Warum sagt Helios nicht die Wahrheit?

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„Weil für den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zwei verschiedene Fachärzte gesetzlich vorgeschrieben sind, könne Helios das Versorgungszentrum allein mit der ansässigen Hausärztin in der (Schramberger) Weihergasse nicht mehr weiter betreiben“ (Schwarzwälder Bote 19. Juni 19) „In einem MVZ müssen zwei Fachrichtungen vertreten sein, in Schramberg waren das Allgemeinmedizin und die Frauenheilkunde“ (NRWZonline 18. Juni 19)

Cornelia Koch, Geschäftsführerin der Helios Klinik Rottweil wird in den Artikeln von NRWZ und Schwarzwälder Boten etwas unterschiedlich zitiert, der Inhalt ihrer Aussage ist aber völlig gleich.

Leider wurde diese Begründung von den Redakteuren beider Zeitungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Frau Koch begründet die Schließung definitiv mit der Unwahrheit.

Das frühere Kriterium „fachübergreifend“ (zwei Fachrichtungen erforderlich) ist nämlich mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zum 23.07.2015 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch „fachgleiche“ MVZ´s zulässig, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ’s. Sogar „Mono-MVZ`s“ mit einem einzigen (geteilten) Arztsitz sind möglich. 

Ob Frau Koch absichtlich die Unwahrheit sagt (also lügt) oder ob sie dies aus Unwissenheit tut (bei einem Helios-Geschäftsführer kaum vorstellbar) – das möchte ich dem Leser überlassen.

Tatsache ist, dass Helios das MVZ auch mit zwei (fachgleichen) Hausärzten hätte weiter betreiben können, wenn der Weiterbetrieb gewollt gewesen wäre. Helios zieht sich aus Schramberg zurück, obwohl die Ärzte hier viel Gutes geleistet haben – einfach weil die Rendite nicht stimmt.

Es ist wenigstens erfreulich, dass die Regio-Doc’s einspringen und diese hausärztliche Lücke schließen. Abermals fühle ich mich aber von Helios und vom Landkreis Rottweil hier in Schramberg im Stich gelassen.

Dr. Heiko Gertsch, Schramberg

Das interessiert diese Woche



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„Weil für den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zwei verschiedene Fachärzte gesetzlich vorgeschrieben sind, könne Helios das Versorgungszentrum allein mit der ansässigen Hausärztin in der (Schramberger) Weihergasse nicht mehr weiter betreiben“ (Schwarzwälder Bote 19. Juni 19) „In einem MVZ müssen zwei Fachrichtungen vertreten sein, in Schramberg waren das Allgemeinmedizin und die Frauenheilkunde“ (NRWZonline 18. Juni 19)

Cornelia Koch, Geschäftsführerin der Helios Klinik Rottweil wird in den Artikeln von NRWZ und Schwarzwälder Boten etwas unterschiedlich zitiert, der Inhalt ihrer Aussage ist aber völlig gleich.

Leider wurde diese Begründung von den Redakteuren beider Zeitungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Frau Koch begründet die Schließung definitiv mit der Unwahrheit.

Das frühere Kriterium „fachübergreifend“ (zwei Fachrichtungen erforderlich) ist nämlich mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zum 23.07.2015 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch „fachgleiche“ MVZ´s zulässig, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ’s. Sogar „Mono-MVZ`s“ mit einem einzigen (geteilten) Arztsitz sind möglich. 

Ob Frau Koch absichtlich die Unwahrheit sagt (also lügt) oder ob sie dies aus Unwissenheit tut (bei einem Helios-Geschäftsführer kaum vorstellbar) – das möchte ich dem Leser überlassen.

Tatsache ist, dass Helios das MVZ auch mit zwei (fachgleichen) Hausärzten hätte weiter betreiben können, wenn der Weiterbetrieb gewollt gewesen wäre. Helios zieht sich aus Schramberg zurück, obwohl die Ärzte hier viel Gutes geleistet haben – einfach weil die Rendite nicht stimmt.

Es ist wenigstens erfreulich, dass die Regio-Doc’s einspringen und diese hausärztliche Lücke schließen. Abermals fühle ich mich aber von Helios und vom Landkreis Rottweil hier in Schramberg im Stich gelassen.

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NRWZ-Redaktion Schramberg
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de