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Startseite Region Rottweil

Villingen-Schwenningen: Todesraser droht mehrjährige Haftstrafe

von Peter Arnegger (gg)
28. November 2019
Lesezeit: 2 Minuten
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Der Wagen des Unfallverursachers. Foto: Andreas Maier

Der Wagen des Unfallverursachers. Foto: Andreas Maier

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Nach einem Verkehrsunfall mit drei Toten – darunter ein einjähriges Kind – und mehreren zum Teil lebensgefährlich Verletzten droht dem Verursacher eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Haftbefehl gegen den Raser erlassen. Der Unfall war im Juli auf der L 173 zwischen Villingen und Schwenningen geschehen.

Der damals 24 Jahre alte BMW-Fahrer war laut Polizeibericht an jenem Samstag kurz vor 23 Uhr auf der Landstraße in Richtung Schwenningen unterwegs. Im Bereich einer Kurve kam er auf die Gegenfahrspur. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Ford zusammen. Der Ford landete in der Böschung und überschlug sich.

Durch den Unfall verstarben der 37 Jahre alte Fahrer des Fords und ein 29 Jahre alter Mitfahrender noch an der Unfallstelle. Ein einjähriges Kind, das sich ebenfalls im Ford befand, erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen.

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Nach Vorlage des Sachverständigengutachtens und Auswertung weiterer Ermittlungsergebnisse sei der BMW-Fahrer nunmehr dringend verdächtig, den Unfall aus purer Lust am Rasen herbeigeführt zu haben. Er hat laut Staatsanwaltschaft versucht, eine nach den Straßenverhältnissen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. „Um des bloßen Schnellfahrens willen“ habe er “ sein Fahrzeug auf eine Geschwindigkeit von mindestens 146 Stundenkilometern beschleunigt. Erlaubt sind an der Unfallstelle 70 km/h.

Der Raser habe seinen Wagen stark beschleunigt, der dann über eine Strecke von 100 Metern bergwärts von der rechten über die linke Spur bis auf die Gegenfahrbahn driftete. Und das „obwohl er wegen der Dunkelheit und wegen des Kurvenverlaufs die Fahrstrecke nicht vollständig einsehen konnte und jederzeit mit dem Auftauchen von Gegenverkehr rechnen musste“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Ermittlungsergebnisse begründeten den dringenden Verdacht, dass sich der junge Mann wegen eines Verbrechens strafbar gemacht hat. Die Strafnorm sieht einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor.

Im Paragraf, den die Staatsanwaltschaft heranzieht – 315d des Strafgesetzbuchs – geht es um Verbotene Kraftfahrzeugrennen. Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Und wer den Tod von Menschen verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen.

Der damals 24 Jahre alte Raser wurde durch die Kollision leicht verletzt. Alkohol hatte offenbar keine Rolle gespielt. Der junge Mann war allein unterwegs.

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