Benachrichtigung

Bänke im Wald: doch waldtypisch

Autor / Quelle:
Lesezeit 2 Min.
Die Bretter sind weg, die Betonteile und der Mülleimer stehen noch. Abgebaute Bank am Tierstein. Foto: him

Das leidige Thema „Verkehrssicherungspflicht bei Bänken im Wald“ hat eine neue Wendung erfahren. Das hat der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter im Ausschuss für Umwelt jetzt berichtet.

Schramberg.  Eine Bank gelte nun doch als „waldtypisch“, berichtete Ginter. Das bedeute, die Verkehrssicherungspflicht gelte nur für die Bank an sich. Fällt jemandem, der auf der Bank sitzt, ein Ast auf den Kopf, dann sei das eine „waldtypische Gefahr“, für die der Waldbesitzer nicht hafte. Zerbricht aber eine Latte der Bank und verletzt den Daraufsitzenden, dann haftet der Bankbesitzer. Das muss nicht der Waldbesitzer sein, das kann die Stadt, die Gemeinde oder auch der Schwarzwaldverein sein.

Kaputte Bank im Wald. Archiv-Foto: him

Wie berichtet, hatte die Stadt begonnen, sämtliche Bänke im städtischen Wald aufzunehmen und die Bäume im Umkreis von 30 Metern auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Einzelne Waldbesitzer hatten ihre Bänke schon entfernt.

Was ist waldtypisch?

Grundlage war ein höchstrichterliches Urteil, wonach Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haften. Schranken und Steinbrüche aber sind künstlich, also nicht waldtypisch, war der Umkehrschluss. Also haften deren Eigentümer für Gefahren, die von diesen ausgehen. Ursprünglich hatte man auch Bänke hinzugezählt.

Nun aber haben Juristen bemerkt, dass diese in besagtem Urteil nicht genannt werden, wie Ginter berichtete.  „Bei einer reinen Bank ist es also waldtypisch, wenn ein Ast da runterfällt.“

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. 2026 hat er die NRWZ auf eigenen Antrieb verlassen, auch, um sich einem eigenen journalistischen Projekt zu widmen. Mehr über ihn hier.

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.