Gemeinderat beschließt: Fünf Monate lang keine Kindergärten- und Krippenbeiträge in Rottweil

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Rottweil. Für die Monate März und April 2020 hat die Stadtverwaltung auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindergärten und Krippen sowie für die Betreuungsangebote der Schulen bereits verzichtet – indem sie die Beiträge nicht einzog. Außerdem wollte sie keine Benutzungsentgelte für nicht erteilten beziehungsweise nicht in Anspruch genommenen Musikschul- und Volkshochschulunterricht verlangen. Das erweiterte der Gemeinderat auf Antrag der CDU um drei Monate bis Juli.

Update: Der Gemeinderat hat am Mittwoch beschlossen, die Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten von März bis Juli zu erlassen. Das gilt auch für die Entgelte für Musik- und Volkshochschulunterricht. Der Beschluss ging auf Antrag der CDU weiter als die Stadt es vorgegeben hatte. Für ihren Vorstoß erhielt die Stadtratsfraktion Lob. Der Erlass soll aber nur gelten für Eltern, die die vorhandenen Betreuungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Stadt hat bereits 330.000 Euro vom Land als Soforthilfe erhalten. Weitere Ausgleichszahlungen seien möglich, so Oberbürgermeister Ralf Broß.

Mit der Corona-Verordnung des Landes vom 17. März 2020 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Betrieb von Musikschulen und Volkshochschulen untersagt worden. Auf Empfehlung der kommunalen Landesverbände hat die Stadtverwaltung Rottweil die Erhebung von Benutzungsentgelten und -gebühren in diesen Bereichen – bei der Musikschule teilweise – für die Monate März und April 2020 ausgesetzt.

416.000 Euro kostet das die Stadt, gut 200.000 pro Monat. Allein die Gebühren für Kinderkrippen und -gärten stehen mit gut 150.000 Euro im Raum. Dem, so rechnet die Schulverwaltung vor, steht eine Soforthilfe des Landes entgegen. Die ist je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und nach den gewichteten Kinderzahlen verteilt worden. Die Stadt Rottweil hat demnach insgesamt 160.290,67 Euro erhalten.

Außerdem erwartet sie nach eigenen Angaben eine zweite Zahlung von knapp 177.000 Euro. Deshalb würden nur rund 80.000 Euro an Einnahmenausfall durch Verzicht auf die Gebühren bei der Stadt hängen bleiben.

Da die Notbetreuung der Kinder ab 4. Mai ausgebaut worden sei, will die Stadt hier wieder den vollen Satz an Gebühren von den Eltern verlangen. Allerdings behält sie sich vor, „aus Billigkeitsgründen“ bei einer starken Abweichung der Ist- von der Sollbetreuung nochmals die Gebühren überprüfen zu wollen.

Da setzte die örtliche CDU an. Die Stadtratsfraktion hat am Dienstag einen Antrag vorgelegt, wonach auf die Ergebung der Gebühren auch für die Monate Mai bis Juli verzichtet werden soll, „soweit eine Betreuung nicht möglich ist beziehungsweise nicht stattfindet.

„Familien sind durch die Corona-Einschränkungen mit am stärksten belastet“, heißt es in dem Antrag der CDU. Seit Mitte März finde eine Betreuung nur in wenigen Ausnahmefällen statt. „Zwar können ab dieser Woche mehr Kinder in die Betreuung aufgenommen werden – maximal bis zu 50 Prozent der bisherigen Gruppengröße. Bis zum Ende des Kindergartenjahres werden wir aber kaum zu einem normalen Alltag zurückkehren können“, argumentiert CDU-Stadträtin Monika Hugger. Ihre Fraktion beantrage daher, bereits jetzt klarzustellen, dass Elternbeiträge nur dann und insoweit erhoben werden, wie überhaupt ein Betreuungsangebot besteht.

„Wir halten es für zwingend geboten, die Beitragserhebung bis zu den Sommerferien jetzt klar und eindeutig zu regeln“, so Hugger, „auch, um Diskussionen und einem Ungerechtigkeitsgefühl vorzubeugen.“

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Rottweil. Für die Monate März und April 2020 hat die Stadtverwaltung auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindergärten und Krippen sowie für die Betreuungsangebote der Schulen bereits verzichtet – indem sie die Beiträge nicht einzog. Außerdem wollte sie keine Benutzungsentgelte für nicht erteilten beziehungsweise nicht in Anspruch genommenen Musikschul- und Volkshochschulunterricht verlangen. Das erweiterte der Gemeinderat auf Antrag der CDU um drei Monate bis Juli.

Update: Der Gemeinderat hat am Mittwoch beschlossen, die Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten von März bis Juli zu erlassen. Das gilt auch für die Entgelte für Musik- und Volkshochschulunterricht. Der Beschluss ging auf Antrag der CDU weiter als die Stadt es vorgegeben hatte. Für ihren Vorstoß erhielt die Stadtratsfraktion Lob. Der Erlass soll aber nur gelten für Eltern, die die vorhandenen Betreuungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Stadt hat bereits 330.000 Euro vom Land als Soforthilfe erhalten. Weitere Ausgleichszahlungen seien möglich, so Oberbürgermeister Ralf Broß.

Mit der Corona-Verordnung des Landes vom 17. März 2020 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Betrieb von Musikschulen und Volkshochschulen untersagt worden. Auf Empfehlung der kommunalen Landesverbände hat die Stadtverwaltung Rottweil die Erhebung von Benutzungsentgelten und -gebühren in diesen Bereichen – bei der Musikschule teilweise – für die Monate März und April 2020 ausgesetzt.

416.000 Euro kostet das die Stadt, gut 200.000 pro Monat. Allein die Gebühren für Kinderkrippen und -gärten stehen mit gut 150.000 Euro im Raum. Dem, so rechnet die Schulverwaltung vor, steht eine Soforthilfe des Landes entgegen. Die ist je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und nach den gewichteten Kinderzahlen verteilt worden. Die Stadt Rottweil hat demnach insgesamt 160.290,67 Euro erhalten.

Außerdem erwartet sie nach eigenen Angaben eine zweite Zahlung von knapp 177.000 Euro. Deshalb würden nur rund 80.000 Euro an Einnahmenausfall durch Verzicht auf die Gebühren bei der Stadt hängen bleiben.

Da die Notbetreuung der Kinder ab 4. Mai ausgebaut worden sei, will die Stadt hier wieder den vollen Satz an Gebühren von den Eltern verlangen. Allerdings behält sie sich vor, „aus Billigkeitsgründen“ bei einer starken Abweichung der Ist- von der Sollbetreuung nochmals die Gebühren überprüfen zu wollen.

Da setzte die örtliche CDU an. Die Stadtratsfraktion hat am Dienstag einen Antrag vorgelegt, wonach auf die Ergebung der Gebühren auch für die Monate Mai bis Juli verzichtet werden soll, „soweit eine Betreuung nicht möglich ist beziehungsweise nicht stattfindet.

„Familien sind durch die Corona-Einschränkungen mit am stärksten belastet“, heißt es in dem Antrag der CDU. Seit Mitte März finde eine Betreuung nur in wenigen Ausnahmefällen statt. „Zwar können ab dieser Woche mehr Kinder in die Betreuung aufgenommen werden – maximal bis zu 50 Prozent der bisherigen Gruppengröße. Bis zum Ende des Kindergartenjahres werden wir aber kaum zu einem normalen Alltag zurückkehren können“, argumentiert CDU-Stadträtin Monika Hugger. Ihre Fraktion beantrage daher, bereits jetzt klarzustellen, dass Elternbeiträge nur dann und insoweit erhoben werden, wie überhaupt ein Betreuungsangebot besteht.

„Wir halten es für zwingend geboten, die Beitragserhebung bis zu den Sommerferien jetzt klar und eindeutig zu regeln“, so Hugger, „auch, um Diskussionen und einem Ungerechtigkeitsgefühl vorzubeugen.“

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.