Interesse am Bau von Sozialwohnungen

Gemeinderats-Ausschuss

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Werden wieder Sozialwohnungen in Rottweil gebaut? Zumindest gab es Investoren, die daran Interesse bekundet haben – im Rahmen eines Förderprogramms der L-Bank. Der KSV-Ausschuss des Gemeinderats beriet darüber.

Rottweil – Bund und Land geben verbilligte Darlehen – über eine Laufzeit, die die Bauherrschaft aussuchen kann. Entsprechend lang ist auch die Belegungsbindung, nämlich zwischen zehn und 40 Jahren. Das heißt: Diese Wohnungen dürfen nur an Menschen mit „Wohnberechtigungsschein“ vermietet werden, und die Miete muss zwischen 20 und 40 Prozent unter der örtlichen Vergleichsmiete bleiben.

Wie Fachbereichsleiter Rudolf Mager in seiner Sitzungsvorlage schreibt, haben Investoren Interesse an solche einer Maßnahme bekundet. Und zwar eine 40-jährige Laufzeit mit einer Miete von 40 Prozent unter der örtlichen Vergleichsmiete.

Die Zuschüsse kommen von Bund und Land, die Stadt muss dazu nichts beitragen. Aber sie muss die Vergleichsmiete festlegen, die dann der Miethöhe zugrunde gelegt wird, wie OB Dr. Christian Ruf mitteilte. Das sei aber nicht die Miete laut der Mietwerttabelle, die Vermieter- und Mieterverein vereinbart haben. Die Stadt hat daher bei drei neu erbauten und frisch vermieteten Wohnungen die Mieten erfragt und kam so auf 13,40 Euro je Quadratmeter, Stand März 2025.

Hoffnung für Bruderschaftshöhe?

Elke Reichenbach (SPD+FFR) griff das auf und fragte Betriebsleiter Erik Fiss, ob die Stadtbau auch an diesem Programm teilnehmen könne, um ihr Grundstück auf der Bruderschaftshöhe mit Sozialwohnungen zu bebauen. Fiss berichtete, er sei bereits an der Prüfung dieses und werde im Juni dem Gemeinderat berichten. Der Ausschuss stimmte der Höhe der Vergleichsmiete einmütig zu.

Mietwerttabelle

Außerdem nahm der Ausschuss die neue Mietwerttabelle für Rottweil zur Kenntnis, die bis 2027 gelten soll. Haus- und Grundeigentümerverein sowie Mieterverein haben unter anderem vereinbart, dass die Baualtersklassen bis 1948 und 1949–1960 zur neuen Baualtersklasse bis 1960 zusammengefasst werden. Die Quadratmeterpreise wurden hier um 25 Cent angehoben (für die Baujahre bis 1948 um 70 bis 95 Cent). In den Baualtersklassen zwischen 1961 und 2010 wurden die Quadratmeterpreise um 25 bis 40 Cent angehoben. In der Baualtersklasse 2011 bis 2020 liegt die Erhöhung bei 50 Cent je Quadratmeter, bei der Baualtersklasse ab 2021 bei 70 Cent. Der Tabellenwert für eine Wohnung ab Baujahr 2021 in guter Wohnlage beträgt somit jetzt 9,80 Euro je Quadratmeter, vorher 9,10.




Wolf-Dieter Bojus

... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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