Plädoyers im Dreifachmordprozess: Schwere Kritik an Behörden und ein einhelliges „Lebenslang“

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Dass der mutmaßliche Dreifachmörder von Villingendorf, Drazen D., eine lebenslängliche Haftstrafe bekommt, darin waren sich am Donnerstag alle einig: Staatsanwalt, Nebenklägervertreter und auch die beiden Verteidiger des Angeklagten. Darüber hinaus gab es in den Plädoyers doch allerhand Unterschiede.

Der leitende Oberstaatsanwalt, Dr. Joachim Dittrich, schilderte den Tatablauf sehr detailliert, und er ist sich sicher: Die Nichte von Drazen D. und deren Freund wussten, was er wirklich vor und dass er eine Waffe hatte. Die beiden sind deswegen auch in einem gesonderten Verfahren angeklagt. Die übrigen Menschen in D.s Umfeld seien ahnungslos gewesen.  „Niemand hat gewusst, dass er Schusswaffen hatte, bis zur Tat. Außer diesen beiden Personen, und die haben den Mund gehalten.“

Der Oberstaatsanwalt forderte das Gericht auf, auf „Lebenslang“ zu erkennen. Und zudem die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit bekäme D. nicht nach 15 Jahren die Möglichkeit, nach einer Haftprüfung freizukommen.

Rechtsanwalt Wido Fischer, der die Mutter von Dario, B., vertritt, sprach von einem jahrelangen Martyrium, das seine Mandantin habe ertragen müssen. Schon als sie mit Dario schwanger war, habe er gedroht, ihr das Kind aus dem Bauch zu schneiden, und es sei jahrelang so weitergegangen. Sie sei nur bei D. geblieben, weil sie ihren Sohn in einer intakte Familie habe aufwachsen lassen wollen. Als sie dann Anatoli P. kennengelernt und sich von D. getrennt hatte, sei sie gücklich gewesen, die beiden hätten im März diesen Jahres heiraten wollen. Doch die Angst sei dagewesen, Drohungen von D., „sie wurden vom dunklen Schatten eingeholt.“

Fischer machte zudem Mitschuldige aus. Trotz Auskunftssperre habe der Angeklagte über das Sozialamt die Adresse in Villingendorf herausbekommen, und „ganz Tuttlingen wusste, dass er eine Waffe kaufen wollte“, so Fischer in seinem Plädoyer. D. sei es darum gegangen, das Glück der der kleinen Familie zu zerstören, „und die Polizei wusste, dass D. bereits an der Wohnung in Villingendorf war.“ Davon habe ein kaputter Rolladen gezeugt – doch der Beamte, der ihn begutachtete, habe von Hagelschaden gesprochen. „Dabei lagen die fehlenden Teile fein säuberlich auf dem Fenstersims“, so Fischer anklagend. Seine Mandantin habe der Polizei auch gesagt, dass jemand mit Taschenlampe in ihrem Garten gewesen sei und ihr Auto zerkratzt worden war. Die einzige Maßnahme der Polizei nach Darstellung Fischers: eine telefonische und damit „absolut unübliche Gefährderansprache“, dabei wären hier Schutzmaßnahmen dringend nötig gewesen, doch es sei nichts unternommen worden.

Anwalt Fischer wörtlich: „Ich muss hier der Polizei Komplettversagen vorwerfen.“ In Villingendorf seien keine Polizeiautos Streife gefahren, und auch das Jugendamt, das ebenfalls Bescheid gewusst habe, dass B. sich und ihren Sohn in Lebensgefahr sah, hätte nichts getan. Leicht hätte man ihr eine Schutzwohnung stellen können – was unterblieben sei. Fischer nannte dies eine „erschreckende Ignoranz“. Seine Mandantin trage tiefe Narben auf der Seele, jeden Abend sehe sie beim Einschlafen den ermordeten Sohn Dario mit vor Furcht zitternden Beinchen auf dem Fensterbrett stehen. „Dass nichts getan wurde, die Tat zu verhindern, macht es für sie noch schlimmer.“

Auch die Anwälte, die die Familien der beiden erwachsenen Opfer vertreten, schilderten das Leiden ihrer Mandanten und kritisierten die Behörden. Die Tat sei angekündigt worden, dennoch hätte die Polizei keine Befragungen im Umfeld von Drazen D. gemacht. Hätte man nur ansatzweise ermittelt, hätte es anders laufen können, waren sich alle sechs einig.

„Die Tat macht fassungslos, erschüttert auch erfahrene Verteidiger“, so begann Bernhard Mußgnug sein Plädoyer. Der Rechtsanwalt verteidigt zusammen mit Fritz Döringer den Angeklagten. Ihre Aufgabe sei es gewesen, den Angeklagten aufs richtige Gleis zu stellen. Daher hätten sie ihm auch abgeraten, gleich am ersten Prozesstag auszusagen, die Gefahr wäre gewesen, dass er angesichts des Medienrummels das Verfahren als Bühne genommen hätte, seine Exfreundin B. anzuklagen. „Das hätte den Opfern noch mehr geschadet.“

Drazen D. habe während des Prozesses begonnen das Geschehene zu reflektieren. Irgendwann sei dann der richtige Zeitpunkt gekommen, auszusagen. Die beiden Verteidiger sahen allerdings durchaus eine starke psychische Beeinträchtigung des Angeklagten, die die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertige. Immerhin sei D. seit zehn Jahren immer wieder in Therapien gewesen und habe auch ständig Medikamente genommen.

D. selbst nutzte sein Recht auf das letzte Wort, allerdings nur für einen Satz: „Mehr als ‚es tut mir leid‘ kann ich nicht sagen.“

Das Urteil soll am Dienstag um 9 Uhr gesprochen werden.

Hinweis: Hier finden Sie unsere Berichterstattung über den Dreifachmord von Villingendorf.

Das interessiert diese Woche



Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Dass der mutmaßliche Dreifachmörder von Villingendorf, Drazen D., eine lebenslängliche Haftstrafe bekommt, darin waren sich am Donnerstag alle einig: Staatsanwalt, Nebenklägervertreter und auch die beiden Verteidiger des Angeklagten. Darüber hinaus gab es in den Plädoyers doch allerhand Unterschiede.

Der leitende Oberstaatsanwalt, Dr. Joachim Dittrich, schilderte den Tatablauf sehr detailliert, und er ist sich sicher: Die Nichte von Drazen D. und deren Freund wussten, was er wirklich vor und dass er eine Waffe hatte. Die beiden sind deswegen auch in einem gesonderten Verfahren angeklagt. Die übrigen Menschen in D.s Umfeld seien ahnungslos gewesen.  „Niemand hat gewusst, dass er Schusswaffen hatte, bis zur Tat. Außer diesen beiden Personen, und die haben den Mund gehalten.“

Der Oberstaatsanwalt forderte das Gericht auf, auf „Lebenslang“ zu erkennen. Und zudem die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit bekäme D. nicht nach 15 Jahren die Möglichkeit, nach einer Haftprüfung freizukommen.

Rechtsanwalt Wido Fischer, der die Mutter von Dario, B., vertritt, sprach von einem jahrelangen Martyrium, das seine Mandantin habe ertragen müssen. Schon als sie mit Dario schwanger war, habe er gedroht, ihr das Kind aus dem Bauch zu schneiden, und es sei jahrelang so weitergegangen. Sie sei nur bei D. geblieben, weil sie ihren Sohn in einer intakte Familie habe aufwachsen lassen wollen. Als sie dann Anatoli P. kennengelernt und sich von D. getrennt hatte, sei sie gücklich gewesen, die beiden hätten im März diesen Jahres heiraten wollen. Doch die Angst sei dagewesen, Drohungen von D., „sie wurden vom dunklen Schatten eingeholt.“

Fischer machte zudem Mitschuldige aus. Trotz Auskunftssperre habe der Angeklagte über das Sozialamt die Adresse in Villingendorf herausbekommen, und „ganz Tuttlingen wusste, dass er eine Waffe kaufen wollte“, so Fischer in seinem Plädoyer. D. sei es darum gegangen, das Glück der der kleinen Familie zu zerstören, „und die Polizei wusste, dass D. bereits an der Wohnung in Villingendorf war.“ Davon habe ein kaputter Rolladen gezeugt – doch der Beamte, der ihn begutachtete, habe von Hagelschaden gesprochen. „Dabei lagen die fehlenden Teile fein säuberlich auf dem Fenstersims“, so Fischer anklagend. Seine Mandantin habe der Polizei auch gesagt, dass jemand mit Taschenlampe in ihrem Garten gewesen sei und ihr Auto zerkratzt worden war. Die einzige Maßnahme der Polizei nach Darstellung Fischers: eine telefonische und damit „absolut unübliche Gefährderansprache“, dabei wären hier Schutzmaßnahmen dringend nötig gewesen, doch es sei nichts unternommen worden.

Anwalt Fischer wörtlich: „Ich muss hier der Polizei Komplettversagen vorwerfen.“ In Villingendorf seien keine Polizeiautos Streife gefahren, und auch das Jugendamt, das ebenfalls Bescheid gewusst habe, dass B. sich und ihren Sohn in Lebensgefahr sah, hätte nichts getan. Leicht hätte man ihr eine Schutzwohnung stellen können – was unterblieben sei. Fischer nannte dies eine „erschreckende Ignoranz“. Seine Mandantin trage tiefe Narben auf der Seele, jeden Abend sehe sie beim Einschlafen den ermordeten Sohn Dario mit vor Furcht zitternden Beinchen auf dem Fensterbrett stehen. „Dass nichts getan wurde, die Tat zu verhindern, macht es für sie noch schlimmer.“

Auch die Anwälte, die die Familien der beiden erwachsenen Opfer vertreten, schilderten das Leiden ihrer Mandanten und kritisierten die Behörden. Die Tat sei angekündigt worden, dennoch hätte die Polizei keine Befragungen im Umfeld von Drazen D. gemacht. Hätte man nur ansatzweise ermittelt, hätte es anders laufen können, waren sich alle sechs einig.

„Die Tat macht fassungslos, erschüttert auch erfahrene Verteidiger“, so begann Bernhard Mußgnug sein Plädoyer. Der Rechtsanwalt verteidigt zusammen mit Fritz Döringer den Angeklagten. Ihre Aufgabe sei es gewesen, den Angeklagten aufs richtige Gleis zu stellen. Daher hätten sie ihm auch abgeraten, gleich am ersten Prozesstag auszusagen, die Gefahr wäre gewesen, dass er angesichts des Medienrummels das Verfahren als Bühne genommen hätte, seine Exfreundin B. anzuklagen. „Das hätte den Opfern noch mehr geschadet.“

Drazen D. habe während des Prozesses begonnen das Geschehene zu reflektieren. Irgendwann sei dann der richtige Zeitpunkt gekommen, auszusagen. Die beiden Verteidiger sahen allerdings durchaus eine starke psychische Beeinträchtigung des Angeklagten, die die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertige. Immerhin sei D. seit zehn Jahren immer wieder in Therapien gewesen und habe auch ständig Medikamente genommen.

D. selbst nutzte sein Recht auf das letzte Wort, allerdings nur für einen Satz: „Mehr als ‚es tut mir leid‘ kann ich nicht sagen.“

Das Urteil soll am Dienstag um 9 Uhr gesprochen werden.

Hinweis: Hier finden Sie unsere Berichterstattung über den Dreifachmord von Villingendorf.

Das interessiert diese Woche