das Auskunftschaften des Tatorts in Villingendorf.

Wichtig sei aber auch gewesen, die „subjektiven Tatmerkmale“, die persönlichen Hintergründe der Tat aufzuarbeiten. Das habe ergeben, dass etwa keine hirnorganische Erkrankung des Täters vorgelegen habe. Eine wichtige Grundlage für das Urteil, so Münzer.

Auch habe sich Dakic an der Aufarbeitung seines Verbrechens beteiligt. Allerdings: „Reue oder Empathie für die Opfer“, seien laut Urteilsbegründung nicht erkennbar gewesen. Vielmehr eine große Aggressionsbereitschaft, ein narrzisstisches Selbstbild. Ein Mann mit einer sehr ausgeprägten Persönlichkeitsstörung. „Seelisch stark abartig“, ein Rechtsbegriff. Aber keine krankhafte seelisch Störung. Und keine Minderung der Steuerungsfähigkeit. „Das haben wir sehr ausführlich heraus gearbeitet“, so Münzer. Der Täter sei emotional aufgewühlt gewesen. Er habe aber die Situation klar erfassen und sein Verhalten kontrollieren können.

Münzer sprach vom „Respekt gegenüber dem Verhalten der Opfer.“ Deren Aussagen hätte sie enorm viel Kraft gekostet, dennoch hätten sie zur Aufklärung des Verbrechens einen wichtigen Beitrag geleistet. Vor allem die Ex-Partnerin Dakics. Diese wohnte der Urteilsverkündung bei. Weinend.

Die Beweisaufnahme habe ein klares Motiv ergeben: Wut und „abgrundtiefen Hass.“ Die Schuld für die Tat habe er vornehmlich bei anderen gesucht. Bei seiner Ex-Partnerin. Diese sollte leiden. Mitleid habe der Täter erst im Laufe des Prozesses und nur für die Angehörigen entwickelt. Nicht für seine Ex-Lebensgefährtin. 

Die Tat selbst sei für die Opfer vollkommen überraschend gekommen. Er habe sich in Villingendorf auf das Grundstück der Wohnung geschlichen, sei ins Licht getreten und habe nur „Schönen Abend“ gesagt. Und dann mit dem Töten begonnen. Mit alleine drei Schüssen am Ende seinen eigenen Sohn. Wie der Staatsanwalt sagte: „Er kam, um zu töten, nicht, um zu reden.“

Das Gericht nahm Schuld von den Jugendamts-Mitarbeitern in Tuttlingen. Es sei dem Angeklagten ein Leichtes gewesen, die neue Wohnadresse seiner kleinen Familie zu erfahren. Es hatte im Laufe des Prozesses vor allem vonseiten der Nebenklage Kritik an der Behörde gegeben.

Der Staatsanwalt, aber auch die Nebenkläger und die beiden Verteidiger Dakics hatten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert

Mit dem Urteilsspruch geht ein Prozess zu Ende, der bereits am 16. März begonnen hatte und über 18 Prozesstage lief. Verhandelt wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil. Den Umfang der Beweisaufnahme begründete der vorsitzende Richter etwa damit, dass es die Kammer zunächst mit einem schweigenden Angeklagten zu tun gehabt habe. Und einem, der sich später in Schutzbehauptungen flüchtete. Wichtig und entscheidend für das Urteil sei auch die Frage nach der Schuldfähigkeit Dakics gewesen. Diese sei nicht eingeschränkt, so das Urteil.

Wir berichten über diesen letzten Prozesstag noch ausführlich.

Hinweis: Hier finden Sie unsere Berichterstattung über den Dreifachmord von Villingendorf.

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Weil er in Villingendorf drei Menschen ermordet hat, darunter seinen sechsjährigen Sohn, ist der Kroate Drazen Dakic (41) am Dienstag in Rottweil zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Eine Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren gilt damit als unangemessen. Das Gericht erklärte ihn für gefährlich. Zudem ist Dakic zur Zahlung von mehreren zehntausend Euro Schadensersatz verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, Dakic erklärte den Verzicht auf Rechtsmittel.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Drazen Dakic am Abend des 14. Septembers 2017 in ein Haus in Villingendorf eingedrungen ist, in dem seine Ex-Partnerin und der gemeinsame Sohn (6) lebten. Es war der Abend der Einschulungsfeier des kleinen Jungen. Diesen, sowie den neuen Freund der Ex-Lebensgefährtin (34) und dessen Cousine (29) hat er dort erschossen. Die Morde seien aus Heimtücke und mit niederen Beweggründen geschehen.

Die Kammer hat für jeden der drei Morde, rechtlich selbstständige Handungen, auf „Lebenslänglich“ erkannt. Die Gesamtfreiheitsstrafe damit: „Lebenslänglich.“

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass Dakic seiner Ex-Partnerin Leid antun wollte, weil er die Trennung vom Februar 2017 nicht akzeptierte. Die Frau sol er bewusst verschont haben – um sie mit dem Tod ihrer Angehörigen größtmögliches Leid zuzufügen. Denn: „Einen Drazen Dakic verlässt man nicht.“

Für die Tat hat Dakic ein serbisches Sturmgewehr benutzt. Nach fünftägiger Flucht war er schließlich in Neufra gefasst worden. Nach ihm war intensiv mit einem Großaufgebot der Polizei gefahndet worden. 

„Ein Verbrechen in dieser Dimension muss in einer Hauptverhandlung sorgfältig aufgeklärt werden“, so der vorsitzende Richter, Karlheinz Münzer, eingangs der Urteilsbegründung. Das sei geschehen. Die Polizei habe detaillierte Ermittlungsarbeit geleistet. Es sei deutlich geworden, dass die Tat eine wochenlange Vorgeschichte gehabt hat, den Waffenkauf, die Kündigung beim Arbeitgeber „um familiäre Dinge zu regeln“, sogar eine eindeutige Tatankündigung bei einem zufälligen Aufeinandertreffen von Dakic und seiner Ex-Partnerin im „real“-Markt in Singen und das Auskunftschaften des Tatorts in Villingendorf.

Wichtig sei aber auch gewesen, die „subjektiven Tatmerkmale“, die persönlichen Hintergründe der Tat aufzuarbeiten. Das habe ergeben, dass etwa keine hirnorganische Erkrankung des Täters vorgelegen habe. Eine wichtige Grundlage für das Urteil, so Münzer.

Auch habe sich Dakic an der Aufarbeitung seines Verbrechens beteiligt. Allerdings: „Reue oder Empathie für die Opfer“, seien laut Urteilsbegründung nicht erkennbar gewesen. Vielmehr eine große Aggressionsbereitschaft, ein narrzisstisches Selbstbild. Ein Mann mit einer sehr ausgeprägten Persönlichkeitsstörung. „Seelisch stark abartig“, ein Rechtsbegriff. Aber keine krankhafte seelisch Störung. Und keine Minderung der Steuerungsfähigkeit. „Das haben wir sehr ausführlich heraus gearbeitet“, so Münzer. Der Täter sei emotional aufgewühlt gewesen. Er habe aber die Situation klar erfassen und sein Verhalten kontrollieren können.

Münzer sprach vom „Respekt gegenüber dem Verhalten der Opfer.“ Deren Aussagen hätte sie enorm viel Kraft gekostet, dennoch hätten sie zur Aufklärung des Verbrechens einen wichtigen Beitrag geleistet. Vor allem die Ex-Partnerin Dakics. Diese wohnte der Urteilsverkündung bei. Weinend.

Die Beweisaufnahme habe ein klares Motiv ergeben: Wut und „abgrundtiefen Hass.“ Die Schuld für die Tat habe er vornehmlich bei anderen gesucht. Bei seiner Ex-Partnerin. Diese sollte leiden. Mitleid habe der Täter erst im Laufe des Prozesses und nur für die Angehörigen entwickelt. Nicht für seine Ex-Lebensgefährtin. 

Die Tat selbst sei für die Opfer vollkommen überraschend gekommen. Er habe sich in Villingendorf auf das Grundstück der Wohnung geschlichen, sei ins Licht getreten und habe nur „Schönen Abend“ gesagt. Und dann mit dem Töten begonnen. Mit alleine drei Schüssen am Ende seinen eigenen Sohn. Wie der Staatsanwalt sagte: „Er kam, um zu töten, nicht, um zu reden.“

Das Gericht nahm Schuld von den Jugendamts-Mitarbeitern in Tuttlingen. Es sei dem Angeklagten ein Leichtes gewesen, die neue Wohnadresse seiner kleinen Familie zu erfahren. Es hatte im Laufe des Prozesses vor allem vonseiten der Nebenklage Kritik an der Behörde gegeben.

Der Staatsanwalt, aber auch die Nebenkläger und die beiden Verteidiger Dakics hatten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert

Mit dem Urteilsspruch geht ein Prozess zu Ende, der bereits am 16. März begonnen hatte und über 18 Prozesstage lief. Verhandelt wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil. Den Umfang der Beweisaufnahme begründete der vorsitzende Richter etwa damit, dass es die Kammer zunächst mit einem schweigenden Angeklagten zu tun gehabt habe. Und einem, der sich später in Schutzbehauptungen flüchtete. Wichtig und entscheidend für das Urteil sei auch die Frage nach der Schuldfähigkeit Dakics gewesen. Diese sei nicht eingeschränkt, so das Urteil.

Wir berichten über diesen letzten Prozesstag noch ausführlich.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.