Freitag, 29. März 2024

Versuchter Totschlag: Smartfahrer nach Unfall in Haft

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Ein 41-jähriger Autofahrer wird dringend verdächtigt, einen Radfahrer absichtlich angefahren zu haben. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Rottweil ermitteln wegen versuchten Totschlags. Wie die NRWZ gestern bereits berichtete, hatte sich der ominöse Unfall mitten in Rottweil zugetragen. Ihren ersten Verdacht, dass Absicht hinter einem Rempler zwischen dem Smart und einem Fahrrad gesteckt habe, sehen die Ermittlungsbehörden nun als bestätigt an.

Nur ein alltäglicher Unfall? Oder ein Verbrechen? An dieser Kreuzung sind ein Smart und ein Fahrradfahrer zusammen gestoßen. Die Kriminalpolizei ermittelt. Fotos: Peter Arnegger

„In der Königstraße kam es am Montagmorgen, gegen 9.30 Uhr, zu einem Unfallgeschehen, das sich zunächst als normales Schadensereignis darstellte“, so beginnt eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen, die den Bericht der NRWZ vom Vortag, der noch auf ersten Vermutungen der Behörden beruht hatte, umfänglich bestätigt. Ein Smart-Fahrer erfasste mit seinem Kleinwagen einen Radfahrer und verletzte diesen leicht. Der Zusammenstoß ereignete sich an der Kreuzung Bahnhof-, König- und Stadtgrabenstraße in Rottweil.

Bei den Ermittlungen habe sich der Verdacht erhärtet, dass der 41-jährige Smart-Fahrer absichtlich den 42-jährigen Radler touchierte. Dieser wurde bei dem Vorfall zwar nur leicht verletzt. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln indes wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Gegen den 41-jährigen Mann im Smart wurde mittlerweile durch das Amtsgericht Rottweil auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil Haftbefehl erlassen.

Beschuldigter und Opfer kennen sich. Der Hintergrund: Gegen den Radfahrer – das Unfallopfer – werden seitens der Kriminalpolizei Rottweil Ermittlungen wegen einer begangenen Straftat zum Nachteil der Tochter des Beschuldigten geführt. Details nennen die Ermittlungsbehörden nicht.

Im Klartext: Hier hat ein Vater einer jungen Frau das Gesetz selbst in die Hand genommen. Das, nachdem der Radfahrer, trotz eines schweren Tatvorwurfs, ja offenbar frei unterwegs sein konnte. Im Smart hatte sich eine schwangere Beifahrerin befunden, wie die NRWZ erfuhr, handelte es sich um die genannte Tochter des Fahrers. Sie genießt offenkundig behördlichen Opferschutz, ist also noch minderjährig.

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.