„Infantiles Verhalten“ – Raubüberfälle auf Tankstelle waren „völlig perspektivlose Taten“

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Prozess gegen den mutmaßlichen, aber geständigen Tankstellenräuber, Tag 3: Seine Absicht, seine Taten im Rahmen des Möglichen wiedergutzumachen, unterstrich der mutmaßliche Tankstellenräuber am Montagmorgen. Seinen Opfern versprach er namens seines Anwalts Geld, um sie für die erlittenen Schäden – psychischer Natur – zu entschädigen. Die Opfer nahmen an. Zudem hat er alle der Reihe nach persönlich um Entschuldigung gebeten, was nur wenige annahmen. Dennoch könnte ihn heute eine hohe Freiheitsstrafe erwarten.

Der Vorgang nennt sich Täter-Opfer-Ausgleich. In den vergangenen Tagen haben der Verteidiger des 26-Jährigen und die Rechtsanwälte der Opfer viel miteinander gesprochen und geschrieben. Ganz kurzfristig vor dem für heute angekündigten Urteil werden Vergleiche zwischen Opfern und Täter geschlossen. Für Summen zwischen 800 und 6500 Euro sind die Ansprüche der überfallenen Tankstellenangestellten gegen ihn erledigt. Außerdem muss er für die Rechtsanwaltskosten aufkommen, die jeweils einige hundert Euro bis 4000 Euro betragen.

Das werde „ein bedeutender Gesichtspunkt“ sein bei der Urteilsfindung, kündigte der Vorsitzende Richter der Strafkammer an. Aber ein echter, ein vollumfänglicher Täter-Opfer-Ausgleich habe nicht stattgefunden – da nicht alle Geschädigten, etwa auch die jeweiligen Tankstellenbetreiber entschädigt worden seien beziehungsweise noch Ansprüche anmelden könnten. Man dürfe also später nicht überrascht sein, wenn das Urteil dennoch hart ausfällt, kündigt der Richter an.

Zunächst Alkohol, dann Drogenkonsum und intensives Glücksspiel: Das habe den Mann auf die schiefe Bahn gebracht, urteilte der psychiatrische Sachverständige. Er habe zwar gearbeitet, hatte verschiedene Jobs, das Geld reichte aber nicht. Bei weitem nicht. Es folgen Betrügereien wie die Erschleichung von Krediten mit falschen Gehaltsabrechnungen, wie der Betrug an Ebay-Käufern.

200 bis 250 pro Tag. Nur für Drogen. Das brauchte der Mann in seiner heißen Phase kurz vor Beginn der Tankstellenüberfälle „Dazu kam noch die Spielsucht, die sich zu einem krankhaften Ausmaß entwickelt hat“, erklärte der Psychiater. Da habe er zusätzlich noch gut 2000 Euro pro Monat benötigt, dagegen kaum Gewinne eingefahren. „Woher hatte er das Geld“, wundert sich der Gutachter, das passe alles nicht zu den angegebenem Einnahmen.

Andererseits leider der Mann an verschiedenen psychischen Problemen: Aufmerksamkeitsdefizit, Kontrollzwänge, Angst, Depressionen – die auf Scham zu früheren Taten, aber auch auf den Drogenkonsum zurückzuführen sein könnten, erklärte der Psychiater. Behandeln lassen habe er das alles nie. Und es zugleich geschafft, zu arbeiten. Das Spielen und das Kokain, das sei aber eine „unselige Kombination“.

„Das Tatmotiv liegt auf der Hand: Das war Geldmangel.“ Der Mann sei in finanzieller Not gewesen, habe sich zudem kein Leben ohne Drogen vorstellen können. „Aber: Er stand bei den Taten weder unter Entzugserscheinungen“, noch habe er eine Intoxikationssymptomatik gezeigt – also zu viel intus gehabt. „Er war ruhig, überlegt, flexibel.“ Die Taten würden zudem in mehrfacher Hinsicht geplant erscheinen. Er erkläre, keine der Taten geplant zu haben, „aber es sträubt sich viel in mir, das zu akzeptieren“, so der Psychiater. Im Smartphone würden sich zig Google-Anfragen zu den Tankstellen in der Region finden. Das Messer habe er immer im Auto dabei gehabt, die Maskierung zudem.

Die Eltern sind im Saal, sie lauschen den Ausführungen zu, auch Opfer folgen der Verhandlung. Sie hören das Fazit: „Er hat sich selbst in seinen Taten steuern können. Ehr war in der Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Damit komme ich zu dem Schluss, dass er aus psychiatrischer Sicht voll schuldfähig ist. Er hat sich entschieden, das zu machen.“ Außerdem bestehe die Gefahr, dass er wieder Straftaten begeht, wenn er rauskommt – zurzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. „Die Leute, die Kokain nehmen, erleben die höchsten Glücksgefühle ihres Lebens“, weshalb die Gefahr eines Rückfalls konkret bestehe. Damit auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten.

Und eine Therapie benötige er „auf jeden Fall“. Das Gericht könne daher eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Und solle das eventuell auch, entscheiden wollte der Psychiater das aber nicht. Für den Richter dominierten die Drogen und die Spielsucht aber alles, wie er die Aussage des Gutachters zusammenfasste. Dieser konkretisierte, dass es eine kindliche, eine infantile Note im Verhalten des Angeklagten gebe. Dass seine Taten völlig perspektivlos gewesen seien, das habe ja nicht ewig so weitergehen können.

Es folgt ein interessanter Moment im Prozess – in dem sich das Gericht schon sehr für die psychischen Folgen der Taten für die Opfer interessiert hat. Der Vorsitzende Richter fordert den 26-Jährigen auf, Deutsch zu sprechen. Er habe erkannt, dass der Mann viel von dem verstehe, was vor Gericht gesprochen wurde, auch ohne die laufende Übersetzung. Es folgt eine Aussage im gebrochenen Deutsch, schwer verständlich, in der der Mann darüber berichtet, wie er Therapiegespräche im Gefängnis auf Deutsch führt.

Das Gutachten des Sachverständigen könnte den Angeklagten in den Maßregelvollzug führen – dessen Auftrag es ist, Menschen wie ihn zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. Eine Entziehungsanstalt könne seine nächste Station sein. Zugleich droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil soll noch heute fallen.

Das interessiert diese Woche



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Prozess gegen den mutmaßlichen, aber geständigen Tankstellenräuber, Tag 3: Seine Absicht, seine Taten im Rahmen des Möglichen wiedergutzumachen, unterstrich der mutmaßliche Tankstellenräuber am Montagmorgen. Seinen Opfern versprach er namens seines Anwalts Geld, um sie für die erlittenen Schäden – psychischer Natur – zu entschädigen. Die Opfer nahmen an. Zudem hat er alle der Reihe nach persönlich um Entschuldigung gebeten, was nur wenige annahmen. Dennoch könnte ihn heute eine hohe Freiheitsstrafe erwarten.

Der Vorgang nennt sich Täter-Opfer-Ausgleich. In den vergangenen Tagen haben der Verteidiger des 26-Jährigen und die Rechtsanwälte der Opfer viel miteinander gesprochen und geschrieben. Ganz kurzfristig vor dem für heute angekündigten Urteil werden Vergleiche zwischen Opfern und Täter geschlossen. Für Summen zwischen 800 und 6500 Euro sind die Ansprüche der überfallenen Tankstellenangestellten gegen ihn erledigt. Außerdem muss er für die Rechtsanwaltskosten aufkommen, die jeweils einige hundert Euro bis 4000 Euro betragen.

Das werde „ein bedeutender Gesichtspunkt“ sein bei der Urteilsfindung, kündigte der Vorsitzende Richter der Strafkammer an. Aber ein echter, ein vollumfänglicher Täter-Opfer-Ausgleich habe nicht stattgefunden – da nicht alle Geschädigten, etwa auch die jeweiligen Tankstellenbetreiber entschädigt worden seien beziehungsweise noch Ansprüche anmelden könnten. Man dürfe also später nicht überrascht sein, wenn das Urteil dennoch hart ausfällt, kündigt der Richter an.

Zunächst Alkohol, dann Drogenkonsum und intensives Glücksspiel: Das habe den Mann auf die schiefe Bahn gebracht, urteilte der psychiatrische Sachverständige. Er habe zwar gearbeitet, hatte verschiedene Jobs, das Geld reichte aber nicht. Bei weitem nicht. Es folgen Betrügereien wie die Erschleichung von Krediten mit falschen Gehaltsabrechnungen, wie der Betrug an Ebay-Käufern.

200 bis 250 pro Tag. Nur für Drogen. Das brauchte der Mann in seiner heißen Phase kurz vor Beginn der Tankstellenüberfälle „Dazu kam noch die Spielsucht, die sich zu einem krankhaften Ausmaß entwickelt hat“, erklärte der Psychiater. Da habe er zusätzlich noch gut 2000 Euro pro Monat benötigt, dagegen kaum Gewinne eingefahren. „Woher hatte er das Geld“, wundert sich der Gutachter, das passe alles nicht zu den angegebenem Einnahmen.

Andererseits leider der Mann an verschiedenen psychischen Problemen: Aufmerksamkeitsdefizit, Kontrollzwänge, Angst, Depressionen – die auf Scham zu früheren Taten, aber auch auf den Drogenkonsum zurückzuführen sein könnten, erklärte der Psychiater. Behandeln lassen habe er das alles nie. Und es zugleich geschafft, zu arbeiten. Das Spielen und das Kokain, das sei aber eine „unselige Kombination“.

„Das Tatmotiv liegt auf der Hand: Das war Geldmangel.“ Der Mann sei in finanzieller Not gewesen, habe sich zudem kein Leben ohne Drogen vorstellen können. „Aber: Er stand bei den Taten weder unter Entzugserscheinungen“, noch habe er eine Intoxikationssymptomatik gezeigt – also zu viel intus gehabt. „Er war ruhig, überlegt, flexibel.“ Die Taten würden zudem in mehrfacher Hinsicht geplant erscheinen. Er erkläre, keine der Taten geplant zu haben, „aber es sträubt sich viel in mir, das zu akzeptieren“, so der Psychiater. Im Smartphone würden sich zig Google-Anfragen zu den Tankstellen in der Region finden. Das Messer habe er immer im Auto dabei gehabt, die Maskierung zudem.

Die Eltern sind im Saal, sie lauschen den Ausführungen zu, auch Opfer folgen der Verhandlung. Sie hören das Fazit: „Er hat sich selbst in seinen Taten steuern können. Ehr war in der Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Damit komme ich zu dem Schluss, dass er aus psychiatrischer Sicht voll schuldfähig ist. Er hat sich entschieden, das zu machen.“ Außerdem bestehe die Gefahr, dass er wieder Straftaten begeht, wenn er rauskommt – zurzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. „Die Leute, die Kokain nehmen, erleben die höchsten Glücksgefühle ihres Lebens“, weshalb die Gefahr eines Rückfalls konkret bestehe. Damit auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten.

Und eine Therapie benötige er „auf jeden Fall“. Das Gericht könne daher eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Und solle das eventuell auch, entscheiden wollte der Psychiater das aber nicht. Für den Richter dominierten die Drogen und die Spielsucht aber alles, wie er die Aussage des Gutachters zusammenfasste. Dieser konkretisierte, dass es eine kindliche, eine infantile Note im Verhalten des Angeklagten gebe. Dass seine Taten völlig perspektivlos gewesen seien, das habe ja nicht ewig so weitergehen können.

Es folgt ein interessanter Moment im Prozess – in dem sich das Gericht schon sehr für die psychischen Folgen der Taten für die Opfer interessiert hat. Der Vorsitzende Richter fordert den 26-Jährigen auf, Deutsch zu sprechen. Er habe erkannt, dass der Mann viel von dem verstehe, was vor Gericht gesprochen wurde, auch ohne die laufende Übersetzung. Es folgt eine Aussage im gebrochenen Deutsch, schwer verständlich, in der der Mann darüber berichtet, wie er Therapiegespräche im Gefängnis auf Deutsch führt.

Das Gutachten des Sachverständigen könnte den Angeklagten in den Maßregelvollzug führen – dessen Auftrag es ist, Menschen wie ihn zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. Eine Entziehungsanstalt könne seine nächste Station sein. Zugleich droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil soll noch heute fallen.

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