Samstag, 20. April 2024

Der Rottweiler Schorletrinker, der die Staatskasse um eine halbe Million Euro betrog: fast fünf Jahre Haft – Urteil ist rechtskräftig

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Mitte November 2021 hatte der Prozess gegen einen 61-jährigen, also knapp vor der Pension stehenden Rottweiler Justizhauptsekretär begonnen, der eine halbe Million Euro aus der Staatskasse für sich selbst abgezweigt haben soll. Er schwieg zu den Vorwürfen selbst, gab die Taten aber über eine Verteidigererklärung zu. Man hat es ihm nach dessen Worten außerordentlich leicht gemacht. Das Geld verwendete er nach Angaben seines Anwalts zur Schuldentilgung, für Renovierungen im eigenen Haus, für den Kauf eines zweiten Hauses und für den täglichen Bedarf. Er habe auch ein Polster fürs Alter bilden wollen, was nicht gelungen sei. Eine Geschichte über literweise Schorle, hunderttausende abgezweigte Euro, Laissez-faire in der Zivilrechtsabteilung des Landgerichts und einen verhunzten Ruhestand. Kurz vor Weihnachten fiel das Urteil: fast fünf Jahre Haft. Update: Jetzt ist es rechtskräftig.

Update 19. Juli 2022: Die 1. Strafkammer des Landgerichts Rottweil hatte mit Urteil vom 21. Dezember 2021 den früheren Beamten des Landgerichts wegen Untreue in 117 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mitarbeiter veranlasste als Kostenbeamter der Geschäftsstelle spätestens seit dem Jahr 2012 unberechtigte Auszahlungen auf private Konten, auf die er Zugriff hatte, so das Gericht. Das für die Auszahlungen geltende Vier-Augen-Prinzip umging er durch die heimliche Verwendung der Kennung weiterer Mitarbeiterinnen oder deren Täuschung. Der Gesamtschaden, der aus den verurteilten Taten entstanden ist, liegt bei über 300.000 Euro. Der Mitarbeiter befand sich seit Aufdeckung der Taten im Frühjahr 2021 in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juni 2022 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Rottweil rechtskräftig. Der Verurteilte ist zugleich kraft Gesetzes (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BeamtStG) aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Der Präsident des Landgerichts Dr. Foth zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Strafverfahrens: „Ich bin froh, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Geschehnisse nun abgeschlossen ist. Die Vorkommnisse haben nicht nur die direkt involvierten Kolleginnen und Kollegen extrem belastet. Sämtliche Angehörige des Landgerichts sind bis heute über die Straftaten betroffen und fassungslos.“

Update: 22. Dezember 2021: Nach mehreren Vertagungen wegen Erkrankung eines Prozessbeteiligten konnte das Rottweiler Landgericht am 21. Dezember nun ein Urteil über den 61-Jährigen fällen: vier Jahre und zehn Monate Haft. Außerdem soll die Justiz versuchen, die veruntreute Summe einzuziehen, auch über Wertgüter, die der Mann noch besitzt. Übrigens: Es ging nur noch um rund 330.000 Euro, den Rest hat der Mann schon vor so vielen Jahren abzweigen können, dass die Taten mittlerweile verjährt sind. 

Das Gericht blieb mit der knapp fünfjährigen Haftstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach sechs Jahren Haft. Das Geld zu stehlen, sei dem Mann recht leicht gemacht worden, da folgte die Kammer dem Täter. Die damaligen Sicherheitsmaßnahmen im Rottweiler Landgericht und bei der Landesoberkasse seien zu leicht zu umgehen gewesen. Außerdem habe der Mann über seinen Verteidiger die Taten gestanden. Darüber hinaus zeigte er Reue.

Bewacht von Justizbeamten, beobachtet von der Presse: der Angeklagte vor dem Landgericht Rottweil. Dessen Mitarbeiter er nominell noch ist. Foto: gg

Unser ursprünglicher Bericht: Klein, untersetzt, schwarze Kappe, unscheinbar graues Jackett, das Gesicht hinter einem schwarzen Schal verborgen – so tritt der Angeklagte auf. Ein älterer Herr, der offenbar richtig Dreck am Stecken hat. An Händen und Füßen gefesselt. Auf der Anklagebank. Er soll die Justiz um eine halbe Million Euro erleichtert, über Jahre hinweg Gelder abgezweigt haben.

Seine Frau, eine schüchterne Asiatin. Für sie wird die Verhandlung vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil ins Englische übersetzt. Während der Staatsanwalt die mutmaßlichen Taten ihres Mannes vorliest, viele Minuten lang, bricht sie schluchzend in Tränen aus. Es schüttelt sie. Er schaut deshalb nicht einmal auf. Ein Zuschauer reicht ihr ein Tempotaschentuch.

Ulrich D., Träger einer randlosen Brille, schüttere Haare, ausgeprägte Geheimratsecken, er steht gebeugt, als die Kammer eintritt, ihm wurden für die Verhandlung die Handschließen abgenommen. Geboren ist der Mann in Rottweil. Sein derzeitiger Wohnsitz, wie er sagt: die Hintere Höllgasse, die Justizvollzugsanstalt. Im Gerichtssaal wird er von drei Justizbeamten bewacht. Drei weitere warten draußen.

Die Zahlungen gingen laut Anklage etwa an Konten bei einer Kreissparkasse im Raum Stuttgart, bei der Deutschen und bei der Commerzbank. Eigentlich sollte ein Vier-Augen-Prinzip das verhindern, das vorsieht, dass immer zwei Menschen Zahlungen freizugeben haben. Eine Technik, die der Mann geschickt umging – aber dazu später mehr.

Summen von ein paar hundert bis ein paar tausend Euro sollen es pro Zahlung gewesen sein. 118 insgesamt. Sie gingen auf Konten, die etwa unter dem Namen seiner Frau liefen, auf die er aber allein Zugriff gehabt haben soll. Der Staatsanwalt las eine jede dieser mutmaßlichen Zahlungen vor. Summe für Summe, Konto für Konto, Tag für Tag. Alle paar Tage, alle paar Wochen lief demnach eine. Meist zwei, drei im Monat. Außer in der Urlaubszeit.

Die Anklage geht davon aus, dass es 71 weitere Zahlungsvorgänge auf Privatkonten geben soll. Diese lagen vor dem Verjährungszeitraum von fünf Jahren.

Gut 170.000 Euro will die Justiz nun von der Ehefrau zurückfordern, auf deren Namen ein Konto lief. Ihr droht ein Ermittlungsverfahren. Weil dieses bislang nicht eröffnet ist, darf sie nun dem Prozess beiwohnen. Sie hat ihren Mann anfangs der Neunzigerjahre kennengelernt, auf den Philippinen, er urlaubte dort.

Eine weitere Verwandte, die Ulrich D. offenbar auch in Zahlungsvorgänge eingebunden, sieht sich nun dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt, könnte gewusst haben, was da über ihr Konto läuft.

Wenigstens seit 2012, wahrscheinlich, laut Anklage, seit 2003, soll das so gegangen sein. Die Taten seit 2016 sind noch nicht verjährt. Ihretwegen steht der Mann vor Gericht. Im März 2021 flog er auf. Er hatte eine Software genutzt, die Gelder aus Zahlungsaufforderungen einzieht. Und offenbar verteilen kann an einzugebende Konten Dritter.

Die Überweisungen kamen von der Landesoberkasse, trugen Aktenzeichen und Namen der Prozessbeteiligten. Die Strafkammer informierte die Ehefrau, dass es sein könne, dass sie wegen einer sogenannten Einziehungsbeteiligung in die Verantwortung genommen werden könne. Während des laufenden Verfahrens gegen ihren Mann. Bislang gilt sie aber nicht als Angeklagte, nicht als Beschuldigte.

Ganz offenkundig haben die Kollegen am Landgericht dem unscheinbaren, bieder wirkenden Mann, der heute kurz vor der Pension steht, vertraut. Ein Mann, den man sich gut an einem der Stammtische in einem der gut bürgerlichen Gasthäuser Rottweils vorstellen kann. Mit dem Prozess wollten die Richter am Rottweiler Landgericht zunächst allesamt nichts zu tun haben, brachten im Vorfeld der Verhandlung eine jede und ein jeder Befangenheitgründe vor. Das Oberlandesgericht Stuttgart brachte da Ordnung hinein, prüfte die Anträge, wies einige zurück und innerhalb der Rottweiler Justiz entschied man sich dann für die personelle Besetzung der Kammer. Ihr sitzt nun ein Richter vor, der sonst die großen Prozesse in Rottweil leitet, wenn es um Raub, Mord und Totschlag geht – immer bestimmt, konsequent, aufmerksam, geduldig, aber, wenn notwendig, auch autoritär. Und leicht reizbar bei Regel- und Bestimmungsübertritten. Als eine seiner ersten Aufgaben sieht er in dieser Verhandlung, eine kleine Korrektur der Anklageschrift vorzunehmen.

Zur Sache will Ulrich D. nicht aussagen. Sein Verteidiger kündigt eine Erklärung an.

Angaben zur Person machte D. selbst: 1960 geboren, der Vater Arbeiter, die Mutter Hausfrau, urdeutsche Namen, beide leben nicht mehr. Realschule 1978, Mittlere Reife, einmal sitzen geblieben, wegen Physik und Chemie. Er bewarb sich bei Behörden. „Bei der Justiz kam die erste Zusage, dort bin ich zur Ausbildung zugelassen worden, die dauerte zwei Jahre.“ Wehrdienst, dann wieder zum Amtsgericht. Dann die Staatsanwaltschaft Rottweil, schließlich, ab den Neunzigern, das Landgericht.

Er war Jugendfußballtrainer in Rottweil. „Ich habe damit aufgehört. Als ich gemerkt habe, dass ich ein alter Kerl bin. Und übergewichtig.“ Es gibt eine Herzinsuffizienz, 2014 diagnostiziert. Drogen nahm er nie, getrunken „habe ich schon. Hauptsächlich Wein. Ende 2020 pro Tag eine Flasche. 0,7 und 1,0, Weißwein und Rosé. Selten pur, meistens als Schorle.“ Sonntags eher mehr, auch mal zwei bis zweieinhalb Flaschen. Meistens eher billige Weine aus dem Discounter. „Wenn’s mir gereicht hat, habe ich immer aufgehört und bin ins Bett gegangen.“ Am nächsten Tag sei das schon „ein Kampf“ gewesen. Montags, die Arbeit – „eine Hölle.“

Er ist verheiratet, hat drei Kinder, ein eigenes. „Bin leider seit 24. März mit meiner Ehefrau kontaktlos.“ Es gebe ein Kontaktverbot – später erklärt der Richter, dass er Kontakt beantragen könne. Seine Frau bricht erneut in Tränen aus. Er schaut nicht hin. Trägt seine Vita mit typisch Rottweiler Idiom vor. Er habe mit seiner Frau zuhause Englisch gesprochen. Deutsch lernte sie nie über das kleine Wissen hinaus, das sie für Alltagssituationen benötige, berichtet er. Man habe eher isoliert gelebt. 1996 kam sie nach Deutschland.

Das Haus in einer Kreisgemeinde kauften sie ausschließlich auf Pump, für rund 127.000 Euro. Bis dahin wohnten sie im Erdgeschoss des Hauses seiner Eltern in Rottweil. Die Familie hatte Schulden durch den Hauskauf, durch laufende Kosten, „aus einem Autokauf“, wie er das nennt. Leasingrate: 400 Euro. Gut 70.000 Euro Schulden habe er, bei einem Nettoverdienst von zuletzt gut 3000 Euro, „damals erheblich weniger“. 2000 beteiligte er sich, ebenfalls per Kredit, nach eigenen Angaben an einem Haus auf den Philippinen. Wem es nun gehört, möchte er nicht sagen. Er selbst dürfe dort als Nicht-Einheimischer keinen Grundbesitz haben. Die Besitzverhältnisse sind unklar. Aber der Richter arbeitet heraus, dass der Mann sich und die Familie damals finanziell belastet hat.

Man kommt auf die Arbeitsbelastung in der Zivilrechtsabteilung vor dem Landgericht Rottweil zu sprechen. Auf die Geschäftsverteilungspläne. Mit 70 Eingängen pro Jahr werde er schneller fertig als mit 300. „Es ist zu viel, wir schaffen das einfach nimmer“, habe er oft zu seinem Vorgesetzten gesagt, „das ist nicht nur mir so gegangen.“ Sein erster Verwaltungsleiter habe ihn kurz gehalten, Arbeit nicht angerechnet, ihn überlastet. Er stellte drei Überlastungsanzeigen. „Zuerst reagierte der Dienstherr gar nicht“, dann habe es eine zusätzliche Kraft gegeben. Teilzeit. Weshalb er nie gegangen ist, eine andere Stelle angenommen habe? Sei ja in der Justiz leicht möglich, ohne Kündigung, ohne neue Probezeit, hielt ihm der Richter vor. „Ich wollte in Rottweil bleiben.“

Eigentlich wollte er mit 63 in den Vorruhestand, wollte auswandern. „Weil mir das Wetter in Deutschland nicht so behagt.“ Wollte sich in der Heimat seiner Frau niederlassen, „da kommt man mit Englisch gut durch“. Sie bricht wieder in Tränen aus, während er das sagt. Hat er die Gelder für den Ruhestand auf den Philippinen abgezweigt? Er nennt sein Vorhaben „ein offenes Geheimnis“, ohne weiter ins Detail zu gehen. „Ich schätze, mit 800 bis 1000 Euro im Monat kommt man da über die Runden.“ Das Haus dort sei abbezahlt.

Bei einer Verurteilung droht ihm auch ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Darüber kundig gemacht, was ihn erwarten könnte, hat er sich nicht. Im Gefängnis darf er nicht ins Internet. Den Schwabo bekommt er von Mitgefangenen, hält sich so auf dem Laufenden. „Ich weiß, dass ich verurteilt werde, zu einer langjährigen Haftstrafe, die sitze ich ab“, gab er sich abgeklärt. Er gehe davon aus, dass seine Frau auf ihn warte. Er werde dann sehen, wie es weitergeht.

Zur Sache schweigt D. Aber es gibt eine Verteidigererklärung mit heutigem Datum. „Der Angeklagte räumt den Sachverhalt aus der Anklageschrift ein.“ Er habe sich allerdings nie unter missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten von Kolleginnen eingeloggt. „Vielmehr nutzte er die Abwesenheit der Mitarbeiterinnen aus, um an den gerade frei gewordenen Computern zu arbeiten.“

Mit anderen Worten: Die Kolleginnen hatten ihre Bildschirme, ihre Rechner nicht gesperrt. Einfach laufen lassen. Über Jahre, fast Jahrzehnte hinweg., immer wieder so eine Gelegenheit geschaffen. Eingeloggt in die Justizsoftware. Als Zahlungsempfänger habe er einen Dritten angelegt, meist als Kläger in einem Zivilprozess.

So ganz deckt sich das nicht mit den Erkenntnissen der Strafkammer. Unter den Freigebenden seien auch zwei Richterinnen. Es sei unklar, wie diese von D. involviert beziehungsweise überlistet worden seien. Auch die Ehefrau will der Vorsitzende Richter nicht ganz von der Angel lassen. Diese sollte doch wohl wissen, dass ein Beamter nur eine Zahlung im Monat erhalte. Nicht weitere, die allein bis zu 8000 Euro im Monat ausgemacht hätten. „Da werden die Erklärungen dünn.“ Auch sei eine der Kolleginnen an einigen der Tage, an denen Überweisungen ausgelöst worden sind, nicht im Dienst gewesen. Und dennoch soll sie per Computer Freigabe erteilt haben. Ob er sich unter deren Daten eingeloggt hat? Das lässt Ulrich D. über seinen Anwalt zurückweisen. Dieser meint auch: „Das wäre interessant zu klären“, bezweifelt aber, dass es strafrechtlich relevant für seinen Mandanten sei.

Über seinen Anwalt lässt D. auch erklären, er habe sich Freigaben auf Ausdrucken abzeichnen lassen, ohne dass die Kolleginnen prüften, was sie da unterschieben. „Besondere Maßnahmen, nicht entdeckt zu werden, traf Herr D. nicht“, so sein Verteidiger. Seine Kolleginnen seien „arbeitsmäßig völlig überlastet“, sie wären nicht in der Lage gewesen, die vorgelegten Freigaben inhaltlich zu prüfen. „Diese Schwachstelle nutzte er aus.“ Der Entschluss, sich auf diese Weise Geld zu holen, sei immer dann gefallen, wenn er Geld gebraucht habe. Oder sich habe eine kleine Rücklage bilden wollen, so sein Verteidiger.

Außerdem verfügte er über eine EC-Karte des Landgerichts. Hat Bargeld abgehoben. „Das Geld hat er ausgegeben, wofür im Einzelnen, weiß er nicht mehr“, so sein Rechtsanwalt. Öfter habe er etwa auf dem Weg von der Arbeit nach Hause eingekauft, erklärte D. an anderer Stelle.

Die Ehefrau, zwei Verwandte, auf die die Konten liefen, auf die wiederum die Justizgelder flossen, hätten von den Taten nichts gewusst. Eines sei ursprünglich ein Kinder-Sparkonto gewesen, eines ein Urlaubskonto der Eheleute.

Geldprobleme sollen der Auslöser gewesen sein,. Er habe sich finanziell überlastet gefühlt, deshalb irgendwann mit den Betrügereien begonnen. Wann, das laut seinem Anwalt weiß er nicht mehr. Das Geld habe er ausgegeben. Die Tatausführung hält der Ermittlungsbeamte für gut durchdacht. Es sei denkbar einfach gewesen, hält Ulrich D. Über seinen Anwalt entgegen.

Das Urteil soll am insgesamt sechsten Verhandlungstag fallen, Es werden noch Zeugen gehört, etwa der leitende Ermittlungsbeamte.

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.