Hunde im Meierhof: Gemeinderat beschließt überarbeitete Satzungen
Stadt zeigt den Zustand der Wohnungen auf

Eine in einem Punkt deutlich veränderte „Satzung über die Nutzung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen“ hat der Gemeinderat vergangene Woche beschlossen. Nach Hinweisen im Verwaltungsausschuss zur Bedeutung von Hunden für manche Menschen, die in Obdachlosigkeit geraten, erlaubt die nun verabschiedete Satzung in Ausnahmen und unter bestimmten Bedingungen das Halten von Hunden in städtischen Unterkünften wie dem Meierhof.
Schramberg. In der im Internet hochgeladenen Vorlage für die Sitzung am 9. Mai war zunächst die ursprüngliche Version des Satzungsentwurfs zu finden. Darüber hatte die NRWZ am 7. Mai berichtet.
Daraufhin schickte Fachbereichsleiter Christian Birkle am 8. Mai an die Rätinnen und Räte eine Mail, die Verwaltung habe „leider nicht die angepasste Version“ hochgeladen. In dieser Version, die der Rat nun verabschiedet hat, ist von Beeinträchtigung statt Behinderung die Rede.
Tierhaltung möglich
Wichtiger aber die Änderungen zum Thema Tiere. Wer bereits vor dem Einzug in die städtische Notunterkunft Tiere gehalten hat, darf diese bis zu ihrem Tod oder Auszug behalten. Auch kann die Ortspolizeibehörde in besonders begründeten Fällen die Haltung von nichtauffälligen Hunden auf schriftlichen Antrag hin erlauben.
Der Hund muss dann aber immer an der Leine geführt werden, sobald man die Wohnung verlässt. Das gelte für alle Flure, die Treppenhäuser, den Hof und Gartenbereiche der Unterkunft. Sollte ein Tier auffällig werden oder Bedenken an der Zuverlässigkeit des Halters bestehen, müsse die Ortspolizeibehörde die Erlaubnis unverzüglich widerrufen. Das gelte auch, wenn es zu Beschwerden komme oder der Halter gegen die Auflagen verstoße.
Der Gemeinderat hat die neue Satzung schließlich einstimmig verabschiedet.
Zuvor gab es noch eine Grundsatzdiskussion um den Zustand der Gebäude. Wie schon im Ausschuss sicherte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr zu, es würden nur „gute Wohnungen“ belegt. Aus dem Gemeinderat kam die Forderung, sehr bald grundsätzlich über das Thema zu beraten.
Fünf Gebäude mit 30 Bewohnern, vier Hunden und drei Kaninchen
In einer PowerPoint-Präsentation hatte die Verwaltung auch über den Zustand der Wohnungen in den fünf Gebäuden im Bereich Meierhof berichtet. Demnach stehen von den insgesamt 37 Wohnungen 17 leer, weil sie in einem besonders schlechten Zustand sind. Für fünf Wohnungen bestehen reguläre Mietverträge, 15 nutzt die Stadt für Einweisungen. Insgesamt 25 Personen hat die Stadt eingewiesen, fünf leben mit Mietvertrag in den Gebäuden.
Das Gebäude beim Meierhof 15 steht komplett leer. Von den acht Wohnungen in diesem Bau sind laut Verwaltung drei nicht nutzbar, in einer Wohnung seien die Küche und die Böden schlecht, drei Wohnungen wären gut oder recht gut, bei einer Wohnung ist der Zustand unbekannt.

Tiere würden lediglich im Gebäude am Meierhof 7 gehalten. Dies seien aktuell vier Hunde und drei Kaninchen. In allen Häusern seien einzelne Wohnungen in sehr schlechtem Zustand und müssten eigentlich generalsaniert werden. Über die Zustände in den Mietwohnungen und den Wohnungen für eingewiesene Personen macht die Verwaltung keine Angaben.