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Bonus für vermietete Wohnungen, und in Rottweil interessiert das niemanden – dafür läuft ein anderes Programm

Rund 600 Wohnungen in insgesamt 111 Kommunen reaktiviert

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit Juli 2020 Kommunen, die mithelfen, länger leer stehende Wohnungen wieder zu vermieten. Doch scheint dieses Programm nicht gerade ein Renner zu sein: In den fünf Jahren seiner Laufzeit hat etwa die Stadt Rottweil kein Geld daraus aktiviert – aber eine Alternative am Start. Im Landkreis Rottweil ist dagegen Deißlingen aktiv gewesen und hat Prämien für die Vermittlung von immerhin drei Wohnungen vom Land erhalten, die Stadt Schramberg für eine. Tuttlingen, beispielsweise, war da deutlich aktiver, Villingen-Schwenningen dagegen nicht.

In den vergangenen fünf Jahren konnten mit der sogenannten Wiedervermietungsprämie rund 600 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen werden. Die Zahl nannte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg am Donnerstag in einer Bilanz. Darauf folgte Eigenlob: „Unsere Wiedervermietungsprämie wirkt. Dank ihr wurde im Schnitt alle drei Tage eine leer stehende Wohnung wieder vermietet. Das ist ein schöner Erfolg, der uns zeigt: Auch mit kleinen Anreizen lässt sich etwas bewirken, sagt Ministerin Nicole Razavi. Mit der Wiedervermietungsprämie hätten Kommunen ein unbürokratisches und schnelles Werkzeug an der Hand, um schlummernde Reserven im Bestand zu aktivieren. „Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise wieder mit Leben füllen. Denn jede Wohnung zählt“, so die Ministerin.

Zählt man im Kreis Rottweil, kommt man so auf insgesamt vier Fälle, in denen Kommunen eine leer stehende Wohnung doch wieder vermietet und die Prämie dazu eingestrichen haben. Beziehungsweise die leer stehende Wohnung aktiviert haben – denn Prämienempfänger aus dem Programm ist die Kommune, die Stadt oder Gemeinde, kein Dritter. Im Landkreis Tuttlingen waren es im gleichen Zeitraum von fünf Jahren dagegen 33 Projekte, davon allein 30 in Tuttlingen, wo der Bonus offenbar auf dem Rathaus bekannt hat. Im Schwarzwald-Baar-Kreis waren es dagegen acht Wohnungen in Bad Dürrheim und eine in Villingen-Schwenningen. Und so scheint es tatsächlich eine ortsbezogene Prämie zu sein, denn etwa im Zollernalbkreis ging Geld für neun aktivierte Wohnungen an eine Stadt. An Albstadt.

Aber: Die Stadt Rottweil nutzt ein anderes Programm, das ebenfalls leer stehende Wohnungen reaktiviert. „Im Vergleich zu dem genannten Programm sind wir damit überproportional erfolgreich“, sagt ein Sprecher der Stadt: „Unser Sanierungsgebiet Stadtmitte hat nämlich geholfen, insgesamt 135 Wohnungen seit Programmstart wieder an den Mann/die Frau zu bringen.“ Die Stadtverwaltung konzentriere sich auf dieses Programm, da es insgesamt effektiver sei, höhere Fördersummen aktiviere „und wir mit unseren Arbeitskapazitäten eben auch haushalten müssen“, so der Sprecher.

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit dem 1. Juli 2020 Kommunen, die länger leer stehende Wohnungen wieder in die Vermietung bringen. Pro vermieteter Wohnung, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand, bezahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2000 Euro). Insgesamt 603 Wohnungen in 111 Kommunen wurden so landesweit wieder in die Vermietung gebracht. 2025 konnten bisher 39 Anträge bewilligt werden (Stand 30. Juni 2025). Die meisten Wiedervermietungen seit dem Prämienstart gab es in Schwäbisch Gmünd (68 Wohnungen), Sindelfingen (54 Wohnungen) und Tuttlingen (30 Wohnungen).

Seit 2020 wurden insgesamt rund 861.000 Euro Wiedervermietungsprämien bewilligt. „Bei der Prämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe, um Missbrauch zu vermeiden. Sie soll vor allem Bewusstsein vor Ort schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß zur Wiedervermietung“, so die Ministerin.

Zusätzlich zu den zwei Netto-Monatskaltmieten können Kommunen seit Oktober 2024 pro vermieteter Wohnung eine Erfolgsprämie von 500 Euro obendrauf erhalten. Sie wird gewährt, wenn die Kommune im konkreten Fall ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leer stehendem Wohnraum anwendet. Bisher wurden 33 dieser zusätzlichen Prämien ausgezahlt, die meisten an Riegel am Kaiserstuhl (sechs Bewilligungen), Ettlingen, Salach und Weinheim (jeweils drei Bewilligungen). Insgesamt wurden 16.500 Euro bewilligt. „Immer mehr Kommunen betreiben mittlerweile ein gezieltes Leerstandsmanagement, auch mit eigenen Förderprogrammen. Das sind gute und wichtige Schritte, um die Wohnraumpotenziale im Bestand zu heben“, sagt die Ministerin dazu.

Die Fördervoraussetzungen sind, dass:

  • der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer steht,
  • die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
  • das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.

Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW

Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs des Kompetenzzentrums Wohnen BW. Damit setzt das Land Anreize für Kommunen, sich für die Aktivierung von Wohnraum im Bestand einzusetzen. Zwei weitere Prämien gehören dazu: die Beratungsprämie und der Wohnflächenbonus BW. Ministerin Razavi: „Mit unseren Prämien unterstützen wir die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg niederschwellig und unbürokratisch dabei, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, noch besser zu nutzen.“

Beratungsprämie

Die Beratungsprämie in Höhe von 400 Euro wurde im April 2023 eingeführt. Zielgruppe sind primär Menschen, denen ihr Einfamilienhaus zu groß geworden ist: Sie sollen mit der Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ihr Haus umgebaut und dadurch Wohnraum aktiviert werden kann. Bisher haben 93 Personen mit Eigentum eine solche Beratung in Anspruch genommen.

Wohnflächenbonus BW

Im Mai 2025 wurde der Prämienkatalog um den Wohnflächenbonus BW ergänzt. Dieser honoriert Städte und Gemeinden, die Maßnahmen initiieren, um Mieterinnen und Mieter für einen freiwilligen Wechsel in eine kleinere Wohnung zu gewinnen. Die Grundprämie beträgt 3000 Euro (bei einer Verkleinerung um 15 Quadratmeter) und kann sich bei einer weiteren Reduktion der Wohnfläche auf bis maximal 7500 Euro pro Wohnungswechsel erhöhen. Sie ist – wie auch die anderen Prämien des Prämienkatalogs – seitens der Kommune flexibel verwendbar, sodass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.

Pilot-Prämie „Kommunale Konzeptvergabe“

Zusätzlich hat das Ministerium im Rahmen eines Maßnahmenbündels zur Förderung von Konzeptvergabeverfahren unlängst eine Pilot-Prämie eingeführt. Diese Prämie in Höhe von jeweils 10.000 Euro wird zunächst an zehn Kommunen gewährt, die erstmalig ein Konzeptvergabeverfahren durch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anwenden. „Konzeptvergabeverfahren sind ein effektives Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Qualitätssicherung bei Stadtentwicklungsprozessen. Damit noch mehr Kommunen dieses Instrument kennenlernen, wollen wir die Prämie verstetigen, erklärte die Ministerin.

Weitere Angebote des Kompetenzzentrums

Zusätzlich zu den Prämien können die Kommunen Fördergutscheine des Kompetenzzentrums Wohnen BW erhalten. Diese können für Beratungsleistungen rund um das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt werden – von der Grundlagenermittlung über Beteiligungsformate und passgenaue Verfahren zur Flächenentwicklung hin zum kommunalen Projektmanagement. Die Angebote des Kompetenzzentrums stehen den Kommunen über die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als zentrale Ansprechpartnerin im Auftrag des Ministeriums zur Verfügung.

Hintergrund: Wohnraumoffensive BW

Das Kompetenzzentrum Wohnen BW ist Teil der Wohnraumoffensive BW. Damit setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum im Land. Die Wohnraumoffensive unterstützt die Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik und fördert innovatives Planen und Bauen. Die drei Säulen sind neben dem Kompetenzzentrum der Grundstücksfonds BW sowie die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.




NRWZ-Redaktion

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