Die Geschäftsleitung von Kern Liebers hat eine Betriebsvereinbarung zum „Leistungsentgelt in der Produktion“ gekündigt. Der Betriebsrat wiegelt ab: „Es bleibt alles beim Alten“
Schramberg. in einem Aushang haben am 26. Januar Wolfgang Gref, Chief Technology Officer (CTO) und für den Standort Schramberg federführend, und Personalchefin Monique Roigk den Mitarbeitern mitgeteilt, „dass die Betriebsvereinbarung ‚Leistungsentgelt in der Produktion‘ nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden mit dem Betriebsrat von der Arbeitgeberseite zum 31. März 2026 gekündigt wurde.“
Es sei trotz intensiver Gespräche mit dem Betriebsrat nicht gelungen „ein einheitliches Verständnis darüber zu schaffen“, dass die bestehende, seit 2017 geltende Betriebsvereinbarung nicht mehr zu den „massiv veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ am Standort Schramberg passe.
Unfair – für wen?
Das Leistungsentgelt hänge stark von kaum beeinflussbaren Kennzahlen ab, so das Management. Es orientiere sich an Vollauslastung und Mehrmaschinenbedienung. Deshalb werde „das Leistungsentgelt weder als fair noch als wertschätzend gegenüber Leistungsträgern empfunden“. Offen bleibt, ob dies die Einschätzung der beiden Unterzeichner oder der Belegschaft ist.
Die Arbeitgeberseite verfolge daher das Ziel, „eine zeitgemäße und gerechtere Form der Leistungsbeurteilung einzuführen“. Ein mehrfach überarbeiteter Entwurf für eine solche Vereinbarung liege dem Betriebsrat vor, „wurde jedoch zuletzt erneut abgelehnt“.

Die Arbeitgeberseite bleibe „jederzeit offen für weitere konstruktive Verhandlungen, um eine zukunftsfähige Lösung zu entwickeln, schreiben Gref und Roigk abschließend.
Es geht um mehrere 100 Euro im Monat
Aus Belegschaftskreise ist zu hören, dass diese Leistungsprämie einige hundert Euro im Monat mehr im Geldbeutel bedeute. In der Produktion frage man sich, ob es in der Verwaltung ähnliche Einschnitte geben soll.
Auf eine Medienanfrage haben sowohl die Geschäftsleitung als auch der Betriebsrat nur geantwortet, man werde zu internen Vorgängen keine Auskunft geben.
Betriebsrat wehrt sich
Gestern allerdings hat der Betriebsrat mit einem eigenen Aushang gekontert. Der Ausgang der Geschäftsleitung habe „verständlicherweise für Unruhe gesorgt“, heißt es da. Aber: „Keine Panik wegen der Kündigung der BV-Leistungsentgelt.“

Der Betriebsrat betont: „Wir waren und sind konstruktiv.“ Die Betriebsvereinbarung sei fertig ausgearbeitet. Wie schon bei der Betriebsversammlung Ende November mitgeteilt, warte der Betriebsrat mit der Unterschrift „wegen der aktuellen innerbetrieblichen Gesamtsituation. Eine Unterschrift erfolgt erst, wenn das Gesamtpaket für die Belegschaft stimmt.“
„Kein Grund zur Sorge“
Die Kündigung durch den Arbeitgeber brächte keine finanziellen Nachteile. Laut Betriebsverfassungsgesetz trete bei einer Kündigung automatisch die Nachwirkung ein. Das bedeute: „Alles bleibt beim Alten“ bis eine neue Vereinbarung unterzeichnet ist. Der Betriebsrat versichert: „Es gibt keinen Grund zur Sorge um eure Entgelte.“



