„Brauchen wir nicht“: Hausnummern- und Straßensatzungen abgeschmettert

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Schramberg. Bisher gibt es in Schramberg keine eindeutigen Regeln zu Hausnummern und Straßennamen. Darauf hat Veronika Schneider aus der Abteilung Stadtplanung im Ausschuss für Umwelt und Technik hingewiesen. Um das zu ändern, schlug Schneider zwei Satzungen vor – die der Ausschuss mit großer Mehrheit abgelehnt hat: „Brauchen wir nicht!“ Jetzt muss der Gemeinderat entscheiden.

Die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen sei eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen, erläuterte Schneider. Viele Gemeinden hätten das in Satzungen geregelt, nicht so Schramberg. Mit solchen Satzungen ließe sich eine einheitliche und eindeutige Straßenbenennung und Hausnummerierung sicherstellen.

Bisher keine einheitliche Regelung

Das sei „für die Polizei, Rettungsdienste und Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr unerlässlich“, so Schneider in ihrer Vorlage. Jeder Straßenname darf künftig nur einmal vergeben werden. Ausnahmen seien die 19 bestehenden Doppelnamen, die durch die Eingemeindung Tennenbronns entstanden.

Die Satzung regelt auch, dass Namen eindeutig und einprägsam und nicht mehr als 25 Zeichen lang sein sollen. Bevor eine Straße nach einer Person benannt werden darf, soll diese schon fünf Jahre tot sein. Auch sollen Zusatzschilder „mit kurzen Erläuterungen zum Straßennamen“  möglich sein, die das Stadtarchiv gestalten soll.

Hausnummern sollen für alle bewohnten, gewerblich oder freiberuflich genutzten Gebäude festgesetzt und beim Bauantrag durch die Stadtplanung vergeben werden. Schuppen und Garagen erhalten keine Hausnummern. Laut Satzung müssten Hausnummernschilder aus wetterbeständigem Material, mindestens 20 Zentimeter hoch und gut sichtbar am Hauseingang angebracht sein.

In den Ortschaftsräten von Waldmössingen und Tennenbronn waren die beiden Satzungen einstimmig zur Annahme empfohlen worden. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr spürte offenbar eine gewisse Skepsis und baute vor: „Wir machen es uns nicht zur Lebensaufgabe, die Schildergrößen zu kontrollieren. Das soll eine Vorgabe für Neubauten sein.“

Kategorische Ablehnung

Für Stadtrat Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) war das die Vorlage, er fragte, wer im Gremium ein solches Schild habe und meinte triumphierend, es seien gerade mal zwei. Er lehne die Satzungen „kategorisch“ ab.
Veronika Schneider wies darauf hin, dass sie sich an Mustersatzungen des Städte- und Gemeindetags orientiert habe, und dass solche Satzungen in vielen Kommunen verwendet würden. Bei der Mindestgröße handle es sich um einen Richtwert. „Dann schreiben Sie das so rein“, polterte Reuter.

Nach wem ist die Wernerstraße benannt? Ein Zusatzschildchen könnte es erklären. Foto; him

Zu den Straßennamen fand Reuter, das Ganze sei nicht durchdacht. “Grundsätzlich heißt, es ist möglich“, bezog sich Reuter auf einen Paragrafen, der die Namensgebung nach lebenden Personen „grundsätzlich“ ausschließt.

Gemeinderat bleibt eingebunden

Eisenlohr versicherte, die Stadt werde Namen „nicht aus Jux und Tollerei“ ändern, sondern die Ortschaftsräte und der Gemeinderat blieben eingebunden. So viel Vertrauen müsse man in die Verwaltung haben. Einmal in Wallung konnte auch CDU-Rat Jürgen Kaupp nicht an sich halten. „Wir müssen dann ja gar keine Satzung haben.“ Das Ganze sei eine weitere unnötige Regulierung. Er verwies auf die Landesbauordnung, in der das mit den Hausnummern auch schon geregelt sei.

Schneider versicherte, bei den Hausnummern und Straßennamen handle es sich um hoheitliche Aufgaben, die Satzungen seien wichtig, damit auch innerhalb der Verwaltung die Zuständigkeiten geregelt seien.

Mirko Witkowski (SPD) wollte die erhitzte Debatte beenden und stellte dazu einen Geschäftsordnungsantrag, man soll direkt über die Vorlage abstimmen. Acht Mitglieder stimmten für seien Antrag. Der Empfehlungsbeschluss für die Satzungen erhielt nur von OB Eisenlohr und Patrick Flaig (CDU) ein ja, Thomas Brugger (CDU) enthielt sich. Die Entscheidung wird nun der Gemeinderat am Donnerstag treffen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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Schramberg. Bisher gibt es in Schramberg keine eindeutigen Regeln zu Hausnummern und Straßennamen. Darauf hat Veronika Schneider aus der Abteilung Stadtplanung im Ausschuss für Umwelt und Technik hingewiesen. Um das zu ändern, schlug Schneider zwei Satzungen vor – die der Ausschuss mit großer Mehrheit abgelehnt hat: „Brauchen wir nicht!“ Jetzt muss der Gemeinderat entscheiden.

Die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen sei eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen, erläuterte Schneider. Viele Gemeinden hätten das in Satzungen geregelt, nicht so Schramberg. Mit solchen Satzungen ließe sich eine einheitliche und eindeutige Straßenbenennung und Hausnummerierung sicherstellen.

Bisher keine einheitliche Regelung

Das sei „für die Polizei, Rettungsdienste und Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr unerlässlich“, so Schneider in ihrer Vorlage. Jeder Straßenname darf künftig nur einmal vergeben werden. Ausnahmen seien die 19 bestehenden Doppelnamen, die durch die Eingemeindung Tennenbronns entstanden.

Die Satzung regelt auch, dass Namen eindeutig und einprägsam und nicht mehr als 25 Zeichen lang sein sollen. Bevor eine Straße nach einer Person benannt werden darf, soll diese schon fünf Jahre tot sein. Auch sollen Zusatzschilder „mit kurzen Erläuterungen zum Straßennamen“  möglich sein, die das Stadtarchiv gestalten soll.

Hausnummern sollen für alle bewohnten, gewerblich oder freiberuflich genutzten Gebäude festgesetzt und beim Bauantrag durch die Stadtplanung vergeben werden. Schuppen und Garagen erhalten keine Hausnummern. Laut Satzung müssten Hausnummernschilder aus wetterbeständigem Material, mindestens 20 Zentimeter hoch und gut sichtbar am Hauseingang angebracht sein.

In den Ortschaftsräten von Waldmössingen und Tennenbronn waren die beiden Satzungen einstimmig zur Annahme empfohlen worden. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr spürte offenbar eine gewisse Skepsis und baute vor: „Wir machen es uns nicht zur Lebensaufgabe, die Schildergrößen zu kontrollieren. Das soll eine Vorgabe für Neubauten sein.“

Kategorische Ablehnung

Für Stadtrat Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) war das die Vorlage, er fragte, wer im Gremium ein solches Schild habe und meinte triumphierend, es seien gerade mal zwei. Er lehne die Satzungen „kategorisch“ ab.
Veronika Schneider wies darauf hin, dass sie sich an Mustersatzungen des Städte- und Gemeindetags orientiert habe, und dass solche Satzungen in vielen Kommunen verwendet würden. Bei der Mindestgröße handle es sich um einen Richtwert. „Dann schreiben Sie das so rein“, polterte Reuter.

Nach wem ist die Wernerstraße benannt? Ein Zusatzschildchen könnte es erklären. Foto; him

Zu den Straßennamen fand Reuter, das Ganze sei nicht durchdacht. “Grundsätzlich heißt, es ist möglich“, bezog sich Reuter auf einen Paragrafen, der die Namensgebung nach lebenden Personen „grundsätzlich“ ausschließt.

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Eisenlohr versicherte, die Stadt werde Namen „nicht aus Jux und Tollerei“ ändern, sondern die Ortschaftsräte und der Gemeinderat blieben eingebunden. So viel Vertrauen müsse man in die Verwaltung haben. Einmal in Wallung konnte auch CDU-Rat Jürgen Kaupp nicht an sich halten. „Wir müssen dann ja gar keine Satzung haben.“ Das Ganze sei eine weitere unnötige Regulierung. Er verwies auf die Landesbauordnung, in der das mit den Hausnummern auch schon geregelt sei.

Schneider versicherte, bei den Hausnummern und Straßennamen handle es sich um hoheitliche Aufgaben, die Satzungen seien wichtig, damit auch innerhalb der Verwaltung die Zuständigkeiten geregelt seien.

Mirko Witkowski (SPD) wollte die erhitzte Debatte beenden und stellte dazu einen Geschäftsordnungsantrag, man soll direkt über die Vorlage abstimmen. Acht Mitglieder stimmten für seien Antrag. Der Empfehlungsbeschluss für die Satzungen erhielt nur von OB Eisenlohr und Patrick Flaig (CDU) ein ja, Thomas Brugger (CDU) enthielt sich. Die Entscheidung wird nun der Gemeinderat am Donnerstag treffen.

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