„Tempo-30-Zoff“: Landratsamt und Stadt reagieren
NRWZ veröffentlicht ausführliche Stellungnahmen von Landratsamt und Stadt Schramberg

Zwischen dem Landratsamt und der Stadt Schramberg gibt es einen Konflikt um die Einführung von Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsstraßen (wir haben berichtet). Die Stadt sieht sich verpflichtet, im Rahmen des Lärmaktionsplans Tempo 30 einzuführen. Das Landratsamt sieht dadurch die Regiobuslinien nach Schiltach und Rottweil in Gefahr. Die Busse könnten bei Tempo 30 die Fahrzeiten mit den Anschlüssen an die Züge nicht einhalten.
Schramberg/Kreis Rottweil. Im Ausschuss für Umwelt und Technik hatte kürzlich die Stadtverwaltung dem Landratsamt vorgehalten, es lege sich wegen dieses Problems bei Tempo 30 quer und es komme kein Gesprächstermin zustande.
Darauf hat das Landratsamt reagiert und der Stadt Schramberg vorgehalten, einen Vorschlag wie eine Vorrangampelschaltung für Busse nicht berücksichtigt zu haben.
Zuschuss für Regiobusse in Gefahr
Die NRWZ hat beim Landratsamt und bei der Stadt Schramberg nachgefragt. Im Kern geht der Streit darum, ob die Tempo-30-Regelung die Regiobuslinien so ausbremsen würde, dass die zwingend erforderlichen Anschlüsse an Züge in Rottweil und Schiltach nicht mehr erreicht werden. Das aber ist Voraussetzung für Landeszuschüsse.

Das Landratsamt betont, man habe von Anfang an die Stadt Schramberg auf das Problem hingewiesen und als Lösung eine Ampelvorrangschaltung für Busse vorgeschlagen. Darauf sei die Stadtverwaltung nicht wirklich eingegangen. Im Gemeinderat ist das Thema in der Diskussion um den Lärmaktionsplan nicht aufgekommen.
Testfahrtergebnis umstritten
Der dritte Streitpunkt ist eine Testfahrt, die belegen sollte, dass bei Tempo 30 der Zeitverlust zu hoch wäre, um die Anschlüsse in Rottweil und Schiltach zu erreichen.
Die Stadt Schramberg kritisiert, die Bedingungen seien unrealistisch gewesen. Das Landratsamt erklärt, die Bedingungen seien zu gut gewesen, weil die Fahrt während der Ferien stattfand.
Vorschlag: Buslinien in Schramberg unterbrechen
Eine mögliche Lösung hat unser Leser Benjamin Marz parat: „Die Busse ab Rottweil zur Minute 20 mit Ankunft in Schramberg zur Minute 05 werden in Schramberg gebrochen und die Busse nach Schiltach fahren wieder zu Minute 03.“ Das würde allerdings bedeuten, wer von Sulgen nach Schiltach will, müsste einen früheren Bus nehmen.
Für die Busse ab Rottweil zur Minute 50 mit Ankunft in Schramberg zur Minute 35 schlägt Marz vor, sie könnten mangels Anschluss in Schiltach weiterhin durchgebunden werden.
In der Gegenrichtung würde man entsprechend umgekehrt verfahren. Voraussetzung wäre allerdings, dass das Land Baden-Württemberg als Zuschussgeber mitspielen würde, so Marz.

Verkarret
Grundlage für die Einwände des Landratsamtes ist eine Testfahrt des Busses mit Tempo 30. Die Ergebnisse dieser Testfahrt hat die Stadt Schramberg in Frage gestellt. Lustigerweise behaupten sowohl das Landratsamt als auch die Stadt, man habe weitere Testfahrten angeboten, aber die jeweils andere Seite habe dies abgelehnt.
In der Stellungnahme des Landratsamts ist zu lesen: „Wir haben der Stadt schon mehrmals vorgeschlagen, weitere Testfahrten durchführen zu lassen, da unser Ergebnis der Testfahrt nicht akzeptiert wurde – leider vergeblich.“
Die Stadt Schramberg schreibt: „Die Stadtverwaltung bot bereits in Abstimmungsterminen im Oktober 2024 und Januar 2025 an, weitere Testfahrten auf freiwilliger Basis durchführen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde vom Landratsamt abgelehnt.“
Keine Testfahrten vor Januar
Weil derzeit an der „Grüne-Baum-Kurve“ eine Baustelle mit Ampelregelung besteht, gibt es für eine realistische Testfahrt erst wieder im neuen Jahr eine Chance. So lange – Minimum – wird man auf Tempo 30 warten müssen. Oder einigt man sich doch auf Tempo 40? Auch wenn damit die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden können?
Inzwischen scheint beiden Seiten aber zu dämmern, dass man von Schuldzuweisungen weg- und zu Lösungen hinkommen sollte. In der Stellungnahme der Stadt heißt es am Schluss, man strebe „nun schnellstmöglich“ wieder einen Abstimmungstermin mit dem Landratsamt an, „um jegliche Bedenken aus dem Weg zu räumen und eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden“.
Gut wäre es.
Zwei Stellungnahmen von Landratsamt und Stadt Schramberg
Damit sich unsere Leserinnen und Leser ein Bild von den behördeninternen Auseinandersetzungen machen können, veröffentlichen wir die beiden Stellungnahmen fast komplett im Wortlaut:
Hier die NRWZ-Fragen und Antworten des Landratsamts Rottweil:
Trifft es zu, dass das Landratsamt der Stadt schon Ende 2023 vorgeschlagen hat, die Fahrplanproblematik bei den Regiobussen über eine Ampelvorzugsschaltung für Busse zu beseitigen?
Das ist richtig. Von der Stadt Schramberg wurde unter anderem unser Nahverkehrsamt im Vorfeld an den geplanten Maßnahmen beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme in Bezug auf die Regiobuslinien haben wir am 15. Dezember 2023 an die Stadt Schramberg geschickt. Darin heißt es:
„In der Hauptverkehrszeit verkehren die Fahrten durchgehend von Schiltach nach Rottweil. Eine Fahrzeitverlängerung ist hier nicht möglich, sie würde zu Zuganschlussverlusten entweder in Schiltach oder in Rottweil und damit zum Verlust der Landesförderung führen. Der Fahrzeitverlust müsste daher zwingend an anderer Stelle kompensiert werden, zum Beispiel durch konsequente, Bus-gesteuerte Ampelvorrangschaltungen, separate Busspur.
Trotz dieser Stellungnahme hat uns die Stadt erst wieder zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans informiert.
Diese Stellungnahme war übrigens nicht die einzige, mit der wir auf diesen Sachverhalt hingewiesen haben.
Im August 2024 hat unser Nahverkehrsamt eine Mail von der Stadt Schramberg erreicht, dass der Lärmaktionsplan im September beschlossen werden soll und wegen der Anordnung von Tempo 30 Auswirkungen auf den ÖPNV haben werde. Noch am gleichen Tag hat unser Nahverkehrsamt nochmals eindringlich auf die Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 hingewiesen. Wir haben der Stadt mitgeteilt, dass durch diese Entscheidung die Förderung für den Regiobus gefährdet und damit der Regiobus als solcher gefährdet wäre. Daraufhin teilte uns die Stadt mit, dass sie sich im Rahmen der Abwägung dennoch für Tempo 30 entschieden hätte.
Am 26. September 2024 wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat Schramberg beschlossen. In der Vorlage der Stadt Schramberg zum Lärmaktionsplan wurde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometern zu längeren Fahrzeiten führt – und in der Folge dazu, dass Anschlusszüge verpasst werden, was wiederum den Verlust der Landesförderung zur Folge haben könnte. In der 19 Seiten langen Anlage zur Vorlage (Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Behörden) wird in einer Stellungnahme der Stadt Schramberg hingegen unter anderem ausgeführt, dass die dadurch entstehenden Fahrzeitverlängerungen von den ÖPNV-Betreibern akzeptiert werden müssen.
Bei einer Besprechung am 7. Oktober 2024 zwischen Vertretern der Stadt, des Landratsamtes und des Nahverkehrsberaters haben wir nochmals betont, dass eine Verlängerung der Fahrzeit nicht akzeptabel sei, da sonst die Zuganschlüsse verloren gingen – ein Kernzweck der Regiobusse und eine Voraussetzung für die Förderung. Als Lösungsansatz wurde erneut die Ampelvorrangschaltung genannt. Im Oktober 2024 hat uns die Stadtverwaltung Schramberg dann mitgeteilt, dass eine technisch zufriedenstellende Umsetzung einer Ampelvorrangschaltung in der Schramberger Talstadt nicht möglich sei.
In einer Besprechung Anfang dieses Jahres mit zusätzlichen Vertretern der Stadt wurde die Situation erneut erörtert. Die Stadt präsentierte als alternative Lösung, Haltestellen außerhalb des Schramberger Stadtgebiets zu streichen, um den Zeitverlust in Schramberg auszugleichen. Aus unserer Sicht keine Lösung, denn die bestehenden Haltestellen entsprechen dem Bedarf. Innerhalb von Schramberg-Sulgen, Rottweil, Dunningen und Zimmern würde das Streichen von einzelnen Haltestellen keine großen Zeiteinsparungen bringen, da die Zeit für das Anfahren von Haltestellen ohnehin nicht im Fahrplan abgebildet wird.
In der Schramberger Talstadt hingegen könnte die Schleife über den Busbahnhof gestrichen werden. Dann würde der Regiobus die Talstadt nur noch über die Bundesstraße bedienen. Diese Lösung ist verständlicherweise nicht im Interesse der Stadt Schramberg, da in diesem Fall der Busbahnhof und somit auch das Gymnasium und die Erhard-Junghans-Schule sowie die Anschlussverbindungen zu den anderen Buslinien „abgeschnitten“ würden.
Wie würde eine solche Schaltung funktionieren und welche Ampeln sollten so gesteuert werden? Nur die in der Talstadt oder auch die in Sulgen am Bärenplatz?
Wir als Landratsamt machen keine so detaillierten Vorgaben. Wichtig ist, dass die Fahrzeitverluste durch die Temporeduzierung kompensiert werden. Wo und wie dies geschieht, bleibt der Stadt Schramberg und ihrer Planungshoheit überlassen.
Wie viel Zeit ließe sich nach Ansicht des Landratsamtes auf diese Weise einsparen?
Wir haben in der Stellungnahme an die Stadt Schramberg explizit erwähnt, dass eine Ampelvorrangschaltung den Zeitverlust effektiv eindämmen würde. Mit Umsetzung einer Ampelvorrangschaltung, ich zitiere aus der Stellungnahme, „dürften keine negativen Auswirkungen des Lärmaktionsplanes auf die Regiobuslinie zu befürchten sein. Daher plädieren wir dafür, diese Maßnahme als zwingend umzusetzenden Teil in das Maßnahmenpaket aufzunehmen. Andernfalls droht, wie bereits oben geschildert, der Verlust der Landesförderung für den Regiobus.“
Welche Ergebnisse haben die bisherigen Testfahrten erbracht? Welche Bedingungen herrschten während der Testfahrten?
Wir haben im August 2024 eine Testfahrt durchgeführt, außerhalb der Schulzeit, also schon bei weniger Verkehr als gewöhnlich. Bei dieser Testfahrt haben wir die geplanten Maßgaben des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Im Ergebnis hatte sich, wie befürchtet, die Fahrzeit um etwa sechs Minuten verlängert.
Wir haben der Stadt schon mehrmals vorgeschlagen, weitere Testfahrten durchführen zu lassen, da unser Ergebnis der Testfahrt nicht akzeptiert wurde – leider vergeblich.
Aktuell plant die Stadt die Einführung eines Tempolimits von 40 km/h. Auch hier haben wir vorgeschlagen, Testfahrten durchführen zu lassen. Ein von der Stadt vorgelegtes Gutachten zur Fahrzeitberechnung halten wir für nicht praxisbasiert, weswegen wir die Testfahrten nun nochmals auf unsere Initiative hin durchführen lassen.
Wir haben allerdings festgestellt, dass die Baustelle auf der B 462 spürbare Auswirkungen auf Schramberg hat, weil einige Autofahrer den Bereich großräumiger umfahren und dadurch der Verkehr in Schramberg zurückgegangen ist. Deshalb werden die Testfahrten erst nach Abschluss dieser Baumaßnahme durchgeführt, um ein realistisches Ergebnis zu bekommen. Selbstverständlich wird auch die Stadt Schramberg zu den Testfahrten eingeladen.
Soweit die Stellungnahme des Landratsamtes Rottweil.
Das sagt die Stadt Schramberg
Die Stadt Schramberg beantwortet unsere Fragen wie folgt:
Trifft es zu, dass das Landratsamt der Stadt schon Ende 2023 vorgeschlagen hat, die Fahrplanproblematik bei den Regiobusse über eine Ampelvorzugsschaltung für Busse zu beseitigen?
Das Nahverkehrsamt des Landratsamtes Rottweil hat in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember2023 allgemein darauf verwiesen, dass Fahrzeitverlängerungen während der Hauptverkehrszeit nicht möglich seien. Bus-gesteuerte Ampelvorrangschaltungen oder separate Busspuren wurden als mögliche Kompensationsmaßnahmen für Fahrzeitverluste aufgeführt.
Die konkret durch die Maßnahmen des Lärmaktionsplans generierten Fahrzeitverzögerungen wurden nicht quantifiziert und qualifiziert durch das Landratsamt dargelegt, wie es der Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung vom 8. Februar 2023 vorsieht. Dort heißt es: „Sofern Bedenken gegen eine vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkung bestehen, sollen Aufgabenträger beziehungsweise die jeweiligen Verkehrsunternehmen solche Verzögerungen und ihre Auswirkungen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange konkret und quantifiziert darlegen“. (Seite 24 Ministerium für Verkehr BW, Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung).
Da die Bedenken zunächst nicht „konkret und quantifiziert dargelegt wurden“, wie es der Kooperationserlass vorsieht, haben wir als Stadt fachlich abgewogen und auf die durch ein Ingenieurbüro durchgeführten Berechnungen zur Fahrzeitverzögerung für den ÖPNV hingewiesen. Die Berechnungen zeigen deutlich, dass der Bus bereits aktuell – mit Ausnahme einiger weniger Maßnahmenbereiche in Waldmössingen und Heiligenbronn – durchschnittlich weniger als 30 km/h fährt. Die öffentliche Abwägungstabelle ist dem Anhang beigefügt (Stellungnahme Nahverkehrsamt S. 12ff.).
Wie würde eine solche Ampelvorrangschaltung funktionieren und welche Ampeln sollten so gesteuert werden? Nur die in der Talstadt oder auch die in Sulgen am Bärenplatz?
Die Bus-gesteuerte Ampelschaltung sieht vor, dass Busse per Erkennung oder Knopfdruck an der nächsten Ampel „Grün“ erhalten, um Wartezeiten zu verkürzen. Die dahintersteckende Technik ist jedoch aufwendig/teuer und in einem „Ringsystem“, wie es in der Talstadt vorliegt, nicht umsetzbar. Es würde die intelligente Schaltung außer Kraft setzen und Busse untereinander blockieren. Bezüglich des Anwendungsbereichs schreibt das Landratsamt in seiner Stellungnahme vom 15.Dezember 2023, dass Busse „sowohl in Schramberg als auch in Sulgen immer freie Fahrt“ haben sollten.
Wann hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat oder einen der Ausschüsse öffentlich über diesen Vorschlag informiert? Wenn ja, wie hat der Rat reagiert?
Die Stellungnahme des Landratsamtes und dessen Abwägung (siehe Anhang) wurde in folgenden Sitzungen öffentlich dargelegt und besprochen.
– Ortschaftsrat Waldmössingen: 9. September 2024
– Ortschaftsrat Tennenbronn: 10. September 2024
– Ausschuss für Umwelt und Technik: 19. September 2024
– Gemeinderat: 26.September 2024
Die Stellungnahmen liegen dem Gemeinderat vor und sind im Ratsinfosystem öffentlich zugänglich. Das Dokument umfasst 19 Seiten.
Die Kritik des Nahverkehrsamtes war explizit auf den Vortragsfolien aufgeführt und wurde in den Sitzungen im Fachvortrag angesprochen. Es war klar kommuniziert, dass den ÖPNV-Betreibern genügend Zeit zur Fahrplananpassung gewährt wird und auch nochmals eine Abstimmung mit dem Nahverkehrsamt erfolgen werde. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dies als hinreichend empfunden, da keine Fahrzeitdaten vorlagen, die eine nicht hinnehmbare Verzögerung begründet hätten. Gemäß Kooperationserlass hätten jene Verzögerungen (in Quantität und Qualität) jedoch vom Landratsamt geliefert werden müssen.
Hat die Verwaltung den Vorschlag Vorrangschaltung geprüft? Wenn ja, Mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Prüfung, welche Maßnahmen umsetzbar sind, wurde auch der Punkt einer Vorrangsteuerung der Lichtsignalanlagen angesprochen. In einem Austausch mit unserem Dienstleister wurden folgende Punkte angemerkt:
Eine Vorrangschaltung setzt voraus, dass die Busse, die diese nutzen sollen, mit einer auf die jeweilige Lichtsignalanlage abgestimmten Steuerung ausgestattet werden. Hier stellt sich die Frage, wer die entstehenden Kosten trägt.
– Eine Vorrangschaltung macht insbesondere dann Sinn, wenn eine eigene Busspur vorhanden ist und der Bus somit am Regelverkehr bis zur Ampel vorbeifahren kann. Aufgrund der Ringsituation in der Talstadt (Bus kommt von Schiltach, fährt zum Busbahnhof, dann über die Weihergasse und Oberndorfer Straße wieder zum Paradiesplatz – einspurige Einbahnstraße – und von dort zurück auf die Bundesstraße) sind jedoch kaum Zeitersparnisse zu erwarten
– Da die Steuerung der Lichtsignalanlagen im Bereich Busbahnhof – Weihergasse – Paradiesplatz bereits heute so abgestimmt ist, dass bei Einhaltung von Tempo 50 eine „grüne Welle“ gegeben ist, würde eine Vorrangschaltung nur marginale Vorteile bringen.
– Die Gesamtsteuerung des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs ist aufgrund der hohen Verkehrszahlen bereits heute eine sehr fragile Konstruktion. Durch eine Vorrangschaltung könnte das Gesamtsystem zusätzlich belastet werden, sodass im Ergebnis möglicherweise mehr Staus entstehen. Zwar könnte eine Buslinie punktuell profitieren, der Gesamtverkehr würde jedoch deutlich darunter leiden.
– Eine vertiefte Prüfung würde zudem eine vollständige Planung erfordern, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Hinzu kommen die hohen Umrüstungskosten für die insgesamt neun Lichtsignalanlagen auf der Strecke (Talstadt und Sulgen), die allerdings größtenteils von Bund und Landkreis zu tragen wären.
Daher wurde diese Maßnahme nicht weiterverfolgt.
Über die technisch und praktisch nicht zufriedenstellende Umsetzbarkeit einer Ampelvorrangschaltung in Schramberg wurde das Landratsamt bereits mehrfach informiert, erstmals im Oktober 2024.
Anschließend wurden von Seiten der Stadt weitere Maßnahmen geprüft, welche zu einer Bevorrechtigung und damit Beschleunigung des ÖPNV beitragen könnten. Bauliche Maßnahmen wurden teilweise bereits umgesetzt (Buskaps statt Busbuchten) oder sind nicht umsetzbar (fehlende Fläche für separate Busspur). Weitere vorgebrachte Alternativen stellen die Einrichtung eines Expressbusses, künftige Abstimmungen mit den Nachbarkommunen oder Kompromisse bei der Höhe der Geschwindigkeitsreduzierung dar. Letztere sind zwar aus Lärmschutzgründen weniger effektiv, könnten uns aber wieder näher an eine Vereinbarkeit mit dem ÖPNV bringen.
Welche Ergebnisse haben die bisherigen Testfahrten erbracht? Welche Bedingungen herrschten während der Testfahrten?
Es wurde bislang lediglich eine Testfahrt bei Tempo 30 durch das Landratsamt durchgeführt. Zu den Bedingungen: Sie fand innerhalb der Schulferien, außerhalb des Regelbetriebs und ohne Fahrgäste statt (keine Realbedingungen). Die Messung erfolgte in Minuten-, nicht in Sekunden-Auflösung. Die Ergebnisse der Testfahrt sind demnach nicht belastbar. Zudem wurde auf allen Streckenabschnitten eine pauschale Fahrzeitverzögerung von 1 Minute angegeben („2 statt 1“), ungeachtet der Länge und Beschaffenheit des Abschnittes und teilweise auf Abschnitten, die gänzlich ohne Geschwindigkeitsreduzierung bleiben.
Die Stadtverwaltung bot bereits in Abstimmungsterminen im Oktober 2024 und Januar 2025 an, weitere Testfahrten auf freiwilliger Basis durchführen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde vom Landratsamt abgelehnt.
Die Stadt wertete Realdatensätze der SBG (Regiobus) aus und führte zusätzliche Berechnungen durch, wie sich Geschwindigkeitsreduzierungen auf die Fahrzeiten innerhalb der einzelnen Streckenabschnitte auswirken könnten. Demnach wären bei einigen wenigen Teilabschnitten auf der B 462 in der Talstadt Verzögerungen feststellbar, sofern Tempo 30 eingeführt wird, da der Bus hier stellenweise Geschwindigkeiten von 50 km/h erreicht.
Warum erkennt die Stadt Schramberg die Ergebnisse nicht an?
Die Ergebnisse der nachträglich durch das Landratsamt übermittelten Testfahrt können aus den oben genannten Gründen nicht als belastbare Grundlage für das Abstecken der weiteren Vorgehensweise herangezogen werden. Die Stadt hat aus diesem Grund zusätzliche Analysen durchführen lassen, auf die jedoch von Seiten des Landratsamtes nicht weiter eingegangen wurde und die für das Landratsamt keinen weiteren Abstimmungstermin begründeten.
Grundsätzlich bedarf es für uns als Stadt einer verlässlichen Aussage des Landratsamtes darüber, welche Fahrzeitverzögerungen noch als vertretbar gelten, um die Anschlusszüge in Rottweil und Schiltach weiterhin erreichen zu können. Erst dann kann zielgerichtet und effektiv nach Lösungen für den ÖPNV gesucht werden.
Angesichts der dargelegten Situation soll nun schnellstmöglich wieder ein Abstimmungstermin mit dem Landratsamt angestrebt werden, um jegliche Bedenken aus dem Weg zu räumen und eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden.
Soweit die Stellungnahme der Stadt.