Neue Parktarife in Rottweil: Ein weiterer Wirt meldet sich – ZIZ bietet Rabatte an

Der Gemeinderat Rottweil hat Mitte Juli neue Tarife fürs Parken in der Stadt beschlossen. Anlass ist unter anderem die Eröffnung des neuen Parkhauses Stadtmitte Süd, die am heutigen Donnerstagnachmittag stattfindet. Die neuen Tarife gelten ab dem 15. September. In der Stadt macht sich Unmut breit, Einzelhändler haben schon vorgesprochen. Richtig sauer zeigte sich auch ein Wirt – mit harten Worten. Das war Anfang August, nun legt ein weiterer Wirt nach, allerdings mit einem Angebot.
Die verlängerte Bewirtschaftungszeit sei ein „Schlag in die Fresse“. Das sagte der Wirt des Irish Pub „The Harp“, Markus Hauffe, und rief zum Aufstand auf. Unnötige verbale Härte warfen Leser der NRWZ dem Mann im Anschluss vor, kritisierten auch, dass wir das verbreitet haben. Das vermeintliche Problem aber blieb bestehen: Ab 15. September, ab dem kommenden Montag, gelten neue Parkgebühren in Rottweil.
Rabatt gegen Foto vom Parkticket
Wenige Tage vor der Änderung (unten dazu mehr) reagiert auch der Betreiber der Café Bar ZIZ, ein Nachbar des Irish Pubs. „Wie viele andere Gastronomen und Einzelhändler ist auch das ZIZ in Rottweil von der neuen Parkplatzverordnung betroffen und befürchtet immense Umsatzeinbußen“, schreibt der Wirt. Er will dem entgegenwirken – und kündigt eine Rabattaktion an. So gibt es Nachlässe beziehungsweise Bierstängel bei Vorlage von einem Foto eines tagesaktuellen Parktickets, verspricht Schmid. Die Rabattaktion soll ab 15. September gelten und ist zunächst befristet bis 31. Oktober 2025. Bei einem (mäßigen) Mindestverzehr will der Wirt den Rabatt beim Bezahlvorgang abziehen. Die neue Bewirtschaftungszeit für die öffentlichen Stellplätze, die der Wirt als „ärgerlich“ bezeichnet, kommen für ihn zudem zur Unzeit. Eigentlich ist er auf der Suche nach einem Nachfolger für das ZIZ, will aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten, hat bis zu einer Übergabe aber weiterhin wie gewohnt geöffnet. Und jetzt das.
„Stadt setzt neue Standards“ – und kassiert nun auch am Wochenende
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Eigenwerbung der Stadt Rottweil
Die Verwaltung will den „Parksuchverkehr in der Kernstadt sowie das straßenbegleitende Parken insgesamt reduzieren“, wie sie dem Gemeinderat die neuen Zeiten und Gebühren begründete. Es soll schlicht günstiger sein, seinen Wagen ab dem heutigen 11. September etwa im neuen „Parkhaus Süd“ auf der ehemaligen Groß’schen Wiese abzustellen als an einer der innerstädtischen Straßen. Kurz: Es geht der Stadt darum, die Autofahrerinnen und -fahrer dazu zu bringen, woanders als bisher zu parken. Sie geht dafür über den Geldbeutel.
Mit dem Ergebnis: Die erste Stunde Parken in den beiden Parkhäusern (Nägelesgraben und Körnerstraße beziehungsweise Groß’sche Wiese) ist kostenlos. Jede weitere Stunde kostet einen Euro, ab 20 Uhr die Hälfte. Acht Euro ist der Maximaltarif je Tag. Auch ein Monatsticket wird angeboten, das soll 70 Euro kosten.
In der Kernstadt (Waldtor-, untere Haupt- und Hochbrücktorstraße) soll sich nichts ändern. 30 Minuten kostenlos mit der sogenannten Brezeltaste, bis zur maximalen Parkdauer von einer Stunde ein Euro. Für alle übrigen Parkflächen, also Parkplätze und das Parken am Straßenrand, soll dieselbe Gebühr gelten. Eine Stunde für einen, zwei Stunden für zwei, drei Stunden für drei und die Höchstparkdauer von vier Stunden vier Euro. Mehr dazu hier.
Und das gilt auch am Samstagnachmittag und sogar am Sonntag, der bisher gratis war, jeweils von acht bis künftig 20 Uhr. Denn die Bewirtschaftungszeit wird angepasst, hat der Gemeinderat entschieden. Die Parkhäuser sollen durchgehend, also 24 Stunden an 7 Tagen die Woche, bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftung aller übrigen Parkflächen sollen um 2 Stunden und ebenfalls auf 7 Tage die Woche ausdehnt werden, das bedeutet eine Bewirtschaftung an sieben Tagen in der Woche, von 8 bis 20 Uhr (bisher 8 bis 18 Uhr, samstags bis 14 Uhr).
An dieser Stelle haute es schon dem Wirt des Irish Pub „The Harp“, Markus Hauffe, gewissermaßen das Guinness aus der Hand. Er hat für dieses Vorgehen der Stadt und des Gemeinderats – der das ja abgesegnet hat – kein „Sláinte“, kein „Prost“ mehr übrig. Ganz im Gegenteil. „FCK Rottweil“, schrieb er Anfang August. Und, weiter im O-Ton: „Ein Schlag mitten in die Fresse für uns Gastronomen. Ein gemütlichen Kaffee am Samstag oder Sonntag Mittag kostet dann einfach mal einen Euro mehr, weil man muss ja die Parkgebühren auch noch bezahlen. Wer kann sich den so was heutzutage noch leisten?“ Und abschließend nochmal: „FCK ROTTWEIL.“
Die Argumente: „Längere Parkgebühren =
weniger Kunden.“ „Kostenfreies Parken = mehr Besuch = lebendige Innenstadt.“
Damit ruft der Wirt dazu auf, Nein zur Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiten zu sagen. Allerdings ist das sozusagen um’s Eck: „Die neuen Parkgebühren und –zeiten in Rottweils Innenstadt sind durch. Das Plenum des Gemeinderats stimmte der Verwaltungs-Vorlage nach lebhafter Diskussion mehrheitlich zu“, berichtete die NRWZ am 17. Juli. Die Änderungen, gegen die der Wirt des Irish Pubs nun wehrt, sind beschlossen. Nach aktuellem Stand bleibt dem Gastronomen und möglichen Mitstreitern – wenn der Beschluss selbst nicht rechtswidrig ist, wonach es nicht aussieht – nur der Weg über ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Hier informiert das Innenministerium:
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung … enthalten. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.
Bisher ist nichts über ein möglicherweise eingebrachtes Bürgerbegehren bekannt.
Es stellt sich die Frage, ob das beabsichtigte Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist:
Rechtsgrundlage ist § 21 Gemeindeordnung Baden-Württemberg:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GemOBWV38P21
In Abs. 2 Nr. 4 heißt es, dass der Bürgerentscheid nicht stattfindet über …“Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte.“
In Absatz 3 wird zudem verlangt, dass die Antragsteller einen „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten für verlangten Maßnahme“ vorlegen, was vorliegend nichts anderes heißt, dass gezeigt wird, wie die zu erwartenden Mindereinnahmen ausgeglichen werden, und zwar konkret und nicht nur Allgemeinplätze. Da bin ich mal gespannt!
Zur Sache nur soviel:
1. Wer glaubt, Wohl und Wehe von Handel und Gastronomie hänge an ein paar Groschen fürs Parken, dem ist nicht nur nicht zu helfen, sondern der hat einfach nichts begriffen.
2. Die Gastronomie hat ja bereits bei der Umstellung von D-Mark auf Euro ihre mathematischen Fähigkeiten bewiesen. Deshalb wird @Schuttigbiss auch vergeblich darauf hoffen, dass die Senkung der Umsatzsteuer an die Kunden weitergegeben wird. Stattdessen werden die Preise weiter steigen und man wird erklären, dass die Steuersenkung positiv dafür gesorgt hat, dass die leider notwendigen Preiserhöhungen deshalb milder ausfallen können.
3. Ich fühle mich als Auswärtiger in Rottweil durch Parktarife weder abgezockt noch vertrieben, dito gilt das für Schramberg. Wenn es überall im In- und Ausland so wäre wie hier – toll!
4. Der Ton bzw. der Entwurf für dieses Plakat spricht für sich.
Da haben Sie was missverstanden. Es wäre ehrlich die 12 % an die Kunden weiter zugeben. Das wird nicht passieren … Gier ….. Und bei den Preisen bzw. Speiseangebote bleibe ich zu Hause und koch mir selbst was. Macht Spaß kostet weniger und ich weiß woher die Sachen kommen. Gastro in Rottweil ist schon lange tot und das werden wir verschärft bei der LGS sehen …..
Man mag sich über die Wortwahl „FCK“ trefflich streiten können, aber inhaltlich ist die Kritik aus meiner Sicht absolut berechtigt. Mir scheint, es gibt noch immer nicht genug Leerstand in unserer Stadt. Und dazuhin scheint das gastronomische Angebot in unserer Stadt sowohl von Stadtverwaltung als auch mehrheitlich von unseren Gemeinderäten so hervorragend eingeschätzt zu werden, dass man es als verkraftbar betrachtet, wenn weitere Betriebe schließen. Gerade die Gastronomie hat es ohnehin aktuell schwer genug, dann noch die künftigen Parkgebühren. Ich jedenfalls weiß meine anstehende Wahlentscheidung kommenden Jahres in unserem Land auch und gerade durch solche Entscheidungen zu treffen!
Da gebe ich auch mal meine Zustimmung. Es wäre allerdings auch ehrlich von den Gastronomen, wenn Sie die Speisen etc. Um 12 % reduzieren würden und die Umsatzsteuersenkung nicht als Gewinn einstecken würden. So werden sie viel Kunden verlieren und das liegt nicht nur an den Parkgebühren.
Allein durch die Wortwahl disqualifiziert sich der Protest. Wer sich nicht normal ausdrücken kann, braucht auch nicht zu hoffen, gehört zu werden…
Und was genau hat da nun unsere Landesregierung mit zu tun, dass in Rottweil die Parkgebühren erhöht werden? Ich bitte doch um Aufklärung dieses Zusammenhangs, oder sollte er etwa doch nur in Ihrem Kopf existieren?
Gerne komme ich Ihrem Wunsch nach Aufklärung nach: Meine Wahlentscheidungen treffe ich nicht vordringlich nach Bundes-, Landes- und/oder Lokalpolitik, sondern nach Parteipolitik, und dies bezogen auf alle Ebenen. Wenn also auf Lokalebene m.E. kritikwürdige Politik gemacht hat, dann hat das auf meine jeweilige Wahlentscheidung hinsichtlich der jeweiligen Partei Einfluss, die nach meiner persönlichen Ansicht solch einen „Unsinn“ (mit) beschlossen hat. Hoffe, ich konnte Sie hinreichend aufklären! Falls nicht, ändert sich an meiner persönlichen Meinungs- und Willensbildung dennoch nichts! Das nennt sich übrigens „gelebte Demokratie“, selbst wenn Sie anderer Meinung sind.
… und übrigens: Ihre „Aufregung“ zu der vom Protest gewählten Wortwahl erscheint mir heuchlerisch, schließlich sieht man dieses Kürzel oder sogar das Wort ausgeschrieben bei nahezu jeder Demo auf Plakaten egal welcher Couleur. Überspitzung begegnet uns täglich, in der Werbung u.v.a., aber auch und gerade in der Politik. Sie überspitzen auch, indem Sie suggerieren, dass die Wortwahl den Protest als solchen bereits disqualifiziert. Doch darüber entscheidet noch immer die Mehrheit. Also formulieren Sie doch bitte solche Aussagen als persönliche (Einzel?)Meinung.
Die Landesregierung hat auf diese Entscheidung keinerlei Einfluss. Von daher wird „Bruddler“ mit seiner Entscheidung 2026 keine Änderung erwirken. Gut aber da lernt jeder in seinem Leben was hinzu …..
Den Gastronomen sei aber gesagt, dass sie im gleichen Moment Parkplätze für sich in Beschlag nehmen, was dann bekanntlich auch zu einer Reduktion führt …. Gut das dient dann ja nur einer Klientel ….