Hardt hat drüber diskutiert, Eschbronn beratschlagt – nur in Schramberg stand die Stellungnahme zu den geplanten fünf Windkraftanlagen im Feurenmoos auf keiner Tagesordnung des Gemeinderats.
Schramberg. Als Stadtrat Jürgen Reuter (Aktive Bürger) in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik danach fragte, hat Eisenlohr etwas von „anderer Sitzungslauf“ und „Antrag auf Verlängerung beim Landratsamt“ erzählt.
Auf Nachfrage der NRWZ stellt sich heraus, die Stadtverwaltung hat es schlicht vergeigt. Der Verwaltungsausschuss wird sich zwar nächste Woche noch mit einer Stellungnahme befassen, doch die „Katz isch de Boom nuff“ und die Stellungnahme von Schramberg bedeutungslos. Fristverlängerung ist nämlich ausgeschlossen. Und die Frist lief am 16. Januar ab.
Wie kam es zu diesem folgenschweren Fehler?
Das Landratsamt hat am 28. November 2025 die Stadt Schramberg über den eingegangenen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der Windräder im Feurenmoos informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme spätestens bis zum besagten 16. Januar abzugeben. Anderthalb Monate Zeit also.
Aber die Mail landete im Verwaltungsnirvana oder wie es die Stadtverwaltung ausdrückt: „Durch einen Fehler in der hausinternen Sichtung und Weiterleitung der betreffenden E-Mail erlangte die zuständige Fachabteilung der Großen Kreisstadt Schramberg erst am 13.01.2026 Kenntnis.“ (Pfaff und Schlauder lässt grüßen.)
Der Ausschuss für Umwelt und Technik tagte am 22. Januar 2026, also bereits sechs Tage nach dem spätesten Termin für eine Stellungnahme. Aber auch da hätte man nicht mehr formal korrekt über die Stellungnahme beraten können, weil die Einladungsfristen bereits abgelaufen waren. Außerdem sei eine „detaillierte Sichtung der umfangreichen Antragsunterlagen“ nicht mehr möglich gewesen, schreibt der städtische Pressesprecher Hannes Herrmann.
Fristverlängerung gesetzlich ausgeschlossen
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr hat sich nach ihrer Darstellung mehrfach ans Landratsamt gewandt und um eine Fristverlängerung gebeten. Dies sei aber „leider nicht möglich“. Das Bundesimmissionsschutzgesetz lasse keinerlei Spielraum. Fristverlängerungen seien „bei Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien“ ausgeschlossen. So steht es im Gesetz. Punkt
Der Verwaltungsausschuss könne am 5. Februar dennoch eine Stellungnahme beschließen, die die Stadt dann ans Landratsamt weiterleiten werde, heißt es weiter. „Grundsätzlich gelte, dass man den Inhalt zwar zur Kenntnis nehmen, die Stellungnahme aber nicht formal ins Verfahren einbeziehen werde“, erfuhr die Stadtverwaltung vom Landratsamt. Sollte in der Schramberger Stellungnahme „wesentliche neue Aspekte“ enthalten sein, dann würde sich das Landratsamt „der Themen dann dennoch annehmen“, so die mündliche Auskunft aus Rottweil.
Die Stadtverwaltung werde den Entwurf ihrer Stellungnahme am Donnerstag mit den übrigen Unterlagen für die Verwaltungsausschusssitzung versenden, kündigt Pressesprecher Herrmann noch an.



