Für mehr Lärmschutz: Stadt Rottweil erlässt neue Tempolimits 

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ROTTWEIL – Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat im Juli einen Lärmaktionsplan beschlossen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Zu diesem Zweck tritt in den kommenden Tagen auf mehreren Straßen im Stadtgebiet ein Tempolimit von 40 beziehungsweise 30 Stundenkilometern in Kraft. Die Zonen werden durch neu montierte Schilder entsprechend gekennzeichnet.

Der Gemeinderat setzt damit laut Stadtverwaltung Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union und des Bundesimmissionsschutzgesetzes um. Für den Lärmaktionsplan hatte die Stadtverwaltung Verkehrszählungen durchgeführt und eine Karte erstellt, anhand derer die Lärmbelastung dargestellt wird. „Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Straßenzügen zu verbessern. Wir reduzieren damit zumindest ein Stück weit die Belastungen, die von den verkehrsreichen Straßenzügen in unserer Stadt ausgehen“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf.

Folgende Tempolimits wurden als Lärmschutzmaßnahmen beschlossen und gelten nun in den nachfolgend genannten Straßenzügen beziehungsweisen in Teilabschnitten: Ganztags Tempo 30 gilt künftig in der Ortsdurchfahrt Neukirch, in der Marxstraße, in der Stadionstraße, in der Heerstraße und in der Römerstraße. Außerdem gilt von 22 bis 6 Uhr in der Oberndorfer Straße und in der Schramberger Straße künftig Tempo 30. In der Tuttlinger Straße und in der Königstraße tritt ein ganztägiges Tempolimit von 40 Stundenkilometern in Kraft.

Tempolimits wurden mit den Busbetreibern abgestimmt. Die neuen Verkehrsschilder sind teilweise schon seit geraumer Zeit montiert und waren bislang abgedeckt. Die Freigabe erfolgt jetzt nach der Überarbeitung der jeweils betroffenen Busfahrpläne.

Fachbereichsleiter Bernd Pfaff von der städtischen Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und wirbt um Akzeptanz für die ergriffenen Maßnahmen: „Der Lärmaktionsplan greift bei Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag. Die errechneten Belastungen machen in den genannten Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich, denn hier geht der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner vor.“ 

Der Lärmaktionsplan soll künftig regelmäßighinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen und gegebenenfalls geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden.

INFO: Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Lärmaktionsplan eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Der Lärmaktionsplan kann zudem beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4 in 78628 Rottweil während der üblichen Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.

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ROTTWEIL – Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat im Juli einen Lärmaktionsplan beschlossen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Zu diesem Zweck tritt in den kommenden Tagen auf mehreren Straßen im Stadtgebiet ein Tempolimit von 40 beziehungsweise 30 Stundenkilometern in Kraft. Die Zonen werden durch neu montierte Schilder entsprechend gekennzeichnet.

Der Gemeinderat setzt damit laut Stadtverwaltung Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union und des Bundesimmissionsschutzgesetzes um. Für den Lärmaktionsplan hatte die Stadtverwaltung Verkehrszählungen durchgeführt und eine Karte erstellt, anhand derer die Lärmbelastung dargestellt wird. „Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Straßenzügen zu verbessern. Wir reduzieren damit zumindest ein Stück weit die Belastungen, die von den verkehrsreichen Straßenzügen in unserer Stadt ausgehen“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf.

Folgende Tempolimits wurden als Lärmschutzmaßnahmen beschlossen und gelten nun in den nachfolgend genannten Straßenzügen beziehungsweisen in Teilabschnitten: Ganztags Tempo 30 gilt künftig in der Ortsdurchfahrt Neukirch, in der Marxstraße, in der Stadionstraße, in der Heerstraße und in der Römerstraße. Außerdem gilt von 22 bis 6 Uhr in der Oberndorfer Straße und in der Schramberger Straße künftig Tempo 30. In der Tuttlinger Straße und in der Königstraße tritt ein ganztägiges Tempolimit von 40 Stundenkilometern in Kraft.

Tempolimits wurden mit den Busbetreibern abgestimmt. Die neuen Verkehrsschilder sind teilweise schon seit geraumer Zeit montiert und waren bislang abgedeckt. Die Freigabe erfolgt jetzt nach der Überarbeitung der jeweils betroffenen Busfahrpläne.

Fachbereichsleiter Bernd Pfaff von der städtischen Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und wirbt um Akzeptanz für die ergriffenen Maßnahmen: „Der Lärmaktionsplan greift bei Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag. Die errechneten Belastungen machen in den genannten Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich, denn hier geht der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner vor.“ 

Der Lärmaktionsplan soll künftig regelmäßighinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen und gegebenenfalls geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden.

INFO: Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Lärmaktionsplan eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Der Lärmaktionsplan kann zudem beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4 in 78628 Rottweil während der üblichen Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.

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NRWZ-Redaktion
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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