Am 27. Februar ist Equal-Pay-Day. Der Aktionstag macht jährlich auf den Gender-Pay-Gap aufmerksam – die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Bundesweit verdienen Frauen im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. In Baden-Württemberg ist die Situation noch deutlich prekärer: Laut Statistischem Landesamt lag der unbereinigte Gender-Pay-Gap im Südwesten zuletzt bei 20 Prozent – der höchste Wert aller Bundesländer.
Der sogenannte unbereinigte Gender-Pay-Gap misst die Differenz der durchschnittlichen Bruttostundenlöhne. Der bereinigte Wert, der Faktoren wie Branche, Position und Arbeitsumfang herausrechnet, liegt in Baden-Württemberg bei sechs Prozent. Für die gesellschaftliche Debatte wird jedoch der unbereinigte Wert herangezogen – denn auch strukturelle Benachteiligungen wie Teilzeitarbeit durch Kinderbetreuung sollen sichtbar bleiben. Im Südwesten waren 2025 rund 79 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten weiblich.
Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland insgesamt schlecht ab und belegt den fünftschlechtesten Platz unter den EU-Mitgliedstaaten. In Luxemburg hingegen verdienen Frauen seit 2022 sogar 0,7 Prozent mehr als Männer.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Entgelttransparenzgesetz verbietet seit 2017 Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Noch in diesem Jahr soll eine neue EU-Richtlinie die Regelungen verschärfen und mehr Transparenz schaffen.
Dass Klagen erfolgreich sein können, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Eine Außendienstmitarbeiterin, die jahrelang weniger verdiente als ihr männlicher Kollege, erhielt 14.500 Euro Nachzahlung sowie 2000 Euro Entschädigung (Az.: 8 AZR 450/21).
Quellen: ARAG, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg



