Freitag, 29. März 2024

Betrug mit Strandkorb?

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.
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SCHRAMBERG/OBERNDORF – Weil er einen Strandkorb verkauft, das Geld zum Großteil einkassiert, den Strandkorb aber nie geliefert haben soll, muss sich jetzt ein 48-jähriger Geschäftsmann vor dem Amtsgericht Oberndorf wegen Betrugs verantworten. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hat am Mittwoch noch kein Urteil gefällt, er will, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt. Mitte April wird das Verfahren fortgesetzt.

Eine Geschäftsfrau erzählte als Zeugin, sie sei Ende Februar 2018 durch die Schramberger Fußgängerzone gegangen und habe den Strandkorb gesehen. 50-Prozent-Preisnachlass wegen Geschäftsaufgabe habe dran gestanden. Im Geschäft habe ihr der Angeklagte erläutert, der Strandkorb draußen sei unverkäuflich, er könne ihr aber einen anderen Strandkorb mit 30 Prozent Preisnachlass besorgen. Das fand die Geschäftsführerin eines Dunninger Unternehmens „super“, zahlte kurz darauf die geforderte Anzahlung von knapp 1000 Euro und einige Tage später weitere 30 Prozent „vor Lieferung“.

Schulden ohne Ende

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte über sich berichtet. Er sei 2016 nach Schramberg wegen eines Jobs gekommen, doch das habe nicht geklappt. Seine finanzielle Situation sei „angespannt“ gewesen. Seine Frau habe dann eine Geschäft in der Hauptstraße eröffnet, “dort habe ich ausgeholfen, ich war ja weiter arbeitssuchend“. Richter Heuer hatte sich eine Vollstreckungsübersicht besorgt:“ Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. März 2019 liegen 49 Vollstreckungsaufforderungen für Sie beim Gerichtsvollzieher.“ Beträge zwischen 49 und 10.000 Euro stehen da offen.

Am 16. September 2016 habe er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er habe damals erklärt: „Ich habe nichts außer Schulden.“ Am 15. Mai 2018 folgte die nächste eidesstattliche Versicherung. Außerdem berichtete Heuer von zwei Vorstrafen, zu denen der Angeklagte wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden war. Schließlich ist noch ein Strafverfahren aus der Zeit vor Schramberg anhängig, gab der Angeklagte zu.

Trotz Schulden Gaststätte übernommen

Heuer fragte ihn, wie er angesichts dieser Lage sich trauen konnte, mit seiner Frau ein Gastlokal zu übernehmen. Dazu habe ihn die Stadt gedrängt, entgegnete er. Nachdem der Mietvertrag für den „Concept Store“ in der Hauptstraße abgelaufen war, sei der Schramberger Wirtschaftsförderer auf ihn und seine Frau zugekommen, ob sie nicht das Lokal übernehmen wollten. Das eröffneten sie Anfang Mai 2018.  

Wegen der Schulden auch beim Finanzamt hatte die Stadt im Sommer 2018 die Ausschankgenehmigung nicht erteilt. Im Lokal habe er nur im Hintergrund arbeiten dürfen. Arbeit hinter dem Tresen habe die Stadt verboten. Als Heuer nachhakte, bekannte der Angeklagte, dass gegen ihn ein Gewerbeausübungsverbot bestand.

Das Lokal lief in der Folgezeit nicht sehr gut. Deshalb hätten sie den Mietvertrag zum Jahresende gekündigt. Seit 1. Januar habe er wieder eine Tätigkeit als Projektleiter und sei gerade dabei, eine große „Shoppingmall“ im Süden des Landes einzurichten. Auch seine Frau arbeite wieder. Aber das Finanzamt pfände bis auf 2300 Euro alles.

Auftrag storniert – Kein Geld zurück

Zurück zum Strandkorb: Das Geld der Kundin habe er gleich an die Lieferfirma weiter überwiesen, berichtete der Angeklagte. Doch der Strandkorb kam und kam nicht. Die Herstellerfirma habe den besonderen Wunschstoff der Kundin nicht mehr gehabt und deshalb nicht geliefert, sagte er aus.

Die Kundin hatte andere Angaben per Mail von ihm erhalten. Mal sei der Strandkorb vom Spediteur beschädigt geliefert worden, erfuhr sie vom Angeklagten. Dann war akuter Fahrermangel schuld, dass der Korb nicht kam. Schließlich im Juni platzte ihr der Kragen, sie stronierte den Auftrag und forderte ihr Geld zurück. Daraufhin habe auch er den Auftrag storniert und die Strandkorblieferfirma habe ihm das Geld auf das Geschäftskonto zurücküberwiesen, so der Angeklagte. Er hatte seiner Kundin zwar versprochen, ihr die knapp 1600 Euro Vorauszahlung zu erstatten. „Ich habe aber keinen Cent gesehen“, so die Zeugin.

Nachermittlungen

Ob es sich um Betrug handelte, hängt nun davon ab, ob die Lieferfirma tatsächlich Geld für den Strandkorb erhalten, dann aber nicht geliefert hat.  Richter Heuer gab deshalb der Staatsanwaltschaft den Auftrag, einen Zeugen in dieser Firma zu ermitteln und für die nächste Verhandlung in zwei Wochen zu laden. Außerdem will Heuer wissen, ob auch die Ehefrau des Angeklagen in finanziellen Nöten ist. Auch der Angeklagte hat angeboten, alle einschlägigen e-Mails, whatsapp-Einträge und Kontoauszüge beizubringen.

Gefragt, weshalb er diese Unterlagen nicht schon bei der Polizei vorgelegt hätte, meinte der Geschäftsmann, ein Anwalt habe ihm geraten, die Aussage zu verweigern. Auch habe er der Frau angeboten, in Raten zu 50 Euro seine Schulden zu begleichen. „Ich dachte, so kommen wir aus der Sache raus.“ Heuer klärte ihn auf: „Wir sind hier nicht in einem Zivil-, sondern einem Strafverfahren. Wie Sie sich mit Ihrer Gläubigerin einigen, ist  mir egal.“

Am 17. April wird die Verhandlung fortgesetzt.

Nachtrag: Eine Anfrage der NRWZ am Donnerstag bei der Lieferfirma des Strandkorbs erbrachte dies: „Ich kann unter dem angegebenen Namen nichts finden“, erklärt ein Mitarbeiter, „ich habe keinen Treffer in unserem System.“

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