Geldstrafe für Strandkorb-Betrug

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Zum Schluss ging dann doch alles ganz rasch: Im Prozess um einen nicht gelieferten, aber bezahlten Strandkorb verurteilte der Oberndorfer Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer einen Schramberger Geschäftsmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen je 40 Euro.

Am ersten Verhandlungstag Anfang April hatte eine Dunninger Unternehmerin berichtet, sie habe für einen beim Angeklagten Ende Februar 2018 bestellten Strandkorb insgesamt 1600 Euro angezahlt, bis Juli aber nicht erhalten sondern immer nur Ausflüchte gehört. Daraufhin habe sie den Auftrag storniert und ihre Anzahlung zurückverlangt, aber nichts bekommen.

Nachermittlungen

Weil unklar war, ob der Angeklagte, wie er behauptet hatte, das Geld der Kundin an die Strandkorblieferantin weiter geleitet hatte oder nicht, hatte Richter Heuer nachermitteln lassen. Die Lieferantin aus dem hohen Norden war zwar als Zeugin nicht erschienen, hatte aber in einer Mail an das Gericht erklärt, sie habe mit dem Angeklagten nach einigen schlechten Erfahrungen „nur noch gegen Vorkasse“ Geschäfte gemacht.

Die entscheidende Aussage: Für den besagten Strandkorb sei kein Geld eingetroffen, deshalb habe sie diesen auch nicht ausgeliefert. Und weiter: „Er schuldet mir immer noch Geld. Ich möchte mit solchen Menschen nichts mehr zu tun haben.“

Im Folgenden behauptete der Angeklagte, er habe das Geld überwiesen, von seiner Bank auch die entsprechenden Kontoauszüge angefordert, diese aber „bis heute nicht erhalten“. Das scheint nicht zu stimmen: In den Eingangsbestätigungen der Lieferfirma sind zwar im Mai 2018 Zahlungseingänge des Angeklagten verzeichnet, aber nicht für den in Frage stehenden Strandkorb, für den er Anfang März das Geld erhalten hatte.

Richter Heuer drohte, er werde der Sache auf den Grund gehen und die Lieferantin 900 Kilometer anreisen lassen. Auch die Kontoauszüge werde er beschaffen. „Sie waren völlig überschuldet“, redete er dem Angeklagten ins Gewissen, „es könnte doch sein, dass da das Geld der Kundin verschwunden ist.“

Es half – zunächst – nichts. Der Angeklagte mutmaßte, es könnte bei den Rechnungen eine Nummer verwechselt worden sein.

Völlig überschuldet

Einen tiefen Einblick in die Finanzsituation des Geschäftsmannes und seiner Ehefrau erlaubte die Vernehmung eines Gerichtsvollziehers. „Ungefähr 60 Vollstreckungsaufträge“ habe er in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2019 gegen den Angeklagten vorliegen. Gesamtsumme: etwa 150.000 Euro. Vollstrecken konnte er zwei, einmal ein Bußgeld über 142,50, ein andermal 45,90 für die Stadtverwaltung in Neuss.

Bei der Ehefrau des Angeklagten gehe es gar um 70 Vollstreckungsaufträge. Diese habe aber im Lauf der Jahre etwa 5000 Euro abbezahlt, sodass jetzt noch etwa 155.000 Euro offen seien. Das hatte offenbar einen Hintergrund: Bezahlt habe sie immer dann, wenn die Krankenkasse AOK Forderungen hatte. „Sonst würde ihr Laden geschlossen werden.“ Gemeinsam hatten die Beiden ein Geschäft in Schrambergs Fußgängerzone betrieben. 

Ob er Fälle mit ähnlich vielen Vollstreckungsaufträgen habe, wollte Heuer wissen. Er kenne keinen. „10 bis 15, das kann es mal geben“, so der Gerichtsvollzieher.
„Wie können Sie ein Geschäft betreiben, wenn Sie so überschuldet sind“, fragte Heuer. „Indem man versucht, mit dem verdienten Geld die Schulden zu bedienen“, war die Antwort des Angeklagten. Doch das ging gründlich schief, zuletzt mussten die Beiden einen Pachtvertrag für eine Gaststätte in Schramberg aufgeben.

Neustart als Angestellter

Seit Ende 2018 arbeitet der gelernte Kaufmann wieder im Angestelltenverhältnis bei einer Firma und zieht „am Bodensee eine Shopping Mall hoch“. Bis auf die Pfändungsgrenze von etwa 2000 Euro werde sein Gehalt vom Finanzamt gepfändet, berichtete er.

Wie das denn nun war mit dem Strandkorb, ob er wirklich die Zeugin aus dem Norden einbestellen soll, fragte Richter Heuer. „Das wird dann ins Urteil eingepreist, wenn es sinnlos war“, machte er die Konsequenzen deutlich. „Ob ich das gezahlt habe, weiß ich nicht“, kam nach einigen Hin und Her über die Lippen des Angeklagten. Als „halblebiges Geständnis“ hat Heuer das später gewertet.

Urlaub in Galtür

Er hielt dem Mann, der nach eigener Aussage „von der Hand in den Mund“ lebt, eine Privatinsolvenz anstrebt und der betrogenen Kundin noch keinen Cent zurückgezahlt hat, vor, dass seine Frau ein Apartment für vier Personen in Galtür gebucht habe. Anzahlung 900 Euro, im Silva Peak Residences. „Die Innenausstattung ist eine Symphonie von hochwertigen Materialien und Tiroler Charme“, heißt es auf der Homepage der Tiroler Luxus-Apartments. „Der Urlaub wird von meiner Schwiegermutter bezahlt“, entgegnete der Angeklagte, „das würden Sie doch auch annehmen.“

Schließlich beschrieb der Angeklagte noch seine persönlichen Verhältnisse einschließlich der Pleite seiner Ladenbaufirma, die ein verunglücktes Geschäft mit einem Kreuzfahrtschiff und ein Projekt auf dem Berliner Flughafen ausgelöst hätten. Heuer erwähnte auch die beiden Vorstrafen wegen Betrugs und schloss die Beweisaufnahme.

Kurzes Plädoyer

Das Plädoyer des Staatsanwalts war kurz. Der Angeklagte habe 1600 Euro kassiert, den Strandkorb aber nicht geliefert. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse damals seien „katastrophal“ gewesen. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass er die Anzahlung nicht würde leisten können und er habe den Strandkorb nicht bezahlt. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 40 Euro. Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort, und so zog sich Heuer zur Urteilsfindung zurück.

„Bekommen Sie Ihr Leben geordnet“

Nach wenigen Minuten hatte er das Urteil. In der Begründung machte er klar, dass es „hochgefährlich ist, wenn man sich mit solchen Schulden selbständig macht.“ Es verwundere ihn auch, dass der Angeklagte jetzt in Skiurlaub gehe. „Sie geben Geld aus, statt Schulden zurück zu zahlen“.

Er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, weil er nicht sicher wissen konnte, dass er den Auftrag auch erfüllen würde. Seine Verhaltensweise sei kriminell, und man dürfe die Auswirkungen nicht unterschätzen, die jemand anrichte, wenn er seine Schulden nicht bezahle. Die Gläubiger seien „von betrügerischen Verhaltensweisen oft hart betroffen.“

Die Geldstrafe sei maßvoll, sie hätte bei den Vorstrafen auch höher ausfallen können.  es habe sogar eine kurze Haftstrafe gedroht. Sein „halblebiges Geständnis“ habe wenigstens die Zeugenaussage der Lieferantin erspart. Heuer ermahnte den Angeklagten, die Privatinsolvenz anzugehen. „Ich weiß nicht, was noch alles auf Sie zukommt“, so Heuer am Ende, „aber schauen Sie, dass Sie ihr Leben geordnet bekommen.“

Der Angeklagte hatte dann doch noch das allerletzte Wort: „Danke.“

Das interessiert diese Woche



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Zum Schluss ging dann doch alles ganz rasch: Im Prozess um einen nicht gelieferten, aber bezahlten Strandkorb verurteilte der Oberndorfer Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer einen Schramberger Geschäftsmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen je 40 Euro.

Am ersten Verhandlungstag Anfang April hatte eine Dunninger Unternehmerin berichtet, sie habe für einen beim Angeklagten Ende Februar 2018 bestellten Strandkorb insgesamt 1600 Euro angezahlt, bis Juli aber nicht erhalten sondern immer nur Ausflüchte gehört. Daraufhin habe sie den Auftrag storniert und ihre Anzahlung zurückverlangt, aber nichts bekommen.

Nachermittlungen

Weil unklar war, ob der Angeklagte, wie er behauptet hatte, das Geld der Kundin an die Strandkorblieferantin weiter geleitet hatte oder nicht, hatte Richter Heuer nachermitteln lassen. Die Lieferantin aus dem hohen Norden war zwar als Zeugin nicht erschienen, hatte aber in einer Mail an das Gericht erklärt, sie habe mit dem Angeklagten nach einigen schlechten Erfahrungen „nur noch gegen Vorkasse“ Geschäfte gemacht.

Die entscheidende Aussage: Für den besagten Strandkorb sei kein Geld eingetroffen, deshalb habe sie diesen auch nicht ausgeliefert. Und weiter: „Er schuldet mir immer noch Geld. Ich möchte mit solchen Menschen nichts mehr zu tun haben.“

Im Folgenden behauptete der Angeklagte, er habe das Geld überwiesen, von seiner Bank auch die entsprechenden Kontoauszüge angefordert, diese aber „bis heute nicht erhalten“. Das scheint nicht zu stimmen: In den Eingangsbestätigungen der Lieferfirma sind zwar im Mai 2018 Zahlungseingänge des Angeklagten verzeichnet, aber nicht für den in Frage stehenden Strandkorb, für den er Anfang März das Geld erhalten hatte.

Richter Heuer drohte, er werde der Sache auf den Grund gehen und die Lieferantin 900 Kilometer anreisen lassen. Auch die Kontoauszüge werde er beschaffen. „Sie waren völlig überschuldet“, redete er dem Angeklagten ins Gewissen, „es könnte doch sein, dass da das Geld der Kundin verschwunden ist.“

Es half – zunächst – nichts. Der Angeklagte mutmaßte, es könnte bei den Rechnungen eine Nummer verwechselt worden sein.

Völlig überschuldet

Einen tiefen Einblick in die Finanzsituation des Geschäftsmannes und seiner Ehefrau erlaubte die Vernehmung eines Gerichtsvollziehers. „Ungefähr 60 Vollstreckungsaufträge“ habe er in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2019 gegen den Angeklagten vorliegen. Gesamtsumme: etwa 150.000 Euro. Vollstrecken konnte er zwei, einmal ein Bußgeld über 142,50, ein andermal 45,90 für die Stadtverwaltung in Neuss.

Bei der Ehefrau des Angeklagten gehe es gar um 70 Vollstreckungsaufträge. Diese habe aber im Lauf der Jahre etwa 5000 Euro abbezahlt, sodass jetzt noch etwa 155.000 Euro offen seien. Das hatte offenbar einen Hintergrund: Bezahlt habe sie immer dann, wenn die Krankenkasse AOK Forderungen hatte. „Sonst würde ihr Laden geschlossen werden.“ Gemeinsam hatten die Beiden ein Geschäft in Schrambergs Fußgängerzone betrieben. 

Ob er Fälle mit ähnlich vielen Vollstreckungsaufträgen habe, wollte Heuer wissen. Er kenne keinen. „10 bis 15, das kann es mal geben“, so der Gerichtsvollzieher.
„Wie können Sie ein Geschäft betreiben, wenn Sie so überschuldet sind“, fragte Heuer. „Indem man versucht, mit dem verdienten Geld die Schulden zu bedienen“, war die Antwort des Angeklagten. Doch das ging gründlich schief, zuletzt mussten die Beiden einen Pachtvertrag für eine Gaststätte in Schramberg aufgeben.

Neustart als Angestellter

Seit Ende 2018 arbeitet der gelernte Kaufmann wieder im Angestelltenverhältnis bei einer Firma und zieht „am Bodensee eine Shopping Mall hoch“. Bis auf die Pfändungsgrenze von etwa 2000 Euro werde sein Gehalt vom Finanzamt gepfändet, berichtete er.

Wie das denn nun war mit dem Strandkorb, ob er wirklich die Zeugin aus dem Norden einbestellen soll, fragte Richter Heuer. „Das wird dann ins Urteil eingepreist, wenn es sinnlos war“, machte er die Konsequenzen deutlich. „Ob ich das gezahlt habe, weiß ich nicht“, kam nach einigen Hin und Her über die Lippen des Angeklagten. Als „halblebiges Geständnis“ hat Heuer das später gewertet.

Urlaub in Galtür

Er hielt dem Mann, der nach eigener Aussage „von der Hand in den Mund“ lebt, eine Privatinsolvenz anstrebt und der betrogenen Kundin noch keinen Cent zurückgezahlt hat, vor, dass seine Frau ein Apartment für vier Personen in Galtür gebucht habe. Anzahlung 900 Euro, im Silva Peak Residences. „Die Innenausstattung ist eine Symphonie von hochwertigen Materialien und Tiroler Charme“, heißt es auf der Homepage der Tiroler Luxus-Apartments. „Der Urlaub wird von meiner Schwiegermutter bezahlt“, entgegnete der Angeklagte, „das würden Sie doch auch annehmen.“

Schließlich beschrieb der Angeklagte noch seine persönlichen Verhältnisse einschließlich der Pleite seiner Ladenbaufirma, die ein verunglücktes Geschäft mit einem Kreuzfahrtschiff und ein Projekt auf dem Berliner Flughafen ausgelöst hätten. Heuer erwähnte auch die beiden Vorstrafen wegen Betrugs und schloss die Beweisaufnahme.

Kurzes Plädoyer

Das Plädoyer des Staatsanwalts war kurz. Der Angeklagte habe 1600 Euro kassiert, den Strandkorb aber nicht geliefert. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse damals seien „katastrophal“ gewesen. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass er die Anzahlung nicht würde leisten können und er habe den Strandkorb nicht bezahlt. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 40 Euro. Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort, und so zog sich Heuer zur Urteilsfindung zurück.

„Bekommen Sie Ihr Leben geordnet“

Nach wenigen Minuten hatte er das Urteil. In der Begründung machte er klar, dass es „hochgefährlich ist, wenn man sich mit solchen Schulden selbständig macht.“ Es verwundere ihn auch, dass der Angeklagte jetzt in Skiurlaub gehe. „Sie geben Geld aus, statt Schulden zurück zu zahlen“.

Er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, weil er nicht sicher wissen konnte, dass er den Auftrag auch erfüllen würde. Seine Verhaltensweise sei kriminell, und man dürfe die Auswirkungen nicht unterschätzen, die jemand anrichte, wenn er seine Schulden nicht bezahle. Die Gläubiger seien „von betrügerischen Verhaltensweisen oft hart betroffen.“

Die Geldstrafe sei maßvoll, sie hätte bei den Vorstrafen auch höher ausfallen können.  es habe sogar eine kurze Haftstrafe gedroht. Sein „halblebiges Geständnis“ habe wenigstens die Zeugenaussage der Lieferantin erspart. Heuer ermahnte den Angeklagten, die Privatinsolvenz anzugehen. „Ich weiß nicht, was noch alles auf Sie zukommt“, so Heuer am Ende, „aber schauen Sie, dass Sie ihr Leben geordnet bekommen.“

Der Angeklagte hatte dann doch noch das allerletzte Wort: „Danke.“

Das interessiert diese Woche

Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.