„Schlag mitten in die Fresse“ – Rottweiler Kneipe probt Aufstand gegen neue Parkgebühren

Der Gemeinderat Rottweil hat Mitte Juli neue Tarife fürs Parken in der Stadt beschlossen. Anlass ist unter anderem die Eröffnung des neuen Parkhauses Stadtmitte Süd – voraussichtlich am 11. September. Die neuen Tarife gelten ab dem 15. September. In der Stadt macht sich Unmut breit, Einzelhändler haben schon vorgesprochen. Richtig sauer zeigt sich nun ein Wirt. Die verlängerte Bewirtschaftungszeit sei ein „Schlag in die Fresse“ der Gastronomen, sagt er und ruft zum Aufstand auf.
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Eigenwerbung der Stadt Rottweil
Die Verwaltung will den „Parksuchverkehr in der Kernstadt sowie das straßenbegleitende Parken insgesamt reduzieren“, wie sie dem Gemeinderat die neuen Zeiten und Gebühren begründete. Es soll schlicht günstiger sein, seinen Wagen etwa im neuen „Parkhaus Süd“ auf der ehemaligen Groß’schen Wiese abzustellen als an einer der innerstädtischen Straßen. Kurz: Es geht der Stadt darum, die Autofahrerinnen und -fahrer dazu zu bringen, woanders als bisher zu parken. Sie geht dafür über den Geldbeutel.
Mit dem Ergebnis: Die erste Stunde Parken in den beiden Parkhäusern (Nägelesgraben und Körnerstraße beziehungsweise Groß’sche Wiese) ist kostenlos. Jede weitere Stunde kostet einen Euro, ab 20 Uhr die Hälfte. Acht Euro ist der Maximaltarif je Tag. Auch ein Monatsticket wird angeboten, das soll 70 Euro kosten.
In der Kernstadt (Waldtor-, untere Haupt- und Hochbrücktorstraße) soll sich nichts ändern. 30 Minuten kostenlos mit der sogenannten Brezeltaste, bis zur maximalen Parkdauer von einer Stunde ein Euro. Für alle übrigen Parkflächen, also Parkplätze und das Parken am Straßenrand, soll dieselbe Gebühr gelten. Eine Stunde für einen, zwei Stunden für zwei, drei Stunden für drei und die Höchstparkdauer von vier Stunden vier Euro. Mehr dazu hier.
Und das gilt auch am Samstagnachmittag und sogar am Sonntag, der bisher gratis war, jeweils von acht bis künftig 20 Uhr. Denn die Bewirtschaftungszeit wird angepasst, hat der Gemeinderat entschieden. Die Parkhäuser sollen durchgehend, also 24 Stunden an 7 Tagen die Woche, bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftung aller übrigen Parkflächen sollen um 2 Stunden und ebenfalls auf 7 Tage die Woche ausdehnt werden, das bedeutet eine Bewirtschaftung an sieben Tagen in der Woche, von 8 bis 20 Uhr (bisher 8 bis 18 Uhr, samstags bis 14 Uhr).
An dieser Stelle haut’s dem Wirt des Irish Pub „The Harp“, Markus Hauffe, gewissermaßen das Guinness aus der Hand. Er hat für dieses Vorgehen der Stadt und des Gemeinderats – der das ja abgesegnet hat – kein „Sláinte“, kein „Prost“ mehr übrig. Ganz im Gegenteil. „FCK Rottweil“, schreibt er. Und, weiter im O-Ton: „Ein Schlag mitten in die Fresse für uns Gastronomen. Ein gemütlichen Kaffee am Samstag oder Sonntag Mittag kostet dann einfach mal einen Euro mehr, weil man muss ja die Parkgebühren auch noch bezahlen. Wer kann sich den so was heutzutage noch leisten?“ Und abschließend nochmal: „FCK ROTTWEIL.“
Damit ruft der Wirt dazu auf, Nein zur Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiten zu sagen. Allerdings ist das sozusagen um’s Eck: „Die neuen Parkgebühren und –zeiten in Rottweils Innenstadt sind durch. Das Plenum des Gemeinderats stimmte der Verwaltungs-Vorlage nach lebhafter Diskussion mehrheitlich zu“, berichtete die NRWZ am 17. Juli. Die Änderungen, gegen die der Wirt des Irish Pubs nun wehrt, sind beschlossen. Nach aktuellem Stand bleibt dem Gastronomen und möglichen Mitstreitern – wenn der Beschluss selbst nicht rechtswidrig ist, wonach es nicht aussieht – nur der Weg über ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Hier informiert das Innenministerium:
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung … enthalten. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.
Bisher ist der Protest in einem aufgebrachten Vorstadium:
