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Knast oder nicht?

von Peter Arnegger (gg)
26. Mai 2020 - Aktualisiert 7. Juni 2020
in Landkreis Rottweil, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 5 Minuten
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Knast oder nicht?
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Ein 26-Jähriger aus Wellendingen – vorbestraft unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Führerschein – setzte am Dienstag alles auf eine Karte. Seine Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil sollte den jungen Vater vor dem Knast bewahren. Er nahm sie am Ende zurück. Und wird einfahren.

Das Urteil war allerdings schon recht milde ausgefallen – unter anderem hatte der Mann in Rottweil einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einer Schreckschusswaffe bedroht und war in einem anderen Fall mit 1,9 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Golfs erwischt worden. Und so lachte der Vorsitzende Richter der 11. Kleinen Strafkammer am Rottweiler Landgericht freudlos auf angesichts des Ansinnens des jungen Mannes auf Strafaussetzung zur Bewährung. Der 26-Jährige blieb chancenlos, auch, weil ihm seine Bewährungshelferin keine Chance mehr einräumt. Und in Kürze steht schon die nächste Verhandlung an.

Immerhin: In Rottweil verzichtete der junge Mann auf eine neue Beweiserhebung. Das, was der Amtsgerichtsstrafe zugrunde gelegen hatte, erkannte er als Tatsache an. Fast alle geladenen neun Zeugen, darunter Polizeibeamte, konnten gehen. Nur eine Zeugin blieb auf Anordnung des Gerichts. Eine zentrale, allerdings.

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Es war im Oktober 2018. Da schaute ein Mann in Rottweil in den Lauf einer Schreckschusswaffe. Anlass: Der junge Mann aus Wellendingen – offenbar jemand, der auf Regeln pfeift und als aufbrausend gilt – hatte da gerade auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Genau genommen auf zweien. Das wurde von dem anderen Verkehrsteilnehmer moniert. Die Antwort: die Schreckschusspistole. Und eine Todesdrohung.

Nun kam es nicht zum Tode des anderen Verkehrsteilnehmers. Aber auch ohne diesen ist das, was sich da in der Johanniterstraße in Rottweil abgespielt hat, eine versuchte Nötigung (der andere Verkehrsteilnehmer ließ sich ja nicht einschüchtern) und das verbotene Führen einer Schusswaffe.

Hinzu kommen bei dem jungen Wellendinger mehrere Fahrten ohne Führerschein, teils stark betrunken. Im September vergangenen Jahres verhängte ein Rottweiler Amtsrichter für die Taten in seinem Zuständigkeitsbereich eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Knast. Denn er setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus.

Darum ging es dem jungen Wellendinger am Dienstag: um die Bewährung. Dass er nicht ins Gefängnis muss. Und nicht für so lange. Dass er vielleicht nochmal über “Los” darf, auch ohne die 2000 Monopoly-Dollar einzustreichen.

Mit kurz rasierten Haaren, mit gepflegtem Bart aber auch mit tief liegenden Augen saß er da auf der Anklagebank im Sitzungssaal 114 des Rottweiler Landgerichts. Einer, der weiß, wo diese Anklagebank ist. Der weiß, wo in dem Saal die Richter, der Verteidiger, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Dolmetscher, die Nebenkläger und eben auch er als Angeklagter seinen Platz hat. Nein, kein Zweifel: Dieser junge Mann kennt sich in Gerichtssälen aus.

Seine Lebensgeschichte: traurig. Sie erzählt von einem früh verstorbenen Vater, einem ebenfalls bereits verstorbenen Bruder, von Schwierigkeiten mit dem neuen Partner der Mutter und mit dem Vater seiner Partnerin.

Seit seiner Kindheit trinkt er. Mit zwölf oder dreizehn habe er angefangen, berichtete er auf Nachfrage des Richters. “Erst Mischgetränke, später Wodka.” Im Prinzip ist er mehr als zehn Jahre dabei geblieben. Auch an den Drogen, zunächst Marihuana, dann Amphetamine. Zuletzt nichts mehr. Außer vielleicht ein Joint unter Freunden. Auch trinken will er neuerdings nicht mehr so viel.

Denn neuerdings, beziehungsweise seit zehn Monaten, hat der junge Mann ein Töchterlein. Eines, offenbar, das dringend seine Unterstützung brauchte, sie lag zwei Monate nach ihrer Geburt schon wegen eines Herzproblems in der Tübinger Uniklinik. Sie dort zu besuchen, schaffte er. Den Job zu behalten, nicht. Corona. War ohnehin nur ein geringfügiger für 450 Euro. In Jobs hielt es ihn noch nie lange, nach wenigen Monaten war jeweils Schluss. Ohne Schulabschluss hält er sich so über Wasser. Derzeit ist er arbeitslos.

Auch die Beziehung zur Partnerin ist auf Eis. Sie wohnen jetzt getrennt in Wohnungen vom Amt. Seine Tochter aber sieht er alle zwei Tage, sie gehen spazieren.

Die letzte Beziehung, die er im Sinne eines positiven Verhandlungsverlaufs am Dienstag in Rottweil vielleicht hätte aufrecht erhalten können, in die er hätte investieren sollen, war die zu seiner Bewährungshelferin. Jetzt nicht im partnerschaftlichen Sinne. Aber in dem Sinne, in dem er ihr irgendeinen Grund hätte geben sollen, ihn nicht gerade öffentlich aufzugeben.

“Er ist kein Jugendlicher mehr, er ist ein erwachsener Mann, er muss seine Entscheidungen treffen und mit den Konsequenzen leben”, sagte die Bewährungshelferin gegenüber der mit drei Richtern besetzten Strafkammer. Dass das nicht dazu angetan war, das Gericht nochmal davon zu überzeugen, dass es die Strafe zur Bewährung aussetzen soll, wird auch Laienjuristen klar.

Später erklärte die Bewährungshelferin das der NRWZ. “Wir werden so eingeschätzt, als würden wir uns immer positiv zu den Angeklagten äußern. Aber das stimmt nicht”, sagte sie. Es komme schlicht darauf an, ob ein Delinquent – die Wortwahl stammt von der NRWZ – ihr etwas anbieten könne: im vorliegenden Fall etwa einen neuen Arbeitsvertrag, positive Drogenscreenings. Ob er mit ihr offen über seine Taten reden könne, ob er eine Perspektive zur Besserung aufzeige. Nichts dergleichen habe sie bei dem jungen Mann aus Wellendingen bemerkt. “Er hat mir einfach nichts angeboten”, sagte sie. Entsprechend fiel ihre Bewertung aus.

Und auch die der Strafkammer. “Wir sehen keine Möglichkeit”, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sagte der Vorsitzende Richter. Etwa mit der Auflage einer Geldstrafe. Da ist ja bei dem jungen Vater ohnehin nichts zu holen. Der Richter verwies auch darauf, dass der 26-Jährige bei seinen jüngsten Straftaten, die bis etwa zwei Monate vor der Geburt der Tochter datieren, längst unter Bewährung gestanden hatte.

Der Richter hielt dem jungen Mann zudem vor, dass er einmal mit 1,9 Promille erwischt worden sei. Am Steuer eines Autos (übrigens das der Lebensgefährtin). “Ich würde in diesem Zustand mein Auto nicht mehr finden”, so der Richter. Was wiederum den jungen Mann mittelschwer erzürnte, sah er doch seine Felle davon schwimmen. Zu recht, wie sich herausstellen sollte.

Der juristische Trick, mit dem das Gericht dem Angeklagten ein neuerliches Urteil ersparte: Er sollte die Berufung gegen das Rottweiler Amtsgerichtsurteil zurücknehmen. Seine Aussichten vor dem Landgericht stünden ohnehin denkbar schlecht. Nach kurzer Beratung mit seinem Pflichtverteidiger tat der junge Mann das.

Damit ist das ursprüngliche Urteil – 14 Monate Haft und eine Fahrerlaubnissperre von 18 Monaten – rechtsgültig. Er wird einfahren, das steht fest. Sein Problem: Die Strafe könnte sogar noch um ein paar Monate steigen. Dann, nämlich, wenn das Landgericht Konstanz ihn in einer anderen, vor Gericht nicht näher erläuterten Sache verurteilt und eine Gesamtfreiheitsstrafe bildet. Es geht offenbar um ein weiteres halbes Jahr.

Immerhin: Ein wenig will das Rottweiler Gericht dem jungen Mann entgegen kommen. So könne das Konstanzer das weitere Verfahren möglicherweise nach Paragraf 154 Strafprozessordnung einstellen, weil das zu erwartende Strafmaß nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Offenbar das Äußerste an Entgegenkommen, das die Justiz bei einem Mann sieht, der so gar keine Anstalten macht, sich nachhaltig zu bessern.

Nun wird er die Rottweiler Strafe absitzen müssen. Ob ihn das auf den richtigen Weg bringen werde? So gefragt, verneint die Bewährungshelferin. Davon gehe sie nicht aus.

Das Berufungsverfahren wird der 26-Jährige übrigens ebenfalls bezahlen müssen. Mehrere hundert Euro stehen im Raum.

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Peter Arnegger (gg)

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