Sonntagsverkauf jetzt auch auf der Saline

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Der Verkaufsoffene Sonntag in Rottweil, in diesem Jahr am 20. Oktober, findet auch auf der Saline und im Kapellenösch statt. Die entsprechende Satzung hat der Gemeinderat vorige Woche beschlossen.

Rottweil – Bis zu drei Sonntage dürfen je Gemeinde festgelegt werden, an denen sonntags die Geschäfte offen haben und verkaufen dürfen. Die Stadt Rottweil hat, Ausnahme 2023, per Satzung lediglich einen verkaufsoffenen Sonntag (VOS) beschlossen. Einschränkung: Ein VOS muss nach dem Ladenöffnungsgesetz mit einem besonderen Ereignis verbunden sein – Feste, Märkte, Messen zum Beispiel. Und dann dürfen die VOS nur dort stattfinden, wo es auch einen Bezug zu dem Ereignis besteht – so jedenfalls ist die aktuelle Rechtsprechung.

Dieses Ereignis ist seit einigen Jahren der Volksbanklauf, den der TSV durch die historische Innenstadt veranstaltet. Also beschränkte sich der Bereich, in dem sonntags die Läden offen haben dürfen, juristisch auf eben die Innenstadt.

Für dieses Jahr aber soll das Konzept des Volksbanklaufs ausgeweitet und mit einem Rahmenprogramm „Fit und gesund durch den Herbst“ ergänzt werden. „So werden in der Innenstadt und im Gewerbegebiet Saline und Kapellenösch weiterführende Programmpunkte stattfinden, um die vielen Gäste und Teilnehmer des Volksbanklaufs sowie die Gäste des Verkaufsoffenen Sonntags über die vielseitigen Fitness- und Gesundheitsangebote in der Stadt zu informieren und diese konkret aufzuzeigen und anzubieten. So werden sich Sportvereine, Fitness-Studios, Fahrrad-Geschäfte und weitere Gesundheitseinrichtungen und -anbieter am Rahmenprogramm beteiligen“, heißt es in der Vorlage des Gemeinderats. Somit dürfen die Geschäfte dort am 20. Oktober auch offiziell offen haben und verkaufen.

Die große Mehrheit im Rat stimmte dem ohne Aussprache zu, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Das interessiert diese Woche



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Der Verkaufsoffene Sonntag in Rottweil, in diesem Jahr am 20. Oktober, findet auch auf der Saline und im Kapellenösch statt. Die entsprechende Satzung hat der Gemeinderat vorige Woche beschlossen.

Rottweil – Bis zu drei Sonntage dürfen je Gemeinde festgelegt werden, an denen sonntags die Geschäfte offen haben und verkaufen dürfen. Die Stadt Rottweil hat, Ausnahme 2023, per Satzung lediglich einen verkaufsoffenen Sonntag (VOS) beschlossen. Einschränkung: Ein VOS muss nach dem Ladenöffnungsgesetz mit einem besonderen Ereignis verbunden sein – Feste, Märkte, Messen zum Beispiel. Und dann dürfen die VOS nur dort stattfinden, wo es auch einen Bezug zu dem Ereignis besteht – so jedenfalls ist die aktuelle Rechtsprechung.

Dieses Ereignis ist seit einigen Jahren der Volksbanklauf, den der TSV durch die historische Innenstadt veranstaltet. Also beschränkte sich der Bereich, in dem sonntags die Läden offen haben dürfen, juristisch auf eben die Innenstadt.

Für dieses Jahr aber soll das Konzept des Volksbanklaufs ausgeweitet und mit einem Rahmenprogramm „Fit und gesund durch den Herbst“ ergänzt werden. „So werden in der Innenstadt und im Gewerbegebiet Saline und Kapellenösch weiterführende Programmpunkte stattfinden, um die vielen Gäste und Teilnehmer des Volksbanklaufs sowie die Gäste des Verkaufsoffenen Sonntags über die vielseitigen Fitness- und Gesundheitsangebote in der Stadt zu informieren und diese konkret aufzuzeigen und anzubieten. So werden sich Sportvereine, Fitness-Studios, Fahrrad-Geschäfte und weitere Gesundheitseinrichtungen und -anbieter am Rahmenprogramm beteiligen“, heißt es in der Vorlage des Gemeinderats. Somit dürfen die Geschäfte dort am 20. Oktober auch offiziell offen haben und verkaufen.

Die große Mehrheit im Rat stimmte dem ohne Aussprache zu, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Das interessiert diese Woche

Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.