Schon gelesen?

Schon gelesen?

„Wenn ich Dich mal erwische“ – Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Unangenehmes Nachspiel für die Feuerwehr Rottweil nach einem an sich harmlosen Einsatz: Die Besatzung eines Löschfahrzeugs ist am frühen Freitagmorgen von einem Spaziergänger mit Hund massiv beschimpft und bedroht worden.

Der Einsatz war reine Routine: Bei der Firma Mahle in Rottweil hatte ein Brandmelder ausgelöst. Das im Produktionsbereich, wo schon mal Rauch oder Qualm entstehen kann. Es gab kein Feuer, es gab damit auch nichts zu tun. Dass die Feuerwehr für den Fall der Fälle bei einem Brandmelderalarm dennoch mit einem Löschzug anrückt, gehört ebenso zur Routine. Es gab schon gefährliche Feuer, die zunächst einfach nur ein Brandmelderalarm gewesen sind.

Zurück zum Fall bei Mahle am frühen Freitagmorgen. Kurz nach Mitternacht sind vier Fahrzeuge der Rottweiler Feuerwehr und die Polizei mit einem Streifenwagen an- und wenige Minuten darauf wieder abgerückt. Denn es gab ja nichts zu löschen.

Und dennoch: Ärger gab es trotzdem. Bei der Wegfahrt hielt der Fahrer eines Löschfahrzeugs an, weil am Straßenrand jemand wild gestikulierte. Der Feuerwehrmann kurbelte die Scheibe herunter – und bekam eine Schimpfkanonade ab, die sich gewaschen hatte.

Ein Spaziergänger hatte sich offenbar maßlos darüber aufgeregt, dass die Feuerwehr mit Sondersignal angerückt war. In der entsprechenden Lautstärke. Vier Fahrzeuge mit Presslufthorn, leise ist das nicht.

Seine Kameraden hätten sich nicht auf den Streit eingelassen, so Müller weiter. Der Fahrer habe die Scheibe wieder hochgekurbelt und sei dann losgefahren. Der Mann rief dem abrückenden Wagen noch einige laute, unverständliche Sätze hinterher. Unbeeindruckt davon, dass ihn gerade ein Streifenwagen der Polizei passierte.

„Der Mann hat den Fahrer des Einsatzfahrzeugs massiv beschimpft“, bestätigte noch in der Nacht Stadtbrandmeister Frank Müller die Beobachtungen der NRWZ. Es seien derbe Schimpfworte gefallen. Und die Breitseite gipfelte laut Müller darin, dass der Spaziergänger, der einen großen Hund dabei hatte, dem Fahrer androhte: „Wenn ich Dich mal erwische…“

Müller kommentierte das Verhalten des unbekannten Mannes nicht, zeigte aber Unverständnis. „Wir müssen doch mit Sondersignal fahren“, sagte er mit einem übers Telefon wahrnehmbaren Kopfschütteln.

Nun, manchen Zeitgenossen ist das aber offensichtlich zu laut. „Wir haben immer mal wieder mit Beschwerden zu tun“, so der Stadtbrandmeister. Aber dass einer dem Feuerwehrauto hinterher brüllt? Das kommt seltener vor.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

5 Kommentare

  1. Lieber Tobias Boston, da du mit deinen Paragraphen so umher schmeißt, weißt du auch sicherlich das der Fahrer des LF im Falle eines unfalls schuld ist wenn er kein Martinshorn an hat. So gehen viele Fahrer auf nummer sicher.
    Meistens wird trotz alledem Rücksicht auf die Anwohner genommen, manchmal lässt es sich allerdings nicht vermeiden das wir mit Sonder Signal fahren. Das machen wir NICHT zum Spaß!
    Vielleicht kannst du ja mal von deinen Paragraphen wegsehen und der Realität ins Auge schauen.

    • Hallo Manuel, der Fahrer des Einsatzfahrzeuge ist wegen Missachtung des §35 Absatz 8 der Schuldige, §35 (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

      Der Glaube Einsatzhorn zusammen mit blauen Blinklicht würde dafür sorgen, dass die anderen Schuld sind, ist das schlimme, denn für viele Eindatzfahrer wird dies als „Freibrief“ verstanden Gas zu geben, Hauptsache man macht viel Krach, dann ist ja der andere Schuld.

      Ein Eindatzfahrer der weiß wann es nötig ist Einsatzhorn einzuschalten und mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht aufs Ganze geht ist mir lieber (dies bedeutet aber ordentlich auszubilden), als dieses gefährliche Halbwissen mit Einsatzhorn sind die anderen Schuld, da wird mir ganz schlecht, das Leben unbeteiligter wird gefährdet, weil man glaubt nicht Schuld zu sein.

      Fakt ist nunmal, Einsatzhorn ist nicht durchgehend nötig, Einsatzhorn verhindert keinen Unfall, nur die Fahrweise verhindert den Unfall, also Geschwindigkeit, Abstand, vorausschauende Fahrweise und eingeschaltetes Gehirn, alles andere ist einfach nur falsch und gefährlich.

      Das ein Stadtbrandmeister dieses Fehlwissen („Wir müssen immer mit Sondersignal fahren“) ist beängstigend, in solcher einer Position sollte man sich mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften auskennen.

      • Lieber Thobias, danke für deine Infos denen stimme ich absolut zu! Die Fahrweise des Fahrzeugfahrers muss aufjedenfall angepasst sein.
        Ich glaube dass das man mit blaulicht und Martinshorn fährt keine schuld hat, war glaube ich ein Missverständnus und sollte auf keinen falls als frei brief für nicht Vorrausschauendes fahren sein. Dies war eher darauf bezogen das wenn ohne Martinshorn ein Unfall passiert, der nicht vom Fahrzeugführer sondern einem zivil Fahrzeug verursacht wird, der Fahrer ein Problem bekommen kann.
        Trotzdem danke ich für die Hilfreichen Infos, und wünsche immer eine gute Heimkehr von deinen Einsätzen

    • Und bevor Fragen kommen, ich bin als Zugführer bei einer Feuerwehr und im Rettungsdienst tätig, ich fahre regelmäßig zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten Einsatzfahrzeuge und bin zusätzlich Fahrlehrer aller Klassen und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, ein bisschen Ahnung von Praxis und Theorie habe ich also.

  2. Der Stadtbrandmeister scheint die StVO nicht sonderlich gut zu kennen, der §35 regelt die Sonderrechte, die VwV zur StVO ergänzt, dass blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet werden sollen wenn nicht alle Vorschriften eingehalten werden können. Der §38 regelt das blaues Blinklicht und Einsatzhorn allen anderen Verkehrsteilnehmern freie Bahn zu schaffen anordnet.

    Wenn sich also keine anderen Verkehrsteilnehmer vor dem Einsatzfahrzeug befinden und dieses zusätzlich auf der Vorfahrt berechtigten Straße unterwegs ist, so ist das Einsatzhorn nicht nötig.

    Der Absatz 2 des §38 regelt daher auch das Einsatzfahrten nur mit blauen Blinklicht durchgeführt werden können.

    Die Beschwerde des Bürgers, sofern sie sachlich vorgetragen wird, ist also berechtigt, denn der Stadtbrandmeister hat scheinbar nicht die fachliche Ahnung von Einsatzfahrten im Straßenverkehr, man kann sehr wohl die Bürger, vor allem nachts schonen und ein Großteil der Eindatzfahrt ohne Einsatzhorn absolvieren, sofern man generell selber Vorfahrt hat und keinen Verkehrsteilnehmer freie Bahn angeordnet werden muss.

    Lieber Stadtbrandmeister bitte bilden sie sich fachlich fort.

Kommentarfunktion ist geschlossen.