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Montagsdemo gegen Coronamaßnahmen angeführt: Amtsgericht verhängt 1200 Euro Strafe

von Peter Arnegger (gg)
6. Juli 2022 - Aktualisiert 7. Juli 2022
in NRWZ.de+, Premium, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 6 Minuten
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Das Gerichtsgebäude in Rottweil. Foto: gg

Das Gerichtsgebäude in Rottweil. Foto: gg

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Für einen 58-Jährigen aus einer Gemeinde im Landkreis Rottweil hat sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl gelohnt. Weil er faktisch für einige Minuten die Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung unter freiem Himmel übernommen hatte – einen der sogenannten Montags-Spaziergänge in Rottweil – muss er nun 1200 Euro Strafe zahlen. Damit blieb die Amtsrichterin am Mittwoch deutlich unter dem ursprünglich erlassenen Strafbefehl. Dem Mann wurde vor allem zugutegehalten, vor der Sache mit dem Gesetz nicht in Konflikt gekommen zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versammlungsleiter gesucht

Es ist die Frühzeit der Montagsdemonstrationen in Rottweil, es ist deren dritte, man schreibt den 27. Dezember 2021. Bereits an diesem Tag wird sich ein Lindwurm von 700 Menschen, so eine Polizeizählung, durch die Stadt bewegen, in den Folgewochen wird sich die Zahl noch verdoppeln. Angemeldet sind diese Versammlungen seinerzeit nie. Die Polizei versucht dennoch, den Protest in den Griff zu bekommen. Versucht deshalb immer, einen Versammlungsleiter auszumachen.

Auch an jenem Montag gibt es zunächst keinen. Doch dann tut sich ein heute 58-Jähriger hervor. Als der Zug nach einer Runde durch die Stadt gegen 18.40 Uhr oberhalb des Schwarzen Tores ankommt, gerät er ins Stocken. Und dann übernimmt der 58-Jährige die Leitung. Unbewusst, wie er dem Gericht erklärte. Für zwei beobachtende Polizeibeamte aber dennoch eindeutig.

Vorausgeschickt: Die bloße Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung hat der Gesetzgeber bewusst nicht mit Strafe oder Geldbuße bedroht. Wer aber ihren Ablauf bestimmt, dem droht juristisches Ungemach. Vereinfacht und verkürzt dargestellt.

Bis dahin weiße Weste

So dem heute 58-Jährigen. Er stand am Dienstagmorgen bereits um acht Uhr vor der Amtsrichterin. Der Mann ist nervös, er walkt die Hände. Graues Haar, 1964 geboren, stammt aus einer Kreisgemeinde. Spricht Hochdeutsch. Er ist bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Bis zu jenem Montagabend im Dezember 2021. Vor dem Amtsgericht verwies der Mann darauf, dass es sich um einen friedlichen Protest gehandelt habe. Und er nicht gegen seine Überzeugung handeln könne. Die Teilnahme an der Montagsdemo, der Protest gegen die Coronamaßnahmen – für ihn so etwas wie eine Verpflichtung. Ja, er sei Corona-Maßnahmenkritiker, mehrfacher Montags-Spaziergänger, gab der Mann zu. Organisator eines der Umzüge aber, nein, das nicht.

Der Mann erinnert sich bruchstückhaft. „Das liegt eine Weile zurück“, sagt er. Er will zum Einkaufen nach Rottweil gefahren sein, an jenem Abend. Er habe gewusst, dass es eine Veranstaltung gebe, dass es Leute gebe, die sich treffen wollten. So sei er eher aus Versehen in die Kopfgruppe des Umzugs geraten, habe Bekannte getroffen. „Ich war in angeregter Unterhaltung.“ Er könne nicht bestätigen, ob er vorn mitgelaufen sei.

Was er sicher zu wissen glaubt: Nein, die Leitung des Aufzugs habe er nicht übernommen. Man habe sich allenfalls abgestimmt, wo man weiter gehen wolle während des Gesprächs. Er sagt: „Das lief alles extrem spontan“, seines Wissens habe es keine Choreografie gegeben, kein Programm. Auch die Wegstrecke: Das sei so gewesen, „wie wenn man wandert, mit anderen Leuten.“ Da komme man an eine Gabelung und entscheide sich gemeinsam, welchen Weg man nehmen wolle. Es könne sein, dass er Vorschläge gemacht habe, wo man lang gehen könne, das sei aber nicht bewusst geschehen. Und auf die Leute hinter ihm, im Zug, habe er nicht geachtet.

20 Minuten vor Schluss übernimmt er das Ruder

Das sahen schon seinerzeit zwei Beamte des Rottweiler Polizeireviers anders. Ihnen ist der Mann damals aufgefallen, als er 20 Minuten vor Sieben den Zug am Schwarzen Tor gleichsam übernahm. Sie erwirkten einen Strafbefehl, der im März 2022 ausgestellt wurde und gegen den er Einspruch eingelegt hat. Schon darin wurde er beschuldigt, den Zug mit 700 Menschen angeführt zu haben. Die entscheidende Szene habe sich am Schwarzen Tor abgespielt, als der Mann laut vernehmlich zum Weiterlaufen Richtung Nägelesgraben aufgefordert und postuliert habe, dass man noch 20 Minuten Zeit habe.

Der 49-jährige Polizist, der damals den Einsatz rund um den sogenannten Montagsspaziergang geleitet hat, erinnert sich vor Gericht. Er habe sich, wie der Mann, an der Spitze des Aufzugs befunden. Immer auf der Suche nach einem Versammlungsleiter, „den wir als Polizei hätten ansprechen können, um die Versammlung in geordnete Bahnen zu leiten“. Im Bereich Stadtgraben / Waldtorstraße sei der 58-Jährige den Beamten aufgefallen. Er habe bestimmt, wo der Zug langgehen solle, habe gesagt, „wir haben noch 20 Minuten“. Das sei „an die Menge“ gerichtet gewesen. Laut und deutlich wahrnehmbar, auch aus mehreren Metern Entfernung.

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Deshalb habe man den Mann später in der Schlachthausstraße angehalten, um die Personalien festzustellen. Das lief nicht ganz konfliktfrei ab, ein Begleiter des heute 58-Jährigen habe alles gefilmt und die Beamten beschimpft. „Die Situation konnten wir aber beruhigen“, so der Einsatzleiter. Der Beschuldigte selbst sei bei der Personalienfeststellung kooperativ gewesen.

Protestmarsch wie ein Zug Vögel

Das Vorgehen der Beamten an den Montagabenden: Sie suchten jeweils einen Verantwortlichen, mit dem der Verlauf des Protestzugs hätte abgesprochen werden können. Eine Herausforderung für die Einsatzkräfte, wie der leitende Beamte berichtete. Auflagen, Masken zu tragen und Abstand zu wahren, „wurden regelmäßig ignoriert“, so der Polizist. Die Beamten hätten deshalb eigens die Spitze begleitet, um einen Anführer identifizieren zu können, über den sie dann Einfluss ausüben würden.

Ein weiterer Polizeibeamter, 34 Jahre alt, bestätigt die Aussage des Kollegen vor Gericht. Er erinnert sich „an die Anfangszeit dieser Corona-Proteste“, die in Rottweil eine gewisse Größenordnung erreicht hätten. Ja, an jenem Abend im Dezember habe der 58-Jährige die Führung des Zuges übernommen. Seine Aufforderung, weiterzugehen, habe sich an die vordersten 30 bis 40 Demonstranten gerichtet. „Überhaupt kein Zweifel“, dass er den Zug gelenkt habe, so der Polizist.

Die Aussagen der Beamten decken sich bis in die Details. Die des 34-Jährigen ist bildhaft. Man müsse sich so eine Versammlung auch vorstellen wie einen Zug Vögel, es wechsle an der Spitze immer. Aber der 58-jährige Beschuldigte sei auffallend oft vorn dabei gewesen.

Urteil fällt milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein glasklarer Fall. Der Mann habe gewusst, dass er an einer nicht angemeldeten Versammlung teilgenommen hat. Und er war deren „faktischer Leiter“. Er habe deren zeitliche Abfolge mitbestimmt und deren Verlauf. Im 58-Jährigen brodelt es, während die Staatsanwältin das erklärt. Seine Wangen röten sich, er ringt um Fassung. Ist aber nicht wütend. Eher ängstlich. Spricht danach in seinem letzten Wort davon, dass er das Urteil der Richterin akzeptieren werde. Er sei allerdings nicht der Meinung, dass Recht gesprochen worden sei, wenn er schuldig gesprochen werde. Die 700 Leute seien friedlich durch Rottweil gelaufen an jenem Tag. „Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.“

Wie schon im Strafbefehl forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, die sie mit 30 Euro angab. Zum Hintergrund: Der Mann ist nicht erwerbstätig, auch kein Sozialhilfeempfänger, er lebt nach eigenen Angaben aus seinem Garten im von den Eltern geerbten Haus von seinen Ersparnissen. Er komme mit wenig Geld aus, weniger als 500 Euro im Monat, „ich brauche nicht viel“, so der einstige Maschinenbediener vor Gericht. Früher sei er sehr viel gereist, war sehr viel im Ausland. Heute nicht mehr. Aber er komme schon klar, „wenn die Dinge nicht wesentlich aus den Fugen geraten.“

Dass er die Leitung der unangemeldeten Versammlung faktisch übernommen hat, das sah auch die Amtsrichterin so. Allerdings hielt sie dem Mann zugute, dass er bis dahin eine weiße Weste hatte, dass er zudem in einem vergleichsweise kleinen Umfang auf den Lindwurm der 700 sogenannten Spaziergänger eingewirkt habe. Das Urteil: 40 Tagessätze à 30 Euro. 1200 insgesamt. Damit lag die Richterin deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Strafe von 1800 Euro beantragt hatte.

Ruhig und gefasst nahm der Mann den Urteilsspruch entgegen. Merkte erst mit ein wenig Zeitversatz, dass sein Prozess zu Ende war, das Urteil gesprochen. Sagte „Tschüss“ und ging.

Die beiden Beamten haben das Urteil abgewartet, lauschten dem Urteilsspruch von den Zuschauerplätzen aus. Außer ihnen interessierte sich sonst nur die NRWZ für die Verhandlung.

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Peter Arnegger (gg)

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