• Neueste
  • Im Trend
  • Alle
  • Rottweil
  • Schramberg
  • Landkreis Rottweil
  • Region Rottweil
  • Sport
  • Kultur
  • Kirchliches
  • Wirtschaft
  • Vereinsmitteilung
  • In Kürze
Uwe B. am letzten Prozesstag. Foto: gg

Urteil im Jobcenter-Prozess: 50.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, Täter wird freigesprochen, bleibt in der Psychiatrie

15. September 2020

Offenes Chorsingen als Angebot

28. Mai 2022

Einbruch in Getränkelager des Gemeindehauses

28. Mai 2022
120 Schüler nahmen das Angebot im Centralkino an. Foto: Benedikt Sczuka

Voller Erfolg des After School Events im Central-Kino Rottweil

28. Mai 2022
DRK-Fackellauf ist in Rottweil angekommen. Foto: Blaulichtreport Rottweil

DRK-Licht für die Hoffnung: Mit der Bergwacht das Schwarze Tor hinab

28. Mai 2022
Die drei Preisträger Stephan Pollmann, Nataliya Abryutina und Johannes Krahl (von links) in der St.-Maria-Kirche. Foto: him

„Sehr hohes Niveau“

28. Mai 2022
Zwischen Sulgen und Schönbronn: Hier fehlt eindeutig ein Radweg. Foto: Link

Radweg Eschbronn – Sulgen: Es geht voran

28. Mai 2022
Helmut Cromm dirigiert das über 70-köpfige Ensemble der drei Chöre. Foto: wede

Viel Applaus für drei Chöre in Hyères

28. Mai 2022
Ein von Einbrechern verwüstetes Zimmer. Foto: www.k-einbruch.de

Wie gehen Einbrecher vor und woran scheitern sie?

28. Mai 2022
Die Fackel hängt an einem Seil, das die Bergwacht gespannt hat. Sie fährt symbolisch von Baden nach Württemberg. Fotos: him

DRK-Fackellauf: Ein Licht für die Hoffnung

27. Mai 2022
Symbolfoto: him

Sulgen: Unbekannte klauen Kennzeichen an einem Bus

27. Mai 2022
Oberbürgermeister Ralf Bross und der Bürgermeister von Hyère, Jean-Pierre Giran. Foto: wede

Hyères und Rottweil feiern 50 Jahre Freundschaft

27. Mai 2022
Die freiwilligen Helfer. Foto: pm

Bachputzete an der Schiltach in Schramberg

27. Mai 2022
Die Titelverteidigerinnen von der „Ersatzbank“ setzten sich durch. Foto: pm

Elfmeter-Turnier des TSV Böhringen lockt zahlreiche Teams

27. Mai 2022

Stadtverband für Sport hält Jahreshauptversammlung ab

27. Mai 2022
Von links:
Christiane Glaser - Schriftführerin, 20 Jahre Vereinstätigkeit, Thomas Steinle- 2. Vorstand, 20 Jahre Vereinstätigkeit
Hans Wenzler - geehrt für 60 Jahre Vereinstreue, Vorstand Thomas Roth und Gerhard Ruoff - ausgeschiedener Kassier. Foto: pm

Siedlergemeinschaft „Auf der Brücke“ beschließt Austritt aus dem Landesverband

27. Mai 2022
Symbolfoto: pixabay

Mit Wohnwagen oder Caravan auf die Waage

27. Mai 2022
Am Vorabend zu Christi Himmelfahrt feierte die Gemeinde St. Peter und Paul mit einer Bittprozession. Foto: Klein

Christi Himmelfahrt in Neukirch

27. Mai 2022
Die Öschprozession in Rottweil. Foto: Berthold Hildebrand

Rottweil: Bei der Öschprozession für Brot und Frieden gebetet

27. Mai 2022
Gerichtssaal in Münster im Oktober 2021. Links die Anklagebank. Am Richtertisch haben bereits der Ersatzschöffe und der Ersatzrichter Platz genommen. Archiv-Foto: him

OneCoin: Platzt der Mammut-Prozess in Münster?

26. Mai 2022
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Beiratssitzung der Wifög SBH in Sulz.  Foto: pm

Regionales Gewerbegebiet im Fokus

26. Mai 2022

Vortrag: „Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige“

26. Mai 2022

Überdurchschnittliche Leistungen bei donum vitae

26. Mai 2022
Ein „offenes, zugängliches Haus“ schaffen, das Besucher anzieht – das will die neue Geschäftsführerin der Erich- Hauser-Stifung Juliane Flittner. Foto: al

In lockerer Atmosphäre Hauser-Areal genießen

26. Mai 2022

Rottweiler Weltladen-Team sucht Verstärkung

26. Mai 2022
Bücherei-Mitarbeiterin Ines Götz mit dem Saatgut-Körbchen vor dem Tauschregal der Stadtbücherei Rottweil. Foto: Sophia Miller

Neues Angebot für die Garten-Community

26. Mai 2022
Im neuen Atelier: Rémy Trevisan. Foto: Sonja Rajsp-Lauer

Rémy Trevisan: Loslassen ist wichtig

26. Mai 2022
Erstmals seit zwei Jahren traf sich die Bezirksgruppe wieder. Fotos: pm

Erfolgreiche „Pollermützenaktion“ hilft Sehbehinderten

25. Mai 2022
Die Klasse 5a mit ihrer Deutschlehrerin Cornelia Bechert und Britta Blaurock. Fotos: pm

Erhard-Junghans-Schule feiert das Lesen am Welttag des Buches

25. Mai 2022
Foto: gg

82-Jährige überrascht Einbrecher – Polizei sucht Täter und hofft auf Zeugen

25. Mai 2022
Ein Zug auf der Gäubahn, hier in Oberndorf. Archiv-Foto: him

VVR, Gäubahn & Co: So läuft es mit dem 9-Euro-Ticket

25. Mai 2022
  • Infos
    • Über die NRWZ
    • Die NRWZ-Autoren
    • Standards und Richtlinien
  • Abo
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Hier werben / Mediadaten
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
Samstag, 28. Mai 2022
NRWZ.de
  • Das Neueste
  • Ferienzauber ’22
  • Rubriken
    • Ukraine Hilfe
    • Städte & Gemeinden
      • Aichhalden
      • Bösingen
      • Deißlingen
      • Dietingen
      • Dornhan
      • Dunningen
      • Epfendorf
      • Eschbronn
      • Fluorn-Winzeln
      • Hardt
      • Lauterbach
      • Oberndorf
      • Rottweil
      • Schiltach
      • Schramberg
      • Sulz
      • Villingendorf
      • Vöhringen
      • Wellendingen
      • Zimmern
    • Polizeibericht
    • Corona
      • Coronavirus
      • Coronakrise
      • Coronahilfe
      • Coronakultur
      • Corona-Spaziergang
    • Region Rottweil
    • Landkreis Rottweil
    • Rottweil
    • Schramberg
    • Sport
    • Kultur
    • Kirchliches
    • Wirtschaft
    • Wahlen
      • Landtagswahl 2021
      • Bundestagswahl 2021
    • Vereinsmitteilungen
    • In Kürze
      • Kurse & Vorträge
      • Kurz berichtet Kreis & Region
      • Kurz berichtet Rottweil
      • Kurz berichtet Schramberg
  • Typisch NRWZ
    • NRWZ.de+
    • NRWZ-Umfrage – Klartext der Leser
    • Bei Gericht
    • Essay
    • Glosse
    • Leserbriefe
    • NRWZ-Kommentare
  • Stellenmarkt
  • Events
  • Service & Co
    • Familiennachrichten
    • Anzeige in Familiennachrichten buchen
    • Bauen & Wohnen
    • Ortsporträts
    • Promotion
    • Servicethemen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Das Neueste
  • Ferienzauber ’22
  • Rubriken
    • Ukraine Hilfe
    • Städte & Gemeinden
      • Aichhalden
      • Bösingen
      • Deißlingen
      • Dietingen
      • Dornhan
      • Dunningen
      • Epfendorf
      • Eschbronn
      • Fluorn-Winzeln
      • Hardt
      • Lauterbach
      • Oberndorf
      • Rottweil
      • Schiltach
      • Schramberg
      • Sulz
      • Villingendorf
      • Vöhringen
      • Wellendingen
      • Zimmern
    • Polizeibericht
    • Corona
      • Coronavirus
      • Coronakrise
      • Coronahilfe
      • Coronakultur
      • Corona-Spaziergang
    • Region Rottweil
    • Landkreis Rottweil
    • Rottweil
    • Schramberg
    • Sport
    • Kultur
    • Kirchliches
    • Wirtschaft
    • Wahlen
      • Landtagswahl 2021
      • Bundestagswahl 2021
    • Vereinsmitteilungen
    • In Kürze
      • Kurse & Vorträge
      • Kurz berichtet Kreis & Region
      • Kurz berichtet Rottweil
      • Kurz berichtet Schramberg
  • Typisch NRWZ
    • NRWZ.de+
    • NRWZ-Umfrage – Klartext der Leser
    • Bei Gericht
    • Essay
    • Glosse
    • Leserbriefe
    • NRWZ-Kommentare
  • Stellenmarkt
  • Events
  • Service & Co
    • Familiennachrichten
    • Anzeige in Familiennachrichten buchen
    • Bauen & Wohnen
    • Ortsporträts
    • Promotion
    • Servicethemen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
NRWZ.de
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Startseite » Urteil im Jobcenter-Prozess: 50.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, Täter wird freigesprochen, bleibt in der Psychiatrie

Urteil im Jobcenter-Prozess: 50.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, Täter wird freigesprochen, bleibt in der Psychiatrie

von Peter Arnegger (gg)
15. September 2020
in NRWZ.de+, Premium, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 8 Minuten
A A
0
Uwe B. am letzten Prozesstag. Foto: gg

Uwe B. am letzten Prozesstag. Foto: gg

Share on FacebookShare on Twitter
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Uwe B., der im Januar 2020 eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem Küchenmesser angegriffen und lebensgefährlich verletzt hat, ist am Dienstag von der Großen Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Münzer vom Tatvorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Dennoch wurde er anschließend gefesselt abgeführt.

Es sei nicht auszuschließen, dass der vor Jahrzehnten an einer wahnhaften Störung erkrankte Mann vermindert schuldfähig sei. Deshalb ein Freispruch. Zugleich wurde er zivilrechtlich zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro an sein Opfer verurteilt – denn andererseits sei nicht erwiesen, dass er tatsächlich schuldunfähig ist. Zudem ordnete die Kammer die weitere Unterbringung B.s in einer psychiatrischen Klinik an. Seine Zukunftsprognose gilt als schlecht, er selbst als weiter gefährlich, sein Geisteszustand als schwer therapierbar. „Lassen Sie sich behandeln“, sagte der Vorsitzende Richter abschließend, „das ist dringend vonnöten.“ Uwe B. war das piepegal.

Gefasst, anscheinend sogar gut gelaunt – und ganz in Schwarz ist der Angeklagte, Uwe B., am Dienstag zur Urteilsverkündung erschienen. Jeans, Sweatshirt, locker zurückgelehnt sitzt er da. Sein einziges mitgebrachtes Accessoire: der Mundschutz. Ein weiteres Accessoire, das er verpflichtend trägt: die Fußfesseln. Die Handschellen sind ihm abgenommen worden. Allerdings wachen zwei Security-Mitarbeiter und ein Justizangestellter darüber, dass er sich anständig verhält. An den Füßen trägt B. Fila-Sport-Sneaker. Doch er kann er sie kaum brauchen. Rennen ist nicht drin.

B. hatte das letzte Wort, wie in der deutschen Rechtsprechung üblich. Er winkt ab, als der Richter ihm die Möglichkeit erläutert. Und sagt knapp: „Ich verzichte.“ Eineinviertel Stunden lang hatte B. den Ausführungen zunächst der Staatsanwaltschaft gelauscht, dann denen des Nebenklagevertreters im Namen seines Opfers Daniela E. (Name geändert) und schließlich denen seines Verteidigers. Bei der Urteilsverkündung selbst bleibt B. demonstrativ sitzen. Eine letzte Missachtung des Gerichts. Die dauernden Zwischenkommentare lässt der Richter zudem ungestraft.

Eine Tat, drei Juristen, drei Wertungen

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes – das forderte der Nebenkläger. Einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, darauf plädierte die Staatsanwältin. Müsse die Kammer nicht aber auch berücksichtigen, dass der Täter von der begonnenen Tat von sich aus zurückgetreten ist, wie sein Rechtsanwalt ausführte? Damit kein versuchter Mord gegeben sei, nur gefährliche Körperverletzung?

Weitere Nachrichten auf NRWZ.de

Amtsgericht Oberndorf. Foto: wede

Viereinhalb Monate für Volksverhetzung und „Ar…loch“

23. April 2022
Symbol-Foto: iStock

Ein tödlicher Unfall bei Dunningen – und die ausführliche Aufarbeitung vor dem Amtsgericht

31. März 2022
Durchs Küchenfenster eingestiegen. Turn- und Festhalle Sulgen. Archiv-Foto: him

„Kriegen Sie den A… hoch!“

3. Februar 2022
Er will nicht erkannt werden: Ulrich D. auf der Anklagebank. Foto: gg

Der Rottweiler Schorletrinker, der wohl die Staatskasse um eine halbe Million Euro betrog: fast fünf Jahre Haft

22. Dezember 2021
Mehr

Alle waren sich jedoch darin einig: B. sei unterzubringen in einer psychiatrischen Klinik.  

„Ich bin das Opfer!“ und „Der Richter ist der Henker!“ – Prozess gegen mutmaßlichen Jobcenter-Messerstecher hat begonnen

Die Staatsanwaltschaft fordert einen Freispruch

„Der Sachverhalt hat sich so zugetragen, wie in der Anklageschrift beschrieben.“ Uwe B. habe schon längere Zeit einen Hass gegen die in seinen Augen ungerechte Arbeitsweise des Jobcenters gehegt. Und habe die Institution auch für seine persönliche Situation verantwortlich gemacht. So soll er beschlossen haben, eine Vertreterin des Jobcenters zu töten „beziehungsweise zu verurteilen“, wie er es in Ankündigungen per Twitter nannte.

Aus Zufall traf es Daniela E. B. stach am 16. Januar ab 10.54 Uhr auf die Frau ein. Mehrfach. Die anfängliche Arglosigkeit des Opfers habe er dabei ausgenutzt, so die Staatsanwältin. Ein Mordmerkmal, eigentlich wichtig für die Strafzumessung. Dreimal habe er zugestochen, dann sei er zufrieden gewesen, „fast heiter“, habe von seinem Opfer abgelassen. „Er ging davon aus, dass er das Erforderliche getan hatte.“ Dass er sein Opfer getötet habe.

„Markerschütternde Schreie“ – mit diesen Worten schilderte die Staatsanwältin das, was die Kollegen des Opfers von dem Kampf in Raum 722 im Rottweiler Jobcenter mitbekommen haben. Sie stürmen zu dem Zimmer. Und seien auf einen gelassen wirkenden Täter gestoßen. Man rief die Polizei. Und den Rettungsdienst, der auch mit einem Hubschrauber anrückte. Die Verletzungen des Opfers waren zunächst lebensbedrohlich. Der Täter hatte so massiv auf sein Opfer eingestochen, dass zwei Rippen brachen. Dass die Milz verletzt wurde. Um Hilfe wimmernd hatte die Frau am Boden gelegen, als die Kollegen, vier Frauen, ins Zimmer kamen.

Noch immer leide Daniela E. unter der Tat, werde nicht nur durch die Narben daran erinnert.

„Die wesentliche Tat hat der Angeklagte eingeräumt“, so die Staatsanwältin. Das hatte Uwe B. tatsächlich getan, obwohl er eigentlich vor dem von ihm nicht anerkannten Gericht hatte schweigen wollen. Die Stiche geführt zu haben, hatte er schon am ersten Verhandlungstag eigentlich gegen seinen Willen zugegeben.

Gottes Stellvertreter: So tickt der Jobcenter-Angreifer

Die Staatsanwältin wertet die Tat als versuchten Mord. In der Rolle des Rächers habe er sich aufgespielt, über Tod und Leben seines Opfers zu entscheiden.

Entscheidende Frage: War der Angeklagte schuldfähig? Laut einem Sachverständigen sei B. nur „äußerst begrenzt“ dazu in der Lage gewesen, die Tragweite seiner Tat zu ermessen. Es könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Mann im Wahn gehandelt hat. Dass er schuldunfähig ist.

„Er kann daher für die Tat strafrechtlich nicht belangt werden und ist freizusprechen“, so die Staatsanwältin. Allerdings könne er wegen seiner anhaltenden wahnhaften Störung dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Es sei „höchst wahrscheinlich“, dass Uwe B. ähnliche Straftaten, weiter Gewalttaten begeht. Er zeige keinerlei Unrechtsbewusstsein, wirft seinem Opfer sogar vor, zu übertreiben. Sehe sich selbst als das eigentliche Opfer. „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich“ und sei deshalb unterzubringen.

Der Nebenklagevertreter plädiert auf versuchten Mord

Für das Opfer des Messerangriffs – die Daniela E. nahm nicht am letzten Prozesstag teil – bezog der Nebenklage-Vertreter Stellung. „Das Gespräch mit der Jobcenter-Beraterin ist ruhig verlaufen – deshalb war das Opfer arg- und wehrlos.“ Diese Situation habe B. heimtückisch ausgenutzt. „Es waren drei heftige Messerstiche in Bereiche, die lebensgefährlich sind.“ Jeder der einzelnen Stiche sei dazu geeignet gewesen, den Tod des Opfers herbeizuführen, da stützte sich der Nebenklage-Vertreter auch auf eine Sachverständige. Und nachdem sein Opfe zusammengebrochen war, habe B. keinen Versuch unternommen, ihr zu helfen.

Der Nebenklage-Vertreter sah durchaus einen Angeklagten, der sich kontrollieren könne. Dem völlig klar gewesen sei, dass er eine Straftat begeht. Er sei allenfalls in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, aber nicht etwa durch einen Wahn getrieben – sozusagen willenlos. Tatsächlich habe er den Verlauf des Gesprächs mit der Jobcenter-Beraterin abgewartet – und da es wieder auf eine neuerliche Überprüfung seiner Arbeitsfähigkeit hinauslief, habe er seinen Plan, jemanden zu töten, in die Tat umgesetzt. Er sei allenfalls vermindert schuldfähig. Aber nicht gänzlich.   

Der Antrag der Nebenklage daher: „Der Angeklagte ist hier wegen versuchten Mordes zu verurteilen.“ Mit verminderter Schuldfähigkeit, aber dennoch.

Der Verteidiger sieht eine gefährliche Körperverletzung

„Wir stehen hier am Ende eines ungewöhnlichen Verfahrens mit einem ungewöhnlichen Angeklagten.“ Abgewogene Worte von B.s Verteidiger. Es gelte nun, die Tat als solche zu beleuchten, seine Einlassungen, welcher Tatbestand verwirklicht ist, und wie es mit seiner Schuldfähigkeit aussieht.  

Ja, Uwe B. habe „völlig unvermittelt zugestochen“. Aber er habe von seinem Opfer abgelassen, als dieses damit begonnen hatte, sich zu wehren, mit einem hochgerissenen Schreibtischstuhl, wie die Frau es mal in einem Training gelernt hatte. B. habe sich außerdem sofort als Täter zu erkennen zu geben und später widerspruchslos der Polizei gestellt. Er habe früh erklärt, sein Opfer „gestochen, nicht erstochen“ zu haben. Er habe auch die vier Kolleginnen des Opfers, die der Rechtsanwalt für ihr beherztes Einschreiten als mutig bezeichnete, nicht angegriffen.

B. hatte sich laut seinem Anwalt zwar zum Angriff entschlossen, weil von ihm – seiner Ansicht nach schikanöserweise – wieder verlangt werden sollte, sich erneut auf seine Arbeitsfähigkeit begutachten zu lassen. Aber er habe sein Opfer nicht töten wollen. Damit seien zwar die Mordmerkmale der Heimtücke und niedere Beweggründe gegeben, aber der Entschluss zur Tat sei spontan gefallen.

Außerdem sei B. sich sicher gewesen, die Kontrolle über seine Tat zu haben – was eine Sachverständige aber als unmöglich zurückgewiesen hatte, woran auch B.s Rechtsanwalt erinnerte. „B. hatte keinen Tötungsvorsatz – wenn man seinen Angaben folgt.“

B. sei es schon klar gewesen, dass er etwas Verbotenes tut. Seine Steuerungsfähigkeit sei allerdings stark eingeschränkt gewesen, was ihn dazu gebracht hatte, die Tat nicht unterlassen zu können. Auch dies sei vom Gericht zu berücksichtigen.  

Dann der juristische Kniff: Auch, wenn man davon ausgeht, dass B. hatte töten wollen, könne es sich in diesem Fall um einen „Rücktritt vom unbeendeten Versuch“ handeln, das Opfer zu töten. Das wäre strafbefreiend. Und die Folge: eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung.

Das Urteil

Einen juristischen Kniff wendete auch die Strafkammer an. Strafrechtlich sei nicht auszuschließen, dass Uwe B. vermindert schuldfähig sei – seiner schweren geistigen Erkrankung wegen, einer wahnhaften Störung, die ihn an geheime höhere Mächte glauben ließe, die im Hintergrund die Fäden zögen. Und an seine Freundschaften mit Trump, Putin & Co.

Daher Freispruch, weil die Einsichtsfähigkeit, Böses und gesetzwidriges getan zu haben, erheblich eingeschränkt sein könnte. So, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Zivilrechtlich aber sei ihm beizukommen – da er hier nachweisen müsse, tatsächlich nicht schuldfähig zu sein. 50.000 Euro hat B. laut Urteilsspruch nun Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen. Ein Titel, den die Kammer zudem mit dem Urteilsspruch als vollstreckbar verkündete.

Zugleich ordnete die Kammer die Unterbringung B.s in einer psychiatrischen Klinik an. Diese könne durchaus lebenslang dauern.

Das sorge dafür, dass B. von seinem Freispruch letztlich nichts habe – und entsprechend wurde er in Fuß- und Handfesseln abgeführt. Nicht, ohne vorher auf seine Weise wohl auf Rechtsmittel zu verzichten: „Was gesagt ist, ist gesagt.“

Während der Urteilsbegründung fiel Uwe B. dem Richter immer wieder ins Wort. Dieser ließ sich nicht aus der Fassung bringen. Auch, als er von B. als „Schwätzer“ bezeichnet wurde, auch, als B. ankündigte, dass sein Opfer „keinen Pfennig“ von ihm sehen werde.

Er sei geisteskrank, stellte der Vorsitzende Richter fest. 1993 habe sich die Krankheit manifestiert, als B. seine Frau und seinen Sohn im Himalaja verlor. Das Verschwinden des Sohnes ist ein bis heute unaufgeklärter Fall. B. setzte damals all seine Mittel ein, um den Verschollenen zu finden. Die Reise nach Tibet sei damals schon eine Flucht gewesen, diese sei furchtbar schiefgegangen. Das manifestierte sich laut Gericht bei B. in einer schweren psychischen, krankhaft seelischen Störung.

An jenem 16. Januar 2020 habe er töten wollen, und zwar einen beliebigen Vertreter des von ihm so gehassten Jobcenters, dessen Mitarbeiter ihn aus seiner Sicht über Gebühr drangsalierten. Die Tat habe er berechnend ausgeführt, habe das Gespräch mit seinem Opfer, der Jobcenter-Beraterin, erst laufen lassen, um dann festzustellen, dass es wieder in eine Richtung lief, die ihm nicht passte. Dann habe er auf sein argloses Opfer eingestochen.

Einen Rücktritt von seinem beendeten Versuch, Daniela E. zu töten – hier geht es um Paragraf 24 Strafgesetzbuch – sah die Kammer entgegen B.s Verteidiger nicht. B. habe zwar von seinem Opfer abgelassen, aber keinen Versuch unternommen, die Tat rückgängig zu machen, also seinem Opfer zu helfen. Vielmehr sei B. nach Auffassung der Kammer davon überzeugt gewesen, E. tödlich verletzt, die Tat also vollendet zu haben.

Lob gab es vonseiten des Vorsitzenden Richters für die Ermittlungsarbeit: „Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Tat und das Leben des Angeklagten intensiv beleuchtet.“ Und dem Opfer Uwe B.s sprach der Richter zudem seinen Respekt aus. Sie habe besonnen an der Aufklärung des Falles, aber auch an seiner juristischen Abarbeitung mitgewirkt.

image_pdfAls PDF öffnenimage_printAusdrucken
Stichworte: Bei Gericht
Teilen21Tweet2SendenTeilenTeilenSenden
Peter Arnegger (gg)

Peter Arnegger (gg)

... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

Aktuelle Beiträge

120 Schüler nahmen das Angebot im Centralkino an. Foto: Benedikt Sczuka
Rottweil

Voller Erfolg des After School Events im Central-Kino Rottweil

von Pressemitteilung (pm)
28. Mai 2022
DRK-Fackellauf ist in Rottweil angekommen. Foto: Blaulichtreport Rottweil
Rottweil

DRK-Licht für die Hoffnung: Mit der Bergwacht das Schwarze Tor hinab

von NRWZ-Redaktion
28. Mai 2022
Die drei Preisträger Stephan Pollmann, Nataliya Abryutina und Johannes Krahl (von links) in der St.-Maria-Kirche. Foto: him
Kultur

„Sehr hohes Niveau“

von Martin Himmelheber (him)
28. Mai 2022
Helmut Cromm dirigiert das über 70-köpfige Ensemble der drei Chöre. Foto: wede
Rottweil

Viel Applaus für drei Chöre in Hyères

von Wolf-Dieter Bojus
28. Mai 2022
Ein von Einbrechern verwüstetes Zimmer. Foto: www.k-einbruch.de
Service-Thema

Wie gehen Einbrecher vor und woran scheitern sie?

von Promotion
28. Mai 2022
Die Fackel hängt an einem Seil, das die Bergwacht gespannt hat. Sie fährt symbolisch von Baden nach Württemberg. Fotos: him
Landkreis Rottweil

DRK-Fackellauf: Ein Licht für die Hoffnung

von Martin Himmelheber (him)
27. Mai 2022
Oberbürgermeister Ralf Bross und der Bürgermeister von Hyère, Jean-Pierre Giran. Foto: wede
Rottweil

Hyères und Rottweil feiern 50 Jahre Freundschaft

von Wolf-Dieter Bojus
27. Mai 2022
Die Öschprozession in Rottweil. Foto: Berthold Hildebrand
Rottweil

Rottweil: Bei der Öschprozession für Brot und Frieden gebetet

von Berthold Hildebrand (hil)
27. Mai 2022
Mehr

Sonderthemen

Ein von Einbrechern verwüstetes Zimmer. Foto: www.k-einbruch.de

Wie gehen Einbrecher vor und woran scheitern sie?

28. Mai 2022
Foto: Pixabay

Sterbefälle, Geburten, Eheschließungen: die Familiennachrichten für April 2022

21. Mai 2022
Farbenfrohe Blütenpracht ohne viel Aufwand versprechen Geranien. Sonnenlicht, Wasser und Dünger sind alles, was die vielfältigen Blühwunder benötigen, um sich bis in den Herbst hinein von ihrer schönsten Seite zu zeigen. Beim Pflanzen hochwertige Erde verwenden und auf ausreichend Platz sowie eine gute Drainage achten.  Foto: Pelargonium for Europe

Mit Geranien im Handumdrehen zum Traumbalkon

20. Mai 2022
Scheerer Logistik bietet ab 1. Juni 2022 in seiner Niederlassung in Freiburg-Malterdingen vernetzte Logistik-Lösungen an. Foto: Scheerer

Spezialist für Kontraktlogistik und KLT-Reinigung auf Expansionskurs

19. Mai 2022

30 Jahre O.M.I. e.V. – und kein bisschen leise!

18. Mai 2022
Vancouver, die "Perle am Pazifik". Bild von David Mark

Geführte Rundreise durch Westkanada der besonderen Art – jetzt buchen

11. Mai 2022
Mehr

NRWZ.de Newsletter

 

 

 

 

Facebook Twitter Instagram RSS
NRWZ.de ist die Website der NRWZ Verlag GmbH & Co. KG. NRWZ, das bedeutet Neue Rottweiler Zeitung. 2004 erschien diese erstmals.

Rottweiler Bürger haben die NRWZ ins Leben gerufen. Im Verein Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) e.V. haben sie sich über mehrere Monate engagiert – um zunächst ihren Protest gegen den Fortgang einer von bis dato zwei Tageszeitungen am Ort zu artikulieren. Aus dem Protest wurde Aktion – und daraus entstand die Online-Tageszeitung. Sie ist die unabhängige Nachrichtenplattform für die Region Rottweil.

Die NRWZ ist ein einzigartiges Medium und genießt nachweislich eine hohe Aufmerksamkeit – gerade auch online. Sie bietet eine interessante und gerne gelesene Mischung aus Information und Unterhaltung, von Politik bis Kultur.

Und vor allen Dingen: Die NRWZ ist einfach mit Liebe gemacht.

 

 

Region Rottweil

Offenes Chorsingen als Angebot

von Pressemitteilung (pm)
28. Mai 2022
0

REGION ROTTWEIL -  „Singen macht Freude und bildet Gemeinschaft“, so der Vorsitzende des Chorverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg Dieter Kleinmann. Um allen, die...

Mehr

Einbruch in Getränkelager des Gemeindehauses

28. Mai 2022
120 Schüler nahmen das Angebot im Centralkino an. Foto: Benedikt Sczuka

Voller Erfolg des After School Events im Central-Kino Rottweil

28. Mai 2022
DRK-Fackellauf ist in Rottweil angekommen. Foto: Blaulichtreport Rottweil

DRK-Licht für die Hoffnung: Mit der Bergwacht das Schwarze Tor hinab

28. Mai 2022
Die drei Preisträger Stephan Pollmann, Nataliya Abryutina und Johannes Krahl (von links) in der St.-Maria-Kirche. Foto: him

„Sehr hohes Niveau“

28. Mai 2022
Zwischen Sulgen und Schönbronn: Hier fehlt eindeutig ein Radweg. Foto: Link
Landkreis Rottweil

Radweg Eschbronn – Sulgen: Es geht voran

von Pressemitteilung (pm)
28. Mai 2022
0

Schramberg/Eschbronn. Nachdem die Planungs- und Genehmigungsverfahren aber auch die Förderverfahren und der Grunderwerb abgeschlossen sind, kann nun mit dem Bau...

Mehr
Helmut Cromm dirigiert das über 70-köpfige Ensemble der drei Chöre. Foto: wede

Viel Applaus für drei Chöre in Hyères

28. Mai 2022
Ein von Einbrechern verwüstetes Zimmer. Foto: www.k-einbruch.de

Wie gehen Einbrecher vor und woran scheitern sie?

28. Mai 2022
Die Fackel hängt an einem Seil, das die Bergwacht gespannt hat. Sie fährt symbolisch von Baden nach Württemberg. Fotos: him

DRK-Fackellauf: Ein Licht für die Hoffnung

27. Mai 2022
Symbolfoto: him

Sulgen: Unbekannte klauen Kennzeichen an einem Bus

27. Mai 2022

NRWZ Verlag GmbH & Co. KG
Hauptstraße 31-33, D-78628 Rottweil, Tel 0741 - 32 07 90-50, Fax 0741 - 32 07 90-99.

Kontakt | Datenschutzerklärung | Impressum | Ihre Datenschutz-Einstellungen

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Neueste Nachrichten
  • Rottweiler Ferienzauber ’22
  • Polizeibericht
  • Corona
    • Coronavirus
    • Coronakrise
    • Coronahilfe
    • Coronakultur
    • Corona-Spaziergang
  • Weitere Rubriken
    • Ukraine Hilfe
    • Titelmeldungen
    • Rottweil
    • Schramberg
    • Landkreis Rottweil
    • Region Rottweil
    • Kultur
    • Sport
    • Wirtschaft
    • Kirchliches
    • In Kürze
    • Vereinsmitteilung
  • Typisch NRWZ
    • NRWZ.de+
    • NRWZ-Umfrage – Klartext der Leser
    • Bei Gericht
    • Essay
    • Glosse
    • Leserbriefe
    • NRWZ-Kommentare
  • Stellenmarkt
  • Events
  • Service & Co.
    • Bauen & Wohnen
    • Familiennachrichten
    • Anzeige in Familiennachrichten buchen
    • Ortsporträts
    • Promotion
    • Service-Themen
  •  
  • Kontakt
  • Hier werben / Mediadaten
  • Abo
  • Newsletter
  • Die Autoren
  • Standards & Richtlinien
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

NRWZ Verlag GmbH & Co. KG
Hauptstraße 31-33, D-78628 Rottweil, Tel 0741 - 32 07 90-50, Fax 0741 - 32 07 90-99.

Kontakt | Datenschutzerklärung | Impressum | Ihre Datenschutz-Einstellungen

Schön, Sie wieder zu sehen!

Loggen Sie sich hier ein

Passwort vergessen?

Passwort erhalten

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um das Passwort zurückzusetzen.

Enloggen