Donnerstag, 28. März 2024

2020 startet mit Negativzinsen – falsche Interpretation über Volksbank Rottweil im Umlauf

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
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Mehrere Banken haben zum Jahreswechsel für ihre Kunden Strafzinsen eingeführt. Das berichtet das Magazin Focus und beruft sich auf eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox. Unter den gelisteten zehn Geldinstituten ist auch die Volksbank Rottweil. Diese wehrt sich – es sei eine falsche Interpretation der Zahlen im Umlauf, die die Sache zu stark dramatisiere.

Das Vergleichsportal Verivox erklärt: „Einige Banken reichen die Negativzinsen, die sie selbst auf Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen, nicht nur an Firmenkunden, sondern auch an Privatkunden weiter.“ Mindestens zwölf Banken haben im neuen Jahr Negativzinsen eingeführt oder bestehende Negativzinsen weiter gesenkt – sie gehören allesamt zur Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Negativzinsen gelten hier bei Tagesgeld- oder Girokonten oder sogar bei beiden, wie das Vergleichsportal Verivox mitteilt.

Gelistet ist die Volksbank Rottweil als eines von nur zwölf Kreditinstituten bundesweit insgesamt – was ein schlechtes Licht auf die Bank wirft. Allerdings enthält die Darstellung des Vergleichsportals hier offenbar eine Ungenauigkeit, wie eine Nachfrage der NRWZ bei der Volksbank Rottweil ergab. So ist dort zu lesen, die Bank verlange minus 0,35 Zinsen ab einem Sparbetrag von 100.000 Euro. „Das ist nicht richtig“, so ein Sprecher der Volksbank Rottweil gegenüber der NRWZ. Die negative Zinszahl stimme, gelte aber mit einem Freibetrag von einer Million Euro. Sie betreffe Sparer unter dieser Freigrenze nicht.

Oder, wie es die Bank formuliert: „Aufgrund individueller Vereinbarungen mit dem Kunden kann für den Kunden ein Konto (Girokonto oder VR-FlexGeld) festgelegt werden, bei dem die Berechnung von Negativzinsen oder Verwahrentgelten erst ab einem Guthaben von 1.000.000,01 Euro erfolgt.“ Mit anderen Worten: Es lohnt sich, mit dem Kundenberater zu verhandeln.

Verivox meldet sich am Abend bei der NRWZ, spielt hier den Ball sofort zurück an die Rottweiler Bank. Und verweist auf deren Veröffentlichung. Dort steht (und das stimmt): „Verwahrentgelt auf Guthaben für die Kontomodelle VR-Online, VR-Kompakt, VR-Individuell und Basiskonto von 100.000,01 Euro.“ Die Bank verweist aber mit einem hochgestellten Einserchen auf die folgende Einschränkung: „Die Berechnung von Verwahrentgelten erfolgt nur, wenn der zugrunde liegende Vertrag die Möglichkeit zur Berechnung von Verwahrentgelten ausdrücklich vorsieht.“

Auf diese Einschränkung legt die Volksbank großen Wert. Im Klartext bedeutet das, dass Bestandskunden vor dem Verwahrentgelt geschützt sein sollten. Dass aber Neukunden wenigstens mit dem Bankberater verhandeln sollten.

Für Girokonten ohne eine solche Vereinbarung „beträgt die Guthabenverzinsung 0,00 % p.a.“, heißt es weiter. Es gibt also wiederum auch keine Pluszinsen auf dem einfachen Girokonto.

Zum Vergleich: 0,4 Prozent minus rechnet die Kreissparkasse Rottweil nach Informationen der NRWZ derzeit ab. Das bei einem nicht bekannten Freibetrag. Eine kurzfristige Anfrage der NRWZ blieb am Abend unbeantwortet.

Die meisten Privatkunden müssen laut den Erhebungen von Verivox allerdings noch keine Negativzinsen für ihr Tagesgeld berappen. Wenn überhaupt, werde ein sogenanntes Verwahrentgelt meistens nur ab sehr hohen Guthaben fällig, etwa wie bei der Volksbank Rottweil ab einer Million Euro. Nur vier Banken verlangen laut dem Vergleichsportal derzeit Negativzinsen für Tagesgeldeinlagen unter 100.000 Euro – zwei davon verzichten demzufolge komplett auf einen Freibetrag. Künftig könnten allerdings weitere Institute diesem Beispiel folgen, warnt Verivox abschließend. 

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